Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Rüdiger Veit, Aydan Özoguz, Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Gerold Reichenbach, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Am 19. Juni 2009 ist die Richtlinie 2009/50/EG des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung in Kraft getreten (ABl. L 155/17 vom 18.6.2009). Die Richtlinie musste gemäß Artikel 23 Absatz 1 bis zum 19. Juni 2011 umgesetzt werden. Trotz Ablauf dieser Frist hat die Bundesregierung bislang keinen Vorschlag für eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Warum hat die Bundesregierung bisher trotz unbestrittenen Umsetzungsbedarfes keinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2009/50/EG vorgelegt?
Wann ist mit einem solchen Gesetzentwurf zu rechnen?
Plant die Bundesregierung, weitere gesetzliche Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration vorzuschlagen, die über den von Richtlinie 2009/50/EG geschaffenen Umsetzungsbedarf hinausgehen?