Mitteilung der Europäischen Kommission zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union ab 2014
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat am 29. Juni 2011 ihre Mitteilung zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union nach 2013 mit dem Titel „Ein Haushalt für Europa 2020“ (KOM(2011) 510) vorgelegt. Die Mitteilung ist der offizielle Auftakt zum Verhandlungsprozess für die finanzielle Aufstellung der Europäischen Union ab 2014. Legislativvorschläge für die Ausgabenprogramme und -instrumente, insbesondere zur Agrar- und Kohäsionspolitik, wird die Kommission in den kommenden Monaten vorlegen.
Von 2014 bis 2020 soll der EU-Haushalt insgesamt 1,025 Bio. Euro umfassen. Das sind 1,05 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) und damit gemessen an der Wirtschaftsleistung weniger als in der laufenden Finanzperiode. Sinken sollen nach dem Kommissionsvorschlag u. a. die Direktzahlungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik. Statt 330 Mrd. Euro wie bisher sollen sie 2014 bis 2020 noch knapp 280 Mrd. Euro betragen. Die Hilfen für die ländliche Entwicklung steigen parallel dazu auf knapp 100 Mrd. Euro. Der Anteil der Gemeinsamen Agrarpolitik am Gesamthaushalt sinkt damit von 42 auf 37 Prozent. Der Anteil der zweitgrößten Rubrik, der Strukturhilfen, soll mit rund 376 Mrd. Euro stabil bei knapp 36 Prozent bleiben. Deutlich steigen sollen die Ausgaben für die Außendimension sowie für Forschung und Innovation. Die Kommission spricht sich zudem für eine autonome Finanzierung der Europäischen Union über eine neue Eigenmittelquelle aus. Sie will des Weiteren das komplizierte Rabatt- und Korrektursystem reformieren.
Wie schwierig sich die Verhandlungen über den neuen MFR gestalten können, zeigten bereits die Verhandlungen über den EU-Haushalt 2011 zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament Ende letzten Jahres und die aktuellen Auseinandersetzungen zum Budget 2012.
Der mittelfristige Finanzrahmen ist eines der wichtigsten Instrumente zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Europäischen Union. Gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte in den Mitgliedstaaten infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise kann mit einer klugen, lenkenden europäischen Finanzpolitik Wachstum und Innovation gefördert und so soziale Balance der Gesellschaften gewahrt werden. Der künftige MFR wird politische Prioritäten und Gestaltungsspielräume für das zweite Jahrzehnt maßgeblich ausgestalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie bewertet die Bundesregierung die Mitteilung der Europäischen Kommission zum nächsten MFR im Hinblick auf den vom Europäischen Rat 2005 erteilten Auftrag einer vollständigen, weitreichenden Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Eigenmittel sowie der Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich?
Mit welchen politischen und haushälterischen Prioritäten geht die Bundesregierung auf Grundlage der nun vorliegenden Mitteilung der Europäischen Kommission, insbesondere mit Blick auf Struktur und Volumen, in die anstehenden Verhandlungen über den nächsten MFR der Europäischen Union?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres, in der Stellungnahme vom 25. November 2010 formulierten Ziels, die europäischen Ausgaben auf die erfolgreiche Umsetzung der EU-2020-Strategie auszurichten, die Mitteilung der Kommission, insbesondere mit Blick auf neue Aufgaben für die Europäische Union nach dem Vertrag von Lissabon?
Welche Schwerpunktsetzungen europäischer Mittel zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der und in der EU hält die Bundesregierung für notwendig, und wie beurteilt sie dahingehend die Mitteilung der Europäischen Kommission insbesondere in Bezug auf den strategischen Rahmen „Horizont 2020“?
Hält die Bundesregierung eine stärkere Konzentration der europäischen Mittel auf diejenigen Länder für erforderlich, deren Wettbewerbsfähigkeit wie z. B. im Fall von Griechenland oder Portugal ins Hintertreffen geraten ist?
Hält die Bundesregierung dies als Beitrag für eine stärkere Konvergenz in Europa auch als Voraussetzung für eine höhere Stabilität innerhalb der Währungsunion?
Hält die Bundesregierung die Struktur der Haushaltsrubriken, insbesondere im Hinblick auf die großen Ausgabenblöcke Struktur- und Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik, die weiterhin gut 70 Prozent der Ausgaben ausmachen sollen, vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-2020-Strategie, für richtig?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die zukünftige Mittelverteilung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik?
Die Direktzahlungen sollen noch knapp 280 Mrd. Euro betragen, die Hilfen für die ländliche Entwicklung sollen parallel auf knapp 100 Mrd. Euro steigen. Wie würde sich eine solche Reform auf die Rückflüsse für die deutsche Agrarindustrie auswirken?
Hält die Bundesregierung die Einführung einer zusätzlichen Förderkategorie in der Kohäsionspolitik für Regionen, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt zwischen 75 und 90 Prozent des EU27-Durchschnitts beträgt, für sinnvoll?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Regionen würden dadurch in welcher Höhe profitieren?
Wie steht die Bundesregierung zur vorgeschlagenen Laufzeit des Finanzrahmens von sieben Jahren und der angekündigten Bewertung der Umsetzung im Jahr 2016?
Wie ist die Position der Bundesregierung hinsichtlich der vorgeschlagenen Erweiterung der Eigenmittelquellen der EU innerhalb eines Eigenmittelbeschlusses, die zukünftig bis zu 40 Prozent des Haushaltes finanzieren soll, insbesondere mit Hinblick auf die vertraglich festgelegte Beteiligung des Europäischen Parlaments, welches eine umfassende Reform des Eigenmittelsystems fordert?
Wie steht die Bundesregierung diesbezüglich zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Finanzierungsquelle, die den Finanzsektor zur Finanzierung des Haushalts der Europäischen Union heranziehen würde, insbesondere mit Blick auf die vom Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer?
Welche Einnahmequelle ist aus Sicht der Bundesregierung dafür die geeignetste, und wird sie sich für diese einsetzen?
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der Kommission, die Mehrwertsteuer-Eigenmittelquelle durch eine modernisierte Mehrwertsteuereinnahme in Höhe von bis zu 2 Prozent der nationalen Mehrwertsteuereinnahmen zu ersetzen, insbesondere vor dem Hintergrund einer unterstellten regressiven Wirkung von Umsatzsteuern?
Könnten bei einer Mehrwertsteuer-Eigenmittelquelle neue Ausgleichs- und Rabattmechanismen notwendig werden?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass angesichts der globalen außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen, mit denen die Europäische Union konfrontiert ist, die notwendigen Finanzmittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) – insbesondere für den Auf- und Ausbau des Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) – in ausreichendem Maß im mittelfristigen Finanzrahmen verankert sind?
Wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die Mitteilung der Kommission?
Wie wird gewährleistet, dass das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI), welches das aktuelle Finanzinstrument für die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENPI) ersetzen soll, einfacher und flexibler funktionieren wird?
Wie werden sich die neuen Kriterien von „Konditionalität“ und „Anreize für Best-Performers“ als grundlegende Prinzipien für das neue Instrument auswirken?
Wie wird sich die Mittelvergabe zwischen den Programmen der „Östlichen Partnerschaft“ und der südlichen Nachbarschaftspolitik ausgestalten?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Meinungsbildung im Europäischen Rat in Bezug auf die finanzielle Ausgestaltung des 8. Forschungsrahmenprogramms?
Wie bewertet sie diesbezüglich die Mitteilung der Europäischen Kommission?
Welche Chancen bieten aus Sicht der Bundesregierung EU-Projektanleihen zur Finanzierung von europäischen Projekten?
In welcher Höhe ließen sich private Mittel so für europäische Projekte, beispielsweise im Bereich von Infrastrukturinvestitionen mobilisieren?
Auf welche Art und Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung die geplanten EU-Projektanleihen durch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung mit Sicherheiten untersetzt werden, und inwiefern werden die europäischen Mitgliedstaaten mit ihren nationalen Haushalten für die Ausgabe der Projektanleihen für europäische Infrastrukturprojekte in die Haftung genommen?
Wie bewertet die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Mitteilung „Ein Haushalt für Europa 2020“ übermittelten Liste mit prioritären Vorhaben im Bereich Verkehr (Ausbau der Bahnstrecken vom Baltikum bis zur Adria, der Strecke Warschau–Amsterdam sowie des Mittelmeerkorridors) und welche Projekte hat die Bundesregierung im aktuell laufenden Konsultationsverfahren zur Novellierung der europäischen TEN-T-Verordnung an die Europäische Kommission übermittelt?
Wie würde sich die von der Kommission vorgeschlagene Vereinfachung der bestehenden Rabatt- und Korrekturmechanismen in Form einer pauschalen Bruttoverminderung der BNE-Beiträge für die deutschen Nettorückflüsse auswirken?
Unterstützt die Bundesregierung eine Vereinfachung des Rabatt- und Korrektursystems?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Haltung im Rahmen der Kohäsionspolitik über Energieeffizienzprogramme, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten Osteuropas, eine Politik des Klimaschutzes und der Energieeffizienz voranzubringen?