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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Geheimverträge zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen

Vereinbarte Forschungsinitiative zwischen Deutscher Bank sowie HU und TU Berlin; Verträge anderer staatlicher Hochschulen mit ähnlich weitgehenden Rechten privater Kooperationspartner, Vereinbarkeit der Einflussnahme auf Personalfragen, Forschung und Lehre sowie eingeräumter Rechte bei Werbemaßnahmen, Mitarbeitergewinnung u. a. mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre; Hintergründe, Auswirkungen und mögliche Korrekturmaßnahmen<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

25.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/654407. 07. 2011

Geheimverträge zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Rosemarie Hein und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wie durch Medienberichte bekannt wurde, schloss die Deutsche Bank AG im Jahr 2006 einen Vertrag mit der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und der Technischen Universität Berlin (TU) (vgl. die tageszeitung vom 30. Mai 2011, „Wirtschaft gegen Geheimverträge“, DER TAGESSPIEGEL vom 31. Mai 2011, „Was Firmen an Unis bestimmen dürfen“). In diesem Vertrag wurde eine Forschungsinitiative zwischen der Deutschen Bank, der Humboldt-Universität zu Berlin und der Technischen Universität Berlin über vier Jahre vereinbart. Die Deutsche Bank gründete eine Forschungseinrichtung „Quantitative Products Laboratory“ in der gemeinsame wissenschaftliche Arbeiten partnerschaftlich mit der Humboldt-Universität zu Berlin und der Technischen Universität Berlin durchgeführt werden sollten. Die Universitäten erhielten, neben der Infrastruktur, jährlich 3 Mio. Euro zur Finanzierung von je einer Stiftungsprofessur an HU und TU für „Angewandte Finanzmathematik“ und „Finanzmathematik“ und weiteren Mitarbeiter- und Doktorandenstellen. Auch wenn es mittlerweile zum Alltag gehört, dass Hochschulen und Unternehmen kooperieren, so führte dieser Vertrag doch zu deutlicher Verunsicherung. Die Veröffentlichung des Vertrages brachte zum Vorschein, dass der Deutschen Bank das Recht eingeräumt wurde, bei der Berufung der Professuren mitzuentscheiden. Es wurden Mitspracherechte bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen vereinbart und Forschungs- und Lehrkonzepte werden laut Vertrag zwischen den Vertragspartnern abgestimmt. Auch Vertreter der Professorenschaft zweifeln an der Korrektheit des Vertrages: „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier Wissenschaft eingekauft werden sollte“, sagt Dr. Michael Hartmer, Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes. Der Vertrag zwischen TU, HU und Deutscher Bank verstoße gegen die „ehernen Grundsätze der Wissenschaftsfreiheit“ und gehe weit über die üblichen Vereinbarungen bei Stiftungsprofessuren hinaus. „Beim besten Willen: Das ist keine normale Drittmittelvereinbarung.“ (SPIEGEL ONLINE, 28. Mai 2011).

Die Vereinbarungen stehen im Spannungsverhältnis mit dem grundgesetzlich gesicherten Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre. Zudem wurde bekannt, dass eine ähnliche Kooperationsvereinbarung der Universität Bremen mit dem Raumfahrt- und Rüstungskonzern OHB System AG die weitgehende Streichung der so genannten Zivilklausel aus der Satzung vorsieht. Diese 1983 geschaffene Selbstverpflichtung sieht vor, dass an der Hochschule keine Forschung zu militärischen Zwecken betrieben wird. Der Vorstandsvorsitzende der OHB System AG Marco R. Fuchs hatte eine Zusage des Unternehmens für eine Stiftungsprofessur unter den Vorbehalt der weitgehenden Streichung dieser Klausel gestellt. Von der Universitätsleitung wird mit dem Argument der Unterfinanzierung der Universität einer Streichung der Klausel gegen den Widerstand vieler Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erwogen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Hat die Bundesregierung die aktuelle Berichterstattung zu dem Vertragsabschluss zwischen der Deutschen Bank AG und der Humboldt-Universität zu Berlin bzw. der Technischen Universität Berlin zur Kenntnis genommen? Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

2

Existieren nach Erkenntnissen der Bundesregierung auch an anderen Hochschulen Verträge, die privaten Kooperationspartnern ähnlich weitreichende Rechte einräumen (bitte nach Bundesländern und Hochschulen aufschlüsseln)?

3

Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre vereinbar, einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer staatlich finanzierten Hochschule zu schließen, der die Abstimmung eines detaillierten Forschungs- und Lehrkonzeptes zwischen den Vertragspartnern vorsieht (bitte begründen)?

4

Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre vereinbar, einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer staatlich finanzierten Hochschule zu schließen, der dem Unternehmen die Mitwirkung in der oder den Berufungskommissionen ermöglicht (bitte begründen)?

5

Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre vereinbar, einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer staatlich finanzierten Hochschule zu schließen, der festlegt, dass die Besetzungen der Professuren im Einvernehmen mit dem Unternehmen erfolgen sollen (bitte begründen)?

6

Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre vereinbar, einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer staatlich finanzierten Hochschule zu schließen, der die Universität dazu auffordert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität gleichzustellen (bei ähnlicher Qualifikation), ihnen Lehraufträge zu geben und sie zu Prüfungen heranzuziehen (bitte begründen)?

7

Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre vereinbar, einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer staatlich finanzierten Hochschule zu schließen, der festlegt, dass die Forschungsinitiative – der die Sonderprofessuren angegliedert sind – von einem Lenkungsausschuss geleitet wird, der zu gleichen Anteilen vom Unternehmen und der Hochschule besetzt ist und mit einfacher Mehrheit entscheidet – im Falle von Stimmengleichheit aber die Stimme des Mitarbeiters des Unternehmens den Ausschlag gibt (bitte begründen)?

8

Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre vereinbar, einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer staatlich finanzierten Hochschule zu schließen, der der Hochschule vorschreibt die Forschungsergebnisse mindestens 60 Tage vor der Weitergabe an Dritte dem Unternehmen zur Freigabe vorzulegen und die Freigabe nur erfolgt, sofern die Interessen des Unternehmens nicht berührt sind (bitte begründen)?

9

Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre vereinbar, einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer staatlich finanzierten Hochschule zu schließen, der die Universität darauf festlegt, in ihren eigenen Publikationen auf die Kooperationen mit dem Unternehmen hinzuweisen und der dem Unternehmen gleichzeitig gestattet, das Vertragsverhältnis zu Werbezwecken zu nutzen (bitte begründen)?

10

Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre vereinbar, einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer staatlich finanzierten Hochschule zu schließen, der es dem Unternehmen ermöglicht, Studierende an der Hochschule mit konkreten Karriereangeboten anzusprechen, eine spezifischen Kontakttag pro Jahr für die Studierenden anzubieten, Unternehmenspräsentationen und Gespräche bezüglich eines Eintritts in die Deutsche Bank AG mit geeigneten und interessierten Studierenden durchzuführen als auch Personalmarketingmaßnahmen an der Hochschule durchzuführen, um neue Mitarbeiter an der Hochschule zu rekrutieren (bitte begründen)?

11

Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre vereinbar, einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer staatlich finanzierten Hochschule zu schließen, in dem sich die Hochschule verpflichtet, während der Vertragsdauer keine gleichartige oder ähnliche Kooperation mit anderen Unternehmen im gleichen Geschäftsfeld einzugehen (bitte begründen)?

12

Wenn alle Fragen mit ja beantwortet wurden, wo sieht die Bundesregierung unter derzeitigen Bedingungen Einflussmöglichkeiten bei Vertragsabschlüssen wie diesen, um die Freiheit von Forschung und Lehre an öffentlich finanzierten Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu gewährleisten (bitte begründen)?

13

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bezüglich ihrer Einwirkungsmöglichkeiten auf die Länder, um zukünftig Vertragsabschlüsse wie diese vermeiden zu können? Wenn ja, bitte auflisten, wenn nein, bitte begründen?

14

Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre vereinbar, dass ein Unternehmen die weitgehende Streichung der Zivilklausel zur Bedingung für eine Förderung einer Stiftungsprofessur macht?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die finanzielle Situation der deutschen Hochschulen vor dem Hintergrund, dass diese Situation im vorliegenden Fall aus Bremen das zentrale Argument für den Zwang zur Einwerbung von Drittmitteln auch gegen satzungsmäßige Grundsätze der Universität ist?

16

Sieht die Bundesregierung Zivilklauseln als Eingriff in die Freiheit von Forschung und Lehre oder als Schutz dieser Freiheit vor dem Eingriff Dritter (bitte begründen)?

17

Sieht die Bundesregierung den Ruf der deutschen Universitätslandschaft durch einen derartigen Einfluss privater Unternehmen beschädigt (bitte begründen)?

18

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Kooperationen mit Dritten die grundgesetzliche Wissenschaftsfreiheit zukünftig nicht beeinträchtigen?

19

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Vorschläge, Verträge über Kooperationen öffentlicher Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen mit privaten Unternehmen im Namen der Transparenz grundsätzlich offenzulegen (bitte begründen)?

20

Wie ist die Proportion von Sonder- und Stiftungsprofessuren gegenüber den grundständig haushaltsfinanzierten Professuren (nach Hochschulart und Fächergruppe)?

21

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die beiden Professoren der Deutschen Bank AG befristet berufen, wie das in ähnlichen Fällen teilweise gängige Praxis ist?

22

Welche Stiftungs- und Sonderprofessuren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von privaten Unternehmen und Stiftungen unter Beteiligung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen eingerichtet (bitte auflisten)?

23

War die Bundesregierung an Verhandlungen mit privaten Unternehmen über die Einrichtung entsprechender Sonderprofessuren an außeruniversitären Einrichtungen beteiligt?

24

Plant die Bundesregierung eine Offenlegung der entsprechenden Verträge? Wenn nein, warum nicht?

25

Wird die Bundesregierung Maßnahmen in ihrem Einflussbereich der außeruniversitären Forschung treffen, um weitgehende Eingriffe in die Autonomie der Wissenschaftseinrichtung von Seiten privater Geldgeber, wie im vorgenannten Fall, zu verhindern (bitte begründen)?

26

Wird die Bundesregierung in ihrem Einflussbereich Maßnahmen treffen, dass die unter Einflussnahme von Stiftern und privaten Geldgebern berufenen Professorinnen und Professoren zukünftig lediglich für die Dauer der privaten Finanzierung beschäftigt werden? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 7. Juli 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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