Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Memet Kilic, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die EU-Kommission schlägt als Reaktion auf den „arabischen Frühling“ in ihrer Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (KOM(2011) 303) grundlegende Änderungen in der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) vor. Durch eine stärkere Konditionalisierung von EU-Hilfen sollen zukünftig demokratische Reformprozesse gestärkt werden. Bei Nichteinhaltung von Menschenrechts- und Demokratiestandards sollen EU-Finanzhilfen gekürzt werden und möglicherweise auch Sanktionen greifen. Die Kleine Anfrage bezieht sich auf ein Positionspapier der Bundesregierung zur ENP und den Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten am 20. Juni 2011 (EU-Ratsdokument 11850/11).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
Welche kurzfristigen Maßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der ENP ergriffen werden, um die anstehenden Wahlen und Verfassungsreformen in Ägypten und Tunesien zu unterstützen?
Wie soll der von der EU-Kommission formulierte und der Bundesregierung befürwortete Ansatz einer Differenzierung und stärkeren Verknüpfung zwischen Unterstützung und Reformschritten in der Nachbarschaftspolitik nach Ansicht der Bundesregierung praktisch umgesetzt werden?
Welche Stelle in der EU-Kommission bzw. dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) sollte nach Ansicht der Bundesregierung für die weitere Ausarbeitung, Operationalisierung und Kontrolle des Konzepts der konditionierten Zusammenarbeit verantwortlich sein?
Auf Grundlage welcher Kriterien, Indikatoren und Benchmarks sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Reformen in den Nachbarländern bewertet werden?
Soll die Durchführung ordnungsgemäßer, freier und fairer Wahlen nach Ansicht der Bundesregierung zur Voraussetzung für eine „neue Partnerschaft“ mit Nachbarstaaten werden, wie in der Mitteilung der Hohen Vertreterin am 8. März 2011 anvisiert?
Wenn ja, wie soll nach dem Verständnis der Bundesregierung die konditionierte Zusammenarbeit mit Nachbarländern gestaltet werden, die die Schwelle freier und fairer Wahlen noch nicht überschritten haben?
Setzt die Bundesregierung sich für das Prinzip „less for less“ ein, das vorsieht EU-Hilfen zu kürzen, wenn Menschenrechte in Nachbarstaaten verletzt werden?
Wenn ja, wieso konnte sie keine entsprechende Formulierung in den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 durchsetzen?
Wenn ja, auf Grundlage welcher Indikatoren und Benchmarks soll nach Erachten der Bundesregierung darüber entschieden werden, wann die Zusammenarbeit mit Staaten wegen Menschenrechtsverletzungen reduziert werden soll, und in welchen konkreten Maßnahmen soll eine solche Reduzierung bestehen?
Wird die Bundesregierung die neuen Konditionalitätsprinzipien der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik im Hinblick auf die eingeforderte Demokratisierung, politische Reformen und Achtung der Menschenrechte in Partnerländern auch für die zukünftige bilaterale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den ENP-Ländern zugrunde legen?
Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, gegenüber Nachbarländern, die Menschenrechte und demokratische Grundsätze verletzen, gezielte Sanktionen zu verhängen?
Wenn ja, wieso konnte sie keine entsprechende Formulierung in den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 durchsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der EAD nach Kenntnis der Bundesregierung in der Lage, die Umsetzung von EU-Sanktionen, wie die am 28. Februar 2011 gegenüber Libyen getroffene Entscheidung zum Einfrieren des Auslandsvermögens des libyschen Machthaberregimes von Muammar al-Gaddafi, in den EU-Mitgliedstaaten zu kontrollieren?
Wenn nein, setzt sich die Bundesregierung für den Ausbau entsprechender Kapazitäten im EAD ein (bitte ggf. ausführen)?
Mit Hilfe welcher Kriterien sollte der Anspruch einer konditionierten Zusammenarbeit nach Ansicht der Bundesregierung bei der Zusammenarbeit mit Ländern im Reformprozess umgesetzt werden, die zwar in einigen Bereichen rechtsstaatliche Reformen angestoßen haben, in denen in anderen Bereichen Menschenrechtsverletzungen jedoch nach wie vor an der Tagesordnung sind, wie es im Moment beispielsweise in Ägypten der Fall ist?
Auf welche Weise soll nach Ansicht der Bundesregierung die Entwicklung der Partnerländer in den Bereichen Demokratie, Menschenrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit überwacht werden?
Welche Defizite traten in der Vergangenheit bei der Überwachung der Entwicklung der Partnerländer in den genannten Bereichen nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf, und welche Maßnahmen sollten nach Ansicht der Bundesregierung ergriffen werden, um diese Defizite abzubauen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EU-Kommission, dass eine Überwachung der Entwicklungen in den genannten Bereichen allein auf Grundlage der Fortschrittsberichte der Kommission erfolgen kann, ergänzt nur durch die Menschenrechtsdialoge mit diesen Ländern?
Welche Rolle soll nach Ansicht der Bundesregierung zivilgesellschaftlichen Akteuren in den ENP-Ländern bei der Überwachung der Entwicklungen zuteilwerden?
Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, mit der umfangreichen Überwachung der Entwicklungen der ENP-Länder in den Bereichen Demokratie, Menschenrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit eine gesonderte Stelle zu betrauen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Stelle wäre nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, diese Überwachung zu übernehmen?
Sollten nach Ansicht der Bundesregierung alle Bereiche der bisherigen Zusammenarbeit mit den ENP-Ländern, inklusive der erfolgten EU-Mittelzuweisungen für Projekte in den Partnerländern, auf ihre menschenrechtliche Wirkung im Rahmen der Überarbeitung der Europäischen Nachbarschaftspolitik überprüft werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchen Instrumenten, von welchen Stellen und aufgrund welcher Kriterien, Indikatoren und Benchmarks sollte eine solche Überprüfung vorgenommen werden?
Welche Konsequenzen sollten laut Ansicht der Bundesregierung gezogen werden, wenn eine solche Überprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Zusammenarbeit mit ENP-Ländern in bestimmten Bereichen in der Vergangenheit Menschenrechtsverletzungen gefördert hat?
Bezieht sich nach dem Verständnis der Bundesregierung die im Rahmen der ENP-Review vorgesehene menschenrechtliche Konditionierung von Zusammenarbeit auf alle Bereiche der Zusammenarbeit, beispielsweise auch auf die Bereiche der Bekämpfung irregulärer Migration und Terrorismusabwehr?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen EU und den Partnerländern im Mittelmeerraum bei der Bekämpfung irregulärer Migration die Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten verletzt werden?
Auf welche Weise findet das Konzept der konditionierten Zusammenarbeit Anwendung, wenn Partnerländer im Rahmen der mit der EU vereinbarten Abwehr irregulärer Migration die Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten massiv verletzen, wie es beispielsweise in der Vergangenheit in Libyen erfolgte, wo Flüchtlinge und Migranten systematisch Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EU-Kommission, dass die Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU integraler Bestandteil der EU-Hilfsmaßnahmen für Nachbarländer sein muss?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welchen Beitrag wird die Bundesregierung zur Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU leisten, und plant sie angesichts der sich zuspitzenden humanitären Situation insbesondere in Libyen und den Grenzregionen der Nachbarländer Tunesien und Ägypten eine Aufnahme von Flüchtlingen aus diesen Ländern?
Mit welcher Begründung folgt die Bundesregierung nicht dem Beispiel der norwegischen Regierung, die über eine jährliche Quote von 60 Personen hinaus im Rahmen des UNHCR-Neuansiedlungsprogramms bereits weitere 250 besonders schutzbedürftige Menschen aufnimmt, die an den Grenzen Libyens festsitzen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der genauen Ausgestaltung der von der EU-Kommission angeregten regionalen Schutzprogramme im Asylbereich für Ägypten, Libyen und Tunesien?
In welcher Art und in welchem Umfang plant die Bundesregierung diese regionalen Schutzprogramme zu unterstützen?
Auf welche Weise soll der Menschenrechtsdialog nach Auffassung der Bundesregierung mit Partnerländern in Zukunft ausgestaltet werden?
Welche Defizite waren nach Ansicht der Bundesregierung bei den bisherigen Menschenrechtsdialogen mit ENP-Ländern zu beobachten (bitte nach einzelnen Dialogen aufschlüsseln)?
Auf welche Art und Weise sollen diese Defizite im Rahmen einer Überarbeitung der ENP nach Ansicht der Bundesregierung behoben werden?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Ziele der Menschenrechtsdialoge mit den Partnerländern klar zu definieren, sie transparent zu planen und eine umfassende Wirkungsmessung vorzunehmen, wie es das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem Bericht „Indizes, Benchmarks und Indikatoren: Zur Gestaltung und Auswertung von Menschenrechtsdialogen“ vorschlägt?
Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Menschenrechtsdialoge in diesem Sinne verbessert werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche konkreten Forderungen wird sie in diesem Sinne auf EU-Ebene vorbringen?
Mit welcher Begründung hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, Ende April 2011 den neu gegründeten Menschenrechtsrat Ägyptens besucht, dessen Zusammensetzung von ägyptischen Menschenrechtsaktivisten als unzureichend kritisiert wird?
Aus welchen Finanztöpfen wurde die von der Kommission am 24. Mai 2011 beschlossene zusätzliche Unterstützung für die Nachbarschaftspolitik von 1,242 Mrd. Euro finanziert?
Hält die Bundesregierung es in der Konsequenz für notwendig, ggf. zusätzliche Mittel innerhalb der jetzigen EU-Haushaltsperiode bis einschließlich 2013 zur Verfügung zu stellen?
Mit welcher Begründung hat sich die Bundesregierung gegen den Willen von neun EU-Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 dafür eingesetzt, dass keine weiteren Finanzmittel für die Nachbarschaftspolitik in Aussicht gestellt werden sollen?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig ein ausreichend flexibler Einsatz von EU-Finanzmittel für die ENP ermöglicht werden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dafür, innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens ein neues Europäisches Nachbarschaftsinstrument zu schaffen, dem eine vereinfachte Programmierung zugrunde liegt, das stärker politikorientiert ist und eine stärkere Differenzierung ermöglicht?
Welche konkreten Förderbereiche werden mit der in den Schlussfolgerungen des Rates anvisierten regionalen Zusammenarbeit und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an der Außengrenze der EU verbunden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ausweitung der Aufgaben der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)?
Ergeben sich dadurch höhere Haftungsbedingungen für die beiden Banken?
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die notwendigen Vergabekriterien, die die EIB und EBWE bei ihrem verstärkten Engagement in der südlichen Nachbarschaft beachten sollte?
Welche Projektbereiche und -ziele sollten nach Ansicht der Bundesregierung in welcher Form gefördert werden?
Sollten Projektmittel nach Auffassung der Bundesregierung prioritär für den Ausbau nachhaltiger Infrastrukturen und erneuerbarer Energien eingesetzt werden?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Befürwortet die Bundesregierung die Vergabe von Mikrokrediten in diesem Rahmen?
Soll der Förderschwerpunkt entsprechender Projekte nach Auffassung der Bundesregierung sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich liegen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Setzt die Bundesregierung sich dabei für eine demokratische Beteiligung der lokalen Bevölkerung in die Planung entsprechender Projekte ein?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Setzt die Bundesregierung sich für die Finanzierung von zivilgesellschaftlichem Monitoring bei der Durchführung der Projekte ein?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Welche Möglichkeiten bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, um in der künftigen ENP ausreichend einfache Beantragungsmöglichkeiten zu garantieren?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung in der künftigen ENP sichergestellt werden, dass ein ausreichend weites Spektrum an Zivilgesellschaft berücksichtigt werden kann (Gewerkschaften, Frauenorganisationen etc.)?
Wie wird die Bundesregierung konkret zur Etablierung einer Euro-Mediterranen Mobilitätspartnerschaft beitragen, die die Vergabe von Visa erleichtern, Bildungschancen ermöglichen und den Arbeitsmarkt gezielt für junge Menschen aus Nordafrika öffnen soll?
Wie wird sich die volle Ausschöpfung des EU-Visakodex für Menschen in Partnerländern aus Sicht der Bundesregierung auswirken, und welche Mobilitätsimpulse für Menschen aus den Partnerländern erwartet die Bundesregierung?
Welche konkreten Sicherheitsbedenken führt die Bundesregierung in ihrem Positionspapier gegenüber Visaliberalisierungen mit den südlichen Nachbarstaaten an?
Mit welcher Begründung hat sich die Bundesregierungen in den entsprechenden Ratsverhandlungen gegen eine Visaliberalisierung für die südlichen Nachbarstaaten ausgesprochen, obwohl sich Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages am 25. Mai 2011 dazu bekannt hat?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der EU-Kommission zum verstärkten zivilgesellschaftlichen Dialog mit den Nachbarländern?
Befürwortet die Bundesregierung die von der EU-Kommission angeregte Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie und einer Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft?
Wenn ja, wie hoch sollte das jeweilige Budget dieser Institutionen sein, und wie sollten diese Vorschläge nach Auffassung der Bundesregierung finanziert werden?
Wenn ja, sollen diese Kosten nach Auffassung der Bundesregierung aus dem EU-Budget finanziert werden?
Wenn nein, wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die parlamentarische Kontrolle dieser Institutionen garantiert werden?
Sollen nach Ansicht der Bundesregierung auch politische Parteien in den ENP-Ländern durch den Europäischen Fonds für Demokratie unterstützt werden?
Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass auch die deutschen politischen Stiftungen ihre Kompetenzen in den Bereichen Demokratieförderung und -festigung durch eine Beteiligung am geplanten Europäischen Fonds für Demokratie einbringen können?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt, die Regierung des Partnerlands an der Auswahl der durch die Fazilität und den Fonds begünstigten Organisationen und an der Mittelvergabe zu beteiligen?
Wenn ja, in welcher Weise soll nach Auffassung der Bundesregierung die Regierung des Partnerlands beteiligt werden, und wie soll trotz ihrer Beteiligung verhindert werden, dass die Regierung des Partnerlands die Unterstützung unabhängiger und regierungskritischer Organisationen behindert?
Welche Rolle soll zivilgesellschaftlichen Akteuren in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig bei der ENP zukommen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Anna-Lindh-Stiftung im Mittelmeerraum, und in welchen Bereichen sieht sie ihre zukünftigen Aufgaben?
Welche Bedenken bestehen unter den EU-Mitgliedstaaten über neue handelspolitische Impulse gegenüber den Partnerländern, und wie wird die Bundesregierung weiter für eine ambitionierte Öffnung des europäischen Marktes werben?
Mit welcher Begründung verspricht sich die Bundesregierung von einem verbesserten Zugang für Agrarprodukte zum EU-Binnenmarkt Entwicklungsimpulse für die Partnerländer?
Wie wird die Bundesregierung die ENP im Energiebereich mitgestalten, und welche Maßnahmen sind konkret zur Unterstützung regenerativer Energieprojekte, wie Desertec, geplant?
Welche konkreten Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, um soziale Gerechtigkeit und die Förderung benachteiligter Regionen stärker als bisher von der EU-Kommission angestrebt, als Ziel der ENP zu berücksichtigen?
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Nachbarschaftspolitik zur Lösung andauernder Konflikte zu nutzen (bitte einzeln für den Westsaharakonflikt, die Sezessionsgebiete Georgiens, Bergkarabach, den Transnistrienkonflikt und den israelisch-palästinensischen Konflikt ausführen)?
Was bedeutet die Neuausgestaltung der ENP nach Ansicht der Bundesregierung für die Zukunft der Union für den Mittelmeerraum (UfM)?
Sieht die Bundesregierung in der UfM eine Plattform für die Ausführung von konkreten Projekten oder soll diese weiterhin die politische Zusammenarbeit mit den südlichen Nachbarstaaten koordinieren?
Wenn konkrete Projekte in den Nachbarschaftsländern, wie etwa zur Förderung der Zivilgesellschaft durch die UfM, vorangetrieben werden sollen, wie kann nach Ansicht der Bundesregierung verhindert werden, dass die Projekte durch die politische und intergouvernementale Ausrichtung der UfM behindert werden?
Befürwortet die Bundesregierung die Schaffung eines EU-Sonderbeauftragten für die südliche Nachbarschaft, und wenn ja, wie soll dessen Mandat ausgestaltet werden?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die östliche Partnerschaft auch im Hinblick auf die Mittelzuweisung nicht vernachlässigt wird und Nachbarstaaten mit einer langfristig möglichen Beitrittsperspektive weiter ausreichend Aufmerksamkeit seitens der EU zukommt?
Mit welcher Begründung hat sich die Bundesregierung in den Ratsverhandlungen gegen den von der Kommission verwandten Verweis auf Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union ausgesprochen, womit einigen Ländern der östlichen Partnerschaft langfristig eine EU-Beitrittsperspektive ermöglicht werden soll?