Verhältnis von Remonstrationen zu Frühpensionierungen bei Beamtinnen und Beamten
der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Dr. Konstantin von Notz, Jerzy Montag, Ingrid Hönlinger, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Missstände bleiben häufig zu lange interne Vorgänge. Es bedarf zumeist der Hinweise aus Institutionen und Einrichtungen, um Vorfälle aufzudecken und zu ändern. Dadurch können zugleich besondere Loyalitätspflichten verletzt werden. Beamtinnen und Beamte stehen dabei in einem ausgeprägten Spannungsfeld. Zwischen ihnen und ihren Dienstherren besteht ein besonderes Treueverhältnis, so dass zentrale Beamtenpflichten notwendigen Hinweisen und Warnungen vielfach im Wege stehen. Zugleich sind Beamtinnen und Beamte in besonderem Maße den Werten unserer Verfassung verpflichtet. Für die bestmögliche Arbeit einer Behörde ist es daher unerlässlich, dass Beamtinnen und Beamte bereit sind, Missstände an Vorgesetzte zu melden. Legitime Remonstrationen müssen als wichtiges Korrektiv für die Arbeit einer Behörde gesehen werden. Da es die Pflicht von Beamtinnen und Beamten ist, bei Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit ihrer Weisungen den Dienstweg einzuhalten bzw. diese zunächst dem Vorgesetzten zu melden, sollten remonstrierende Beamte idealerweise in ihrem Verhalten bestärkt werden
In der Praxis kommt es allerdings vor, dass Vorgesetzte auf eine Remonstration mit einem Disziplinarverfahren reagieren. Dieses kann schwerwiegende Folgen bis hin zur Versetzung in den einstweiligen Ruhestand haben. Oft setzen Beamte sich dann zudem der informellen Vergeltung (Mobbing) aus.
Eines der eklatantesten Beispiele ist der Fall der hessischen Steuerfahnder, die – auch in einer Petition an den hessischen Landtag – sich dagegen wandten, dass in einer Amtsverfügung die Mindestsummen für einen Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung heraufgesetzt wurden. Danach fielen u. a. die dienstlichen Beurteilungen negativ aus, rechtswidrige Disziplinarverfügungen wurden erlassen, die betroffenen Steuerfahnder wurden versetzt und gemobbt. Vier Beamte wurden schließlich durch Gefälligkeitsgutachten als paranoid-querulatorisch, anpassungsunfähig und psychisch krank diagnostiziert. Zugleich wurden sie auf Lebenszeit für dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Beamtinnen und Beamte in den Bundesministerien und Behörden des Bundes wurden seit 2003 vorzeitig in den Ruhestand versetzt?
Wie viele dieser Frühpensionierungen erfolgten auf Antrag des Dienstherren, und wie viele auf Antrag des Betroffenen?
Wie viele Remonstrationen wurden in den Bundesministerien und -behörden seit 2003 registriert?
In wie vielen Fällen erkannten die Vorgesetzten die Remonstration als berechtigt an?
Wie viele Beamtinnen und Beamte, die in dem genannten Zeitraum vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden, hatten zuvor schon einmal remonstriert?
Wie viele Disziplinarverfahren wurden seit 2003 geführt?
In wie vielen der Disziplinarverfahren
– wurde der Beamtin oder dem Beamten eine Straftat zum Vorwurf gemacht,
– bestand der Vorwurf in der Verletzung einer bußgeldbewehrten Pflicht,
– ging es um reine Verletzungen von Beamtenpflichten, insbesondere der Treuepflicht, der Verschwiegenheitspflicht und der Folgepflicht?
Gegen wie viele Beamtinnen und Beamte, die seit 2003 vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden, wurde zuvor ein Disziplinarverfahren eingeleitet?
Welche Sanktionen hatten die Disziplinarverfahren für die Betroffenen zur Folge (bitte getrennt nach Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auflisten)?
Wie viele Beamtinnen und Beamte, gegen die ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, hatten zuvor schon einmal remonstriert?