Sachstand der Neutrassierung B 19 und der B 19n, Ortsumgehung Wilhelmsthal–Wutha/Farnroda
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Neutrassierung der Thüringer Abschnitte der B 19 beinhaltet die im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) des Vordringlichen Bedarfs geplante Ortsumgehung von Wilhelmsthal nach Wutha/Farnroda (TH8030). Für das Projekt B 19n ist im Januar 2011 das Raumordnungsverfahren eingeleitet worden, hierfür hat die DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH – insgesamt fünf Planungsvarianten vorgelegt. In den von der Neutrassierung betroffenen Gemeinden regt sich seither der Widerstand gegen den wirtschaftlichen Nutzen und die ökologischen Folgekosten des Projektes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welchen Stand hat das Raumordnungsverfahren „B 19n Ortsumgehung Wilhelmsthal–Wutha/Farnroda, Bundesverkehrswegeplannummer: TH8030“ erreicht?
Wie sieht der genaue Zeitplan für die weitere Planung und Realisierung des Vorhabens aus?
Welche Gesamtkosten entstehen gemäß der unterschiedlichen Planungsvarianten, und wie wirken sich diese auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) des Verkehrsprojekts aus?
Welche Konsequenzen erwachsen hieraus für das Projekt im Zusammenhang der Fortschreibung des BVWP?
Wie setzt sich im Einzelnen das hohe NKV der B 19n von 8,5 zusammen?
Wie werden Zeitersparnis und Erreichbarkeit bei der Nutzen-Kosten-Rechnung monetarisiert, und wird dabei die Erreichbarkeit von Personen oder von Räumen zu Grunde gelegt?
Wie hoch sind die Flächenkosten der einzelnen Planungsvarianten?
In welcher Art und Weise wird die Angemessenheit der Nutzen-Kosten-Betrachtungen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und im Bundesministerium der Finanzen überprüft?
Erfolgte eine Überprüfung der Nutzen-Kosten-Betrachtung durch den Bundesrechnungshof?
Falls ja, was war das Ergebnis?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung mit Fertigstellung der Ortsumfahrung B 19n für die Verkehrsströme auf der aktuellen B 19 sowie der Stadt Eisenach und der anliegenden Gemeinden?
Welche Be- und Entlastungwirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Ortsumfahrung für die Stadt Eisenach, und von welchem Anteil Quell-/Zielverkehr wird dabei ausgegangen?
Wurde eine ortsnahe Umgehung Eisenachs bzw. eine Verzweigung der B 19 in Eisenach mit entsprechender niedriger erlaubter Höchstgeschwindigkeit jemals in Erwägung gezogen?
Welche Verkehrsströme und -arten sollen durch die Ortsumfahrung von Eisenach umgeleitet werden?
Wie hoch sind die jährlichen Unterhaltungskosten, welche für die jeweiligen Planungsvarianten entstehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen zur Realisierung des Projekts, wenn gemäß Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2011 rund 147 Mio. Euro sowie der weiteren Finanzplanung bis 2014 nur zwischen 36 und 24 Mio. Euro für die Realisierung von Bedarfsplanmaßnahmen im Thüringer Bundesfernstraßenbereich zur Verfügung stehen, während sich allein die Gesamtkosten der B 19n auf bis zu 138 Mio. Euro belaufen?
Welche Verkehrsbelegung ergibt sich heute auf der B 19 von und nach Eisenach, wie hoch ist der Lkw-Anteil?
Wie hat sich die Verkehrsbelegung auf den Thüringer Abschnitten der B 19 in Richtung Eisenach seit 2000 entwickelt?
Wie hoch war jeweils der Lkw-Anteil?
Von welcher Verkehrsbelegung wird nach Fertigstellung des Projekts bei der Ortsumfahrung als auch der Bestandstraße ausgegangen (gegebenenfalls abschnittsweise darstellen)?
Werden nach Fertigstellung der Ortsumfahrungen Streckenabschnitte der B 19 zurückgestuft?
Wenn ja, wer ist für Betrieb, Wartung und Unterhaltung der Verkehrsanlagen zuständig?
Welche Kosten entstehen dabei voraussichtlich jährlich (bitte getrennt darstellen)?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den dem Projekt zugrunde liegenden Verkehrsprognosen sowie den seit Jahren rückläufigen Verkehrszahlen der automatischen Zählstelle „Hohe Sonne“?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie hieraus?
Falls nein, wie wird dies begründet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Eingriffe in Natur und Umwelt durch die Verkehrsbaumaßnahme aus naturschutzfachlicher Sicht, und welche Kompensationsmaßnahmen sollen ergriffen werden?
Wie soll der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag erfüllt werden?
Welche Zwischenergebnisse dieses naturschutzfachlichen Planungsauftrages liegen bereits vor?
Welche Schutzgebiete sind im Einzelnen betroffen?
Wie viele Hektar Waldfläche müssten nach jetzigem Planungsstand schätzungsweise für das Straßenbauprojekt B19 n gerodet und welche Fläche würde dauerhaft versiegelt werden (falls möglich wird um Aufschlüsselung nach den einzelnen Planungsvarianten gebeten)?
Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner haben der Landkreis Wartburgkreis und die Stadt Eisenach heute?
Wie wird sich die Einwohnerzahl bis 2020 und 2030 nach aktuellen Bevölkerungsprognosen entwickeln (bitte getrennt aufführen)?