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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand zweites Quartal 2011)

Anzahl der derzeit beantragten sowie beschlossenen Einsätze der Bundeswehr auf Grundlage von Art. 35 Abs. 1 GG, Durchführung, Ablehnung und Rücknahme von Amtshilfemaßnahmen und Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter im zweiten Quartal 2011, Angaben zu weiteren unterstützenden Leistungen<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

01.08.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/659714. 07. 2011

Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand zweites Quartal 2011)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln), Raju Sharma, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Anzahl sogenannter Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Dabei sind die Abgrenzungen zwischen Amtshilfe und „Einsatz“ im Sinne einer obrigkeitlichrepressiven Tätigkeit im Sinne des Artikels 87a Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) nicht immer klar. Dies wurde vor allem beim G8-Gipfel im Jahr 2007 deutlich, als Soldaten mittels Tornado-Aufklärern und Spähpanzern in die polizeiliche Arbeit eingebunden waren. Die bisherigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. lassen zudem erkennen, dass die Bundeswehr auch bei anderer Gelegenheit der Polizei direkte Zuarbeit leistet bzw. um solche gebeten wird. Außerdem wird die Bundeswehr „unterstützend“ auch bei politisch umstrittenen Anlässen tätig, wie etwa der Münchener Sicherheitskonferenz und den Castortransporten.

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die letzte derartige Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/6049) die Feststellung der Fraktion DIE LINKE., es gebe eine rasante Zunahme solcher Inlandseinsätze, zurückgewiesen und den Fragestellern vorgeworfen, sie berücksichtigten nicht die bisherigen Antworten der Bundesregierung.

Die Fraktion DIE LINKE. hat nach dem Bundeswehreinsatz zum G8-Gipfel 2007 begonnen, sich regelmäßig in Kleinen Anfragen nach solchen Einsätzen zu erkundigen, die mit Artikel 35 Absatz 1 GG begründet werden. Die darauf von Seiten der Regierung erteilten Antworten zeigen sehr deutlich, dass es in den letzten zehn Jahren einen sowohl drastischen als auch kontinuierlichen Anstieg der Amtshilfemaßnahmen gegeben hat; von 1 auf 73 im Jahr 2010. Nach Einschätzung der Fraktion DIE LINKE. macht sich hierbei die Etablierung der neuen Strukturen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) im Inland bemerkbar – die eben neu ist und keineswegs Ausdruck einer „über Jahrzehnte geübte(n) Entscheidungspraxis“, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6049 angibt.

Es liegt nahe, diese Entwicklung nicht auf etwaige Sachzwänge zurückzuführen, sondern auf politische Gründe. Dazu gehört nach Überzeugung der Fraktion DIE LINKE. der Aspekt, dass die Bundesregierung eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Soldaten im Alltag anstrebt. Dabei muss beachtet werden, dass insbesondere die Bundesminister des Innern und der Verteidigung gegenüber der Presse immer wieder betonen, dass sie eine Änderung des Grundgesetzes für notwendig halten, um Inlandseinsätze des Militärs zu ermöglichen. Dass eine solche Grundgesetzänderung derzeit nicht auf der Tagesordnung steht, ist lediglich den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen geschuldet. So sieht auch das Weißbuch der Bundeswehr – die aktuelle deutsche Militärdoktrin – unverändert eine „Erweiterung des verfassungsrechtlichen Rahmens“ vor, um Inlandseinsätze zu ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche bevorstehenden Einsätze der Bundeswehr auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 1 GG (Amtshilfe) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage wann und durch wen beschlossen worden?

Wer hat die Amtshilfeersuchen zu welchem Zeitpunkt gestellt?

Worin besteht der Inhalt des jeweiligen Ersuchens (bitte vollständig angeben)?

Was ist der beabsichtigte Zweck (bitte die vom Antragsteller mit Hilfe der Bundeswehr geplanten Maßnahmen vollständig angeben)?

Welche Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollen eingesetzt werden?

Wie viele Soldatinnen und Soldaten inklusive der zur „Eigensicherung“ abgestellten werden zum Einsatz kommen?

Über welche Waffen und welche Munitionierung verfügen diese Soldatinnen und Soldaten?

Welche Aufgaben sollen die Soldatinnen und Soldaten erfüllen?

An welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum und an welchen Orten bzw. in welcher Region soll der Einsatz stattfinden?

Welche Kosten werden dabei entstehen, und wer kommt für diese auf?

2

Wie viele noch nicht beschlossene Amtshilfeersuchen liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage der Bundeswehr vor (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?

3

Wie viele Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter durch die Bundeswehr sind derzeit wann und durch wen beschlossen worden (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?

4

Wie viele Ersuchen um Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter liegen der Bundeswehr zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vor (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?

5

Welche Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr im zweiten Quartal 2011 durchgeführt (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?

6

Welche Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter hat die Bundeswehr im zweiten Quartal 2011 durchgeführt (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?

7

Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind im zweiten Quartal 2011 abgelehnt worden (bitte die Anträge nach dem Schema von Frage 1 erläutern und die Gründe für die Ablehnung nennen)?

8

Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind im zweiten Quartal 2011 zurückgezogen worden (bitte die Anträge nach dem Schema von Frage 1 erläutern), und welche Angaben kann die Bundesregierung über den Grund für die Zurückziehung machen?

9

Welche Nachmeldungen zu Amtshilfe- bzw. Unterstützungsleistungen aus der Vergangenheit kann die Bundesregierung machen?

Berlin, den 11. Juli 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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