Missachtung des Gewaltverbotes bei militärischer Mission EUTM Somalia
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die somalische Übergangsregierung (TFG) hat in letzter Zeit größere Geländegewinne gemacht, bei denen die Machtkämpfe innerhalb des seit Jahren tobenden Bürgerkrieges, insbesondere angesichts des Rücktritts des Premierministers Mohamed Abdullahi Mohamed am 19. Juni, wieder offen zutage traten. Zuvor hatte die TFG sich unter ugandischer Vermittlung ihr Mandat eigenmächtig bis 2012 verlängert. Die Machtkämpfe könnten der Al-Shabaab-Bewegung die Möglichkeit eröffnen, verlorenes Terrain wieder gutzumachen. Neben der stattfindenden Stellvertreterkonflikte, die von Kenia und Äthiopien auf dem Rücken der somalischen Bevölkerung ausgetragen werden, droht auch das Eingreifen Ugandas in den Bürgerkrieg zu einer Ausweitung des Konfliktes beizutragen und den autoritären Machthaber Yoweri Kaguta Museveni zu stärken.
Am 10. Juni 2011 einigten sich die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) auf die Durchführung eines weiteren dritten Ausbildungszyklus im Rahmen der seit dem 7. April 2010 stattfindenden European Training Mission Somalia (EUTM Somalia). Die inhaltliche Ausgestaltung des Mandates wurde anschließend bei einem Treffen der Direktion Krisenmanagement und Planung (CMPD), dem Herzstück des neuen Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), in der ugandischen Hauptstadt Kampala zusammen mit ugandischen und somalischen Vertretern sowie dem US State Departement abgestimmt. Die USA beteiligen sich in Kooperation mit der EUTM an dem Training der Streitkräfte der somalischen Übergangsregierung durch die Uganda Peoples Defence Force (UPDF) in Uganda.
Das Auswärtige Amt finanzierte des Weiteren die Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte durch Äthiopien mit 600 000 Euro, von denen einige zum Zeitpunkt der Ausbildung minderjährig waren (siehe Plenarprotokoll 17/86).
Die Einbeziehung der ausgebildeten Polizisten und Soldaten, welche die Bundesregierung nach ihren Angaben (siehe Plenarprotokoll 17/86) kaum zu unterscheiden vermag, in militärische Gefechte kann nicht ausgeschlossen werden, obwohl die Bundesregierung hierüber bislang jegliche Kenntnis geleugnet hat. So waren im Herbst 2010 offensichtlich durch Äthiopien mit deutscher Finanzierung ausgebildete Milizionäre an Gefechten in der Nähe der somalischen Stadt Bulo Hawo in der Provinz Gedo, im Grenzgebiet zu Kenia und Äthiopien, beteiligt. Beim bereits erwähnten Treffen der CMPD in Kampala hat ein Vertreter der somalischen Übergangsregierung angegeben, die im Rahmen von der EUTM ausgebildeten Soldaten hätten sich bereits „im Kampf bewährt“.
Eine Teilnahme an bewaffneten Auseinandersetzungen, bei der es zum Einsatz bzw. der Androhung von Waffengewalt kommt, hatte die Bundesregierung in der Antwort auf eine Mündliche Frage am 11. Mai 2011 noch zurückgewiesen (siehe Plenarprotokoll 17/107, Frage 42).
Nach Angaben des European Security Review stellen vor allem die fehlenden Führungs- und Kontrollstrukturen der durch die EU ausgebildeten somalischen Soldaten die größte Herausforderung dar. Offensichtlich kam es bereits zu ersten Desertionen. Damit leistet auch die in Uganda eingesetzte Bundeswehr durch ihre Ausbildung kaum zu kontrollierender Kombattanten einen Beitrag zur weiteren Eskalation des Bürgerkrieges in Somalia. Die Bundesregierung hat dabei in der Beantwortung einer Mündlichen Frage am 26. Januar 2011 (siehe Plenarprotokoll 17/86) eingestanden, dass im Rahmen dieser Ausbildung auch die Rekrutierung und Ausbildung von Kindersoldaten mitfinanziert wird.
Insbesondere die schweren Gefechte in Mogadischu seit der Ankunft der im Rahmen der EUTM ausgebildeten Soldaten werfen eine Reihe von Fragen bezüglich der Rolle der durch die EU bzw. die Bundesregierung mitfinanzierten Streitkräfte und einer möglichen Beteiligung der Bundeswehr an bewaffneten Unternehmungen im Ausland auf. Damit berühren sie auch die zwingend einzuhaltenden Vorschriften des Grundgesetzes bezüglich des Einsatzes deutscher Streitkräfte sowie des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (ParlBG).
Eine Einbeziehung auch deutscher Streitkräfte in bewaffnete Unternehmungen in Somalia kann grundsätzlich nicht mehr ausgeschlossen werden.
Hervorzuheben ist dabei, dass die EUTM selbst über keine völkerrechtliche Legitimation zur Anwendung von Gewaltmaßnahmen, wie sie das System der kollektiven Sicherheit des UN-Sicherheitsrates nach Kapitel VII der UN-Charta vorsieht, verfügt. Somit sind die an ihr teilnehmenden Ausbilder als auch die Ausgebildeten im Rahmen dieser Mission zum Einsatz von Gewalt nicht berechtigt, sofern sie keine gesonderte völkerrechtliche Legitimierung vorweisen können. Jegliche militärischen Maßnahmen, auch die der von der EU im Rahmen der EUTM Somalia ausgebildeten somalischen oder anderen ausländischen Streitkräfte, fallen unter das absolute Gewaltverbot nach Artikel 2 Nummer 4 der UN-Charta.
Eine Evaluierung der verschiedenen ausländischen militärischen und polizeilichen Missionen in Ostafrika, insbesondere der EUTM Somalia, hat bislang nicht stattgefunden. Die EU hat bislang auch keine kohärente Gesamtstrategie für ihre Außenpolitik am Horn von Afrika vorgelegt, aus der die Ziele und Zwecke der dort stattfindenden Militär- und Polizeieinsätze ersichtlich würden.
Gemäß Artikel 12 der Entscheidung des Rates vom 15. Februar 2010 (2010/96/ GASP) sollte die EUTM nach zwei konsekutiven Ausbildungszyklen von je 6 Monaten im Mai 2011 auslaufen. Obwohl weder im Deutschen Bundestag noch im Europäischen Parlament bislang über eine Verlängerung des Mandates der EUTM beraten oder ein entsprechender Beschluss des Rates erzielt worden ist, wurden den internationalen und somalischen Partnern durch das CMPD offensichtlich bereits eine Fortführung der Mission zugesagt und entsprechende Maßnahmen in Somalia eingeleitet, um weitere Soldaten in Bihanga auszubilden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Zusagen im Zusammenhang mit einer Fortführung der EUTM Somalia hat die Bundesregierung hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Mandatsverlängerung der EUTM wann, wo und gegenüber welchen internationalen Partnern bzw. Stellen getroffen?
Wann und in welcher Form wurde welche zuständige Stelle des Deutschen Bundestages und mit welchem Inhalt über diese Zusagen bzw. die in Aussicht gestellte Fortführung der EUTM Somalia informiert?
Wer hat in welcher Funktion von deutscher und EU-Seite zwischen dem 14. und 17. Juni dieses Jahres in Kampala (Uganda) an Treffen der CMPD, begleitet vom Militärstab der EU (EUMS) und dem Mechanismus zur Finanzierung gemeinsamer Militäroperationen (Athena) mit welchem Zweck und mit welchen Redebeiträgen teilgenommen?
a) Zu welchem Zweck und mit welchen Redebeiträgen nahm an dem Treffen der Generalleutnant Katumba Wamal, Kommandeur der Uganda Peoples Defence Force, teil?
b) Zu welchem Zweck und mit welchen Redebeiträgen nahm an dem Treffen der Brigadegeneral Abdulkadir Sheikh Ali Dini, Kommandeur der Somalischen Streitkräfte, teil?
c) Zu welchem Zweck und mit welchen Redebeiträgen nahmen an dem Treffen Vertreter des US State Departements teil?
d) Welche Art von Kooperationsvereinbarungen hinsichtlich von Waffenlieferungen aus den USA für somalische Streitkräfte bestehen, wurden getroffen bzw. werden geplant?
e) Welche Rolle bzw. Koordinierungsfunktion spielt bei diesen Waffenlieferungen die EU?
f) In welcher Art und Form wurde bzw. ist die Bundesrepublik Deutschland an den bestehenden bzw. geplanten Waffenlieferungen an somalische Streitkräfte einbezogen?
Was ist der Bundesregierung über die bisherigen und aktuellen Einsätze der im Rahmen der Mission EUTM Somalia ausgebildeten Soldaten bekannt (bitte nach Ausbildungsort, Einsatzort, Datum der Verlegung aus Uganda, Zahl der eingesetzten Soldaten, derzeitigem Standort, Kommandounterstellung, Staatsangehörigkeit, Rekrutierungsalter, Gefechtsbeteiligungen und Verlusten sowie Desertionen getrennt auflisten)?
Welche bewaffneten Einheiten, die dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und/oder auch dem Bundesministerium des Innern (BMI) unterstellt sind, nahmen in welcher Stärke, mit welcher Bewaffnung, unter Einsatz welcher Transportmittel und in welcher Anzahl sowie unter Verwendung welcher anderen Fahrzeuge oder Hilfsmittel an Missionen auf somalischem Staatsgebiet teil?
Welche bewaffneten Einheiten, die dem Bundesministerium der Verteidigung und/oder auch dem Bundesministerium des Innern unterstellt sind, nahmen in welcher Stärke, mit welcher Bewaffnung, unter Einsatz welcher Transportmittel und in welcher Anzahl sowie unter Verwendung welcher anderen Fahrzeuge oder Hilfsmittel an Missionen auf ugandischem Staatsgebiet teil?
Welche der in den Fragen 4, 5 und 6 genannten Einheiten haben wann, wo und mit welchen anderen somalischen, ugandischen, äthiopischen oder internationalen Partnern an polizeilichen bzw. militärischen Maßnahmen der Beratung, Hilfe bzw. jeder anderen Form der Zusammenarbeit oder Kontaktaufnahme teilgenommen?
Welche Anstrengungen, Maßnahmen und Projekte wurden, sind bzw. werden von der Bundesregierung bezüglich des Aufbaus der Reorganisation sowie Unterstützung des Sicherheitssektors in Somalia unternommen oder geplant?
Welche Anstrengungen, Maßnahmen und Projekte wurden, sind bzw. werden von der Bundesregierung bezüglich des Aufbaus der Reorganisation sowie Unterstützung des Sicherheitssektors in Uganda unternommen oder geplant?
Welche Anstrengungen, Maßnahmen und Projekte wurden, sind bzw. werden von der Bundesregierung bezüglich des Aufbaus, der Reorganisation sowie Unterstützung des Sicherheitssektors in Äthiopien unternommen oder geplant?
Welche Bundesbehörden sind im Zusammenhang mit den in den Fragen 8, 9 und 10 genannten Maßnahmen mit Beratungstätigkeiten, Ausbildungs- oder Materialhilfe involviert?
Wer und auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage koordiniert in der Bundesrepublik Deutschland die Zusammenarbeit der verschiedenen internationalen und nationalen Partner bei der Ausbildung und Ausstattung von Soldaten im Rahmen der EUTM Somalia?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Koordination der Ausbildung im Rahmen der EUTM Somalia mit Ausstattungshilfe bzw. Waffenlieferungen durch die USA (bitte nach Datum, zuständiger Stelle, Ort, Anzahl, Art, Lieferern, Empfängern und finanziellem Umfang getrennt auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme von in Uganda, Äthiopien, Kenia und Djibouti ausgebildeten somalischen Sicherheitskräften an bislang stattgefundenen Gefechten und Maßnahmen der Entwaffnung von Kämpfern in Mogadischu?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gefechte im Zusammenhang mit der Entwaffnung von Kämpfern in Somalia, die von Einheiten durchgeführt wurden, welche zuvor im Rahmen der EUTM bzw. der AMISOM (African Union Mission in Somalia) ausgebildet wurden?
a) Wer hatte das Kommando über die betreffenden Einsatztruppen (bitte nach Datum, Ort, Einsatzzweck, Zahl der eingesetzten Kräfte getrennt auflisten)?
b) Welche Nationalität besaßen die an den betreffenden Maßnahmen beteiligten bzw. eingesetzten Sicherheitskräfte?
c) Welche Kämpfer wurden dabei wann und wo entwaffnet?
d) Haben die bewaffneten Kämpfer der Gegenseite ihre Waffen freiwillig abgegeben oder kam es dabei zum Einsatz von Gewalt in Form von Drohungen des Schusswaffengebrauchs bzw. des Einsatzes von Schusswaffen selbst?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bisherige Einsätze von bewaffneten Einheiten, die zuvor im Rahmen der EUTM Somalia in Bihanga ausgebildet wurden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Integration der im Rahmen der EUTM ausgebildeten Soldaten in die Kommandostruktur der somalischen Streitkräfte?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft und Anzahl der Deserteure aus bewaffneten Einheiten, die zuvor im Rahmen der EUTM ausgebildet wurden (bitte nach Zahl, Herkunft und Eingliederung in neue Gruppierungen auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die anschließende Integration der Deserteure in andere Sicherheitskräfte oder Milizen (bitte nach Zahl, Herkunft und Eingliederung in welche Gruppierung auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rekrutierung und Ausbildung von Kindersoldaten bzw. Minderjährigen durch zuvor im Rahmen von Ausbildungsmaßnahmen der EUTM ausgebildeten militärischen oder polizeilichen Einheiten?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gefechte zwischen ugandischen, äthiopischen und somalischen Soldaten (bitte nach Datum, Ort, Einsatzzweck, Zahl der eingesetzten Kräfte getrennt auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit ugandischer Truppen, die in Somalia eingesetzt sind und zuvor im Rahmen von Ausbildungs- bzw. Ausstattungshilfe von Mitgliedstaaten der EU unterstützt wurden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Anschläge, wie sie am 11. Juli 2011 in Uganda und in anderen Ländern verübt worden sind, die sich militärisch in Somalia engagieren?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz und die Gefechtsbeteiligung der von den Armed Forces of Malta (AFM) ausgebildeten 200 somalischen Rekruten, die nach offiziellen Angaben die Lebensumstände der somalischen Bevölkerung verbessern sollten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft und Fluchtursachen einer Gruppe von 227 Flüchtlingen aus Somalia und Eritrea, die am 6. Mai 2009 über Libyen nach Italien gelangen wollten und von denen 24 eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Italien eingereicht haben, weil ihnen die Asylantragstellung verweigert wurde und sie von der italienischen Grenzpolizei aufgegriffen und direkt an libysche Sicherheitskräfte überstellt wurden?