Zukunft der Träger nach der Reform der Arbeitsmarktinstrumente
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ergänzend zu der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6046 „Hintergründe der Reform der Arbeitsmarktinstrumente“ und weiteren Stellungnahmen ergeben sich insbesondere zur Problematik der Trägerzulassung weitere Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Für welche Maßnahmen der Arbeitsförderung und der beruflichen Bildung wird eine Trägerzulassung notwendig?
Wird auch für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten, besonders von solchen mit Qualifikationsanteil, eine Trägerzulassung notwendig?
Wenn ja, woraus ergibt sich dies?
Große Arbeitsmarktdienstleister besitzen in der Regel Trägerzulassungen. Kleine Einrichtungen, die nur regional arbeiten, sind oft noch nicht zertifiziert. Wie viele Träger sind aufgrund der vorgesehenen neuen Regelungen gezwungen, sich von einer fachkundigen Stelle zertifizieren zu lassen?
Welche Maßnahmen sind seitens des zuständigen Bundesministeriums vorgesehen, um zu verhindern, dass es eine Marktbereinigung zu Ungunsten kleiner regionaler Träger gibt?
Wie hoch sind derzeit die Kosten für die Trägerzulassung?
Die Kosten für die Trägerzulassung sowie für die jährlichen Wiederholungsaudits stellen besonders kleine Träger vor große wirtschaftliche Probleme. Ist künftig eine finanzielle Unterstützung von kleinen Trägern zur Finanzierung der Zulassungskosten geplant, und wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
Welche Übergangsfristen sind für die neuen gesetzlichen Regelungen zur Trägerzulassung, angesichts dessen, dass der geforderte Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems in der Regel Jahre in Anspruch nimmt, geplant?
Der Prüfdienst der Bundesagentur für Arbeit hat in der Vergangenheit von der Arbeitsagentur finanzierte Maßnahmen bei Trägern mit und ohne Trägerzulassung geprüft. Wie unterscheiden sich die Prüfungsergebnisse?
Wie viele Beanstandungen wurden bei Maßnahmen, die von zertifizierten Trägern umgesetzt wurden, in den Jahren seit 2005 festgestellt, und wie viele Beanstandungen wurden bei nicht zertifizierten Trägern in den gleichen Jahren festgestellt?
Bisher haben positive Ergebnisse bei Qualitätsprüfungen keinen Einfluss auf das Vergabeverfahren. Ist dies für die Zukunft geplant, und wenn nein, warum nicht?