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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 17/6102)

Angaben zu vertraglichen Grundlagen der Zusammenarbeit, Einsatz von Bundespolizeibeamten und Bundeswehrangehörigen für den Rüstungskonzern EADS, Haltung des Bundespolizeipräsidiums zu saudi-arabischen Militäreinsätzen in Bahrain und Jemen, Grundrechts- und Demokratiedefizite, Export und Einsatz von Grenzsicherungsgerät, Ausbildung von Grenzschützern und Geheimdienstangehörigen durch Bundespolizeibeamte, weitere Einzelangaben zum Polizeieinsatz<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.08.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/674503. 08. 2011

Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/6102)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Inge Höger, Niema Movassat, Petra Pau, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien steht weiterhin in der öffentlichen Kritik. Die Gewerkschaft der Polizei beklagt die faktische Unterordnung der Polizistinnen und Polizisten unter die Geschäftsinteressen des EADS-Konzerns (EADS = European Aeronautic Defence and Space Company). Dieser war von Seiten Saudi-Arabiens mit der Lieferung von Technik zur Überwachung der Grenzen beauftragt worden, unter der Bedingung, dass die Bundespolizei die personelle Ausbildung der Grenzschützer übernimmt.

Ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei sagte in der „Süddeutschen Zeitung“ (14. Juli 2011), die Inhalte der polizeilichen Ausbildung würden unter Anleitung von EADS/Cassidian auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt. Weiter zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ aus einem Newsletter der Bundespolizei, dass die deutschen Beamten „ständig neue Aufgaben für EADS“ übernehmen müssten.

Mit dem von der Bundesregierung zur Rechtfertigung herangeführten „Export rechtsstaatlicher Grundsätze“, der die Ausbildungstätigkeit auszeichne, ist es nach verschiedenen Medienberichten hingegen nicht weit her. So hat nach Darstellung des MDR-Magazins „Fakt“ das saudi-arabische Militär einen Teil der Grenze, die gesichert werden soll, erst mal im November 2009 bombardiert. Der Angriff habe einem nomadisch lebenden Stamm gegolten, der traditionellerweise in der Grenzregion umherzieht.

Außerdem werde im Rahmen der Ausbildungstätigkeit der Bundespolizei die Vermittlung rechtsstaatlicher Grundsätze eingeschränkt. So seien die Worte „freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat“ und „Freiheitsgarantie für den Einzelnen“ aus der Ausbildung gestrichen worden. Zur Begründung habe es in Rundschreiben der Bundespolizei geheißen: „Wichtig ist, was der Kunde will und nicht, was wir wollen oder gerne hätten. Der Kunde ist eben im wahrsten Sinne des Wortes König.“

Im Falle Saudi-Arabien ist der König bekanntermaßen ein äußerst despotischer. Im Frühjahr 2011 hat er zwecks Niederschlagung der Demokratiebewegung im Nachbarstaat Bahrain 1 000 Soldaten dorthin entsandt. Dieser blutige Einsatz wird, wie Anfang Juli 2011 bekannt wurde, in einem Rundschreiben des Bundespolizeipräsidiums an die in Saudi-Arabien eingesetzten Bundespolizisten aber als „Sicherungsmaßnahme wichtiger Infrastruktur“ verharmlost. Dies spricht nicht dafür, dass das Bundespolizeipräsidium bzw. das Bundesministerium des Innern tatsächlich viel Wert darauf legten, menschenrechtliches Verständnis bei ihren „Kunden“ zu wecken.

Am 18. Juli 2011 berichtet „Fakt“ weiter, dass auch Angehörige des saudi-arabischen Geheimdienstes von der Bundespolizei ausgebildet würden.

Fragen wirft auch die Waffenausbildung auf, die Bundespolizisten den saudiarabischen Grenzschützern am Sturmgewehr G 3 anbieten. Die Grenzschützer sollen lernen, die Kriegswaffe in „anspruchsvollen Situationen handlungssicher zu handhaben.“ Vor dem Hintergrund der massiven polizeilichen und militärischen Unterdrückung, mit der das feudale Regime in Riad gegen demokratische Bewegungen vorgeht, berechtigt diese Maßnahme aus Sicht der Fragesteller ebenfalls zu größten Zweifeln am demokratischen Impetus dieses Polizeieinsatzes.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wurde das Einvernehmen zwischen dem deutschen und dem saudi-arabischen Innenministerium über den Einsatz der Bundespolizei in einer verschriftlichten Form hergestellt bzw. bestätigt, und wenn ja, wann wurde dieses Schriftstück bzw. diese Schriftstücke von welchen Ministerien unterzeichnet, was sind die wesentlichen Inhalte und ist die Bundesregierung bereit, sie dem Deutschen Bundestag im Wortlaut zugänglich zu machen (bitte ggf. als Anlagen beifügen oder begründen, warum sie unter Verschluss gehalten werden)?

2

Trifft es zu (vgl. stern, 13. Juli 2011), dass bereits im Mai 2009 (bitte ggf. korrektes Datum nennen) ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich vom damaligen Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble und seinem saudi-arabischen Amtskollegen unterzeichnet wurde, und wenn ja,

a) was sind die grundsätzlichen Inhalte dieses Abkommens,

b) trifft es zu, dass Artikel 4 dieses Abkommens eine Zusammenarbeit „auf dem Gebiet des Sicherheitstrainings“ vorsieht,

c) warum hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag bis heute nicht über dieses Abkommen informiert,

d) wie lautet der Wortlaut des Abkommens (bitte als Anhang beifügen oder begründen, wenn die Vorlage des Abkommens verweigert wird)?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Vertreter der Gewerkschaft der Polizei die aus ihrer Sicht gegebene Unterordnung der Bundespolizisten unter die Interessen von EADS beklagen und sich deutsche Polizisten, die in Saudi-Arabien tätig waren, dort wie „Subunternehmer“ von EADS vorkamen (stern, 13. Juli 2011), und inwiefern hält sie diese Kritik für nachvollziehbar?

4

Trifft es zu, dass in einem internen Informationsblatt des Bundespolizeipräsidiums (nach Darstellung der Süddeutschen Zeitung von August 2010) ein Beamter klagt, die deutschen Polizisten müssten „ständig neue Aufgaben für EADS“ übernehmen, und wenn ja, mit welchen Argumenten wird diese Darstellung begründet?

5

Trifft es zu, dass in einem weiteren Newsletter berichtet wird, dass saudische Einrichtungen im Zuge der Ausweitung des Projekts „unter der Verantwortung von EADS/Cassidian“ inspiziert worden seien?

6

Sofern die Darstellungen in den beiden vorangegangenen Fragen grundsätzlich zutreffen, auf welcher Rechtsgrundlage können Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei „unter der Verantwortung“ eines Privatkonzerns tätig werden, und wie rechtfertigt die Bundesregierung, hierfür mehrere Mio. Euro auszugeben?

7

Wer hat die Darstellung des Bundespolizeipräsidiums in einem Rundschreiben an die in Saudi-Arabien eingesetzten Bundespolizisten veranlasst bzw. formuliert, in dem der Einmarsch saudisch-arabischer Truppen in Bahrain als Aufgabe zum Schutz kritischer Infrastruktur dargestellt wurde?

a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Verharmlosung eines blutigen Militäreinsatzes zur Unterdrückung einer Demokratiebewegung als „Schutz“-Mission?

b) Hat die Bundesregierung gegenüber den verantwortlichen Stellen in der Bundespolizei ihre Ablehnung dieser Verharmlosung ausgedrückt, und wenn ja, auf welche Weise und mit welchen Folgen, und wenn nein, warum nicht?

c) Welchen Zweck erfüllte diese Darstellung?

d) Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller, dass Bundespolizisten, die ihren saudisch-arabischen Kollegen gegenüber den Einmarsch in Bahrein verständnisvoll als „Schutz“-Maßnahme bezeichnen, diesen antidemokratischen Kampfeinsatz faktisch legitimieren und spätestens dadurch die Glaubwürdigkeit ihres eigenen Einsatzes, mit dem ja nach Darstellung der Bundesregierung rechtsstaatliche Werte exportiert werden sollen, unterminiert?

Wenn nein, warum nicht?

e) Ist die Bundesregierung bereit, das entsprechende Rundschreiben dem Deutschen Bundestag in vollem Wortlaut zukommen zu lassen (bitte ggf. als Anlage beifügen bzw. begründen, sofern es dem Deutschen Bundestag vorenthalten wird)?

8

Inwiefern trifft es zu, dass aus den Ausbildungsgängen bzw. -unterlagen Formulierungen, die aus Sicht des saudisch-arabischen „Kunden/Königs“ kritisch sind, wie etwa „freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat“ und „Freiheitsgarantie für den Einzelnen“, gestrichen wurden, und falls dies zutrifft,

a) wer hat dies veranlasst und wie bewertet die Bundesregierung dies,

b) welche Gründe waren dafür ausschlaggebend,

c) wie lautet der volle Wortlaut des Rundschreibens, in dem dieser Verzicht mitgeteilt wurde, und wie lauten die Ausbildungspläne vor und nach dem Rundschreiben (bitte Rundschreiben und Ausbildungspläne als Anlage beifügen bzw. begründen, falls sie dem Deutschen Bundestag vorenthalten werden sollen)?

9

Inwiefern und wie detailliert wird in internen Mitteilungen an die in Saudi-Arabien eingesetzten Bundespolizisten die Verletzung fundamentaler Grundrechte in Saudi-Arabien thematisiert, und inwiefern werden diese Grundrechtsverletzungen in den Ausbildungen mit saudisch-arabischen Sicherheitskräften konkret angesprochen?

10

Welche Geräte bzw. Technologien werden von EADS nach Saudi-Arabien exportiert (bitte möglichst genaue Angaben machen inklusive Gerätebezeichnungen usw.)?

11

Inwiefern sind die im Zuge des Grenzsicherungsprojektes exportierten Geräte zur mobilen Verwendung geeignet, so dass sie beispielsweise statt an der Grenze im Bedarfsfall auch im Landesinneren eingesetzt werden könnten?

12

Wie viele ehemalige Bundespolizisten sind auf Seiten von EADS ab welchem Zeitpunkt und wie lange als Berater in die Geschäfte mit Saudi-Arabien eingebunden, und wie ist ihr jeweiliger vertraglicher Status?

13

Wie viele ehemalige Bundespolizisten und Bundeswehrangehörige (bitte getrennt benennen) waren bzw. sind für EADS in welchen Ländern als Berater tätig, und welche Regelungen gelten grundsätzlich für die Aufnahme solcher Tätigkeiten durch (ehemalige) Angehörige der Sicherheitsbehörden?

14

Hält die Bundesregierung an ihrer Absicht fest, das Engagement der Bundespolizei auch auf andere Regionen Saudi-Arabiens auszuweiten, und falls ja,

a) wovon genau macht die Bundesregierung eine Entscheidung hierüber abhängig,

b) betrachtet die Bundesregierung eine Demokratisierung Saudi-Arabiens als Bedingung für die Ausweitung des Einsatzes, und an welchen konkreten Schritten würde sie eine solche messen,

c) bis wann wird die Entscheidung erfolgen?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob saudisch-arabische Grenzschützer auch in Szenarien geschult werden (sei es durch die Bundespolizei, andere oder eigene Ausbilder) wie dem Besetzen oder Durchsuchen von Häusern sowie im Umgang mit „Großlagen“ (Demonstrationen, Aufstände)? Inwiefern gehört eine solche Ausbildung zu den Angeboten der Bundespolizei?

16

Trifft es zu (vgl. Fakt, 18. Juli 2011), dass auch Angehörige des saudisch-arabischen Geheimdienstes von Bundespolizisten ausgebildet werden, und wenn ja,

a) ist diese Geheimdienstausbildung Teil des gleichen Bundespolizeieinsatzes,

b) welchen Zweck verfolgt dieser Teil der Ausbildung,

c) was sind die Ausbildungsinhalte (bitte vollständig angeben) und wie lange dauert die Ausbildung,

d) inwiefern trifft es zu, dass die Geheimdienstmitarbeiter im taktischen Umgang mit sogenannten Großlagen (Demonstrationen, Aufstände) geschult werden,

e) wie viele Geheimdienstangehörige wurden bisher ausgebildet, und wie viele sollen noch ausgebildet werden,

f) welche Kosten entstehen durch diese Ausbildung und wer trägt diese (bitte die wesentlichen Kostenpunkte auflisten),

g) welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kooperationsformen und die Praxis gemeinsamer operativer Maßnahmen zwischen Aufklärungs-/Nachrichteneinheiten des Grenzschutzes und des Geheimdienstes?

h) waren zu irgendeinem Zeitpunkt (wann und mit welcher Zielsetzung) deutsche Nachrichtendienste in die Ausbildungstätigkeit der Bundespolizei in Saudi-Arabien eingebunden?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den berichteten Angriff des saudisch-arabischen Militärs Ende 2009 auf einen im Grenzgebiet zu Jemen nomadisch lebenden Stamm, und wie wurde dieser Angriff intern in der Bundespolizei kommuniziert?

18

Wie wurden die Beamten der Bundespolizei über die politischen Entwicklungen in den arabischen Staaten informiert, und welche Schlussfolgerungen wurden für die laufenden Ausbildungseinsätze bisher daraus gezogen?

19

Wie viele Bundespolizistinnen haben sich bislang um die Entsendung im Rahmen dieses Einsatzes beworben, und wie erklärt die Bundesregierung, dass bislang keine weiblichen Angehörigen der Bundespolizei an dem Einsatz teilgenommen haben?

20

Worin liegen aus polizeilicher sowie militärischer Sicht die wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der zugrunde liegenden Einsatzszenarien bei Einsatz von Pistolen und dem Sturmgewehr G 3?

a) Wie viele G 3 sind im Bereich der Bundespolizei vorhanden, und welche Einheiten nutzen diese Waffe bzw. das G 36?

b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass zur Standardausrüstung des saudisch-arabischen Grenzschutzes das G 3 gehört, und welche Einsatzszenarien gibt es insbesondere für den Einsatz des Grenzschutzes in der Nordregion Saudi-Arabiens?

21

Worin genau besteht das Training für den Grenzschutz am G 36 (bitte Lehrplan beifügen)?

a) Wird Rahmen dieses Trainings auch (probe)geschossen, und falls ja, welche Ziele werden hierfür verwendet?

b) Hat die Bundesregierung gegenüber der saudisch-arabischen Regierung darauf gedrungen, dass Grenzschützer, denen die sichere Handhabung des G 3 vermittelt wird, keinesfalls zu einem späteren Zeitpunkt dafür eingesetzt werden dürfen, mit dieser Waffe beispielsweise auf Demonstranten zu schießen, und wenn nein, warum nicht?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einhaltung bzw. Verletzung demokratischer bzw. menschenrechtlicher Standards durch die saudisch-arabischen Grenzschützer?

22

Warum werden die Kosten für die Miete der Büros und Unterkünfte in Riad, die Beschaffung von Fahrzeugen und von Technik, welche die Polizisten in Saudi-Arabien benötigen und bislang fast 1 Mio. Euro betrugen, aus dem Bundeshaushalt bestritten und nicht als auslandsbedingte Mehrkosten geführt, die von Saudi-Arabien bzw. EADS zu erstatten sind, die ja auch von der Anwesenheit der Bundespolizisten profitieren?

23

Welche Veränderungen in Organisation, Struktur und Durchführung des Bundespolizeieinsatzes strebt die Bundesregierung an?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg ihres angeblichen Versuches, rechtsstaatliche Grundsätze zu exportieren, angesichts des neuen saudiarabischen Anti-Terror-Gesetzes, das nach Darstellung von Amnesty International auch für friedliche Kritik etwa am König bis zu zehn Jahre Gefängnis vorsieht, und sieht sie in dieser Willkürgesetzgebung einen Grund, die Ausbildung der saudisch-arabischen Sicherheitsorgane zu beenden, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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