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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Väter und Mütter im Elterngeldbezug

Angaben zur Praxis der Inanspruchnahme und Aufteilung des Elterngeldbezugs von Vätern und Müttern<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

22.08.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/675803. 08. 2011

Väter und Mütter im Elterngeldbezug

der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Elterngeld- und Elternzeitgesetz zeichnete sich durch ein Novum aus: Ersatzleistungen für Kindererziehungszeiten wurden erstmals an das Gehalt gekoppelt und die Bezugsdauer auf 14 Monate reduziert. Damit gerieten insbesondere Besserverdienende in den Fokus der staatlichen Förderung von Familien. Leidtragende waren insbesondere Erwerbslose und sind seit den Neuregelungen zu 2011 auch die ca. 125 000 Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften, denen das Elterngeld de facto gestrichen wurde.

Aber auch aus gleichstellungspolitischer Sicht stellte das Elterngeld ein Novum dar: Über die zwölf Monate Bezugsdauer des Elterngeldes hinaus bekommen die Familien weitere zwei Monate Elterngeld, wenn neben der Mutter der Vater mindestens zwei Monate Elternurlaub nimmt. Damit sollte ein Anreiz gesetzt werden, dass sich zukünftig mehr Väter an der Sorgearbeit beteiligen.

Nach Angaben der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Kristina Schröder nehmen nunmehr 23 Prozent der Väter Elternurlaub und beziehen Elterngeld. Diese 23 Prozent werden aber als Erfolg verkauft, der eine genauere Betrachtung verdient hat, da ein Großteil der Väter exakt diese zwei Monate Elternzeit nimmt, die notwendig sind, um das Elterngeld statt zwölf insgesamt 14 Monate beziehen zu können. Dies bedeutet, dass drei von vier Vätern sich gar nicht an der Elternzeit beteiligen. Nur ca. jeder zehnte Vater, der Elterngeld bezieht, bezieht dieses über zwölf Monate! Ebenso werden die Vätermonate oftmals parallel zu den Müttermonaten genommen und zu einem gemeinsamen Urlaub genutzt, wie z. B. „DER SPIEGEL“ am 23. Mai 2011 schrieb. Hingegen beziehen 90 Prozent der Mütter Elterngeld zwölf Monate.

Von einer fairen Aufteilung der Sorgearbeit kann im Angesicht dieser Zahlen nicht gesprochen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Väter nehmen ihren Elterngeldanspruch in den Sommermonaten (Mai bis September) wahr (absolut und im Verhältnis, bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und Gesamtelterngeldbezugsdauer sowie Kalenderjahren und Bundesländer)?

In wie vielen dieser Fälle (absolut und im Verhältnis sowie Kalenderjahren) nehmen Väter ihren Elterngeldanspruch gleichzeitig mit dem Elterngeldanspruch der Mutter wahr?

2

In wie vielen Fällen nehmen Väter ihren Elterngeldanspruch war, ohne dass die Mutter parallel Elterngeld bezieht (absolut und im Verhältnis sowie aufgeschlüsselt nach Monaten, Bezugsdauer und Bundesländern)?

3

In wie vielen Fällen teilen sich Eltern den Elterngeldbezug hälftig auf je sieben Monate Elterngeldbezug auf (absolut und im Verhältnis)?

In wie vielen Fällen davon wird das Elterngeld komplett gleichzeitig (sieben Monate), überwiegend gleichzeitig (vier bis sechs Monate), vorübergehend gleichzeitig (zwei bis drei Monate), kurzzeitig gleichzeitig (ein Monat oder weniger) bzw. zeitlich voneinander getrennt bezogen (absolut und im Verhältnis)?

4

In wie vielen Fällen teilen sich die Eltern den Elterngeldbezug nahezu hälftig auf dann sechs und acht Monate Elterngeldbezug auf (absolut und im Verhältnis)?

In wie vielen Fällen davon wird das Elterngeld komplett gleichzeitig (sechs Monate), überwiegend gleichzeitig (vier bis fünf Monate), vorübergehend gleichzeitig (zwei bis drei Monate), kurzzeitig gleichzeitig (ein Monat oder weniger) bzw. zeitlich voneinander getrennt bezogen (absolut und im Verhältnis)?

5

In wie vielen Fällen teilen sich die Eltern den Elterngeldbezug annähernd hälftig auf dann fünf und neun Monate Elterngeldbezug auf (absolut und im Verhältnis)?

In wie vielen Fällen davon wird das Elterngeld komplett gleichzeitig (fünf Monate), überwiegend gleichzeitig (drei bis vier Monate), vorübergehend gleichzeitig (zwei Monate), kurzzeitig gleichzeitig (ein Monat oder weniger) bzw. zeitlich voneinander getrennt bezogen (absolut und im Verhältnis)?

6

Wie möchte die Bundesregierung mehr Väter motivieren, in Elternzeit zu gehen?

7

Wie möchte die Bundesregierung Väter für eine längere Inanspruchnahme der Elternzeit motivieren?

8

Gibt es aktuelle Planungen bezüglich des Elterngeldes die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP umzusetzen?

Berlin, den 3. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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