Kosten und Programm des Papstbesuches im September 2011
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Inge Höger, Ulla Jelpke, Harald Koch, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vom 22. bis zum 25. September 2011 wird Joseph Aloisius Ratzinger in seiner Funktion als Oberhaupt der katholischen Kirche, Papst Benedikt XVI., auf Einladung des Bundespräsidenten Christian Wulff der Bundesrepublik Deutschland einen Staatsbesuch abstatten. Dies ist der erste, als offizieller Staatsbesuch dargestellte Besuch des Papstes, nachdem er bereits zwei als privat erklärte Deutschlandbesuche durchgeführt hat.
Die geplante Messe in Berlin sollte zuerst am Charlottenburger Schloss stattfinden. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, wünschte sich nach Medienberichten einen großen Papst-Gottesdienst in Berlin vor dem Brandenburger Tor und erwartete, dass 200 000 Pilgerinnen und Pilger teilnehmen möchten. Jetzt soll die geplante Messe im Olympiastadion stattfinden. Neben Berlin sind Besuche in Thüringen und Baden-Württemberg in Planung.
Der Besuch des Papstes wirft Fragen zum Verhältnis zwischen Staat und Kirche, sowie zwischen Politik und Religion auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wann sind an welchen Orten welche Programmpunkte für den Besuch des Papstes vorgesehen, und wann sind wo gemeinsame Termine mit Mitgliedern der Bundesregierung und anderen Amtsträgern der Bundesrepublik Deutschland geplant?
Welche Kosten werden im Rahmen des Papstbesuches für welche Posten anfallen, und wer wird diese Kosten tragen (bitte einzeln aufführen)?
Welche Kosten entstanden für den Bundeshaushalt infolge der letzten zwei Besuche des Papstes, und für welche Maßnahmen?
Welche Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa Absperrungen und Polizeikontrollen sollen für den Besuch getroffen werden?
a) Wie viel Personal stellt die Bundespolizei?
b) Inwiefern soll die Bundeswehr zur Absicherung eingesetzt werden oder mit anderen Stellen zusammenwirken?
c) Werden Drohnen eingesetzt, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und zu welchem konkreten Zweck?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Vermögen der katholischen Kirche und des Heiligen Stuhls, und wie hoch wird der Anteil an den Kosten des Papstbesuches sein, die von dieser Seite übernommen werden?
Wann und in welcher Form bzw. welchem Recht folgend hat die Bundesrepublik Deutschland den Heiligen Stuhl als Völkerrechtssubjekt anerkannt?
Ist die Bundesregierung mit der völkerrechtlichen Auffassung einverstanden, nach der der Papst kein Staatsoberhaupt, sondern Vertreter des nichtstaatlichen Völkerrechtssubjektes „Heiliger Stuhl“ ist?
a) Wenn ja, welche Folgen hat das für den Charakter der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Heiligen Stuhl?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie lautet die völkerrechtliche Auffassung der Bundesregierung zu diesem Thema?
c) Wieso stellt der dritte Besuch in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung einen Staatsbesuch dar, obwohl der Papst gemäß der Sprachregelung des Heiligen Stuhls keine Staatsbesuche, sondern ausschließlich Pastoralbesuche abstattet?
Inwiefern ist vor diesem Hintergrund die Einordnung des Papstes als Oberhaupt des Vatikanstaates und in der Folge die niedrigere Schwelle für das Einschreiten der Polizei auf der Grundlage von §103 des Strafgesetzbuchs gerechtfertigt (vgl. www.sueddeutsche.de/muenchen/papstbesuch-benediktxvi-ein-beleidigtes-staatsoberhaupt-1.874730)?
Aufgrund welcher Erwägungen sind (auch protokollarisch) gleichrangige „Staatsbesuche“ anderer Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland möglich bzw. nicht möglich, und für welche Religionsgemeinschaften gibt es innerhalb der Bundesregierung Erwägungen für einen solchen „Staatsbesuch“?
Wie steht die Bundesregierung zu den bekannten Positionen Benedikts XVI. zum Thema Gleichberechtigung, Sexualmoral, Verhütungsmittel und Abtreibung, und inwiefern wird sich die Bundesregierung während des Besuchs für eine Änderung dieser Positionen einsetzen, damit die vielfältigen ungerechtfertigten Diskriminierungen beendet und Menschenrechte gefördert werden?
Inwiefern wird die Bundesregierung dazu Stellung nehmen, dass der Vatikan seinen Verpflichtungen aus der UN-Konvention über die Rechte der Kinder nicht nachgekommen ist, da die katholische Kirche weiterhin nicht mit staatlichen Justizbehörden kooperiert und für Geschädigte keine angemessene Entschädigung sichergestellt hat, und wird sie das Problem gegenüber Benedikt XVI. ansprechen (vgl: www.amnesty.org/en/region/vatican/report-2011)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der anlässlich seines Spanienbesuches vorgetragenen Kritik des Papstes am angeblich aggressiven Säkularismus im heutigen Spanien und seinem Vergleich zur Situation der 30er-Jahre, und inwiefern wird sie demgegenüber den Wert und die Rolle des Säkularismus für die Demokratie ansprechen?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung mit eigenen Initiativen für die sozialen Grundrechte der Menschen einsetzen, die in Deutschland in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen arbeiten, wie beispielsweise auf Bundestagsdrucksache 17/5523 vorgeschlagen wird, und wird die Bundesregierung die Problematik bei ihren Gesprächen mit dem Papst ansprechen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die vollständige Öffnung der Vatikanarchive und insbesondere der Archive aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges ein, für die sich auch renommierte katholische Historiker, wie Prof. Andrea Riccardi, aussprechen, und wird das Thema in den Gesprächen mit dem Papst von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung angesprochen werden?
Wie gedenkt die Bundesregierung Bedenken zu zerstreuen, nach denen sich Parteien der Regierungskoalition durch die außerordentlich öffentlichkeitswirksamen Inszenierungen des Papstes zusammen mit ihren Vertreterinnen und Vertretern einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Parteien verschaffen könnten?