Zur Situation in den Handwerkskammern
der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Diether Dehm, Dr. Barbara Höll, Jens Petermann, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Jahren gibt es Kritik an der Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern. Zum einen erscheint der Eingriff in das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gegenüber dem erhofften Nutzen unverhältnismäßig, zum anderen bleibt die Praxis deutlich hinter den Zielsetzungen der Selbstverwaltung zurück. Auch die Handwerkskammern geraten zunehmend in den Fokus dieser Kritik. Dabei spielt u. a. eine Rolle, dass die Beiträge zu den Handwerkskammern, die i. d. R. ohnehin deutlich höher liegen als in den Industrie- und Handelskammern, weiter steigen. Bei den Industrie- und Handelskammern sinken sie hingegen überwiegend. Auch Demokratiedefizite bei den Wahlen, die Aufgabe der Vertretung des Gesamtinteresses der Mitglieder und die mangelnde Transparenz der Handwerkskammern, was Geschäftsführergehälter, Aufwandsentschädigungen, Bilanzen und Wahlabläufe angeht, sorgen zunehmend für Unmut unter den Mitgliedern der Handwerkskammern.
Die Handwerksordnung (HwO) wird zwar von den Ländern als eigene Angelegenheit verwaltungsmäßig vollzogen, jedoch obliegt es nach Artikel 84 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesregierung (BReg), die Aufsicht darüber auszuüben, dass die Länder die Bundesgesetze dem geltenden Recht gemäß ausführen. Es ist mithin Aufgabe der Bundesregierung, zu überprüfen, ob und inwieweit Mängel bei der Anwendung der geltenden Rechtslage bestehen. Als Mittel kommen, neben der Entsendung eines Beauftragten (Absatz 3), „allgemeiner Ansicht nach [auch] das Recht auf Auskunft und Information sowie ein Untersuchungsrecht als verfassungsrechtlich zugestandene Aufsichtsmittel der BReg“ (Dittmann, in: Sachs, Grundgesetz, Artikel 84, Rn. 28) in Betracht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie beurteilt die Bundesregierung das aktuelle Beitragsniveau in den Handwerkskammern, insbesondere im Vergleich mit dem Beitragsniveau der Industrie- und Handelskammern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Beitragsentwicklung in den Handwerkskammern in den letzten fünf Jahren, insbesondere im Vergleich mit der Beitragsentwicklung in den Industrie- und Handelskammern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die finanzielle Lage der Handwerkskammern angesichts steigender Beiträge, Informationen über strukturell defizitäre Haushalte (Hamburg) und gleichzeitig teurer Projekte wie „Handwerk.de“ und die 50-Millionen-Kampagne?
Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen in den Handwerkskammern in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte nach hauptamtlich Beschäftigten, bezahlt Beschäftigten und ehrenamtlich tätigen Personen aufschlüsseln)? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie hoch war bundesweit jeweils in den Jahren 2008, 2009 und 2010 die Zahl der Handwerksbetriebe, gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen nicht gezahlter Kammerbeiträge eingeleitet wurden?
Wie oft wurde seit Inkrafttreten der Handwerksordnung am 24. September 1953 in deutschen Handwerkskammern gewählt?
Wie oft fanden diese Wahlen als sogenannte Friedenswahlen statt (bitte nach dem Bereich der Arbeitgeber und dem der Arbeitnehmer aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass mehrfach Handwerkskammern als Wahltermin für die gesetzlich vorgeschriebene Briefwahl einen einzelnen Sonntag festgelegt haben? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestimmung eines einzelnen Sonntags als Wahltermin für eine Briefwahl unter dem Gesichtspunkt der Durchführbarkeit einer regulären Wahl? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Festlegung eines einzelnen Sonntags als Wahltermin für die gesetzliche Briefwahl ein starkes Indiz ist, dass die Führung der jeweiligen Handwerkskammer schon bei der Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung wie selbstverständlich vom Entfallen der streitigen Wahl ausgeht?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Möglichkeit der „Friedenswahl“, entsprechend § 20 Anlage C der HwO? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Verzicht auf Wahlen dem Demokratieprinzip widerspricht, weil auch bei einer Wahl ohne tatsächliche Wahlmöglichkeit die Wahlbeteiligung immerhin die Legitimation und den Rückhalt, den das gewählte Gremium genießt, offenbart?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in einer demokratischen Gesellschaft als Mindeststandard gilt, dass auch in den Handwerkskammern Wahlergebnisse vollständig dokumentiert und veröffentlicht werden, so wie dies bei Wahlen in Bundes-, Landes- und Kommunalparlamenten üblich ist? Ist der Bundesregierung bekannt, dass dies in den Handwerkskammern selten praktiziert wird, und wie verhält sich die Bundesregierung hierzu?
Wird nach Ansicht der Bundesregierung die Arbeitnehmerseite durch die Handwerkskammern verlässlich informiert (gerade auch im Hinblick auf die Wahlen) – angesichts der Tatsache, dass Verlautbarungen und amtliche Bekanntmachungen der Handwerkskammer über die Zeitung „Das Handwerk“ erfolgen, die als Einzelexemplar lediglich an die Unternehmerseite versandt wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass sich in der Besetzung der Kammergremien in keiner Weise das Verhältnis von Arbeitnehmern zu Arbeitgebern innerhalb der gesamten Kammermitglieder widerspiegelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach Veröffentlichung der Geschäftsführergehälter entsprechend ähnlicher Verpflichtungen, z. B. für die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen? Ist der Bundesregierung bekannt, dass dies in den Handwerkskammern nicht der Fall ist, und wie verhält sich die Bundesregierung hierzu?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach Veröffentlichung der Aufwandsentschädigungen und von Aufsichtsratsmandaten (insbesondere für Präsidenten und Vizepräsidenten)? Ist der Bundesregierung bekannt, dass dies in den Handwerkskammern nicht der Fall ist, und wie verhält sich die Bundesregierung hierzu?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach Veröffentlichung der Bilanzen? Ist der Bundesregierung bekannt, dass dies in den Handwerkskammern häufig nicht stattfindet, und wie verhält sich die Bundesregierung hierzu?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach Veröffentlichung der aufgestellten und beschlossenen Haushaltspläne? Ist der Bundesregierung bekannt, dass dies in den Handwerkskammern nicht stattfindet, und wie verhält sich die Bundesregierung hierzu?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass teilweise Handwerkspräsidenten ihre Selbständigkeit aufgeben und als Präsidenten im Amt verharren (z. B. Hildesheim)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, 8 C 20.09 vom 23. Juni 2010) zur Aufgabe der Industrie- und Handelskammern, das von der Vollversammlung zu ermittelnde Gesamtinteresse der Mitglieder auch in Bereichen, bei denen Belange der gewerblichen Wirtschaft nur am Rande berührt sind, wahrzunehmen, in weiten Teilen auch auf die Öffentlichkeitsarbeit der Handwerkskammern Auswirkung hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, 8 C 20.09 vom 23. Juni 2010) und des Verwaltungsgerichtes Stuttgart (4 K 5039/10 vom 7. April 2011) das Verhalten der Industrie- und Handwerkskammer (IHK) Region Stuttgart, die trotz dieser Urteile ein der IHK Stuttgart vergleichbares Werbebanner zugunsten des Projektes „Stuttgart 21“ nicht abgehängt hat, ohne dass ein entsprechendes Votum der Mitgliedschaft eingeholt wurde?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Handwerkskammern eine Zwitterfunktion einnehmen, indem sie einerseits die Interessenvertretung ihrer Mitglieder wahrnehmen und andererseits als Körperschaften des öffentlichen Rechts hoheitliche Aufgaben übernehmen und regulierende Aufgaben tätigen?
Über welche Kontrollinstrumente und Einflussmöglichkeiten verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der selbstverwaltenden Handwerkskammern, und wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der zahlreichen Skandale die Hinlänglichkeit ihrer Kontrollinstrumente und Einflussmöglichkeiten?
Hat es konkrete Fälle gegeben, in denen die Bundesregierung in Bezug auf den Vollzug der Handwerksordnung durch die Länder von ihrem Recht der Bundesaufsicht nach Artikel 84 Absatz 3 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht hat (wenn ja, bitte beispielhafte Benennung drei dieser Fälle jeweils unter Angabe des Bundeslandes, der Aufsichtsmaßnahmen durchführenden Personenkreise sowie Art – Auskunft, Information, etc.–, Umfang und Dokumentation der ergriffenen Aufsichtsmaßnahmen)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Akzeptanz der Handwerkskammern unter den Mitgliedern ein?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der angesprochenen Missstände gesetzgeberischen Handlungsbedarf?