Beteiligung des Umweltbundesamtes bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vor dem Hintergrund der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Harald Ebner, Cornelia Behm, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Hans-Josef Fell, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Umweltbundesamt (UBA) ist Einvernehmensbehörde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Gerade vor dem Hintergrund der vielfältigen Risiken für Tiere, Pflanzen, Wasser und Boden durch Pflanzenschutzmittel ist hier eine eindeutige Zuständigkeit gegeben. Um diese Aufgabe ausreichend wahrnehmen zu können, muss das UBA entsprechend mit fachlichen und finanziellen Kapazitäten ausgestattet sein.
Vor dem Hintergrund der durch das Inkrafttreten der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung notwendig gewordenen Novellierung des Pflanzenschutzrechts kommen auf das UBA weitere Aufgaben zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie schätzt die Bundesregierung allgemein die Rolle des UBA bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ein?
In welchen Bereichen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist zukünftig eine Beteiligung des UBA als Einvernehmensbehörde vorgesehen und in welchen nicht?
Wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf die Notwendigkeit eines Einvernehmens mit dem UBA in den betreffenden Bereichen?
Wie sieht die derzeitige Ausstattung (insbesondere Personalstellen) des UBA zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgabe der Bewertung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf den Naturhaushalt im Rahmen der Zulassungsverfahren aus?
Wie viele Beurteilungen der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf den Naturhaushalt hat das UBA im Rahmen von Zulassungsverfahren oder Anwendungsbestimmungen zwischen 2005 und 2010 jährlich vorgenommen?
Wie lange benötigte das UBA bisher durchschnittlich für das Erstellen dieser Beurteilungen, welches war der längste und welches der kürzeste Zeitraum?
In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen hat die Stellungnahme des UBA eine Zulassung oder Anwendungsgenehmigung des entsprechenden Pflanzenschutzmittels verhindert?
Welche Auswirkungen wird die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes auf die Rolle des UBA als Einvernehmensbehörde haben?
Ist es vorgesehen, dem UBA Fristen zur Erstellung der Bewertung zu setzen, nach deren Verstreichen die Beteiligung des UBA nicht mehr notwendig ist?
Wenn ja, welche Fristregelungen sind konkret vorgesehen, und wer setzt die jeweiligen Fristen fest?
Aus welchen Gründen erachtet die Bundesregierung es für notwendig, solche Fristen in das Gesetz aufzunehmen?
Ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Pflanzenschutzrechts neue Anforderungen an das UBA, die eine Stärkung der Ausstattung (insbesondere Personal) des UBA im Bereich der Beurteilung von Pflanzenschutzmittel notwendig machen?
Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass diese Stärkung der Ausstattung erfolgt?
Wenn nein, aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?