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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Neues Gesamtkonzept Elbe - Auswirkungen der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Eckpunkte des Gesamtkonzepts Elbe, Auswirkungen der Einstufung der Elbe ins Nebennetz, Angaben zur Fahrrinnentiefe und Wasserabflussmenge, Beteiligung der Bundesregierung am Planungsverfahren für die Staustufe D&#283;&#269;ín (Tetschen) (Tschechische Republik), Einfluss der Hochwasserereignisse von 2006 und 2011 auf die Morphologie des Flusses, Ausschluss negativer Auswirkungen auf das UNESCO-Welterbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich und das UNESCO-Biosphärenreservat Mittlere Elbe<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

31.08.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/680016. 08. 2011

Neues Gesamtkonzept Elbe – Auswirkungen der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

der Abgeordneten Dorothea Steiner, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Nicole Maisch, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Stephan Kühn, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Zukunft der Elbe wird derzeit intensiv diskutiert und in den letzten Monaten haben sich zahlreiche Rahmenbedingungen stark geändert. Die geplante Neuklassifizierung der Bundeswasserstraßen hat auch direkte Auswirkungen auf die Elbe. Zudem hat die Bundesregierung angekündigt, ein abgestimmtes Gesamtkonzept für die Elbe zu entwickeln. Die Zukunft der Elbe in Deutschland hat auch Auswirkungen auf die Tschechische Republik. Der Planungsprozess der Elbestaustufe bei Decín ist ins Stocken gekommen. Die Planung muss, insbesondere auch aufgrund zahlreicher kritischer Einwendungen aus Deutschland, überarbeitet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welches sind die wesentlichen Ziele und Eckpunkte des angekündigten Gesamtkonzeptes Elbe der Bundesregierung?

2

Wann wird die Bundesregierung dieses Konzept den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages vorstellen und mit ihnen diskutieren?

3

Auf welcher Bewertungsgrundlage werden die Netzkategorien zukünftig festgelegt, anhand welcher Parameter ist ein Wechsel zwischen den Kategorien möglich, und inwiefern wirkt sich das auf die Elbe aus?

4

Ist bei der Einstufung der Elbe ins Nebennetz mit einer Verringerung der zur Verfügung stehenden Mittel für die Unterhaltung der Elbe zu rechnen, und wenn ja, gibt es schon konkrete Vorstellungen an welchen Stellen Einsparungen vorgenommen werden sollen?

5

Hält die Bundesregierung am Unterhaltungsziel von 1,60 m Mindesttiefe an 345 Tagen an der Elbe zwischen Geesthacht und Dresden sowie 1,50 m Mindesttiefe zwischen Dresden und der Grenze zur Tschechischen Republik auch vor dem Hintergrund der Neuklassifizierung fest?

6

Ist das der Tschechischen Republik für die deutsche Elbe zugesicherte Mindesttiefenziel an eine bestimmte Wasserabflussmenge gebunden (Gleichwertiger Wasserstand 89 GLW 89*) gebunden?

7

An wie vielen Tagen im Jahr wurde diese für die Einhaltung der angestrebten Tiefen definierte Wasserabflussmenge auf den Elbstrecken E1 bis E9 seit 1990 bis 2010 unterschritten (in Jahresscheiben und getrennt nach Elbestrecken angeben)?

8

An wie vielen Tagen im Jahr wurden die Fahrrinnentiefen von 1,60 m bzw. 1,50 m nach GLW 89* von 1990 bis 2010 auf den Elbstrecken E1 bis E9 seit 1989 unterschritten (in Jahresscheiben von 1990 bis 2010)?

9

An wie vielen Tagen im Jahr haben die realen Fahrrinnentiefen die 1,60 m bzw. 1,50 m auf den Elbstrecken E1 bis E9 seit 1989 unterschritten (in Jahresscheiben von 1990 bis 2010)?

10

Setzt sich die Bundesregierung weiterhin das Ziel, den Status quo an der Elbe vom Jahr 2002 vor dem Hochwasser wiederherzustellen?

11

Entspricht aus Sicht der Bundesregierung das Ziel der Wiederherstellung des Status quo an der Elbe vom Jahr 2002 dem Unterhaltungsziel einer Herstellung einer Mindesttiefe von 1,60 m an 345 Tagen im Jahr zwischen Geesthacht und Dresden und 1,50 m an 345 Tagen im Jahr zwischen Dresden und der Grenze zur Tschechischen Republik?

12

In welcher Weise ist die Bundesregierung derzeit, nach der Ende Mai erfolgten Zurückweisung der Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung, in den weiteren Planungsprozess der Elbestaustufe Decín, Tschechische Republik eingebunden?

13

Welchen Einfluss hat die seitens der Bundesregierung geplante Einstufung der Elbe in das Nebennetz auf die Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und das Planungsverfahren für die Elbestaustufe bei Decín?

14

Hat die Bundesregierung in den letzten Wochen gegenüber der Tschechischen Republik eine Mindesttiefe von 1,60 m an der Elbe zwischen Dresden und Geesthacht an 345 Tagen erneut garantiert?

Wenn nein, hat die Bundesregierung andere Zusagen gegenüber der Tschechischen Republik gemacht, und was ist der Inhalt dieser Zusagen?

15

Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie diese Mindesttiefe gegenüber der Tschechischen Republik garantieren kann oder sieht sie es grundsätzlich als nicht möglich an, bei einem freifließenden Fluss, Mindesttiefen zu garantieren?

16

Welche Maßnahmen sollen zusätzlich ergriffen werden, um auch in den nach Aussage der Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 64 und 65 auf Bundestagsdrucksache 17/4915) noch mit Defiziten belasteten Streckenabschnitten, die dazu führten, dass im Jahr 2010 das Unterhaltungsziel von 1,60 m an 345 Tagen zwischen Geesthacht und Dresden nicht eingehalten werden konnte, eine Erreichung des Unterhaltungszieles sicherzustellen?

17

Sind aus Sicht der Bundesregierung allein die Hochwasserschäden dafür verantwortlich, dass derzeit der Status quo von 2002 nicht gegeben ist oder sieht sie auch maßgebliche Veränderungen der Morphologie des Flusses sowie aufgrund des fortschreitenden Klimawandels zunehmende Niedrigwasserperioden im Sommerhalbjahr an der Elbe als Ursachen für den niedrigen Wasserstand und die Unterschreitung der Fahrrinnentiefe von 1,60 m an?

18

Inwiefern haben neben dem Hochwasser 2002 auch die Hochwasserereignisse von 2006 und 2011 die Morphologie und die Befahrbarkeit der Elbe beeinflusst?

19

Mit welchen Auswirkungen durch die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen auf den Wasserhaushalt und die biologische Vielfalt der umgebenden Flusslandschaft ist aus Sicht der Bundesregierung zu rechnen?

20

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen negative Auswirkungen auf das UNESCO-Welterbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich und das UNESCO Biosphärenreservat Mittlere Elbe haben (UNESCO = Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation)?

Wenn nein, welche Auswirkungen sind zu erwarten?

Wenn ja, worauf bezieht sich diese Einschätzung?

Berlin, den 16. August 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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