Strukturelle und kommunikative Konsequenzen aus der EHEC-Krise
der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Harald Terpe, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Hermann Ott, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Anfang Mai 2011 gab es außergewöhnlich viele Fälle mit gefährlichen EHEC-Darmbakterien. In 733 der mehr als 4 300 EHEC-Fälle wurde die Durchfallerkrankung durch Komplikationen mit dem hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) erschwert, in 50 Fällen verlief sie tödlich. Aufgrund des derzeitigen Meldeverfahrens wurde die Krankheitshäufung erst ca. drei Wochen nach dem Ausbruch bei den Gesundheitsbehörden auffällig. Als Ursache wurden nach sechs Wochen, allerdings erst nach mehreren Fehlinformationen der Öffentlichkeit, Sprossen identifiziert. Nach weiteren vier Wochen wurde ein europaweites Verzehr- und Einfuhrverbot für ägyptischen Bockshornkleesamen verhängt, welche als Träger der Bakterien identifiziert wurden. Seit Ende Juli 2011 gilt die EHEC-Krise in Deutschland offiziell als beendet.
Der vielstimmige Chor der Experten, aber auch das Krisenmanagement der Bundesregierung sind in der Öffentlichkeit stark kritisiert worden. Laut einer Umfrage der forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH) im Auftrag des Magazins „stern“ sind mehr als die Hälfte der Deutschen unzufrieden mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung. Zur Verunsicherung beigetragen haben offenbar u. a. die Vielzahl der beteiligten zuständigen Stellen und deren untereinander nicht immer abgestimmten öffentlichen Bewertungen.
Nach Abklingen der Neuerkrankungen und einer Stabilisierung der Versorgungssituation haben der zuständige Bundesminister für Gesundheit und die zuständige Bundesministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz angekündigt, Lehren für das Krisenmanagement zu ziehen. Dies hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag auf Bundestagsdrucksache 17/6107 gefordert. Um das Vertrauen der Bevölkerung wiederzugewinnen, ist eine Aufarbeitung von Informationswegen und ressortübergreifenden Krisenstrukturen geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie bewertet die Bundesregierung die ressortübergreifende Arbeitsweise der Bundesbehörden, und welche Konsequenzen zieht sie aus der EHEC-Krise?
Welche Voraussetzungen müssen für einen ressortübergreifenden Krisenstab vorliegen, und wie sorgt die Bundesregierung für eine klare Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz bei ressortübergreifenden Fragestellungen mit krisenhaftem Verlauf?
Wer hat die Ermittlungs- und Entscheidungszuständigkeit in Krisen, die in den Schnittstellen verschiedener Ressorts stattfinden, insbesondere zwischen
a) Lebensmitteln und Gesundheit,
b) Umwelt und Gesundheit,
c) Umwelt und Lebensmitteln,
d) Umwelt und Katastrophenschutz?
Mit welchen Bundes- und Länderbehörden muss eine Risikobewertung, mit welchen eine Verzehrwarnung abgestimmt werden?
a) Welche Schritte sind nötig, um die während der EHEC-Krise eingesetzte Bund-Länder-Taskforce zu einer dauerhaften Einrichtung zu machen, wie es die Bundesregierung laut Medienberichten plant?
b) Bei welchem Bundesministerium wird diese dauerhafte Taskforce angesiedelt?
c) In welchen Fällen soll diese Taskforce zum Einsatz kommen, und welche Kompetenzen wird die Taskforce haben?
d) Wer leitet die Taskforce, und wer ist Mitglied der Taskforce?
e) Welches finanzielle Budget ist für die Einrichtung der Taskforce und den laufenden Betrieb von Nöten, und aus welchen Haushaltstiteln soll sie finanziert werden?
f) Wie werden die Bundesländer an dieser Taskforce beteiligt?
Wie bewertet die Bundesregierung die behördlichen Strukturen für Lebensmittelinfektionen in anderen Ländern, insbesondere in den USA und Dänemark, und hält sie eine (teilweise) Übernahme der Strukturen in Deutschland für geeignet?
Wie will die Bundesregierung den Meldeweg bei meldepflichtigen Infektionserkrankungen beschleunigen?
Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, wie hoch die Meldequote bei niedergelassenen Ärzten bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten ist, und wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Meldequote bei niedergelassenen Ärzten bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten nur bei 20 Prozent liegt, und welche Konsequenzen will sie daraus ziehen?
Beabsichtigt die Bundesregierung Medienbrüche in der Meldekette zu beseitigen, und wenn ja, was wird sie unternehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die verschiedenen Ermittlungsmethoden bei Lebensmittelinfektionen, unter anderem Patientenbefragungen, Lieferweganalysen und deren Verzahnung?
Welche Empfehlung spricht die Bundesregierung für die betriebliche Qualitätskontrolle von Keimsprossen aus?
Wo liefen in der EHEC-Krise alle Ermittlungsergebnisse zusammen, und wer führte die abschließende Gewichtung und Bewertung durch?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Landwirte als Träger hochresistenter Erreger und den Zusammenhang zum Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft?
Welches Ressort war in der EHEC-Krise für Publikationen und das Informationsmanagement zuständig
a) für die allgemeine Öffentlichkeit,
b) für die Fach- und Verbraucherverbände,
c) für die Länder?
Wie bewertet die Bundesregierung die gewählten Publikationswege von Risikobewertungen und Lebensmittelwarnungen?
Welche Behörde war in der EHEC-Krise autorisiert, die Öffentlichkeit zu informieren?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, aus ihrer Kritik an der Außendarstellung der Bundesregierung in der EHEC-Krise (DIE WELT, 20. Juni 2011, „EHEC-Krise: Was Ilse Aigner wütend macht“)?
Welches Konzept für Hotlines (unter anderem fallbezogener Einsatz, Kostenstruktur, Erreichbarkeit, Bewerbung) verfolgt die Bundesregierung?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Prävention vor lebensmittelbedingten Gesundheitskrisen zu verbessern?
a) Werden mögliche Krisenszenarien an der Schnittstelle Lebensmittel und Gesundheit regelmäßig durchgespielt, um Defizite im Krisenmanagement aufzudecken und Präventionsansätze zu erarbeiten?
b) Wenn ja, welche Behörden auf Bundes- und Landesebene sind an solchen Simulationen beteiligt, und in welchem zeitlichen Rahmen finden solche Simulationen statt?
c) Wenn nein, plant die Bundesregierung, solche Simulationen einzuführen, und was spricht gegebenenfalls aus Sicht der Bundesregierung gegen eine solche Maßnahme?
Wer ist an der Evaluation des Krisenmanagements im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) beteiligt, wie ist der Evaluationsprozess geplant, und wann werden die Ergebnisse vorgelegt?
War das Bundesministerium des Innern (BMI) als zuständige Behörde für den Katastrophen- bzw. Bevölkerungsschutz mit in das Krisenmanagement eingebunden? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt auf welche Weise?
Welche Schlüsse zieht das BMI aus der EHEC-Krise?
Wie bewertet die Bundesregierung die EHEC-Krise insbesondere vor dem Hintergrund der Empfehlungen zur Verbesserung des medizinischen Bevölkerungsschutzes der Schutzkommission von 2010 und den dort vorgetragenen Handlungsempfehlungen?
Die EHEC-Krise blieb nicht zuletzt aufgrund der begrenzten Anzahl der Abnehmer der auslösenden Lebensmittel auf wenige Bundesländer begrenzt. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bei einer umfassenderen länderübergreifenden Betroffenheit eine weitaus aufwändiger zu koordinierende Schadenslage eingetreten wäre, und hält sie vor diesem Hintergrund ihre Ankündigung einer dauerhaften Bund-Länder Taskforce „zur Bekämpfung von Lebensmittelkrisen“ gleichwohl für ausreichend?
Wie bewertet die Bundesregierung Meldungen, wonach im Verlauf der EHEC-Krise teilweise Engpässe bei der Krankenhausbettenbelegung bzw. intensivmedizinischen Betreuung drohten?
Wie bewertet die Bundesregierung Meldungen, wonach teilweise Engpässe bei der Versorgung mit Blutplasma drohten, die aufgrund der speziellen und zeitaufwändigen Herstellungsweise auch durch rasche Blutspenden gegebenenfalls nicht hätten kompensiert werden können?