Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Harald Ebner, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Dorothea Steiner, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Entstehung antibiotikaresistenter Keime, wie den besonders gefährlichen MRSA-Keimen (Methicillin-resistente Staphylococcus aureus), rückt zunehmend in den Blick der Öffentlichkeit. Zu der kritischen Aufmerksamkeit trug bei, dass nach Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e. V. in Deutschland jährlich circa 7 000 Menschen an MRSA-Keimen sterben. Neben der zu sorglosen Verschreibung von Antibiotika in der Humanmedizin ist auch der übermäßige Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung verantwortlich für die Entstehung solcher Resistenzen. Wissenschaftler des Robert Koch-Instituts (RKI) haben 2010 bei Untersuchungen von Mastgeflügel in fast jeder dritten Probe MRSA-Bakterien im Auftauwasser gefunden. Über unvollständig erhitztes Fleisch oder verschmutzte Küchenutensilien können diese Erreger leicht auf den Menschen übergehen. Das RKI empfiehlt deshalb bereits die Verwendung von Einmalhandschuhen bei der Zubereitung von Geflügel. Die MRSA-Keime können aber auch auf die Beschäftigten in der Landwirtschaft und Fleischverarbeitung übergehen und dann im zweiten Schritt in die Krankenhäuser und Arztpraxen eingeschleppt werden.
Obwohl seit 2006 der Einsatz von Antibiotika zur Leistungsförderung in der Tiermast in der EU verboten ist, werden die Masttiere, allem in der Geflügelmast, immer noch mehrmals in ihrem Leben mit Antibiotika behandelt. Insbesondere große Bestände und Regionen mit hoher Tierdichte könnten bei der Entstehung von Resistenzen eine Rolle spielen, da hier eine schnelle Verbreitung und rasche Mutation möglich ist. Dazu trägt bei, dass bei auftretenden Krankheiten in der Regel nicht einzelne Tiere, sondern ganze Bestände behandelt werden. Auch das Europäische Parlament hat die Gefahr durch Resistenzbildungen erkannt und fordert in einem gemeinsamen Entschließungsantrag (B7-0295/2011) schärfere Kontrollen und auf lange Sicht eine Tierhaltung ohne Antibiotika.
Doch derzeit fehlen für die wissenschaftliche Erfassung der Zusammenhänge von Antibiotikagaben und der Entwicklung von Resistenzen noch solide Datengrundlagen.
Um die Auswirkungen des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung besser abschätzen und Missbrauch vorbeugen zu können, müssen Tierarzneimittel künftig durch ein elektronisches Meldesystem angesiedelt beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erfasst werden.
Konkret bedeutet dies, dass pharmazeutische Unternehmer und Großhändler seit Januar 2011 die jährlich abgegebene Gesamtmenge von Arzneimitteln unter Angabe der ersten beiden Postleitzahlen der Anschrift des behandelnden Tierarztes melden müssen. Lediglich für „Arzneimittel, die ausschließlich für Geflügel zugelassen sind“ gibt es eine Ausnahmeregelung: diese Medikamente müssen nicht nach den Ziffern der Postleitzahlen aufgeschlüsselt werden.
Die Bundesregierung begründet dies mit der Notwendigkeit „zum Schutz personenbezogener Daten“ (Bundestagsdrucksache 17/3619). In einer Sprechererklärung gegenüber „NDR Info“ vom 7. Juli 2011 begründet sie dies weiter damit, „dass es in Deutschland nur wenige ausschließlich auf die Behandlung von Geflügel spezialisierte Tierärzte gibt und diese bereits durch die Angabe der ersten beiden Ziffern der Postleitzahl, insbesondere in schwach besiedelten Gebieten, in Kombination mit dem Erhalt ausschließlich für Geflügel zugelassener Arzneimittel, im Gegensatz zu den übrigen Tierärzten eindeutig zu identifizieren wären.“
Im Widerspruch zu dieser Aussage sehen weder der Beauftragte der Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, noch sein schleswig-holsteinischer Kollege Dr. Thilo Weichert die Notwendigkeit für eine Ausnahme für Geflügelmedikamente. Im Gegenteil: In einer Stellungnahme gegenüber „NDR Info“ vom 4. Mai 2011 schreibt Peter Schaar, dass „unter dem Gesichtspunkt der Informationsfreiheit und des Verbraucherschutzes […] mehr Transparenz wünschenswert“ sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Umfang der Antibiotikagaben in der Tierhaltung
Risiken aus dem Einsatz von Antibiotika
DIMDI-Datenbank
Datenschutz
Haltung der Tierärzte
Haltung der Bundesländer
Europäische Initiativen
Fragen59
Wie oft erhalten Nutztiere nach Schätzung der Bundesregierung im Durchschnitt Antibiotika (bitte nach Tierarten aufgeschlüsselt), und worauf begründet sich diese Schätzung?
Wie hoch ist der Antibiotikaeinsatz (Gesamtgewicht) in Deutschland in der Tierhaltung pro Jahr insgesamt, wie hat sich deren Einsatz in den letzten Jahren – vor allem seit dem seit 2006 EU-weit geltenden Verbot des Antibiotikaeinsatzes zur Leistungsförderung – verändert, und auf welcher Grundlage beruhen diese Zahlen?
Welche Antibiotika-Wirkstoffgruppen werden in der Tierhaltung hauptsächlich eingesetzt?
Inwieweit hat bei den Antibiotika in den letzten fünf Jahren ein Wechsel zu anderen Wirkstoffgruppen stattgefunden?
Wie hat sich der Einsatz der Reserveantibiotika in der Tierhaltung in den letzten Jahren verändert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zahlen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, nach denen Masthähnchen im Laufe ihres ca. 32-tägigen Lebens im Durchschnitt 2,3-mal Antibiotika erhalten, während es zehn Jahre zuvor noch 1,7 Einsätze waren?
Vergrößert der derzeitige Umfang der Antibiotikagaben in der Tierhaltung nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr der Entwicklung von antibiotikaresistenten Keimen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Präsidenten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) Dr. Dr. Andreas Hensel, wonach Resistenzen bei Krankheitserregern in Tieren und auf Lebensmitteln ein gravierendes Problem im gesundheitlichen Verbraucherschutz darstellen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch von Lebensmitteln übertragenen antibiotikaresistenten Keimen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht?
Von welchen Lebensmitteln geht nach Information der Bundesregierung die größte Gefahr einer Übertragung von resistenten Keimen aus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Befunde von Wissenschaftlern des RKI aus dem Jahr 2010, wonach bei Untersuchungen von Mastgeflügel in fast jeder dritten Probe MRSA-Bakterien, also die besonders gefährlichen Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus Keime, im Auftauwasser gefunden wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des RKI, insbesondere Hähnchenfleisch nur noch stark erhitzt zu verzehren und bei der Verarbeitung von Fleisch Einmalhandschuhe zu tragen, um sich vor der Kontamination mit resistenten Keimen zu schützen?
Wie bewertet die Bundesregierung Untersuchungen des BfR aus dem Jahr 2009, wonach Isolate von Salmonellen, Escherichia coli und Campylabacter aus Tier- und Lebensmittelproben zu einem hohen Prozentsatz Resistenzen aufwiesen und zum Teil in einem Drittel der Proben sogar multiresistente Keime gefunden wurden?
Hat die Bundesregierung entsprechend der Analyse von Mellmann et al. (2011) („Prospective Genomic Characterization of the German Enterohemorrhagic Escherichia coli O104:H4 Outbreak by Rapid Next Generation Sequencing Technology“) Erkenntnisse darüber, dass der EHEC-Stamm O104:H4 unter anderem Antibiotikaresistenzgene enthält, und hat sie darüber hinaus Kenntnisse über die Entstehung dieser Antibiotikaresistenzgene?
Hält die Bundesregierung die Entstehung dieser Antibiotikaresistenzgene im Rahmen der Antibiotikaverwendung in der Tierhaltung für möglich?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Rolle Antiobiotikaresistenzgene für die besondere Aggressivität des EHEC-Erregers O104:H4 spielen?
Wie bewertet die Bundesregierung Angaben des BfR aus dem Jahr 2009, wonach in 50 bis 60 Prozent aller Schweinebetriebe besonders gefährliche MRSA-Keime zu finden sind?
Wie viel Prozent der Mastbetriebe (aufgelistet nach Haltungsform und Tierart) sind nach Schätzungen der Bundesregierung mit MRSA-Keimen kontaminiert?
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über die unterschiedliche Belastung von Ökofleisch und konventionellen Fleisch mit multiresistenten Keimen vor? Wie erklärt sich die Bundesregierung, das Biofleisch in den meisten Fällen deutlich weniger belastet ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie des RKI, bei der es um den Zusammenhang von Haltungsverfahren und Auftreten von MRSA ging (Neuland, Erzeuger-Rundbrief 2/2010), nach denen in keinem einzigen der untersuchten Neuland-Betriebe MRSA bei Tieren nachgewiesen werden konnte, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Zusammenhang zwischen Haltungsform und dem Vorkommen von MRSA?
Wie bewertet die Bundesregierung Zahlen des BfR aus dem Jahr 2009, wonach Antibiotikaresistenzen insbesondere in reinen Mastbetrieben mit hohen Bestandszahlen und Teil- oder Vollspaltböden auftritt?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es einen Zusammenhang zwischen der Größe von Tierbeständen, regionalen Besatzdichten und der Höhe des Antibiotikaverbrauchs gibt?
Wenn ja, auf welche Grundlagen stützt sich diese Einschätzung, und wenn nein, wie plant die Bundesregierung eine brauchbare Datengrundlage zu erreichen, wenn die ausschließlich für Geflügel zugelassenen Arzneimittel von der DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) ausgenommen sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des RKI, wonach Antibiotikaresistenzen vor allem ein Problem der Massentierhaltung sind und bei artgerechter Tierhaltung deutlich weniger auftritt? Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen Haltungsform und Antibiotikaeinsatz beziehungsweise dem Auftauchen von Resistenzen?
Wie schätzt die Bundesregierung die gesundheitliche Gefahr für Tierhalter und deren Mitarbeiter ein, die häufig täglich direkten Kontakt zu Tieren mit zum Teil multiresistenten Keimen haben?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass mehr als 30 Prozent der Landwirte im Münsterland MRSA auf den Händen tragen, und von welchen Schätzungen geht die Bundesregierung aus, bezüglich der Belastung von Landwirten mit multiresistenten Keimen?
Studien aus den Niederlanden zeigen, dass in sieben von zehn Schweinebetrieben, in denen MRSA nachgewiesen wurden auch die Mitarbeiter besiedelt waren. Gibt es für Deutschland vergleichbare Zahlen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Stellungnahme des BfR aus dem Jahr 2009, wonach sich Menschen durch den Kontakt mit Nutztieren mit MRSA infizieren können und diese Keime dann an andere Menschen übertragen können beziehungsweise ein Eintrag der Keime in die Krankenhäuser über diese Personen möglich ist? Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen ziehen?
Gibt es Pläne der Bundesregierung, für die Krankenhäuser ein verbindliches Screening von Risikogruppen, die vermehrt mit antibiotikaresistenten Keimen kontaminiert sind, vorzuschreiben – wie es zum Beispiel in den Niederlanden praktiziert wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse des BfR aus dem Jahr 2009, wonach sich in der Umgebungsluft von Massentierhaltungsanlagen höhere Konzentrationen von MRSA nachweisen lassen?
Welche Stellen in den Bundesländern und gegebenenfalls darüber hinaus haben derzeit und künftig Zugriff auf die DIMDI-Daten?
Werden ausschließlich für Geflügel zugelassene Arzneimittel überhaupt erhoben, und wenn ja, in welcher Form, und welche Konsequenzen ergeben sich bei möglichen Auffälligkeiten in den Daten?
Wie viele Medikamente sind nur für Geflügel zugelassen, und zu welcher Wirkstoffgruppe gehören diese jeweils?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die nur für Geflügel zugelassenen Medikamente auch in der Schweinehaltung eingesetzt werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Haltung des Beauftragten der Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, zur Ausnahme der Geflügelmedikamente in der DIMDI-AMV, wann hat die Bundesregierung Kenntnis von dessen Meinung bekommen, und welche Relevanz hat diese für die Bundesregierung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Stellungnahme vom 4. Mai 2011 gegenüber „NDR Info“ getroffene Aussage des Beauftragten der Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, die im Wesentlichen auch von seinem Kollegen aus Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, vertreten wird, dass die Nennung von Postleitzahlen im Zusammenhang mit der DIMDI-AMV nicht datenschutzrelevant sei und „unter dem Gesichtspunkt der Informationsfreiheit und des Verbraucherschutzes […] mehr Transparenz wünschenswert“ sei?
Liegt es in der Absicht der Bundesregierung, dass konzentrierte Tierhaltung mit mehr Datenschutz einhergeht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es wie in der Geflügelhaltung auch in der Schweinemast spezialisierte Tierärzte gibt und so in schwach besiedelten Gebieten Rückschlüsse auf die einzelnen Tierärzte und damit auch die Betriebe möglich sind?
Sieht die Bundesregierung ein datenschutzrechtliches Problem in der Tatsache, dass Biobetriebe nach der Öko-Durchführungsverordnung tierärztliche Behandlungen mit Antibiotika der Kontrollbehörde offenlegen müssen, und wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilen jeweils das Bundesministerium der Justiz und des Innern die Datenschutzrelevanz der Ausnahme von Arzneimittel für Geflügel in der DIMDI-AMV?
Wäre es aus ausschließlich fachlicher Sicht im Sinne einer a) risikoorientierten Überwachung und b) wissenschaftlichen Auswertung der in der Tierhaltung eingesetzten Antibiotika nicht sinnvoller, auch die ausschließlich für Geflügel zugelassenen Medikamente in der DIMDI-Datenbank zu erfassen?
Sieht das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Notwendigkeit, den Einfluss von Lobbyisten im Bundesministerium zu verringern, wie dies der Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, laut Presseberichten plant, und wenn ja, was ist hier vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
Ist es korrekt, dass vorhandene Hinweise auf Missbrauch aus der DIMDI-Datenbank nicht zur Strafverfolgung genutzt und an die Bundesländer weitergegeben werden dürfen, und wie will die Bundesregierung in diesem Fall Hinweisen auf den Missbrauch von Arzneimitteln nachgehen bzw. was legt sie den Bundesländern hierzu nahe?
Wie bewertet die Bundesregierung den Antrag der Bayerischen Landestierärztekammer, der bundesweit größten Tierärztekammer, zur DIMDI-AMV, der am 1. Juni 2011 in Nürnberg beschlossen wurde?
Wie steht die Bundesregierung zu den im Sinne einer risikoorientierten Überwachung genannten Forderungen der Bayerischen Landestierärztekammer, die jährlich abgegebene Gesamtmenge an Arzneimitteln aufgeschlüsselt mit der Anschrift des jeweiligen Tierarztes anzugeben sowie die Ausnahmeregelung für Medikamente, die für Geflügel zugelassen sind, zu streichen?
Welche Landesregierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für eine strengere Regelung der DIMDI-AMV oder gegen die Ausnahme für Geflügelmedikamente, und welche Landesregierungen sind mit diesem Wunsch an die Bundesregierung herangetreten?
Erkennt die Bundesregierung die Bedenken einiger Bundesländer an, die befürchten, dass mit der Ausnahme von Geflügelbetrieben aus der DIMDI-AMV die Datengrundlage für eine risikoorientierte Überwachung der Antibiotikagaben in der Tierhaltung unzureichend ist?
Wie steht die Bundesregierung zur Aussage von Niedersachsens Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Gert Lindemann, vom 7. Juli 2011 gegenüber „NDR Info“, dass es „gerade mit Blick auf das gestiegene Vorkommen von multiresistenten Keime“ sinnvoll sei, „umfangreich Daten über die Antibiotikavergabe zu sammeln und auszuwerten“?
Sind die Vollzugsbehörden der Länder aus Sicht der Bundesregierung personell in der Lage, die bei den Tierhaltern bzw. den behandelnden Tierärzten vorhandenen Unterlagen über die Anwendung von Arzneimitteln regelmäßig zu überprüfen und rechtlich und fachlich zu bewerten?
In welchem Umfang geschieht dies nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und welche Erkenntnisse konnten daraus gewonnen werden?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass eine risikoorientierte Auswertung der gesammelten Daten nötig ist, um erfolgreich die Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung zu überprüfen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine risikoorientierte Überwachung (über reine Stichproben hinaus) der Bundesländer durch die Abfrage bei Betrieben möglich ist?
Hat Deutschland seit 2009 in die Datenbank des ESVAC (Europäisches Projekt zur Überwachung des Verbrauchs antimikrobieller Mittel in der Veterinärmedizin) bereits Daten eingespeist (bitte genaue Aufschlüsselung der Herkunft der Daten), und wo können diese Daten jeweils eingesehen werden? Falls nein, was plant die Bundesregierung zu tun, um das Netzwerk zu unterstützen?
Sind der Bundesregierung bereits Zwischenergebnisse des Projekts bekannt, und wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, wann sind Ergebnisse zu erwarten?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch Impfungen mit bereits bestehenden oder neuen Impfmitteln den Einsatz von Antibiotika zu verringern? Wenn ja, bei welchen Erkrankungen sieht die Bundesregierung diesbezüglich Potenziale, und welche Planungen gibt es bereits?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom Europäischen Parlament aufgestellte Forderung „dass die Daten nicht nur erhoben, sondern auch ordnungsgemäß analysiert, die Ergebnisse in die Praxis umgesetzt und die erforderlichen Maßnahmen sowohl auf Unionsebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten ergriffen werden müssen“, und wie sieht die Bundesregierung diese Forderung aus dem fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag (B7-0295/2011) gewährleistet, solange ausschließlich für Geflügel zugelassene Medikamente von der DIMDI-AMV ausgenommen werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Annahme des Europäischen Parlaments, dass 50 Prozent der in Europa eingesetzten Antibiotika in der Tierhaltung verwendet werden?
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Diskrepanz zu beurteilen, die sich aus der Forderung des fraktionsübergreifenden Entschließungsantrags des Europäischen Parlaments ergibt, „dass vollständige Informationen darüber notwendig sind, wo, wie und bei welchen Tieren antimikrobielle Substanzen heute eingesetzt werden“ und der Ausnahme von nur für Geflügel zugelassene Arzneimittel aus der DIMDI-AMV?
Erwägt die Bundesregierung einen nationalen Plan zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung, vergleichbar etwa mit den Plänen der Niederlande, die den Antibiotikaeinsatz bis 2013 auf das Niveau von 1999 zurückfahren wollen, aufzusetzen? Wenn ja, für wann ist ein solcher Plan vorgesehen, und welche Maßnahmen sind für diesen Plan angedacht? Wenn nein, warum nicht?