BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entschädigungsverfahren von NS-Opfern gegen die Bundesrepublik Deutschland vor italienischen Gerichten

Deutsche Gegenklage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) hinsichtlich der Entschädigungsforderungen italienischer und griechischer NS-Opfer in Italien, Zahl der von italienischen Gerichten bereits rechtskräftig entschiedenen sowie der anhängigen Klagen auf Entschädigung, Kostenhöhe auf deutscher Seite seit 1995, Grundsatz der Staatenimmunität und Kriegsverbrechen der Wehrmacht, Verfahren vor dem Militärgericht Verona, Gespräche mit der italienischen Regierung über die Entschädigungsproblematik<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/682218. 08. 2011

Entschädigungsverfahren von NS-Opfern gegen die Bundesrepublik Deutschland vor italienischen Gerichten

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wird vom 12. September bis 16. September 2011 die mündliche Verhandlung im Verfahren Deutschland gegen Italien stattfinden. Mit ihrer Klage will die Bundesregierung Entschädigungsforderungen von NS-Opfern abwehren. Italienische Gerichte hatten in der Vergangenheit mehrere Urteile gefällt, die die Bundesrepublik Deutschland zu Entschädigungszahlungen an Personen verpflichtete, die zur Zwangsarbeit ins Dritte Reich verschleppt worden waren. Auch Überlebende bzw. Hinterbliebene von Wehrmachts- und SS-Massakern wurden Entschädigungen zugesprochen. Ebenso waren die Bemühungen griechischer Opfer (Distomo-Fall), ihre Forderungen durch Pfändung deutschen Staatseigentums in Italien durchzusetzen, erfolgreich. Diese Zwangsvollstreckungen sind allerdings gegenwärtig ausgesetzt.

Erst in den letzten Wochen sind in Italien wieder mehrere Urteile im Sinne der Kläger ergangen. Ein Militärgericht in Verona hat Anfang Juli 2011 mehrere frühere Wehrmachtsangehörige wegen Mordes verurteilt und dabei ebenfalls den Opfern einen Entschädigungsanspruch zugebilligt. Nach Angaben des Rechtsanwalts J. L. gegenüber den Fragestellern hat der Oberste Gerichtshof (Kassationsgerichtshof) den Widerspruch der Bundesregierung gegen die bisherigen Entscheidungen im Distomo-Fall endgültig zurückgewiesen. Zwei seiner Mandanten hätten vor kurzem von verschiedenen Gerichten Entschädigungen über jeweils 30 000 Euro zugesprochen bekommen, weil sie zur Zwangsarbeit verschleppt worden waren. Weitere 50 bis 70 Fälle seien in den nächsten Wochen und Monaten entscheidungsreif. Für 12 000 Mandanten habe er voriges Jahr die Verjährungsfrist unterbrochen.

Die Fragesteller haben wiederholt kritisiert, dass die Bundesrepublik Deutschland zahlreichen Opfern deutscher Nazi-Verbrechen keine Entschädigung gewährt. Die Bundesregierung verweist dazu lediglich auf ein Globalabkommen aus den 60er-Jahren, als an Italien gerade einmal 40 Mio. DM gezahlt worden waren – angesichts der Tausende Morde, die die deutschen Truppen an Zivilisten begangen haben, ein aus Sicht der Fragesteller geradezu lächerlicher Betrag. Zudem war diese Summe nur für solche NS-Opfer bestimmt, die „aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen“ betroffen waren. Die hier zur Debatte stehenden Verbrechen entsprechen nicht diesem engen Raster, waren aber gleichwohl nicht weniger brutal und menschenverachtend.

Drucksache 17/6822 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung lehnt es bisher ab, sich mit den Klägern um eine gütliche Einigung zu bemühen. Stattdessen ficht sie mit dem Argument der „Staatenimmunität“, das sie auch auf das faschistische Deutschland angewendet wissen will, die italienischen Urteile an. Selbst wenn der IGH die Klage abweisen sollte, sind mit dem Verfahren mehrere Jahre verstrichen, in denen manche der hochbetagten Kläger verstorben sind. Auf eine solch „biologische Lösung“ zu setzen, ist aus Sicht der Fragesteller zutiefst unmoralisch. Entscheidet der IGH im Sinne der Bundesregierung, bedeutet das, dass Zehntausende noch lebende NS-Opfer niemals eine Entschädigung erhalten.

In dem Verfahren geht es auch um die Frage, ob Staaten für Kriegsverbrechen zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Dies könnte eine hohe präventive Wirkung entfalten, um von der Entfesselung eines Krieges abzusehen. Daher hat die in Den Haag verhandelte Frage auch Bedeutung für gegenwärtige und künftige Kriege. Auf diesen Aspekt verweist auch der Arbeitskreis Distomo in einer Erklärung vom 4. August 2011, die den Fragestellern vorliegt: „Wenn selbst schwerste Kriegsverbrechen keine Haftung des Täterstaates zur Folge haben, ist das ein Freibrief, auch zukünftig Kriegsverbrechen zu begehen. Es darf angenommen werden, dass sich Deutschland mit seiner Klage auch für Auslandseinsätze der Bundeswehr wie in Afghanistan den Rücken frei halten will.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Entwicklungen hat es seit Einreichung der Klage beim IGH hinsichtlich der Entschädigungsforderungen italienischer und griechischer NS-Opfer in Italien generell gegeben?

2

Wie viele Klagen von NS-Opfern bzw. deren Rechtsnachfolgern mit dem Ziel, Entschädigungszahlungen von Deutschland zu erlangen, sind von italienischen Gerichten bereits rechtskräftig im Sinne der Kläger entschieden?

2

Welche Hauptgründe nannten die Kläger dabei für ihre Forderung (bitte für jeden Fall angeben, um welches konkrete NS-Verbrechen es ging und wann das rechtskräftige Urteil ergangen ist)?

2

Auf welche Summe belaufen sich die zugesprochenen Entschädigungssummen (bitte die Gesamtsumme angeben), und in wie vielen Fällen ist die Festlegung der Entschädigungssumme noch Gegenstand gesonderter Verfahren?

2

Welche dieser Urteile hat die Bundesrepublik Deutschland anerkannt, und inwiefern hat sie tatsächlich eine Entschädigung gezahlt?

3

Wie viele Klagen sind gegenwärtig noch anhängig?

3

Welche Hauptgründe nennen die Kläger dabei (bitte für jeden Fall angeben, um welches konkrete NS-Verbrechen es ging)?

3

Soweit konkrete Entschädigungsforderungen konkret beziffert sind, auf welche Summe belaufen sich diese Forderungen, und in wie vielen dieser Verfahren soll das jeweilige Gericht die Entschädigungshöhe festsetzen?

3

In welchen dieser Verfahren ist die Bundesrepublik Deutschland durch Prozessbevollmächtigte vertreten, und in welchen lehnt sie die Zahlung einer Entschädigung nicht rundheraus ab?

4

Welche Entwicklungen hat es im Feststellungsverfahren gegeben, das klären sollte, inwieweit die italienischen Bahnen (Dritt-)Schuldner von (pfändbaren) Forderungen der Bundesrepublik Deutschland sind (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/709)?

5

War die Bundesregierung wenigstens zeitweise in das Verfahren vor dem Militärgericht Verona, das Anfang Juli 2011 sieben ehemalige Soldaten der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ wegen Mordes an insgesamt mehreren Hundert italienischer Zivilisten im Frühjahr/Sommer 1944 zu lebenslänglicher Haft verurteilte, involviert, und wenn ja, in welcher Form?

5

Ist der Entschädigungsanspruch der Überlebenden und Hinterbliebenen bereits beziffert worden, und wenn ja, auf welche Höhe, oder wird dies Gegenstand weiterer Verfahren sein?

5

Welche Position vertritt die Bundesregierung in diesem Fall, in dem es unter anderem um die Ermordung von Kindern im Alter von drei, vier und sieben Jahren geht?

5

Hält sie auch hier an ihrer Position fest, keinesfalls eine Entschädigung zu gewähren, weil die Ermordung von Kindern durch deutsche Soldaten als „allgemeines Kriegsschicksal“ zu betrachten sei und keinen Entschädigungsanspruch begründe?

5

Was hat die Bundesregierung unternommen, um das Militärgericht bei der Aufklärung der Straftaten zu unterstützen?

5

Hat die Bundesregierung vor, die italienischen Behörden bei der Strafvollstreckung zu unterstützen, und wenn ja, inwiefern?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über von den italienischen Behörden in Zusammenhang mit diesem Fall geäußerte Unterstützungsersuchen an deutsche Justizbehörden und wie mit diesen Ersuchen verfahren wurde?

6

Warum beharrt die Bundesregierung darauf, dass auch schwerste Menschenrechtsverletzungen deutscher Truppen unter dem Kommando der Nazis vom Grundsatz der Staatenimmunität geschützt sein sollen, während sie zugleich tatsächliche oder behauptete Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten bzw. deren Sicherheitskräfte, die weit weniger umfassend als die Massenmorde im „Dritten Reich“ sind, zum Anlass für Militärinterventionen und Sanktionen nimmt?

6

Inwiefern hätte eine Zurückweisung der Klage und damit eine Klarstellung, dass schwerste Menschenrechtsverbrechen nicht von der Staatenimmunität geschützt sind, möglicherweise Auswirkungen für Afghaninnen und Afghanen, die Entschädigung für unrechtmäßige Bundeswehreinsätze fordern?

6

Falls es keine solchen Befürchtungen seitens der Bundesregierung gibt, womit erklärt sie dann ihre beharrliche Ablehnung, den NS-Opfern in Italien und Griechenland von den dortigen Gerichten zugesprochene Entschädigungen zu zahlen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die mögliche präventive Wirkung einer zivilrechtlichen Haftbarkeit von Staaten für Kriegsverbrechen?

7

Welche Gespräche bzw. Kommunikation hat es seit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (Kassationsgerichtshof) im Jahr 2008 mit der italienischen Regierung über die Entschädigungsproblematik gegeben (die Fragesteller weisen darauf hin, dass sie hiermit nicht nur „gesonderte Kontakte“ meinen, wie sie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 17/2340 verneint wurden, sondern jegliche Kontakte, in deren Rahmen die Entschädigungsproblematik besprochen wurde)?

7

Was genau war Inhalt dieser Gespräche bzw. der Kommunikation?

7

Wann haben diese stattgefunden?

7

Welche Regierungsvertreter (bitte ggf. Referate/Abteilungen/Dienststellen angeben) waren daran beteiligt?

7

Welche, auch informellen, Übereinkünfte wurden dabei verabredet bzw. bestätigt?

8

Auf welche Summe belaufen sich die Kosten, die auf deutscher Seite seit 1995 durch die Verfahren vor italienischen Gerichtshöfen hinsichtlich Distomo, Zwangsarbeitern und Opfern von Wehrmachts-/SS-Verbrechen angefallen sind (sollte die Bundesregierung eine differenzierte Antwort unter Hinweis auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter ablehnen, wird um die Angabe einer Gesamtsumme für alle derartigen Verfahren gebeten)?

Berlin, den 18. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen