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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stilllegung überschüssiger CO2-Emissionsrechte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4970)

Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission zur Stilllegung überschüssiger CO2-Zertifikate (European Allowances &ndash; EUA), zur Anhebung des CO2-Minderungsziels im Nichthandelsbereich auf minus 16 Prozent und zum Vorschlag des Bundesumweltministers zur Erhöhung der CO2-Minderungsziele in der EU auf minus 30 Prozent infolge krisenbedingten CO2-Minderausstoßes und gesunkener CO2-Preise; weiteres Verfahren mit stillgelegten Zertifikaten, Wirkung ökologisch fragwürdiger preiswerter CER-Gutschriften im Europäischen Emissionshandelssystem im Rahmen des Clean Development Mechanism<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

12.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/683823. 08. 2011

Stilllegung überschüssiger CO2-Emissionsrechte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4970)

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat mit Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/4970 vom 28. Februar 2011 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Stilllegung überschüssiger CO2-Emissionsrechte“ geantwortet. Die Fragen in Bezug auf die Position der Bundesregierung zu Vorschlägen der EU-Kommission zur möglichen Stilllegung überschüssiger CO2-Emissionsrechte in der dritten Handelsperiode sind nach Auffassung der Fragesteller unzureichend beantwortet worden.

Die Aussage der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 7, die EU-Kommission habe zur Stilllegung von Emissionsrechten keinen konkreten Vorschlag unterbreitet, weshalb es dazu entsprechend keine Position der Bundesregierung gebe, ist nicht nachvollziehbar. Schließlich wurde in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage nicht nur direkt auf das entsprechende EU-Dokument, sondern auch auf die Passage darin verwiesen, in dem es um die von der EU-Kommission entwickelte Option einer Stilllegung von überschüssigen Zertifikaten geht.

Beim besagten Dokument handelt es sich um die „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Analyse der Optionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % und Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen“ (KOM(2010) 265 endgültig, vom 26. Mai 2010). Dort werden Kosten, Nutzen und Optionen einer weiteren Senkung der Treibhausgasemissionen bis auf 30 Prozent Minderung bis 2020 gegenüber dem Niveau von 1990 untersucht. Für den Bereich des Europäischen Emissionshandelssystems (EHS) empfiehlt die EU-Kommission dort als Option, die Gesamtmenge an Emissionsberechtigungen zu verknappen, da durch die Krise ein Überschuss an ungenutzten CO2-Zertifikaten (European Allowances – EUA) existiere. Sie schätzt, dass infolge der Wirtschaftskrise die Unternehmen 5 bis 8 Prozent ihrer Zertifikate aus dem Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 in die dritte Phase des EHS von 2013 bis 2020 übertragen können. In der Folgeeinschätzung wird prognostiziert, dass der CO2-Handelspreis im Jahr 2020 infolgedessen von vormals geschätzten 32 Euro je Tonne CO2 auf 16 Euro je Tonne CO2 fallen wird (einschließlich Maßnahmen im Bereich erneuerbare Energien zur Erfüllung des 20-Prozent-Ziels, jedoch ohne Nutzung internationaler Gutschriften). Zu einem solchen Preis aber rechnen sich in Europa kaum noch Klimaschutzinvestitionen. Zudem könnten laut der Mitteilung Regierungseinnahmen aus der Versteigerung um die Hälfte zurückgehen. Die EU-Kommission stellt hier fest, dass eine knappere EHS-Obergrenze dagegen nicht nur die Umweltleistung des CO2-Marktes verbessert, sondern auch dessen Anreizwirkung.

Aufgrund des genannten Überschusses schlägt die EU-Kommission als mögliche Option vor, bei einem Übergang zu einem Minus-30-Prozent-Ziel durch Stilllegung von EUA eine EU-weite Reserve von 1,4 Milliarden Zertifikaten zu bilden, die aus der insgesamt für die in der Handelsphase ab 2013 zur Versteigerung vorgesehenen Menge von Emissionszertifikaten fließen soll. Das Minderungsziel für den Emissionshandelssektor im Zeitraum 2013 bis 2020 würde dadurch faktisch von minus 21 Prozent auf minus 34 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 angehoben. Daraus ergäbe sich eine durchschnittliche Verknappung von für die Versteigerung zur Verfügung stehenden Emissionszertifikaten um zirka 15 Prozent. Die EU-Kommission lässt offen, ob die Zertifikatsreserve von 1,4 Milliarden EUA später gelöscht werden soll. Sie geht ferner davon aus, dass durch die Preiseffekte der Verknappung die Erlöse der Mitgliedstaaten aus der Versteigerung um rund ein Drittel steigen könnten. Denn sie geht davon aus, dass die CO2-Preise stärker anziehen als versteigerte Zertifikate gekürzt werden. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass für Investitionen in CO2-effiziente Zukunftslösungen von Belang sein werde, auf welche Weise die Mitgliedstaaten die neuen Versteigerungseinkünfte nutzen würden.

Für den Nichthandelsbereich sieht die Mitteilung in der vorgeschlagenen Option vor, die Minderungsziele von derzeit minus 10 Prozent auf minus 16 Prozent anzuheben, was nach Auffassung der EU-Kommission beispielsweise mithilfe der Einführung einer CO2-Besteuerung in den Mitgliedstaaten sowie der gezielten Verwendung der Strukturfonds und der ländlichen Entwicklungsprogramme umgesetzt werden könnte.

Mittlerweile wurde die Option einer Stilllegung von überschüssigen Emissionsrechten mehrfach von Spitzenbeamten der EU-Kommission sowie in EU-Dokumenten wiederholt. So verteidigt die EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard in der „FAZ“ vom 10. März 2011 „die Überlegungen“ der EU-Kommission „zur Reduzierung der Emissionsrechte“, über welche die Zeitung am 3. März 2011 berichtet hatte. Die Zertifikate würden von der Zahl der Zertifikate abgezogen, welche die Mitgliedstaaten ab 2013 versteigerten, so Connie Hedegaard in dem Leserbrief. Es gehe nicht darum, „die Obergrenze der Emissionen durch die Hintertür stärker zu deckeln, sondern auf kosteneffiziente Art und Weise das Ziel zu erreichen“, bis 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu verbessern. Die Stilllegung von Emissionsrechten unterstütze dieses Ziel und die Ziele des „Fahrplans in eine kohlendioxidarme Wirtschaft bis 2050“, welcher am 8. März 2011 von der EU-Kommission beschlossen wurde. Ohne eine Verringerung der Emissionsrechte würden Energieeinsparungen eines Unternehmens über eine Minderung der Nachfrage zu einem Preisverfall führen, wodurch bei anderen Unternehmen – wenn überhaupt – sehr wenig Energie eingespart werde.

Schließlich wird in der von Connie Hedegaard erwähnten Mitteilung der Kommission „Fahrplan für den Übergang in eine wettbewerbsfähige CO2-arme Wirtschaft bis 2050“ (so genannte Klima-Roadmap der Kommission) festgestellt, dass bei der Verwirklichung des 20-Prozent-Energieeffizienzziels die EU-Kommission beobachten müsse, wie sich neue Maßnahmen auf das EHS auswirkten, damit die Anreize des Systems erhalten blieben, mit denen Investitionen in die Verringerung des CO2-Ausstoßes belohnt und die EHS-Sektoren auf die künftig notwendigen Investitionen vorbereitet würden. „Diesbezüglich müssen geeignete Maßnahmen geprüft werden, einschließlich der Stilllegung einer entsprechenden Zahl von Zertifikaten aus dem im Zeitraum von 2013 bis 2020 zu versteigernden Teil“, so die Kommissionsmitteilung. Dies würde auch gewährleisten, dass sowohl die Sektoren, die unter das EHS fallen, als auch die übrigen Sektoren kostengünstig zum Energieeffizienzziel beitrügen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Warum hält die Bundesregierung detailliert ausgearbeitete Vorschläge der EU-Kommissionen, die in offiziellen Mitteilungen der EU-Kommission gemacht werden – wie die eingangs dargestellte Option zur Stilllegung von Emissionsrechten ab 2013 – nicht für konkrete Vorschläge der EU-Kommission zum Thema?

2

Ab welcher Klasse von Dokumenten akzeptiert die Bundesregierung konkrete Vorschläge der EU-Kommission als konkrete Vorschläge der EU-Kommission?

3

Wie steht die Bundesregierung gegenwärtig zum Vorschlag des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, sich in der Europäischen Union dafür einzusetzen, das gemeinsame Klimaschutzziel für 2020 ohne Vorbedingungen auf 30 Prozent Emissionsminderung gegenüber dem Jahr 1990 zu erhöhen?

4

Teilt die Bundesregierung inzwischen die Auffassung der EU-Kommission, dass infolge der Wirtschaftskrise die Unternehmen in der EU ungefähr 5 bis 8 Prozent ihrer Zertifikate aus dem Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 in die dritte Phase des EHS von 2013 bis 2020 übertragen könnten bzw. hat die Bundesregierung hierzu inzwischen eigene Schätzungen?

5

Teilt die Bundesregierung inzwischen die Auffassung der EU-Kommission, dass bei Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtslage bezüglich der EUA-Menge in der dritten Handelsperiode der CO2-Handelspreis im Jahr 2020 infolgedessen von vormals geschätzten 32 Euro je Tonne CO2 auf ungefähr 16 Euro je Tonne CO2 fallen würde, oder macht die Bundesregierung hierzu weiterhin keine Aussagen, und wenn ja, warum?

6

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag (zur vorgeschlagenen Option) der EU-Kommission in der eingangs genannten Kommissionsmitteilung vom 26. Mai 2010, die Menge der für die dritte Handelsperiode vorgesehenen EUA um zirka 1,4 Milliarden Zertifikate stillzulegen; wird sie sich dafür einsetzen, wenn nein, warum nicht?

7

Wie steht die Bundesregierung zu den diesbezüglichen Ausführungen der EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard in „FAZ“ vom 10. März 2011?

8

Wie steht die Bundesregierung zu den eingangs angeführten diesbezüglichen Ausführungen in der Klima-Roadmap der EU-Kommission vom 8. März 2011?

9

Wie verläuft in den Gremien der EU-Kommission oder des Rates gegenwärtig die Debatte um die Stilllegung von für die dritte Handelsperiode vorgesehenen EUA aufgrund der krisenbedingt überschüssigen, aber übertragbaren EUA in der zweiten Handelsperiode?

10

Gibt es in den Gremien der EU-Kommission oder des Rates Überlegungen, was ggf. mit stillgelegten EUA passieren soll, wenn ja, welche, und wie steht die Bundesregierung dazu?

11

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission in der Kommissionsmitteilung vom 26. Mai 2010, die Minderungsziele für den Nichthandelsbereich von derzeit minus 10 Prozent auf ca. minus 16 Prozent anzuheben?

12

Welche Maßnahmen auf EU-Ebene hielte die Bundesregierung für sinnvoll, um eine eventuelle Anhebung des Minderungsziels für den Nichthandelssektor auf minus 16 Prozent zu erreichen?

13

Welche Maßnahmen auf nationaler Ebene hielte die Bundesregierung für sinnvoll, um eine eventuelle Anhebung des Minderungsziels für den Nichthandelssektor auf minus 16 Prozent zu erreichen?

14

Welche Wirkung einerseits auf den CO2-Preis und andererseits auf die ökologische Integrität des EHS hat der massenhafte Einsatz von preiswerten aber ökologisch fragwürdigen Emissionsgutschriften im EHS aus so genannten superkritischen Kohlekraftwerksprojekten in Ländern des globalen Südens in Form von Certified Emission Reductions (CER) im Rahmen des Clean Development Mechanism, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung in den UN-Verhandlungen diesbezüglich ein?

15

Welche Erklärung hat die Bundesregierung für das erneute Fallen des EUA-Preises am Handelsmarkt auf gegenwärtig nur noch 11 bis 12 Euro je Tonne CO2?

16

Welchen EUA-Mindestpreis hält die Bundesregierung für geboten, damit sich eine ökologische Lenkungswirkung des EHS für Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz entfalten kann, welche den Zielstellungen der Europäischen Union entspricht?

Berlin, den 22. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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