Soziale und menschenrechtliche Situation von Flüchtlingen in Bulgarien
der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2012 soll Bulgarien dem Schengen-Raum beitreten. Damit wird seine 1647 Kilometer lange Grenze zur Türkei, Mazedonien, Serbien und dem Schwarzen Meer neue Schengen-Außengrenze werden. Prognosen gehen davon aus, dass sich die Zahl der Migrantinnen und Migranten, die dann über Bulgarien als Transitland die westeuropäischen Länder erreichen wollen, zunehmen wird.
Nach Angaben der Staatlichen Agentur für Flüchtlinge in Bulgarien wurden im Zeitraum 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2011 insgesamt 466 Asylanträge gestellt, lediglich in drei Fällen wurde ein Flüchtlingsstatus erteilt, 91 Menschen erhielten einen Aufenthaltsstatuts aufgrund von humanitären Gründen. Eine Statistik über die Anzahl der Migrantinnen und Migranten ohne Papiere in Bulgarien gibt es nicht, inoffiziellen Schätzungen zufolge sind das 10 bis 15 Prozent aller sich in Bulgarien aufhaltenden Migrantinnen und Migranten.
Seit 2009 werden viele Flüchtlinge in Bulgarien in neu geschaffene Lager eingesperrt. Die Bedingungen sind nach Ergebnissen einer Studie des Helsinki-Komitee Bulgarien (BHC) und des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes für die Flüchtlinge sind menschenrechtlich nicht hinnehmbar. Seit Jahren treten viele Flüchtlinge in den Einrichtungen in Bulgarien in Hungerstreiks, um auf die dramatischen Bedingungen aufmerksam zu machen: überfüllte Räume, unsanierte alte Gebäude, fehlende elementare hygienische Bedingungen (www.detention-in-europe.org/index.php?option=com_content&view=article&id=297&Itemid=212; Becoming Vulnerable in Detention, BHS).
Die bulgarische Regierung hat in Zusammenhang mit den Verpflichtungen, die der Staat für die Überwachung der EU-Außengrenze eingehen muss, eine Nationale Strategie für Migration, Asyl und Integration für 2011 bis 2020 angenommen. Für die Erfüllung der vorgesehenen Maßnahmen wird Bulgarien hinsichtlich des Ausbaus und der Einrichtung von Flüchtlingslagern wie auch bezüglich einer verbesserten Überwachung der Grenzen auch von der EU finanziell unterstützt. Allein über den Europäischen Flüchtlingsfonds sollen 2010 zur „Integration“ von Flüchtlingen in Bulgarien ca. 935 000 Euro fließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die humanitäre und menschenrechtliche Lage für Flüchtlinge in Bulgarien in den letzten Jahren entwickelt?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der sich „illegal“ in Bulgarien aufhaltenden Personen und den Fluchtgründen dieser Personen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage in den Flüchtlingslagern Banya, Pastrogor, Lyubimetz, Busmantzi, Sofia, Haskovo und Kapitan Andreevo (bitte aufgeschlüsselt nach Flüchtlingslagern und unter Berücksichtigung folgender Kriterien beantworten: offizielle Kapazität der Flüchtlingslager; Anzahl der untergebrachten Personen – hier differenziert nach Männern, Frauen und Kindern –; Versorgungslage – hier Betten pro Raum, sanitäre Einrichtungen, Nahrungssituation, medizinische Versorgung –; Charakter der Unterbringung; Aufenthaltsdauer und Charakter des Aufenthalts)?
Welche konkreten Funktionen und Aufgaben haben nach Informationen der Bundesregierung die in Bulgarien existieren Aufnahmezentren, Abschiebezentren und Übergangszentren für Flüchtlinge?
Gibt es nach Informationen der Bundesregierung in der Praxis konkrete Unterschiede der Aufgaben und bei der Belegung mit Flüchtlingen bei den unterschiedlichen Zentren?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das Aufnahmezentrum Sofia vor, das eine geschlossene, gefängnisähnliche Einrichtung darstellt, die mit einem hohen Stacheldrahtzaun abgesichert ist?
Entspricht dies aus Sicht der Bundesregierung den Menschenrechtsstandards des EU-Rechts?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die konkrete Praxis bei den im bulgarischen Asylrecht vorgesehenen verkürzten und normalen Verfahren für die Asylantragstellung?
Welche konkreten Unterschiede gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Abwicklung und der benötigten Zeitspanne für die Entscheidung über die Asylanträge?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die Tatsache vor, dass nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen es im Ermessen eines bulgarischen Grenzpolizisten liegt, ob ein Flüchtling das verkürzte oder ordentliche Asylverfahren durchläuft?
Ist ein solches Verfahren nach Ansicht der Bundesregierung mit der Genfer Flüchtlingskonvention und dem EU-Recht vereinbar?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Planungen für die Eröffnung des Transitzentrums Pastrogor vor?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Korruptionsvorfälle in Bulgarien in Zusammenhang mit dem Bau dieses Zentrums?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung der EU-Finanzmittel, die zur Errichtung des Zentrums zur Verfügung gestellt wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Bulgarien häufig direkt nach ihrer Antragstellung in ein Detention-Center gebracht werden, obwohl sie während des Asylverfahrens in einem Reception-Center untergebracht werden müssen?
Wenn ja, welche Informationen hat die Bundesregierung dazu?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Berichte, dass Flüchtlinge in vielen bulgarischen Flüchtlingsheimen keine nach EU-rechtlich vorgeschriebene Behandlung erfahren?
Wird nach Informationen der Bundesregierung das Recht auf Übersetzung von Seiten der bulgarischen Behörden für Flüchtlinge gewährleistet?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen das Recht auf Übersetzung nicht im ausreichenden Maße von Seiten der bulgarischen Behörden eingehalten wurde?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von Flüchtlingsorganisationen erhobenen Vorwürfe gegen die bulgarischen Behörden, dass Flüchtlinge von Seiten der bulgarischen Behörden nicht oder nicht ausreichend über ihre Rechte informiert werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die vom bulgarischen Staat gewährte finanzielle oder sonstige Unterstützung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Bulgarien pro Monat für die Zeit des laufenden Asylverfahrens ist?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Asylantragstellerinnen und -antragsteller in Bulgarien direkt nach der Antragstellung eingesperrt werden?
Inwieweit wird dies von bulgarischen Behörden mit der im bulgarischen „Fremdenrecht“ vorgesehenen Zwangsunterbringung für Personen, denen ein Abschiebebescheid erteilt wurde oder gar mit „Interessen der nationalen Sicherheit“ begründet?
Hat sich die Bundesregierung an der Finanzierung der Flüchtlingsunterkünfte in Bulgarien in Banya, Pastrogor, Lyubimetz, Busmantzi, Sofia, Haskovo und Kapitan Andreevo beteiligt, und wenn ja, in welcher Form (bitte nach Flüchtlingsunterkünften aufgeschlüsselt antworten)?
Kann die Bundesregierung die Aussage von Michal Parzyszek, Sprecher von FRONTEX, bestätigen, dass Frontex im Rahmen der Operation Poseidon auch in Bulgarien und in der Grenzregion zur Türkei aktiv ist?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Art und den Umfang der Tätigkeit der Frontex-Beamten vor, die in der von Parzyszek genannten „experts on the ground“ am Grenzübergang Svilengrad, tätig sind?
Wie viele deutsche Beamte waren seit dem Beitritt Bulgariens zur EU dort eingesetzt, und was war ihr Tätigkeitsgebiet?
Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Zusammenarbeit an der EU-Außengrenze zwischen Bulgarien und der Türkei?
Welche konkrete Zusammenarbeit gibt es zwischen den bulgarischen und den türkischen Grenzbehörden?
Sind FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Bulgarien und der Türkei integriert, und wenn ja, in welchen Funktionen und Aufgabenbereichen?
Wurden seit dem EU-Beitritt Bulgariens auch deutsche Beamtinnen und Beamte an den Außengrenzen in Bulgarien eingesetzt, und wenn ja, in welchen Funktionen und Aufgaben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Werden oder wurden FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter auch außerhalb Bulgariens auf türkischen Staatsgebiet eingesetzt, und wenn nicht, kann die Bundesregierung dies mit Sicherheit ausschließen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es zwischen rumänischen und bulgarischen Behörden Kooperation im Hinblick auf das „Black Sea Border Coordination und Information Center“ in Burgas gibt, und wenn ja, welche?
Inwiefern hat sich Deutschland an der Planung und Finanzierung des „Black Sea Border Coordination und Information Center“ in Burgas beteiligt?
Welche weitere Kooperation gibt es zwischen deutschen, bulgarischen und rumänischen Behörden bezogen auf das „Black Sea Border Coordination und Information Center“ in Burgas?
Welche konkreten neuen Grenzsicherungsmaßnahmen wurden in den letzten beiden Jahren an der EU-Außengrenze zwischen Bulgarien und der Türkei vorgenommen?
Wurden diese neuen Grenzsicherungsmaßnahmen durch Haushaltsmittel der EU unterstützt?
Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich aus Haushaltsmitteln der EU gefördert (bitte nach Maßnahme und Förderhöhe aufschlüsseln)?
Gibt es laufende Verhandlungen über neue Maßnahmen, die aus EU-Mitteln gefördert werden sollen (bitte nach Maßnahme und Förderhöhe aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der Abschiebungen von Flüchtlingen von Bulgarien in die Türkei, seitdem Bulgarien der EU beigetreten ist (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Mindestkriterien müssen nach Ansicht der Bundesregierung von der Türkei erfüllt sein, damit Migrantinnen und Migranten bzw. Schutzsuchende aus Bulgarien in die Türkei abgeschoben werden dürfen?
Werden diese Mindestkriterien in Bezug auf Schutzsuchende nach Ansicht der Bundesregierung durch die Türkei gewährleistet?
Aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung den Beitritt Bulgariens zum Schengen-Abkommen zum jetzigen Zeitpunkt ab?
Welche konkreten Gründe liegen nach Ansicht der Bundesregierung vor, wenn sie von „allgemeinen Defiziten in der Korruptionsbekämpfung“ im Hinblick auf Bulgarien spricht?
Wie soll das von der Bundesregierung vorgeschlagene „gestufte Verfahren“ im Hinblick auf die Mitgliedschaft Bulgariens im Schengen-Raum konkret umgesetzt werden, und welche Auswirkung hätte dies auf die Situation von Flüchtlingen in Bulgarien?
Müsste Bulgarien aus Sicht der Bundesregierung Veränderungen in seiner Flüchtlingspolitik im Hinblick auf die Mitgliedschaft im Schengen-Raum vornehmen, und wenn ja, welche?
Welche zusätzlichen Grenzkontrollsysteme erwartet die EU nach Kenntnis der Bundesregierung von Bulgarien, damit Bulgarien die Kriterien für die Aufnahme in den Schengen-Raum erfüllt?