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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vorbeugung von Ölhavarien im Meer

Initiativen der Bundesregierung zur Vorbeugung von Ölhavarien nach der OSPAR-Konferenz im September 2010 in Bergen (Norwegen), Deckungsvorsorge für Betreiber von Ölplattformen, Haftungsregeln, Überprüfung des EU-Rechtsrahmens durch die Europäische Kommission<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

13.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/685925. 08. 2011

Vorbeugung von Ölhavarien im Meer

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Während und nach dem Unglück der Deepwater Horizon im Golf von Mexiko wurde intensiv debattiert, wie eine vergleichbare Havarie in anderen Meeren zu verhindern wäre und welche Maßnahmen vor allem für die Nordsee zu treffen sind. Im Juli 2010 forderte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, ein Moratorium für neue Ölbohrungen in der Nordsee. In einem Antrag der Bundesregierung für die Verhandlungen der Oslo-Paris-Kommission (OSPAR) über ein mögliches Moratorium für Ölbohrungen wurde statt eines Stopps nur die intensive Prüfung gefordert. Von der OSPAR wurden schließlich nur noch Empfehlungen verabschiedet.

Laut Antwort auf die Kleine Anfrage „Gefahren der Ölförderung in deutschen und europäischen Meeren“ (Bundestagsdrucksache 17/2208) vom 17. Juni 2010 sind viele Fragen zur Haftung sowohl im europäischen Rahmen als auch national ungeklärt und eine dem Golf von Mexiko vergleichbare Havarie würde verschiedene Rechtsprobleme aufwerfen. So sind Schadensfälle auf Ölplattformen bisher nicht haftungsrechtlich abgedeckt. Auch eine Deckungsvorsorge ist gesetzlich nicht vorgesehen und es ist unklar, welches Recht im Schadensfall zur Anwendung kommt: das des Ortes, wo sich der Schaden zugetragen hat, oder jenes des Landes, aus dem der Verursacher kommt.

Angesicht der Havarie auf der Plattform „Gannet Alpha“ vor der schottischen Küste in der ausschließlichen Wirtschaftszone Großbritanniens stellen sich Fragen, welche Vorkehrungen zum Schutz vor Ölkatastrophen getroffen wurden und welche Initiativen der Bundesregierung es jetzt gibt, um die offenen rechtlichen Fragen zu klären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Initiativen im nationalen und europäischen Rahmen wurden von der Bundesregierung nach der OSPAR-Konferenz im September 2010 in Bergen (Norwegen) bezüglich der Vorbeugung von Ölhavarien auf Plattformen ergriffen?

2

Welcher Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesregierung bezüglich einer Deckungsvorsorge für Betreiber von Ölplattformen?

3

Welche Initiativen der Bundesregierung gibt es, um international eindeutige Haftungsregeln für Verschmutzungsschäden durch fest installierte Ölbohrplattformen zu schaffen?

4

Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Europäischen Kommission im Rahmen einer Überprüfung des EU-Rechtsrahmens ergriffen?

5

Befürwortet die Bundesregierung weiterhin die europaweite Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (UHRL), und welche Maßnahmen wird sie dazu ergreifen?

Berlin, den 25. August 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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