Stellenabbaupläne des Energiekonzerns E.ON, Informationsrechte und Eingriffsmöglichkeiten der Bundesregierung
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Energiekonzern E.ON AG plant einen Umbau des Konzerns mit dem Ziel des Abbaus von bis zu 11 000 Arbeitsplätzen. Diese Vorhaben führen zu einer massiven Verunsicherung der Beschäftigten und ihrer Familien; sie werden von der Gewerkschaft ver.di ebenso abgelehnt wie von den Betriebsräten des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften.
Von diesen Vorhaben des Konzerns wird auch das Tochterunternehmen E.ON Ruhrgas AG mit Sitz in Essen in erheblichem Umfang betroffen sein, das unter besonderem Schutz der Auflagen der Verfügung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie vom 5. Juli 2002 steht. Als sog. Ministererlaubnis hat diese den zuvor vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss von E.ON und Ruhrgas AG erst ermöglicht.
Unter Punkt 1.1.3 ist darin ausdrücklich festgelegt: „Zur Absicherung der beiden vorgenannten Verpflichtungen wird E.ON Ruhrgas als importierendes Ferngasunternehmen mit Leitungsnetz und Bezugsverträgen innerhalb ihres Konzerns im wesentlichen erhalten.“
Weiterhin ergeben sich daraus als mindestens zehn Jahre nachwirkende Auflagen eine regelmäßige Berichtspflicht des E.ON-Konzerns über die Stellung der Ruhrgas im Konzern sowie Eingriffsrechte der Bundesregierung im Hinblick auf eine mögliche Veräußerung der Ruhrgas.
Nach Medienberichten (z. B. „E.ON zerlegt Ruhrgas“, FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 15. August 2011) plant der Konzern jedoch eine Zerschlagung der E.ON Ruhrgas AG durch die Integration von Gesellschaftsteilen in andere Tochterunternehmen des Konzerns sowie einen Verkauf der Netztochter Open Grid Europe, die das größte deutsche Gasnetz besitzt.
Zu möglichen Verstößen dieser Pläne des Konzerns gegen die fortwirkenden Auflagen der zitierten Verfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie berichtet die „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ weiter „Der heikle Punkt ist nach FTD-Informationen jedoch bereits in Vorgesprächen mit dem Wirtschaftsministerium geklärt worden.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie den nach Punkt 1.1.3 der Verfügung vom 5. Februar 2002 zum 1. Juni 2011 fälligen Bericht des E.ON-Konzerns zum Status der Ruhrgas innerhalb des Konzerns erhalten, und welche Informationen zu den derzeit öffentlich diskutierten Veränderungen des Status der Ruhrgas innerhalb des Konzerns, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Veräußerung der Netztochter Open Grids Europe, sind darin enthalten?
Wurden der Bundesregierung nach dem Stichtag 1. Juni 2011 seitens des E.ON-Konzerns weitere Informationen zum künftigen Status der Ruhrgas AG innerhalb des Konzerns übermittelt, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Inhalt?
Hält die Bundesregierung eine mögliche Veräußerung der Netztochter Open Grids Europe durch E.ON für vereinbar mit den Auflagen der Verordnung vom 5. Juli 2002, wie begründet sie ihre Haltung, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Hält die Bundesregierung eine vertikale Integration wesentlicher Teile der E.ON Ruhrgas AG in andere Tochtergesellschaften des Konzerns für vereinbar mit den Auflagen der Verordnung vom 5. Juli 2002, wie begründet sie ihre Haltung, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Sieht die Bundesregierung durch die in den Fragen 3 und 4 angesprochenen Maßnahmen von E.ON, insbesondere durch eine mögliche Veräußerung der Netztochter Open Grids Europe, den eine Einspruchsmöglichkeit der Bundesregierung begründenden Fall eines Eigentümerwechsels der Ruhrgas nach Punkt 1.1.2 der Ministererlaubnis als gegeben an, wie begründet sie ihre Haltung, und nach welchen Kriterien wird sie gegebenenfalls von dieser Einspruchsmöglichkeit Gebrauch machen?
Hat es, wie in der „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 15. August 2011 behauptet, Vorgespräche des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit Vertretern von E.ON im Hinblick auf mögliche Verstöße der Vorhaben des Konzerns gegen die Auflagen der Ministererlaubnis gegeben?
Falls es die in Frage 6 angesprochenen Vorgespräche tatsächlich gegeben hat, wer hat mit welchen Positionen das Bundesministerium dabei vertreten, und welche Ergebnisse hatten die Gespräche?
Falls es die in Frage 6 angesprochenen Vorgespräche tatsächlich gegeben hat, zu welchem Zeitpunkt erhielt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Kenntnis von diesen Gesprächen, und in welcher Weise war er an deren Vorbereitung beteiligt?
Falls der Bundeswirtschaftsminister nicht an den Vorbereitungen eventueller Gespräche beteiligt war, warum nicht, und zu welchem Zeitpunkt wurde er darüber in welchem Umfang unterrichtet?