Überarbeitungsbedarf beim Bundesjagdrecht
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Eva Bulling-Schröter, Jan Korte, Petra Pau, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesjagdrecht besteht im Wesentlichen aus dem Bundesjagdgesetz (BJagdG), der Verordnung über die Jagd- und Schonzeiten (JagdZVO) und der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV). Seit der Förderalismusreform im Jahr 2006 gehört das Jagdrecht zur konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Den Ländern stehen umfassende Abweichungsrechte von den Regelungen des BJagdG zu. Ausgenommen hiervon ist lediglich das abweichungsfest ausgestaltete Recht der Jagdscheine. Im Freistaat Sachsen und im Bundesland Schleswig-Holstein wurden bereits Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesjagdrechtes in die Landtage eingebracht.
In den vergangenen Jahren wurde zunehmend über Regelungen im Bundesjagdrecht und in der Jagdausübung debattiert. Der Grund sind unter anderem zu hohe Schalenwildbestände mit negativem Einfluss auf die Wälder. Das Gutachten „Der Wald-Wild-Konflikt“ (Christian Ammer et. al., 2010) sorgte vergangenes Jahr für sehr unterschiedliche Reaktionen bei Jagdausübenden, Försterinnen und Förstern sowie Naturschützerinnen und Naturschützern. Es warf die grundsätzliche Frage auf, wie weiter mit den Wildbeständen im Wald umgegangen werden soll und ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichen, erfüllt oder missachtet werden. Dabei scheinen sich waldbauliche und jagdliche Ziele teilweise diametral gegenüberzustehen.
Waldverträgliche Wildbestände werden von der Forstwirtschaft gewünscht und gesetzlich gefordert. Die Bundesregierung stellt allerdings im Bundeswaldbericht 2009 fest, dass in den vergangenen Jahrzehnten dennoch das Schalenwild örtlich stark zugenommen hat. Zu hohe Schalenwildbestände sind eine wichtige Ursache für die Zunahme von Schäl- und Verbissschäden im Wald. Dies verhindert die Naturverjüngung standortheimischer und standortgerechter Baumarten und damit den dringend notwendigen Aufbau klimaplastischer Mischwälder. Die Baumartenvielfalt sinkt.
Es ergeben sich daher Fragen bezüglich der Wirksamkeit des Bundesjagdrechts.
Wir fragen die Bundesregierung:
Grundsätzliches
Fragen33
Wie bewertet die Bundesregierung die Tendenz zur Zersplitterung des Jagdrechts seit der Einführung der konkurrierenden Gesetzgebung im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006?
Wie werden nach Ansicht der Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsumsetzung des BJagdG gemeinsam mit den Jagdgesetzen der Bundesländer dem in § 1 Absatz 2 BJagdG formulierten Ziel „eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie (…) Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen“ gerecht?
Welchen konkreten Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung?
Wie begründet die Bundesregierung angesichts der anhaltenden und breiten Debatte zu Problemen bei der Naturverjüngung von Wäldern ihr Festhalten an der Passage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP: „Damit Jäger ihren Auftrag zur nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen zu Gunsten der Erhaltung der Biodiversität nachkommen können, treten wir dafür ein, das Bundesjagdgesetz grundsätzlich in seiner jetzigen Form zu erhalten.“?
Welche Konsequenzen hätte nach Auffassung der Bundesregierung die Stärkung des Jagdrechts des Grundeigentümers bzw. der Grundeigentümerin gegenüber dem Jagdausübungsrecht der Jägerinnen und Jäger, und plant sie entsprechende gesetzliche Regelungen?
Wie sichert das BJagdG die Jagdausübung auch für kleinstrukturiertes Waldeigentum?
Sieht die Bundesregierung hierbei Änderungsbedarf (bitte begründen)?
Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Hege“ (§1 Absatz 2 BJagdG), und hat sich diese Definition seit dem Veröffentlichungsjahr des BJagdG verändert?
Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Weidgerechtigkeit“ (§ 1 Absatz 3 BJagdG)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Verlängerung des Jagdscheins an eine regelmäßige Überprüfung der Schießleistung der Jägerinnen und Jäger zu binden?
Plant die Bundesregierung eine nochmalige Verschärfung des Waffenrechtes mit Auswirkungen auf Jägerinnen und Jäger?
Welche Erfahrungen liegen seit der Novellierung des Waffengesetzes hinsichtlich der verdachtsunabhängigen Kontrolle bei Jagdausübungsberechtigten vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine tatsächliche Erhebung von in der Bundesrepublik Deutschland gestreckten Tieren und eine Schätzung des bundesweiten Wildbestandes regelmäßig durchzuführen?
Welche rechtlichen und administrativen Grundlagen sind dazu vorhanden, und welche müssten ggf. geändert oder geschaffen werden (bitte begründen)?
Jagdbare Tierarten
Welche der im § 2 BJagdG aufgeführten jagdbaren Tierarten dürfen in Deutschland ganzjährig nicht bejagt werden?
Welche dieser jagdbaren Tierarten könnten aus Sicht der Bundesregierung bei einer möglichen Novellierung des BJagdG gestrichen werden, welche nicht (bitte begründen)?
Wie begründet die Bundesregierung die Aufführung von Tierarten mit internationalem Schutzstatus nach EU-Recht im BJagdG?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der Bejagung von Neozoen (z. B. Waschbär und Marderhund) auf die räumliche und zeitliche Dynamik ihrer Ausbreitung in den vergangenen 30 Jahren sowie die Folgen dieser Entwicklung für heimische Tierarten?
Bejagung
Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für eine Verkürzung oder Verlängerung der Jagdzeiten?
Bei welchen Wildtieren sieht die Bundesregierung einen besonderen Handlungsbedarf, die Jagdzeiten zu verändern, und warum?
Welche neuen Regelungen sind nach Auffassung der Bundesregierung dazu geeignet, zu hohe Wildbestände mit jagdlichen Mitteln effektiver und dauerhaft auf eine wald- und wildverträgliche regionale Bestandsgröße zu begrenzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bejagung von Haustieren wie Katzen oder Hunde im Sinne des § 23 BJagdG?
Wie definiert die Bundesregierung „wildernde Hunde und Katzen“, und wie wird von wem überprüft, ob es sich im Falle eines Abschusses tatsächlich um wildernde Tiere gehandelt hat?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der in § 11 Absatz 4 BJagdG festgelegten Mindestpachtdauer von neun Jahren hinsichtlich der Erfüllung der Gesetzesziele des § 1 Absatz 2 BJagdG?
Ist die sich aus dieser Länge der Mindestpachtdauer ergebende beschränkte Einflussnahme für Grundeigentümer auf die Jagdpächter angemessen angesichts der aktuellen Herausforderungen, z. B. hohe Schalenwildbestände (bitte begründen)?
Totschlagfallen
Kann nach Auffassung der Bundesregierung mit Fallen weid- und tierschutzgerecht gejagt werden?
Sollten im BJagdG Präzisierungen vorgenommen werden, um diesem Ziel näherzukommen?
Wenn ja, wie konkret?
Würde nach Auffassung der Bundesregierung ein Verbot von Totschlagfallen eine Regulation der Bestände von dämmerungsaktiven und nachtaktiven Beutegreifern gefährden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Totschlagfallen in Deutschland angesichts der damit verbundenen Unfallgefahr (siehe Beitrag „ZDFzoom: Tödliche Gefahr für Mensch und Tier durch Schlagfallen“ vom 10. August 2011)?
Wäre ein bundes- oder landesweites Register von Schlagfallen und deren Besitzern – wie zum Beispiel im Freistaat Bayern – zur Zuordnung der Falle zu ihrem Besitzer im Schadensfall sinnvoll?
Strebt die Bundesregierung ein Verbot von Totschlagfallen an?
Bleifreie Munition
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem am 5. April 2011 durch die Universität Bern im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorgelegten Gutachten „Abprallverhalten von Jagdmunition – Vergleich der Gefährdung durch abgeprallte bleihaltige und bleifreie Jagdgeschosse“ (Förderkennzeichen 2809HS001)?
Wann werden die Ergebnisse der Untersuchung über die Tötungswirkung von bleifreier Jagdmunition veröffentlicht (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 42, Bundestagsdrucksache 17/6387)?
Welche Ergebnisse zur Bleibelastung von Wildbret bzw. geschützten Arten sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Hält die Bundesregierung eine Förderung der Verwendung bleifreier Jagdmunition für sinnvoll und notwendig, und welche Maßnahmen zur Förderung der Verwendung bleifreier Munition plant sie?
Hält die Bundesregierung ein Verbot bleihaltiger Munition im § 19 BJagdG vor dem Hintergrund vergifteter Beutegreifer und nach Vorlage der oben genannten Gutachten und anderer Studien für notwendig (bitte begründen)?
Angepasste Wilddichten
Hält die Bundesregierung die Ziele der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ (NBS) angesichts der hohen Schalenwildbestände mit den aktuell gültigen BWaldG und BJagdG für erreichbar (bitte begründen)?