Neue Erkenntnisse über international agierende Spitzel
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Harald Koch, Niema Movassat, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Ausgabe 35/2011 der Schweizer Wochenzeitung „WOZ“ berichtet der Journalist Dinu Gautier in seinem Artikel „Vom Pausenplatz direkt zum Geheimdienst“ über einen Schüler, der vom Schweizer Staatsschutz für eine Spitzeltätigkeit gewonnen wurde. Im dem dem Artikel vorangegangenen Interview berichtete der zum Zeitpunkt der Anwerbung 19-Jährige, er sei von einer Mitschülerin angesprochen worden, Informationen aus der linksextremen Szene zu beschaffen. Laut Dinu Gautier war der junge Mann zunächst vom Staatsschutz des Kantons Genf geführt und dann vom Inlandgeheimdienst (damals Dienst für Analyse und Prävention, DAP, heute Nachrichtendienst des Bundes, NDB) übernommen worden.
Der Spitzel sollte zunächst das Netzwerk „Attac“ infiltrieren, um darüber schließlich Kontakt zu international vernetzten antikapitalistischen Gruppen zu bekommen: Er beteiligte sich an Vorbereitungssitzungen für Proteste gegen den Gipfel der Welthandelsorganisation 2005, gegen die jährlichen Treffen des Weltwirtschaftsforums in Davos und den G8-Gipfel in Heiligendamm. Im besonderen Fokus stand demnach das Netzwerk „DISSENT!“. Neben Hintergrundinformationen lieferte der Spitzel zudem Informationen aus Demonstrationen heraus. Hierfür war er mit einem eigenen Handy ausgestattet worden, mit dem er mit seinen Auftraggebern Kontakt hielt.
Wie der Schweizer Informant waren auch der im Oktober 2010 aufgeflogene britische Polizeispitzel Mark Kennedy sowie zahlreiche weitere britische Polizisten beim G8 in Heiligendamm aktiv. Im Interview mit der Tageszeitung „Daily Mail“ hatte Mark Kennedy erklärt, seine Mission sei gewesen, den von ihm ausgeforschten Aktivistinnen und Aktivisten Beschuldigungen nach Vereinigungsparagraphen anzuhängen, um sie vor der Justiz mit schwereren Anschuldigungen zu behelligen und damit ihre Kriminalisierung zu erleichtern.
Gemäß den Auskünften des Schweizer Informanten gegenüber der „WOZ“ war in Heiligendamm eine beträchtliche Zahl von Angehörigen ausländischer Dienste präsent: „Franzosen waren da, die Schweizer waren da, usw. Jeder hatte seine Informanten.“
Diese Aussage steht im Kontrast zu früheren Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 17/4333 und 17/5736), in denen die Bundesregierung weder im öffentlichen noch im nichtöffentlichen Teil der Antwort über Spitzel aus der Schweiz oder Frankreich Auskunft gab. Sofern die Bundesregierung nicht über deren Anwesenheit informiert gewesen war, liegt ein Bruch völkerrechtlicher Verträge vor, nach denen die Anwesenheit ausländischer Hoheitsträger angekündigt und genehmigt werden muss. In einem „Memorandum of Understanding“ wird dann unter anderem geregelt, dass die Spitzel Berichte an deutsche Polizeibehörden liefern müssen und keine Straftaten begehen dürfen. Dennoch hatte sich der britische Polizist Mark Kennedy an Blockaden in Rostock beteiligt und in Berlin eine Brandstiftung begangen. Die Bundesregierung erklärte hierzu, dass sie keine Strafverfolgung anstrengen wolle und die Straftat lediglich „mit den zuständigen Stellen auf britischer Seite erörtert“ habe.
Die Berliner Senatsbehörde für Inneres hatte zudem auf der Konferenz der Landesinnenminister im Juni 2011 in Frankfurt beantragt, den Einsatz ausländischer Polizeispitzel durch entsprechende Verordnungen in den Landespolizeigesetzen zu vereinfachen.
Nebulös bleibt indes die Arbeit ausländischer Spitzel, die für die Privatwirtschaft arbeiten. „DER SPIEGEL“ hatte im Februar über Undercover-Polizisten berichtet, die sich „in privater Runde“ darüber beschwerten, dass Unternehmen „weit mehr Spitzel in den Netzwerken hätten als sie selbst“ (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,745704,00.html). Unter anderem wurde offenkundig, dass auch der deutsche Kraftwerksbetreiber E.ON Vertrieb Deutschland GmbH eine Sicherheitsfirma auf britische Umweltaktivistinnen und -aktivisten ansetzte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Schweizer Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Führen von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern betraut?
Mit welchen Behörden in der Schweiz haben deutsche Polizeien in den letzten fünf Jahren zum Austausch verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler zusammengearbeitet, bzw. arbeiten sie gegenwärtig zusammen (bitte wegen der geänderten Kompetenzverteilung etwa des DAB/ NDB in der Schweiz nach Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?
Inwiefern haben deutsche Behörden bezüglich der polizeilichen Vorbereitungen, insbesondere des Austauschs verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler, für den WTO-Gipfel 2005 (WTO: Welthandelsorganisation) und die jährlichen Treffen des Weltwirtschaftsforums in Davos in den letzten fünf Jahren zusammengearbeitet?
Haben verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler deutscher Bundesbehörden bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auch von Landesbehörden anlässlich besagter Gipfeltreffen in der Schweiz operiert?
Haben Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbehörden oder ausländische Behörden verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler bzw. sog. Vertrauenspersonen in Personenzusammenschlüssen platziert, die in Deutschland zu Protesten gegen die besagten Gipfel mobilisierten?
Ist der Bundesregierung von Schweizer Behörden mitgeteilt worden, dass verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler oder Vertrauenspersonen im Auftrag der Schweizer Polizei bzw. Geheimdienste anlässlich des G8-Gipfels 2007 in Deutschland tätig werden?
Auf welchen Zeitraum erstreckte sich die angefragte Genehmigung der Operation, und wie wurde diese von deutschen Stellen beschieden?
Welche Behörde hatte diese erforderliche Genehmigung für den Einsatz des Schweizer Staatsbürgers beantragt?
Welche Genehmigungen zur Nutzung technischer Hilfsmittel wurden für den Einsatz beantragt?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der damals in Deutschland eingesetzte Spitzel, der zu diesem Zeitpunkt erst 21 Jahre alt war, zuvor an einer Schule angeworben wurde?
Kann die Bundesregierung die Aussage des Spitzels bestätigen, beim G8-Gipfel 2007 sei eine große Zahl weiterer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler oder Vertrauenspersonen ausländischer Behörden anwesend gewesen („Franzosen waren da, die Schweizer waren da, usw. Jeder hatte seine Informanten“)?
Wie viele Verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler bzw. Vertrauenspersonen aus der Schweiz waren beim G8-Gipfel in Heiligendamm eingesetzt?
Wie viele Verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler bzw. Vertrauenspersonen aus Frankreich waren beim G8-Gipfel in Heiligendamm eingesetzt?
Bezieht die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/5736) genannte Anzahl internationaler verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler beim G8-Gipfel 2007 auch bezahlte Informantinnen und Informanten mit ein, die ansonsten nicht im Polizeioder Nachrichtendienst tätig sind?
Ist der Bundesregierung von Schweizer Behörden mitgeteilt worden, dass verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler oder Vertrauenspersonen im Auftrag der Schweizer Polizei bzw. Geheimdienste anlässlich des NATO-Gipfels 2009 in Deutschland tätig werden?
Auf welchen Zeitraum erstreckte sich eine etwaige angefragte Genehmigung der Operation, und wie wurde diese von deutschen Stellen beschieden?
Welche Behörde hatte diese erforderliche Genehmigung für den Einsatz des Schweizer Staatsbürgers beantragt?
Welche Genehmigungen zur Nutzung technischer Hilfsmittel wurden für den Einsatz beantragt?
Mit welchen britischen Behörden arbeiten deutsche Stellen bezüglich des Führens oder der Auswertung verdeckter Ermittlungen zusammen, nachdem der National Public Order Intelligence Unit (NPOIU) wegen mehrerer Skandale diese Kompetenz entzogen worden ist?
Welche weiteren Konsequenzen zog die Bundesregierung aus der bislang nicht strafrechtlich verfolgten Brandstiftung des britischen Polizisten Mark Kennedy, außer diese „Angelegenheiten mit den zuständigen Stellen auf britischer Seite erörtert“ zu haben?
Welche „zuständigen Stellen auf britischer Seite“ waren hiermit gemeint?
Wie ist die „Erörterung“ von britischer Seite aufgenommen bzw. beantwortet worden?
Welche Initiative wird die Bundesregierung zur Strafverfolgung des Ex-Polizisten ergreifen, sofern sie erfährt dass dieser sich in Deutschland aufhält?
Falls sie in jenem Fall keine Initiative ergreifen möchte, wie wird sie dann sicherstellen, dass die in Deutschland begangenen Straftaten des Ex-Polizisten geahndet werden?
Welchen Fortgang nimmt die Initiative der Berliner Senatsverwaltung für Inneres, die undurchsichtige Praxis des internationalen Austauschs verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler zukünftig zu regeln?
Welche polizeilichen Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder sind mit einer Prüfung von „Optimierungsmöglichkeiten“ zum verdeckten Einsatz ausländischer Polizeibeamtinnen und -beamter in Deutschland befasst?
Welche weiteren Arbeitsgruppen wurden hierzu eingerichtet, und welche Bundes- und Landesbehörden nehmen daran teil?
In welchen Gremien bzw. auf welchen Treffen werden die Vorschläge 2011 erarbeitet oder diskutiert?
Welche Sitzungen der European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG) oder von ihr beauftragte Arbeitsgruppen haben in 2011 stattgefunden, und welche weiteren sind für 2011 und 2012 geplant?
Welche Punkte bzw. Themen standen auf der Tagesordnung der letzten Sitzung?
Welche Darstellung der aktuellen nationalen Situation haben deutsche Behörden, wie auf Bundestagsdrucksache 17/5736 erläutert, auf der letzten Sitzung vorgenommen?
Welche weiteren Länder haben eine Darstellung der aktuellen nationalen Situation auf der letzten Sitzung der ECG vorgenommen?
Welchen Inhalt hatte die von Deutschland und anderen Ländern jeweils vorgetragene Darstellung der aktuellen nationalen Situation (bitte in Stichworten)?
Welche rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Entwicklungen, Informationen zu Ausbildungsmaßnahmen sowie die Erörterung von Aspekten der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen von Einsätzen Verdeckter Ermittler anhand von Fallbeispielen wurden zuletzt thematisiert?
Auf welche Art und Weise wurden die Enthüllungen über den Einsatz britischer Spitzel in Deutschland und deutscher Spitzel in Großbritannien und die daran anschließende öffentliche Kritik (u. a. auch in Island) an den Einsätzen innerhalb der ECG thematisiert?
Wie wurden die etwaigen Berichte deutscher, britischer oder isländischer Behörden in der ECG aufgenommen und bewertet?
Welche weiteren Schritte wurden innerhalb der ECG verabredet?
Auf welche Art und Weise ist die EU-Polizeiagentur EUROPOL in die Entwicklung von „Optimierungsmöglichkeiten“ zum verdeckten Einsatz ausländischer Polizeibeamtinnen und -beamter integriert oder erhält Berichte, etwa von der ECG, hierzu?
Inwiefern strebt die Bundesregierung an, die unter deutscher Initiative während der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 verabschiedete Entschließung des Rates zur Intensivierung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwerkriminalität durch den vereinfachten grenzüberschreitenden Einsatz von Verdeckten Ermittlern erneut voranzutreiben?
Inwiefern wurde diese Angelegenheit an die Arbeitsgruppe Allgemeine Angelegenheiten oder andere vergleichbare Institutionen herangetragen?
Welche Anstrengungen unternimmt die gegenwärtige polnische Ratspräsidentschaft zur Regelung grenzüberschreitender verdeckter Ermittlungen, etwa im Bereich von „politischem Extremismus“?
Haben Behörden der Bundesregierung jemals mit Privatfirmen bezüglich verdeckter Ermittlungen zusammengearbeitet?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche deutschen Firmen im In- und Ausland die Arbeit verdeckter Ermittler anbieten bzw. in diesem Bereich tätig sind?
Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zum Einsatz privater Spitzel für den deutschen Kraftwerksbetreiber E.ON Vertrieb Deutschland GmbH beisteuern, der nach einem Bericht des „SPIEGEL“ vom 15. Februar 2011 in Großbritannien internationale Umweltaktivistinnen und -aktivisten ausspähen ließ?
Welche weiteren Anstrengungen unternimmt der EU-Koordinator für die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung zur „Präzisierung der bei grenzübergreifenden Überwachungen oder verdeckten Ermittlungen zu beachtenden Regeln“, deren näheren Ausführungen laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4333 noch ausstanden und auch laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5736 noch nicht erfolgte, oder ist der Bundesregierung wenigstens bekannt, ob und wann der EU-Koordinator für die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung eine solche Erläuterung vornehmen wird?