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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aktivitäten der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit im Sicherheitssektor und für menschenrechtsverachtende Regime

Durchführung von Projekten und Programmen im Sicherheitssektor durch die GIZ bzw. GTZ, menschenrechtliche Überprüfung, Auftraggeber, Budgetverwaltung, Drittgeschäfte, Rahmenverträge, Kooperationen mit autoritären Staaten, Aktivitäten der GIZ in Saudi-Arabien, Libyen und den Vereinigten Arabischen Emiraten, Unterstützungsleistungen gegenüber anderen Akteuren, PCIM-Projekt in Kolumbien, Unterscheidung zwischen internationaler, technischer, finanzieller und Entwicklungszusammenarbeit<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

26.10.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/715323. 09. 2011

Aktivitäten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit im Sicherheitssektor und für menschenrechtsverachtende Regime

der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Omid Nouripour, Dr. Frithjof Schmidt, Agnes Malczak, Claudia Roth (Augsburg), Priska Hinz (Herborn), Tom Koenigs, Uwe Kekeritz, Kerstin Müller (Köln), Wolfgang Wieland, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Katja Keul, Lisa Paus, Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

1. Die zu 100 Prozent in Staatsbesitz liegende Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH führt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) vor allem im Feld der technischen Zusammenarbeit im engeren Sinne durch. Zweck der GIZ ist die Förderung der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und der internationalen Bildungsarbeit.

Sie steht dabei nach der Fusion der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH, dem Deutschen Entwicklungsdienst (DED) sowie der Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWent) in der langen Tradition deutscher bilateraler EZ und verfügt über einen guten Ruf und eine angesehene Marke gegenüber den Partnerländern der deutschen EZ. Dieser gute Ruf gerät jedoch in Gefahr, wenn die GIZ etwa ihre Unabhängigkeit durch eine Verquickung mit dem Militär gefährdet oder im Auftrag von menschenrechtsmissachtenden Regimen tätig wird.

Das Bundesministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) hat das Ziel ausgegeben, die GIZ zum Weltmarktführer für internationale Zusammenarbeit zu machen. Aktuell verdichten sich die Anzeichen dafür, dass es eine Tendenz zu einer Ausweitung der Geschäftsfelder der GIZ auch im Sicherheitssektor gibt. Auf der Internetseite der GIZ findet sich die Aussage „Der Sicherheitssektor ist folglich ein wichtiges Feld, in dem auch die GTZ verstärkt tätig ist.“ (www.gtz.de/de/themen/ übergreifende-themen/krisenprävention/27485.htm).

Was dies genau bedeutet, bleibt jedoch unklar. Alleinige Ziele jeglicher Tätigkeiten der GIZ im Feld der Sicherheitssektorreform müssen die menschliche Sicherheit und die Stärkung von Entwicklungschancen der Menschen in von Krisen und Konflikten betroffenen Ländern sein. Angesichts der aktuellen Entwicklungen besteht jedoch die Gefahr, dass im Sicherheitssektor Geschäfte mit potenziell gegenläufigen Effekten durchgeführt werden.

Im Juni unterzeichneten die GIZ und das Bundesministerium der Verteidigung eine Kooperationsvereinbarung. Diese Vereinbarung erleichtert den Arbeitsalltag in einem konfliktreichen Land wie Afghanistan. Kritisch ist jedoch zu hinterfragen, ob zunehmend die Grenzen zwischen zivilen und militärischen Aufgaben verwischt werden und welche Aufgaben die GIZ im Feld der Sicherheitsdienste übernimmt.

2. Besonders besorgniserregend ist das Engagement der deutschen Bundesregierung und der GIZ in und im Auftrag Saudi-Arabiens. Laut dem 9. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, Berichtszeitraum: 1. März 2008 bis 28. Februar 2010, werden in Saudi-Arabien grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte nicht anerkannt und eingehalten. In dem Bericht heißt es auf den Seiten 210 bis 211: „Die Todesstrafe wurde 2008 mindestens 102 mal und 2009 mindestens 69 mal vollstreckt, Körperstrafen wie z. B. das Auspeitschen werden regelmäßig vollzogen, Dissidenten werden inhaftiert, Geständnisse erzwungen, Frauen werden wesentliche Menschenrechte vorenthalten, minderjährige Mädchen zwangsverheiratet, freie Meinungsäußerung ist nur teilweise möglich, die Religionsausübung für nicht-muslimische Religionen verboten, die schiitische Minderheit im Osten des Landes wird diskriminiert und ausländische Arbeitnehmer sind weitgehend rechtlos.“

Nachdem bereits zu Beginn des Jahres bekannt wurde, dass im Rahmen eines Projekts des Konzerns EADS (European Aeronautic Defense and Space Company) Ausbildungstätigkeiten der Bundespolizei im Umgang mit Überwachungstechnik in Saudi-Arabien über die GIZ abgewickelt werden, wurde nun öffentlich, dass die GIZ einen Rahmenvertrag mit dem saudi-arabischen Finanz- und Wirtschaftsministerium zur Entsendung von GIZ-Personal geschlossen hat. Dieser wurde durch das BMZ genehmigt und bildet unter anderem die Grundlage für die Entsendung eines GIZ-Beraters im Feld „Videoüberwachung und Sicherheitssysteme“ (vergleiche die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 59 und 60 vom 7. September 2011 der Abgeordneten Ute Koczy auf Bundestagsdrucksache 17/6995 und vom 5. September 2011 auf die Schriftliche Frage 213 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf Bundestagsdrucksache 17/6954). Aufgrund der oben genannten menschenrechtlichen Missstände in Saudi-Arabien ist es kritisch zu betrachten, wenn die GIZ dortige Sicherheitsbedienstete ausbildet.

3. Die GIZ führt derzeit eine Maßnahme über zwei Jahre mit insgesamt 500 000 Euro in der Region Macarena in Kolumbien durch, die von der kolumbianischen Regierung als Unterstützung des zivilmilitärischen Projektes „Plan de Consolidación Integral de la Macarena“ (PCIM) wiederholt angefragt worden war. Laut dem Prüfbericht der GTZ, durchgeführt im Auftrag des BMZ, Prüfung einer Unterstützung aus deutscher TZ zum „Plan de Consolodacion Integral de la Macarena“ (PCIM) – Kolumbien‘ (Ausschussdrucksache Nr. 17(19)114) ist dies insofern ein Novum, als dass Deutschland sich bisher bewusst nicht in Projekten engagiert hat, die in Verbindung mit dem bewaffneten Konflikt in Kolumbien stehen und nicht rein ziviler Natur sind. Grund hierfür ist u. a. die desolate Menschenrechtsbilanz der kolumbianischen Sicherheitskräfte. Die Prüfung des Projektes durch die GIZ hatte außerdem ergeben, dass durch das Projekt erhebliche Risiken für die beteiligten Personen und die Arbeit der GIZ in Kolumbien entstehen. Der Prüfbericht stellt auch die entwicklungspolitische Nachhaltigkeit des PCIM in Frage. Die Bundesregierung hat dennoch an der Durchführung der Maßnahme festgehalten.

4. Zuletzt wurde bekannt, dass die GIZ an der 10. Berliner Sicherheitskonferenz zur europäischen Sicherheit und Verteidigung vom 8. bis 9. November 2011 laut deren Programm auf zwei Podien sowie mit einem Stand als Sponsor mitwirken wollte. Erst nachdem die Presse darüber berichtete zog die GIZ sich als Sponsor von der Messe zurück, wird aber weiterhin auf zwei Podien vertreten sein, unter anderem auf einem Podium zu dem Thema Civil Security – a future Key European Market.

Diese Aktivitäten der GIZ wecken die Befürchtung, dass die GIZ zunehmend als Auftragsnehmerin in menschenrechtlich bedenklichen Bereichen des Sicherheitssektors auftritt oder eine Verquickung zu militärischen Akteuren aufbaut und genauso wahrgenommen und nachgefragt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie definieren die Bundesregierung und die GIZ das Feld Sicherheitssektor, wie es auf der Seite der GIZ genannt wird (www.gtz.de/de/themen/ übergreifende-themen/krisenprävention/27485.htm)?

2

Welchen Stellenwert misst die GIZ dem „Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik“ bei?

a) Inwiefern prüft sie ihre Auftraggeber und die Form der Projekte dementsprechend bevor sie Aufträge annimmt?

b) Gibt es für die GIZ menschenrechtliche Ausschlusskriterien, bei deren Vorhandensein auf Auftraggeber- oder Projektseite sie Aufträge ablehnt?

c) Wenn ja, welche?

3

Welche Projekte und Programme haben die GIZ und deren Geschäftsbereich International Services (GIZ IS), bzw. deren Rechtsvorgängerin die GTZ und die GTZ IS – im Sicherheitssektor durchgeführt, führen sie durch und planen sie durchzuführen (bitte nach Ländern, Projekten, Kooperationspartnern, Jahren, Projektvolumina und genauen Aktivitäten aufschlüsseln)?

a) Welche Projekte und Programme haben die GIZ und die GIZ IS bzw. die GTZ und die GTZ IS im Rahmen ihrer – laut Webseite – „verstärkten Tätigkeit“ im Sicherheitssektor durchgeführt, führen sie durch und planen sie durchzuführen?

b) Welchen Umsatz machen GIZ und GIZ IS, bzw. haben GTZ und GTZ IS im Sicherheitssektor in den letzten 20 Jahren gemacht?

c) Welchen Anteil hatte dieser Umsatz jeweils am Gesamtumsatz?

4

Wer waren und sind die Auftraggeber der GIZ und GIZ IS bzw. GTZ und GTZ IS für Projekte im Sicherheitssektor (bitte nach Auftragsvolumina, Staaten und Jahren aufschlüsseln)?

5

In welcher Höhe erhält die GIZ Entgelte von der Bundespolizei, der EADS oder der saudi-arabischen Regierung für die Verwaltung des Projektbudgets von 7,6 Mio. Euro zur bilateralen Ausbildungshilfe gegenüber Saudi-Arabien (vgl. Antwort zu Frage 11a auf Bundestagsdrucksache 17/6102)?

6

In welchen Fällen verwaltet die GIZ Projektbudgets von staatlichen oder privaten Sicherheitsorganisationen bzw. von Unternehmen im Sicherheitsbereich, wie der Bundespolizei, der Bundeswehr oder der EADS?

7

Hat die GIZ seit Aufbau und Ausbau ihrer Tätigkeit im Sicherheitsbereich ihr Engagement in anderen bisherigen Tätigkeitsbereichen verringert?

a) Wenn ja, in welchen, seit wann und in je welchem Umfang?

b) Wenn nein, wie wird die GIZ dauerhaft sicherstellen, dass dieses neue Engagement nicht bisherige Tätigkeiten beeinträchtigt?

8

Inwiefern plant die GIZ eine Ausweitung von Drittgeschäften im Bereich des Sicherheitssektors?

9

In welchen weiteren Feldern des Sicherheitssektors planen GIZ bzw. GIZ IS künftig Aktivitäten?

10

Mit welchem Ziel wird eine Ausweitung von Drittgeschäften im Sicherheitssektor betrieben (bitte auch nach Anteil am Gesamtumsatz aufschlüsseln)?

a) Welche Kriterien legen GIZ und GIZ-IS für die Annahme von Aufträgen im Rahmen des Drittgeschäfts an?

b) Wie werden diese überprüft?

c) Haben die GIZ und die GIZ IS bzw. die GTZ und die GIZ IS in den vergangenen zwanzig Jahren je Aufträge im Sicherheitssektor abgelehnt?

d) Wenn ja, warum, und nach welchen Kriterien?

11

Inwiefern hält die Bundesregierung eine Förderung von Sicherheitspersonal – im Rahmen von Drittgeschäften oder Entsendung von GIZ bzw. GIZ-IS-Personal – in ein Land wie Saudi-Arabien, in dem Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte missachtet werden, für vereinbar mit dem entwicklungspolitischen Auftrag der GIZ und dem Menschenrechtskonzept des BMZ?

12

Welche Projekte und Beratungsleistungen haben GIZ und GIZ IS bzw. die GTZ und die GTZ IS für Saudi-Arabien seit der Unterzeichnung des Rahmenvertrags mit dem saudi-arabischen Finanzministerium am 8. Januar 1980 durchgeführt (bitte nach Projekten, Jahren, Laufzeiten, Projektvolumina, genauen Aktivitäten, Anzahl der GIZ-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufschlüsseln)?

13

Hat dieser Rahmenvertrag zwischen der GTZ bzw. GIZ und dem saudiarabischen Finanzministerium auch volle Geltung für die GTZ IS bzw. GIZ IS?

14

Mit welchen Staaten, außer Saudi-Arabien, haben GIZ und GIZ IS bzw. die GTZ und die GTZ IS Rahmenverträge, vor allem bezüglich des Sicherheitssektors unterzeichnet?

15

Hat bisher eine Überprüfung der Zusammenarbeit der GTZ IS bzw. der GIZ IS mit autoritären Staaten stattgefunden?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

b) Wenn nein, warum nicht, und für wann ist die geplant?

16

Was waren die Aufgabenfelder und Sektoren des GTZ IS bzw. GIZ IS-Büros in Libyen?

17

Was waren die Leistungen, die die GTZ IS bzw. die GIZ IS für die libysche Regierung unter Muammar al-Gaddafi erbracht haben, und wie viel Umsatz wurde insgesamt durch Aufträge seitens der libyschen Regierung erwirtschaftet?

18

Hat das BMZ die ihm unterstehende GIZ bzw. GIZ IS auch beteiligt an der Organisation oder Durchführung von Klimatauglichkeitstest in den Vereinigten Arabischen Emiraten am neuen Leopard-Panzer Typ 2a7+, dessen Export nach Saudi-Arabien die Bundesregierung offenbar genehmigte, seit Ende Juni 2011 durch vier Soldaten und einen Stabsoffizier der Panzerbrigade 31 (vgl. SPON, 19. Juli 2011)?

19

Wie hat sich die GIZ bzw. GIZ IS ggf. auch beteiligt im Zusammenhang mit der Tätigkeit deutscher ehemaliger Soldaten und Polizisten für ein privates Sicherheitsunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten (28/2011, DER SPIEGEL „Wüste Truppe“ und Antwort der Bundesregierung vom 18. Juli 2011 auf die Schriftliche Frage 9 der Abgeordneten Katja Keul auf Bundestagsdrucksache 17/6658) ?

20

Welche Leistungen genau erbrachte die GIZ gegenüber der Bundeswehr in Afghanistan und allen weiteren Ländern, in denen die GIZ im Auftrag der Bundeswehr tätig ist?

21

Hat die GIZ auch Leistungen gegenüber Truppen der NATO oder anderer Staaten erbracht?

Wenn ja, welche?

22

Seit wann kooperieren die GIZ und die GIZ IS bzw. zuvor die GTZ und die GTZ IS mit der Bundeswehr?

Wann begann das Engagement im Sicherheitssektor insgesamt?

23

Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Weltmarktführer für internationale Zusammenarbeit“?

a) Welche qualitativen und quantitativen Ziele verbindet sie damit?

b) Welche konkreten Maßnahmen und Geschäftsfelder fasst sie darunter?

24

Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen internationaler Zusammenarbeit und technischer Zusammenarbeit (bitte die zentralen Unterschiede gegenüberstellen)?

25

Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen internationaler Zusammenarbeit und finanzieller Zusammenarbeit (bitte die zentralen Unterschiede gegenüberstellen)?

26

Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen internationaler Zusammenarbeit und Entwicklungszusammenarbeit (bitte die zentralen Unterschiede gegenüberstellen)?

27

Inwiefern hängt das verstärkte Engagement der GIZ im Sicherheitssektor mit dem vom BMZ ausgegebenen Ziel zusammen, die GIZ zum Weltmarktführer für internationale Zusammenarbeit zu machen?

28

Welches waren und sind die konkreten Aktivitäten der GIZ und GIZ IS bzw. der GTZ und GTZ IS jeweils innerhalb der Felder Polizeiaufbau und -reform, Beratung von Regierungen und Regionalorganisationen, Demobilisierung und Reintegration sowie Kleinwaffenkontrolle (bitte nach Projekten, Jahren und Projektvolumina aufschlüsseln)

Inwiefern plant die GIZ eine Ausweitung in den jeweiligen Bereichen?

29

Welche konkreten Ergebnisse erzielt die GIZ auf der Output-Ebene mit dem Teilbereich „Unterstützung des Polizeiaufbaus und von Polizeireformen“?

Welches sind die Rahmenbedingungen und Prüfkriterien, die für eine Kooperation in diesem Bereich notwendige Bedingung sind?

30

Wird die Ankündigung vom Bundesmminister des Auswärtigen Amts, Dr. Guido Westerwelle, in Mexiko am 15. Juli 2011, Deutschland unterstütze die mexikanische Polizei etwa durch Ausbildungshilfe oder das Angebot von internationalen Lehrgängen, bereits umgesetzt?

Wenn ja, wie, mit welchem Ziel und mit welcher Beteiligung der GIZ?

31

Warum hält die Bundesregierung das PCIM-Projekt in Kolumbien für unterstützenswert?

a) Wie garantiert die Bundesregierung die Sicherheit der GIZ-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort?

b) Wie vereinbart die Bundesregierung die Durchführung dieser Maßnahme mit dem „Do not harm“-Ansatz?

c) Wer ist offizieller Partner der Maßnahme?

d) Welche konkreten Ziele hat die Maßnahme?

e) Wie bewertet die Bundesregierung bisher die Wirkung der Maßnahme sowie die im Prüfbericht genannten Risiken ?

f) Plant die Bundesregierung bereits eine Verlängerung des Projektes?

g) Welche dahingehenden Planungen oder Anfragen der kolumbianischen Seite sind der Bundesregierung bekannt?

32

Inwieweit wird die geplante Prüfung von Vorhaben der Durchführungsorganisationen im Geschäftsbereich des BMZ auf menschenrechtliche Auswirkungen und Risiken (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“, Bundestagsdrucksache 17/6374 vom 30. Juli 2011) sich auch auf Vorhaben im Sicherheitssektor erstrecken?

Inwieweit ist geplant, die Genehmigung von Vorhaben im Sicherheitssektor von den Ergebnissen einer solchen Prüfung abhängig zu machen?

Berlin, den 23. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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