Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Steffen Bockhahn, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge, Jan Korte, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Raju Sharma, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union steht vor einer Reform. Das Grünbuch zur Analyse der GFP hat im Jahr 2009 ergeben, dass die wesentlichen fischereipolitischen Ziele nicht erreicht wurden.
Viele Fischbestände gelten als überfischt, werden nicht nachhaltig bewirtschaftet bzw. es liegen über sie keine Managementpläne vor. Die Ressource Fisch ist begrenzt. Viele Fangflotten sind daran noch immer nicht angepasst. Die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) ist nach wie vor nicht unter Kontrolle.
Unter diesen Bedingungen ist der Fischereisektor kein attraktives Berufsfeld. So stellt es die Europäische Kommission am 13. Juli 2011 in einer Mitteilung fest (KOM (2011) 417 endgültig).
Daher hat sich die EU-Kommissarin für Maritime Angelegenheiten und Fischerei Maria Damanaki zu einer umfassenden Reform entschieden und ein GFP-Reformpaket geschnürt. Dieses besteht neben der bereits erwähnten Mitteilung aus einem Legislativvorschlag für eine Grundverordnung, einem Legislativvorschlag für eine Marktpolitik, einer Mitteilung über die externe Dimension der GFP und einem Bericht zum beschränkten Flottenzugang zur 12-Seemeilen-Zone.
Die Reformvorschläge der Europäischen Kommission weichen teilweise gravierend von der jetzigen Praxis und Politik ab. Daher ergeben sich konkrete Fragen, wie sich die Bundesregierung zu einzelnen Sachverhalten positionieren will.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Reformvorschläge der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2011?
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass die bisherige GFP ihre wesentlichen Ziele verfehlt hat (bitte begründen)?
3. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die einheimischen Fischereibetriebe und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, falls die Reformvorschläge unverändert in Kraft gesetzt würden?
4. Hält die Bundesregierung das Ziel, die Fischbestände ab 2015 nach dem höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) zu bewirtschaften, durch die Vorschläge der Europäischen Kommission für erreichbar (bitte begründen)?
5. Sollten die Fischbestände nach Meinung der Bundesregierung gegebenenfalls schon deutlich früher als 2015 nach MSY bewirtschaftet werden (bitte begründen)?
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, mehrjährige auf dem Ökosystemansatz beruhende Bewirtschaftungspläne einzuführen?
7. Hält die Bundesregierung die bestehenden Meeresschutzgebiete mit eingeschränkter oder ohne Befischung für eine Regenerierung der Fischbestände in den europäischen Meeren für ausreichend? Wenn ja, bitte begründen, wenn nein, welche Größenordnung mit welchen Bewirtschaftungsauflagen wären nach Meinung der Bundesregierung zielführend?
8. Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der GFP in den deutschen Meeren für die Natura-2000-Gebiete, und welche Maßnahmen sind angedacht?
9. Wie bewertet die Bundesregierung das von der Europäischen Kommission geplante Verbot von Rückwürfen, und wie sollte nach Meinung der Bundesregierung der angelandete Beifang verwendet werden? Verfolgt sie dabei einen artspezifischen oder einen fischereispezifischen Ansatz?
10. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die einheimischen Schiffe eine vollständige Dokumentation aller Fang- und Verarbeitungstätigkeiten gewährleisten können, wie es von der Europäischen Kommission gefordert wurde? Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Einführung von Kameras zur Dokumentation an Bord der Schiffe?
11. Wie unterstützen die Bundesregierung bzw. ihre Forschungseinrichtungen die wissenschaftliche Erhebung der Fischbestände in anderen Mitgliedstaaten?
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, in den EU-Mitgliedstaaten übertragbare Fanganteile einzuführen?
13. Wird die Bundesregierung Gebühren für Fischereibefugnisse verlangen, falls die Reformvorschläge unverändert in Kraft gesetzt würden (bitte begründen)?
14. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Küstenzonenfischerei zu erhalten? Wird sie sie von den handelbaren Fischereibefugnissen ausnehmen, falls die Reformvorschläge unverändert in Kraft gesetzt würden (bitte begründen)?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Modernisierung der Interventionsregelungen?
16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass bei Umsetzung der Reformvorschläge die Flottenkapazität in der EU (bzw. den einzelnen Mitgliedstaaten) abgebaut werden könnte?
17. Welche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher erwartet die Bundesregierung durch die Reformvorschläge der Europäischen Kommission, falls die Reformvorschläge unverändert in Kraft gesetzt würden?
18. Wie schätzt die Bundesregierung die Kohärenz zwischen Entwicklungs- und Fischereipolitik in den GFP-Reformvorschlägen der Europäischen Kommission ein?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Inhalte der Kommissionsmitteilung über die externe Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik (KOM (2011) 424 endgültig)?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der EU-Verordnung zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei (bitte begründen)?
Fragen20
Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Reformvorschläge der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2011?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass die bisherige GFP ihre wesentlichen Ziele verfehlt hat (bitte begründen)?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die einheimischen Fischereibetriebe und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, falls die Reformvorschläge unverändert in Kraft gesetzt würden?
Hält die Bundesregierung das Ziel, die Fischbestände ab 2015 nach dem höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) zu bewirtschaften, durch die Vorschläge der Europäischen Kommission für erreichbar (bitte begründen)?
Sollten die Fischbestände nach Meinung der Bundesregierung gegebenenfalls schon deutlich früher als 2015 nach MSY bewirtschaftet werden (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, mehrjährige auf dem Ökosystemansatz beruhende Bewirtschaftungspläne einzuführen?
Hält die Bundesregierung die bestehenden Meeresschutzgebiete mit eingeschränkter oder ohne Befischung für eine Regenerierung der Fischbestände in den europäischen Meeren für ausreichend?
Wenn ja, bitte begründen, wenn nein, welche Größenordnung mit welchen Bewirtschaftungsauflagen wären nach Meinung der Bundesregierung zielführend?
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der GFP in den deutschen Meeren für die Natura-2000-Gebiete, und welche Maßnahmen sind angedacht?
Wie bewertet die Bundesregierung das von der Europäischen Kommission geplante Verbot von Rückwürfen, und wie sollte nach Meinung der Bundesregierung der angelandete Beifang verwendet werden?
Verfolgt sie dabei einen artspezifischen oder einen fischereispezifischen Ansatz?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die einheimischen Schiffe eine vollständige Dokumentation aller Fang- und Verarbeitungstätigkeiten gewährleisten können, wie es von der Europäischen Kommission gefordert wurde?
Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Einführung von Kameras zur Dokumentation an Bord der Schiffe?
Wie unterstützen die Bundesregierung bzw. ihre Forschungseinrichtungen die wissenschaftliche Erhebung der Fischbestände in anderen Mitgliedstaaten?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, in den EU-Mitgliedstaaten übertragbare Fanganteile einzuführen?
Wird die Bundesregierung Gebühren für Fischereibefugnisse verlangen, falls die Reformvorschläge unverändert in Kraft gesetzt würden (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Küstenzonenfischerei zu erhalten?
Wird sie sie von den handelbaren Fischereibefugnissen ausnehmen, falls die Reformvorschläge unverändert in Kraft gesetzt würden (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Modernisierung der Interventionsregelungen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass bei Umsetzung der Reformvorschläge die Flottenkapazität in der EU (bzw. den einzelnen Mitgliedstaaten) abgebaut werden könnte?
Welche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher erwartet die Bundesregierung durch die Reformvorschläge der Europäischen Kommission, falls die Reformvorschläge unverändert in Kraft gesetzt würden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Kohärenz zwischen Entwicklungs- und Fischereipolitik in den GFP-Reformvorschlägen der Europäischen Kommission ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inhalte der Kommissionsmitteilung über die externe Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik (KOM (2011) 424 endgültig)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der EU-Verordnung zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei (bitte begründen)?