Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2011
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jens Petermann, Frank Tempel, Kersten Steinke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Aspekte näher beleuchten, die von der offiziellen monatlichen Statistik ausgeblendet werden.
So gab es im Jahr 2010 nicht nur 41 332 Asylverfahren und etwa 10 000 Flüchtlingsanerkennungen. Es wurden zudem über 11 000 Verfahren eingeleitet, mit denen der Flüchtlingsstatus bereits anerkannter Flüchtlinge noch einmal überprüft wurde, in über 2 500 Fällen führte dies zum Widerruf der Anerkennung, zumeist wegen geänderter Bedingungen im Herkunftsland. Die Widerrufsquote betrug 2010 zwar nur 16,4 Prozent und behördliche Widerrufe wurden bei einer gerichtlichen Überprüfung auch nur zu knapp 25 Prozent bestätigt. Diese Verfahren sind für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – jedoch unabhängig von ihrem Ausgang sehr belastend und für Behörden und Gerichte sehr arbeitsaufwändig. Die deutsche Widerrufspraxis ist in der EU auch einmalig restriktiv. Kein anderes EU-Land kennt obligatorische Widerrufsprüfungen nach einer bestimmten Zeitdauer. In keinem anderen Land gibt es Widerrufe in vergleichbarer Zahl, viele Länder verzeichnen überhaupt keine oder nur vereinzelte Widerrufe. In Deutschland hingegen gab es im Zeitraum von 2005 bis 2010 über 100 000 Widerrufsverfahren und 38 500 Asylwiderrufe – bei knapp 41 000 Anerkennungen. Unter anderem deshalb sinkt die Zahl der in Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlinge seit Jahren: Ende 2010 waren es nur gut 115 000 Personen mit einem Flüchtlingsstatus, Ende 1997 lebten noch über 200 000 Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge in Deutschland.
Im Jahr 2010 wurden über 23 000 Klagen gegen ablehnende Asylentscheidungen erhoben. Nur 36 Prozent dieser Klagen wurden von den Gerichten zurückgewiesen, bei afghanischen Asylsuchenden waren es sogar nur 13,9 Prozent. Bei 22,8 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2010 war das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Auffassung, dass ein anderes Land der Europäischen Union nach der EU-Dublin-Verordnung zuständig sei. Das Land, das dabei mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende aus Deutschland zu übernehmen (knapp 2 500 Ersuchen), war ausgerechnet das völlig überforderte Griechenland. Besonders brisant: Während nach Eurostat-Angaben Asylsuchende im Jahr 2009 in Deutschland zu 36,5 Prozent als schutzbedürftig anerkannt wurden, lag diese Quote in Griechenland bei nur 0,1 Prozent.
37,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2010 waren minderjährige Kinder.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauert im Durchschnitt etwa ein halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung inklusive Gerichtsverfahren vergeht im Durchschnitt ein gutes Jahr.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des Grundgesetzes (GG), nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)/ Genfer Flüchtlingskonvention und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im dritten Quartal 2011, und wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und der Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung (staatliche/nichtstaatliche Verfolgung); Flüchtlingsschutz (staatliche/ nichtstaatliche Verfolgung); subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG (unmenschliche Behandlung), subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 3 AufenthG (Todesstrafe), subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG (bewaffnete Konflikte), subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG (sonstige existenzielle Gefahren))?
Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2011 eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in den vorgenannten Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?
Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2011 bisher (soweit bekannt) bis zu einer behördlichen, wie lange war sie bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (das heißt inklusive eines Gerichtsverfahrens), (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und den jeweiligen Vergleichswert für 2010 angeben)?
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im dritten Quartal 2011 eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern basierenden Verfahren und die Quote der Verfahren nach illegalem Grenzübertritt ohne Asylgesuch angeben)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland und Malta nennen)?
b) Wie viele Dublin-II-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-II-Verordnung, humanitäre Fälle nach Artikel 15 der Dublin-II-Verordnung) gab es in den benannten Zeiträumen – und wieso wird die Zahl der Selbsteintritte trotz der erheblich gestiegenen rechtlichen und politischen Bedeutung von Selbsteintritten (nicht nur in Bezug auf Griechenland) nach wie vor nicht statistisch erfasst (Wiederholung der Frage, weil die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/6810 nicht darauf eingeht, warum die Zahl „trotz der erheblich gestiegenen rechtlichen und politischen Bedeutung von Selbsteintritten“ nicht erfasst wird)?
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland und Malta – differenzieren)?
d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Dublin-II-Verfahren bzw. Überstellungen?
Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2011 (bitte auch den Vergleichswert des vorherigen Quartals nennen) nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen bzw. bei unter 18-Jährigen?
Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das Jahr 2011 bisher (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/4627 in der Antwort zu Frage 7 darstellen, soweit Daten vorliegen), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen?
Wie viele Anhörungen mittels Bild- und Tonübertragung wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2011 unter Beteiligung welcher Außenstellen anberaumt, wie viele von ihnen wurden aus welchen Gründen abgebrochen, und was ist über den Ausgang der jeweiligen Verfahren bekannt (bitte nach Quartalen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen differenziert angeben)?
In wie vielen Fällen erfolgten in den ersten drei Quartalen des Jahres 2011 Asylanhörungen durch besonders geschulte Anhörerinnen oder Anhörer (bitte nach Quartalen, Staatsangehörigkeit und Art der besonderen Schutzbedürftigkeit differenzieren: geschlechtsspezifische Verfolgung, minderjährige Flüchtlinge usw.), und aufgrund welcher Umstände wird wann im Verfahren entschieden, dass besonders geschulte Anhörerinnen oder Anhörer zum Einsatz kommen?
Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien, Jemen, Katar, Saudi Arabien und Libyen im dritten Quartal 2011 (bitte auch den jeweiligen Vergleichswert des vorherigen Quartals nennen)?
Wie ist die derzeitige Asylentscheidungspraxis bei Asylsuchenden aus Syrien, welche internen Vorgaben gibt es, und warum ist die Bundesregierung immer noch nicht dazu bereit, sich trotz der andauernd angespannten Lage in Syrien für einen entsprechenden Abschiebungsstopp einzusetzen?
An welchen deutschen Grenzen wurden wie viele Personen mit „Dublin-II-Hintergrund“ seit 2008 aufgegriffen (bitte nach Jahren, Ländergrenzen und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
a) Wie viele dieser Personen wurden seit 2008 in Zurückweisungshaft/ Abschiebungshaft verbracht, wie lange dauerte in diesen Fällen die Haft, und wie viele Personen wurden nach der Haft ab- oder zurückgeschoben bzw. ins Inland entlassen, bzw. wie viele dieser Personen wurden nicht in Haft genommen und stattdessen an die zuständigen Aufnahmeeinrichtungen verwiesen (bitte wie zuvor differenzieren)?
b) Wie viele der seit 2008 zurückgeschobenen Personen wurden nach § 18 Absatz 3 i. V. m. Absatz 2 Nummer 2 des Asylverfahrensgesetzes zurückgeschoben (bitte wie zuvor differenzieren)?
c) Wie viele Personen wurden seit 2008 ohne Einschaltung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nach welchen Zeiträumen überstellt (bitte wie zuvor differenzieren)?
d) Wie viele Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens nach welchen Zeiträumen überstellt (bitte wie zuvor differenzieren)?
Wie ist der aktuelle Beratungsstand innerhalb der Bundesregierung (bitte nach Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Justiz differenziert beantworten) zu der Frage, ob der gesetzliche Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen Dublin-II-Überstellungen mit höherrangigem Recht vereinbar ist (z. B. Europäische Menschenrechtskonvention, Grundrechtecharta der EU, Grundgesetz), nachdem
a) in einer Anhörung auch der von einer der Koalitionsfraktionen benannte Sachverständige Prof. Dr. Winfried Kluth ausführte, dass die derzeit geltende „deutliche Verkürzung von Rechtsschutzmöglichkeiten“ vom Bundesverfassungsgericht „zumindest relativiert“ worden wäre, wenn das Verfahren weitergeführt worden wäre (Anhörungsprotokoll des Innenausschusses 17/45, S. 58), während der ebenfalls von einer der Koalitionsfraktionen benannte Sachverständige Prof. Dr. Daniel Thym „gesetzlichen Klärungsbedarf“ jedenfalls nicht in Abrede stellte (ebd.),
b) drei weitere Sachverständige den gesetzlichen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im Dublin-Überstellungsverfahren als unvereinbar mit der M.S.S.-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ansahen (Ausschussdrucksachen 17(4)282 C, S. 24f und D, S. 11f, Anhörungsprotokoll 17/45, S. 10f, 59f),
c) auch aus dem Schlussantrag der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof, Verica Trstenjak, vom 22. September 2011 in der Rechtssache C-411/10 eindeutig hervorgeht, dass „eine nationale Regelung, nach der die Gerichte im Rahmen ihrer Überprüfung der Überstellung eines Asylbewerbers […] von der unwiderlegbaren Vermutung auszugeben haben, dass dieser Mitgliedstaat den Asylbewerber nicht unter Verletzung der EMRK oder der Genfer Flüchtlingskonvention in einen anderen Staat ausweisen wird, mit Artikel 47 der Grundrechtecharta unvereinbar ist“ (Randnummer 162),
und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung (bitte differenziert und in Auseinandersetzung mit den jeweiligen Unterpunkten beantworten)?