BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses veröffentlichen

Gründe für die Nichtveröffentlichung des vom CEDAW-Ausschuss (CEDAW - Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women) verlangten Zwischenberichts zur Umsetzung der Beseitigung von Lohnungleichheit von Frauen und zum Dialog mit intersexuellen und transsexuellen Menschen, Kritik an der sog. Logib-D-Methode (freiwilliger Selbsttest zur Ermittlung von Lohnungleichheit in Betrieben), weitere Forderungen des CEDAW-Ausschusses zur Gleichbehandlung<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

09.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/746725. 10. 2011

Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses veröffentlichen

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Karin Binder, Heidrun Dittrich, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Annette Groth, Inge Höger, Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Caren Lay, Sabine Leidig, Yvonne Ploetz, Dr. Petra Sitte, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Katrin Werner, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland trat am 9. August 1985 (BGBl. 1985 II S. 648) das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women – CEDAW von 1979) in Kraft. Das Übereinkommen sieht als Kontrollmechanismus zur Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens Staatenberichte vor, die von den Vertragsstaaten in regelmäßigen Abständen vorgelegt werden müssen. Diese werden dann in einem entsprechenden Verfahren durch den Ausschuss geprüft.

In seinen abschließenden Bemerkungen zum Sechsten Staatenbericht der Bundesregierung forderte der CEDAW-Ausschuss am 10. Februar 2009 die Bundesrepublik Deutschland auf, innerhalb von zwei Jahren einen Zwischenbericht über Maßnahmen vorzulegen, die zur Umsetzung der in den Absätzen 40 und 62 enthaltenen Empfehlungen ergriffen wurden (Stichtag 16. August 2011).

Absatz 40 betrifft die Verringerung und Beseitigung der Lohn- und Einkommensunterschiede von Frauen und Männern. Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Der Ausschuss empfahl den Erlass eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft unter Einbeziehung einer geschlechterspezifischen Definition des Lohnbegriffs in Lohnvereinbarungen und in den Lohnstrukturen in den Unternehmen oder eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unter diesem Gesichtspunkt.

Im Absatz 62 forderte der Ausschuss den Vertragsstaat auf, in einen Dialog mit den Nichtregierungsorganisationen von intersexuellen sowie transsexuellen Menschen einzutreten, um ein besseres Verständnis für deren Forderungen zu erlangen. Zudem sollten wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte ergriffen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Weshalb hat die Bundesregierung den vom CEDAW-Ausschuss eingeforderten Zwischenbericht bisher weder als Bundestagsdrucksache veröffentlicht, noch den Abgeordneten in anderer geeigneter Form zugänglich gemacht?

2

Wann will die Bundesregierung ihrer Informationspflicht sowohl gegenüber dem Parlament als auch der breiten Öffentlichkeit nachkommen?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang die von ihr angebotene Logib-D-Methode zur Herstellung von Entgeltgleichheit in Unternehmen führen könnte, obwohl diese von ausgewiesenen Expertinnen und Experten sowie wichtigen Nichtregierungsorganisationen als gleichstellungsrechtlich problematisch eingeschätzt wird, weil sich mit ihr Entgeltdiskriminierung weder prüfen noch bekämpfen lässt?

* Vgl. Karin Tondorf: Logib-D – ein Weg zur Entgeltgleichheit? Wie man Lohnunterschiede in Unternehmen misst, Power-Point-Präsentation anlässlich der Veranstaltung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Bremen am 15. März 2010.

Christina Klenner/Astrid Ziegler: Mit Logib-D zur Überwindung der geschlechterspezifischen Entgeltlücke? Die Grenzen der freiwilligen Selbsttests, WSI Report 03/März 2010, hrsg. in der Hans-Böckler- Stiftung.

4

Welche Gründe hat die Bundesregierung dafür, dass sie in ihrem unveröffentlichten Zwischenbericht an den CEDAW-Ausschuss weder auf dessen Forderung nach einem Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft noch auf die angesprochene Änderung des AGG eingeht, und welche Ursachen gibt es dafür, dass keines von beiden umgesetzt wurde?

5

Inwieweit sieht die Bundesregierung die vom Deutschen Ethikrat erbetene Stellungnahme als handlungsbindend an, und was bedeutet das für ihre weiteren Planungen?

6

Weshalb hat die Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren hinsichtlich der fehlenden Rechte von intersexuellen Menschen nicht den im CEDAW-Bericht angemahnten Dialog mit den Betroffenen gesucht und die Fachressorts in diesen einbezogen, obwohl ihr die Notwendigkeit des Dialogs bewusst war?

7

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um in einen Dialog mit den Nichtregierungsorganisationen inter- und transsexueller Menschen zu gelangen?

Berlin, den 25. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen