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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Pressefreiheit und Situation von Roma in Ungarn

Einschätzung der derzeitigen Mediengesetzgebung in Ungarn, Konformität mit EU-Grundrechten, bisherige Sanktionen durch das neue ungarische Mediengesetz; aktueller Stand der ungarischen Roma-Strategie und des dazugehörigen Aktionsplans, Lebensbedingungen der Roma-Bevölkerung in Ungarn, gewalttätige Übergriffe, Umfang sogenannter Hassverbrechen, Zunahme gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Opferberatungsstellen, Ausreise von in Deutschland aufhältigen Roma-Angehörigen nach Ungarn, Durchführbarkeit von Abschiebungen<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/746825. 10. 2011

Pressefreiheit und Situation von Roma in Ungarn

der Abgeordneten Katrin Werner, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ungarn ist seit dem 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union (EU) und in diesem Zusammenhang zur Einhaltung geltender EU-Standards bei demokratischen Grundrechten und den universalen Menschenrechten verpflichtet. In einigen Bereichen sind in letzter Zeit jedoch negative Entwicklungen zu beobachten.

Mit der verschärften Mediengesetzgebung 2010 wurde in Ungarn eine neue nationale Kontrollbehörde geschaffen, die ggf. hohe Geldstrafen gegen Rundfunk- und Fernsehsender verhängen darf, falls diese Inhalte verbreiten, die dem „öffentlichen Interesse“, der „allgemeinen Moral“, der „nationalen Sicherheit“ oder einer „ausgewogenen Berichterstattung“ zuwiderlaufen.

Roma bilden mit ca. 750 000 Angehörigen die mit Abstand größte Minderheit Ungarns. Ihre gesellschaftliche Diskriminierung hat sich in den letzten Jahren massiv verschärft. Roma sind überdurchschnittlich von Erwerbslosigkeit betroffen und Roma-Kinder werden weitaus häufiger als andere Kinder in Sonderklassen oder Sonderschulen für Lernbehinderte eingestuft. Soziale Segregationsprozesse werden damit zementiert und Roma-Angehörige als Sündenböcke für sozio-ökonomische Probleme stigmatisiert. Antiziganistische Einstellungen und rassistische Hetze sind bis weit in die politische Mitte verbreitet.

Mordanschläge und pogromartige Gewaltexzesse gegen Roma haben an Häufigkeit und Intensität zugenommen. Erst im Frühjahr 2011 mussten rund 400 Polizisten in der nordostungarischen Ortschaft Gyöngyöspata Roma-Angehörige vor den gewaltbereiten Anhängern der paramilitärischen, rechtsextremistischen Vereinigung „Szebb Jövöért“ („Verteidigungsmacht“), eine Nachfolgeorganisation der gerichtlich verbotenen „Ungarischen Garde“, schützen. Szebb Jövöért steht in enger Verbindung mit der rechtsradikalen Jobbik-Partei („Bewegung für ein besseres Ungarn“), die mit derzeit 46 Abgeordneten drittstärkste Kraft in der ungarischen Nationalversammlung ist und offensiv rechtspopulistische, antiziganistische Ressentiments schürt. Die Jobbik-Partei propagiert Begriffe wie „Zigeunerterror“, der mit Kürzungen bei Sozialleistungen und der Einrichtung von Arbeitslagern für Wiederholungstäter bekämpft werden müsse.

Das EU-Mitglied Ungarn musste sich 2011 wegen der anhaltenden Diskriminierung von Roma bereits vor dem UN-Menschenrechtsrat verantworten und brüskierte mit der Bemerkung, dass kein Land perfekt sei, wenn es um Menschenrechte ginge (vgl. www.tagesschau.de/ausland/ungarn252.htm).

Drucksache 17/7468 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung bei Pressefreiheit und Minderheitenrechten in Ungarn beurteilt, und welche Schlussfolgerungen sie hieraus für ihre bilaterale Politik gegenüber Ungarn und für ihre Politik innerhalb der EU zieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie schätzt die Bundesregierung die derzeit gültige Mediengesetzgebung in Ungarn im Hinblick auf deren Konformität mit dem Recht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta und der EU-Medienrichtlinie von 2007 ein, und welche Position hat sie diesbezüglich innerhalb der EU eingenommen?

2

Welche Konsequenzen sind im Fall von Verletzungen der genannten EU-Bestimmungen durch einzelne Mitglieder vorgesehen, und welche Position vertritt die Bundesregierung hierzu auf EU-Ebene?

3

In wie vielen Fällen und in welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des neuen ungarischen Mediengesetzes durch die „Nationale Medien- und Infokommunikationsbehörde“ (NMHH) Strafzahlungen verhängt, und welche Medien waren ggf. davon betroffen?

4

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Besetzung von Leitungspositionen in der NMHH geregelt, und existieren insbesondere dahingehend Restriktionen, die eine Beeinflussung bzw. Kontrolle der NMHH durch die amtierende bzw. künftigen Regierung/en verhindern oder begrenzen können?

5

In welchem Umfang kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Verschärfung der ungarischen Mediengesetzgebung bereits zu Entlassungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in öffentlich-rechtlichen Medien?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Stand der nationalen Roma-Strategie der ungarischen Regierung und dem dazugehörigen Aktionsplan, und welche Schwerpunktsetzung enthalten diese?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Beschäftigungssituation der Roma-Bevölkerung und ihre Auswirkungen auf die soziale Integration der Roma in der ungarischen Gesellschaft?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang der Roma-Bevölkerung zu Gesundheitsversorgung und medizinischer Behandlung, und welche Auswirkungen sind hierbei insbesondere bei der Entwicklung von Säuglingssterblichkeit und allgemeiner Lebenserwartung festzustellen?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang der Roma-Bevölkerung zu schulischer Bildung und beruflicher Ausbildung, und welche Ursachen sind hierfür ausschlaggebend?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1989 die Alphabetisierungsquote unter der Roma-Bevölkerung in Ungarn entwickelt?

11

In welchem Ausmaß existieren derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Benachteiligungen von Roma auf dem Wohnungsmarkt, und wie wirken sich etwaige Segregationstendenzen auf die aktuelle humanitäre und menschenrechtliche Situation in Roma-Siedlungen aus?

12

In welchem Umfang verfügen die Bewohnerinnen und Bewohner in Roma-Siedlungen nach Kenntnis der Bundesregierung über Zugang zu sanitärer Grundversorgung, sauberem Trinkwasser und Energieversorgung?

13

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Häufigkeit und Intensität von gewalttätigen Übergriffen gegen Roma seit dem EU-Beitritt Ungarns entwickelt?

14

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung darunter der Anteil sogenannter Hassverbrechen gegen Roma-Angehörige als spezifische Form von rassistischer Gewalt entwickelt, und wie hat die ungarische Justiz auf diese Entwicklung bislang reagiert?

15

Inwieweit wurden innerhalb der EU und im Rahmen der deutsch-ungarischen Beziehungen die Entwicklung der Menschenrechtslage von Roma in Ungarn erörtert, und wie haben die diplomatischen Vertreterinnen und Vertreter Ungarns hierauf reagiert?

16

In welcher Weise und durch wen wird in Ungarn die Einrichtung und Tätigkeit von Opferberatungsstellen für Roma und andere Opfer rassistischer Gewaltverbrechen gefördert?

17

In welchem Umfang ist nach Kenntnis der Bundesregierung neben Antiziganismus ggf. auch eine Zunahme von Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Ungarn festzustellen?

18

Wie hat das politische Auftreten der Jobbik-Partei und ihr nahestehender, paramilitärischer Verbände nach Einschätzung der Bundesregierung die Entwicklung der gesellschaftlichen Atmosphäre gegenüber Roma und ggf. anderen Minderheiten in Ungarn beeinflusst?

19

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Auftreten der Jobbik-Partei Veränderungen im Bereich der Sozialgesetz- und Minderheitengesetzgebung in Ungarn festzustellen, und falls ja, um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich dabei?

20

Wie viele Roma-Angehörige aus Ungarn halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in Deutschland auf, die ausreisepflichtig wären?

21

Wie viele Roma-Angehörige mussten seit der EU-Aufnahme Ungarns 2004 pro Jahr nach den gültigen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Ungarn ausreisen, und in wie vielen Fällen erfolgte eine erneute Wiedereinreise?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der konkreten Rückkehrbedingungen vor Ort derzeit die Durchführbarkeit von Roma-Abschiebungen nach Ungarn, und welche politischen Konsequenzen zieht sie daraus für die menschenrechtlichen Staatenpflichten der Bundesrepublik Deutschland?

Berlin, den 25. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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