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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aussteigerprogramm des Bundesamts für Verfassungsschutz für sogenannte Linksextremisten

Angaben zu Finanzierung und Betreuern des Programms, Anhaltspunkte für angebliche soziale Schwierigkeiten, besondere Schutzbedürftigkeit bzw. vermehrten Hilfebedarf Ausstiegswilliger, Umfang materieller Unterstützung für Aussteiger und erwartete Gegenleistungen in Form von Informationen über die Tätigkeit linker Gruppen<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/755027. 10. 2011

Aussteigerprogramm des Bundesamts für Verfassungsschutz für sogenannte Linksextremisten

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat ein Aussteigerprogramm für sogenannte Linksextremisten gestartet. Als „linksextremistisch“ gelten in der Praxis des Geheimdienstes zahlreiche linke Organisationen, die sich antifaschistisch oder antimilitaristisch engagieren und die kapitalistische Wirtschaftsordnung als unsozial und ungerecht ablehnen.

Weder in Medien noch Verlautbarungen der Bundesregierung gab es nach Kenntnis der Fragesteller bislang Berichte, die auf einen Unterstützungsbedarf für Personen hindeuten, die sich nicht mehr in der linken Szene engagieren wollen. Nach Mediendarstellungen rechnet auch das BfV nicht mit einer großen Nachfrage nach dem Programm.

Die BfV-Konzeption beschreibt das Programm als Teil „der umfassenden Auseinandersetzung mit allen Erscheinungsformen des Extremismus“ und entpuppt sich damit als Ausdruck des Extremismusansatzes, der auf einer Gleichsetzung von Neofaschismus und radikalen linken Politikansätzen beruht.

Wissenschaftler lehnen diesen Ansatz als unwissenschaftlich und Verharmlosung des Neofaschismus ab.

Das BfV will offenbar nicht nur „Ausstiegswillige“ beraten, sondern sie erst zum Ausstieg anregen: „Das BfV motiviert mit dem Aussteigerprogamm Personen zu einem Ausstieg“, heißt es in der Konzeption. Die Fragesteller gehen davon aus, dass der Verfassungsschutz vor allem daran interessiert ist, Spitzel aus der linken Szene zu rekrutieren. Dies entspricht der Absicht der Bundesregierung, eine „verstärkte Aufklärung der gewaltbereiten Szene durch menschliche Quellen“ vorzunehmen, was ausdrücklich „auch den Einsatz von Vertrauensleuten“ einschließe (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/5136).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche finanziellen Mittel sind für das Aussteigerprogramm vorgesehen, und aus welchen Haushaltstiteln stammen diese (bitte die wichtigsten Ausgabenposten aufgliedern)?

2

Durch wie viele Personen mit welchen Qualifikationen wird das Programm betreut, und wie viele Personen sollen langfristig eingesetzt werden?

3

Werden E-Mails bzw. Anrufe von Personen, die linke Zusammenhänge verlassen wollen, von den gleichen Personen bearbeitet wie E-Mails bzw. Anrufe von Personen, die faschistischen oder islamistischen Gruppen angehören?

4

Welche konkreten Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass Angehörige von im Verfassungsschutzbericht als „linksextremistisch“ gelisteten Organisationen bei deren Verlassen sozialen Schwierigkeiten gegenüberstehen, die über jene von Personen hinausgehen, die beispielsweise aus einem Sportverein austreten wollen?

5

Welche konkreten Hinweise hat die Bundesregierung darauf, Personen, die linke Zusammenhänge verlassen wollen, hätten einen besonderen Bedarf an Schutz vor Angriffen und Verfolgung aus der linken Szene?

6

Welche und wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Personen nach Verlassen linker Zusammenhänge Gewalt oder Gewaltandrohungen durch ihre (ehemaligen) Genossinnen und Genossen ausgesetzt waren?

7

Wenn der Bundesregierung keine solchen Hinweise im Sinne der vorangegangenen Fragen bekannt sind: Wie kommt sie dann zur Annahme, Personen könnten beim Verlassen linker Zusammenhänge staatlichen Schutz benötigen? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hierbei für angemessen und inwiefern gehören hierzu

a) die Erteilung einer neuen Identität,

b) die Zuweisung konspirativer Wohnungen,

c) die Finanzierung eines langfristigen Aufenthaltes im Ausland,

d) kosmetische Gesichtsoperationen,

und welche Hinweise hat die Bundesregierung, dass es für solche Maßnahmen jeweils einen ernsthaften Bedarf geben könnte?

8

Welche Hinweise hat die Bundesregierung, Personen, die linke Gruppierungen verlassen, hätten im Vergleich zu anderen Wohnungssuchenden einen erhöhten Unterstützungsbedarf „bei der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche“ (Zitat aus der BfV-Konzeption)?

a) Wie viele (ehemalige) Linke sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge ihres Ausstieges obdachlos geworden?

b) Wie viele (ehemalige) Linke sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge ihres Ausstieges arbeitslos geworden?

c) Welchen kausalen Zusammenhang gibt es dabei jeweils zwischen Wechsel der politischen Orientierung und Obdach- bzw. Arbeitslosigkeit?

9

Welche Unterstützung kann das BfV bei der Arbeits- und Wohnungssuche bieten, und inwiefern beinhaltet dies das Durchlesen von Wohnungsinseraten, die Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen und praktische Umzugshilfe (Kistenschleppen)?

10

Welche Hinweise hat die Bundesregierung, Personen, die linke Zusammenhänge verlassen, hätten im Vergleich zu anderen Personen einen erhöhten Bedarf an „Beratung und Knüpfen von Kontakten zu Justiz, Behörden und Arbeitgebern“?

a) Worin besteht dieser Bedarf, und welche Unterstützung kann das BfV hier konkret bieten?

b) Inwiefern gehört das Angebot von Strafnachlässen bzw. Verzicht auf Strafverfolgung zu den möglichen Maßnahmen?

c) Inwiefern gehören Arbeitsverhältnisse oder Honorarverträge mit dem BfV zu den möglichen Maßnahmen?

11

Welche Hinweise hat die Bundesregierung, dass (ehemalige) Linke im Vergleich zu anderen Personen einen erhöhten Bedarf an der „Vermittlung externer Hilfsangebote haben, z. B. bei Alkohol- und Drogenproblemen oder Überschuldung“, worin besteht dieser Bedarf und welche Unterstützung kann das BfV konkret bieten?

12

Inwiefern gehören Formen materieller oder finanzieller Unterstützung zu den möglichen Angeboten des BfV-Programms? Welche Regelungen gibt es hierzu hinsichtlich Bedarfsprüfung, Entscheidungsbefugnisse, Umfang der materiellen Unterstützung und erwartete Gegenleistungen der betreffenden Personen?

13

Wie will das Bundesamt für Verfassungsschutz Personen zu einem Verlassen der linken Szene erst motivieren (vgl. die Konzeption des BfV), welche Methoden und Mittel sind hierfür angedacht?

14

Auf welche Weise wollen die Gesprächsführer des BfV die „Ernsthaftigkeit“ der jeweiligen Personen prüfen, und welche Maßstäbe und Kriterien werden für diese Prüfung angewandt?

15

Zählt die Bereitschaft, Namen oder Anschriften anderer Personen aus dem jeweiligen linken Zusammenhang zu nennen oder Informationen über die Tätigkeit der jeweiligen Gruppe zu liefern, als möglicher Nachweis des Willens, linke Zusammenschlüsse zu verlassen?

16

Was ist darunter zu verstehen, dass diesen Personen „absolute Vertraulichkeit“ zugesichert wird, und schließt dies ein,

a) dass Mitarbeiter des BfV, die durch Selbstbezichtigungen der betreffenden Personen Kenntnis von Straftaten erhalten, nicht die zuständigen Justizorgane oder Polizeidienststellen informieren,

b) dass Mitarbeiter des BfV, die durch Äußerungen der betreffenden Personen Kenntnis von Straftaten Dritter erhalten, nicht die zuständigen Justizorgane oder Polizeidienststellen informieren?

17

Ist vorgesehen, Kenntnisse aus den Aussagen (ehemaliger) Linker für die weitere Arbeit des Verfassungsschutzes zu verwenden?

18

Inwiefern werden E-Mails an die „Programmadresse“ des BfV dokumentiert bzw. der Verlauf von Gesprächen schriftlich zusammengefasst, und inwiefern haben andere Mitarbeiter Zugriff auf diese Unterlagen bzw. werden mündlich oder schriftlich entsprechend informiert?

19

Welchen möglichen Beratungsbedarf sieht das BfV „für Familienangehörige und Freunde von Angehörigen der linksextremistischen Szene“ und inwiefern können Angaben, die im Rahmen solcher Beratungen erfolgen, in die weitere Arbeit des BfV gegen „linksextremistische“ Strukturen einfließen?

Berlin, den 27. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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