Folter in afghanischen Haftanstalten
der Abgeordneten Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) ist seit 2004 dazu mandatiert, im Zuge der Justizreform in Afghanistan auch den Schutz der Menschenrechte von inhaftierten Personen in afghanischen Haftanstalten zu thematisieren. Auf Grundlage dieses Mandats hatte UNAMA im Januar 2009 einen Bericht zu willkürlichen Inhaftierungen in Afghanistan vorgelegt. Zwischen Oktober 2010 und August 2011 wurden weitere Erhebungen in afghanischen Haftanstalten von UNAMA vorgenommen, die im kürzlich erschienen Bericht „Treatment of Conflict Related Detainees in Afghan Custody“ ausgewertet wurden. UNAMA kommt zu dem Schluss, dass in einigen Haftanstalten systematisch gefoltert werde. Die International Security Assistance Force (ISAF) hat infolgedessen die Überstellung von in Gewahrsam Genommenen an bestimmte afghanische Einrichtungen eingestellt.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Militäroperationen in Afghanistan ist die Menschenrechtslage in afghanischen Gefängnissen von großer Bedeutung, schließlich arbeiten NATO-Soldaten mit afghanischen Sicherheitskräften eng zusammen und setzen auf gemeinsamen Einsätzen Personen fest. Zwischen dem 1. Dezember 2009 und dem 30. September 2011 sind nach Angaben der ISAF-Pressemitteilungen 7 146 Personen bei Militäroperationen von ISAF-Soldaten und afghanischen Sicherheitskräften festgenommen worden. Weil nicht alle Festnahmen in Pressemitteilungen öffentlich gemacht werden, dürfte die Zahl der tatsächlich Festgenommenen noch höher liegen. Viele dieser Personen werden im juristischen Verfahren an Einrichtungen überstellt, in denen laut den UNAMA-Berichten gefoltert wird und in denen Insassen regelmäßig misshandelt werden.
In Anbetracht dessen, dass das Folterverbot gemäß des Grundgesetzes, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte, der Genfer Konventionen, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte für deutsches Staatshandeln auch im Ausland gilt, dürfen festgenommene Personen unter keinen Umständen dem Risiko von Folter ausgesetzt werden. Dass Folter und Misshandlungen in afghanischen Haftanstalten weit verbreitet sind, wirft deswegen für den Auslandseinsatz in Afghanistan Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Verdächtige wurden seit September 2010 auf gemeinsamen Operationen von ISAF und afghanischen Sicherheitskräften, an denen Bundeswehrsoldaten beteiligt waren, in Gewahrsam genommen, und wie viele dieser in Gewahrsam Genommenen wurden
a) an die afghanische Polizei,
b) an den afghanischen Geheimdienst,
c) an jene Haftanstalten überstellt, in denen laut UNAMA-Bericht „Treatment of Conflict Related Detainees in Afghan Custody“ systematisch gefoltert wird (NDS-Einrichtungen in Herat, Kandahar, Khost und Laghman, sowie das NDS Counter-Terrorism Department 124 in Kabul), und
d) an jene Haftanstalten überstellten, in denen laut jenem UNAMA-Bericht Insassen glaubwürdig von Folter berichteten (NDS-Einrichtungen in Kapisa und Takhar)?
Handelte es sich bei den 293 Militäreinsätzen, die zwischen dem 1. Januar 2009 und 30. September 2011 im Regional Command North laut ISAF-Pressemitteilungen stattfanden und bei denen 561 Personen festgenommen wurden, ausschließlich um Partnering-Operationen oder wurden Operationen, bei denen Personen in Gewahrsam genommen wurden, auch ausschließlich von ISAF-Soldaten durchgeführt?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Deutschland seinen Verpflichtungen gemäß seinem Verfassungsrecht und geltendem internationalen Recht (insbesondere Grundgesetz, Genfer Konventionen, Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) nachkommt, wenn bei Operationen, die gemeinsam mit afghanischen Sicherheitskräften geplant, vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden, Personen in Gewahrsam genommen und anschließend an Einrichtungen überstellt werden, in denen das Risiko von Folter besteht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht „Treatment of Conflict- Related Detainees in Afghan Custody“ von UNAMA, und inwieweit wirkt sich diese Bewertung der Hinweise auf systematische Folter und Misshandlungen in afghanischen Haftanstalten auf die Zusammenarbeit von Bundeswehrsoldaten und zivilen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland in Afghanistan mit den afghanischen Partnern aus?
Inwieweit folgt die Bundesregierung der Schlussfolgerung des UNAMA- Berichts, dass die staatliche Kontrolle der afghanischen Polizei und des afghanischen Geheimdienstes und juristische Verfolgung von Misshandlungen und Folter durch Angehörige dieser Institutionen verbessert werden muss, und welche Beiträge leistet die Bundesregierung, um diese bestehenden Missstände zu beseitigen?
Welche aktuellen Projekte und Programme zielen nach Kenntnis der Bundesregierung darauf ab, die Situation für Menschen in afghanischem Gewahrsam und Haft zu verbessern, und wie unterstützt die Bundesregierung diese?
Welche aktuellen Projekte und Programme zielen nach Kenntnis der Bundesregierung darauf ab, Folter und Misshandlungen von Menschen in afghanischem Gewahrsam und Haft zu bekämpfen, und wie unterstützt die Bundesregierung diese?
Welche aktuellen Maßnahmen und Projekte der afghanischen Regierung zielen auf einen besseren Schutz der Menschenrechte von Personen in Gewahrsam des afghanischen Geheimdienstes (NDS) ab, und wie unterstützt die Bundesregierung diese?
Inwieweit hatten deutsche Stellen schon vor der Veröffentlichung des UNAMA-Berichts Kenntnisse über Folter und Misshandlungen von Gefangenen durch den NDS in der Provinz Takhar, die zum Regional Command North gehört, und welche Konsequenzen wurden aus diesen Kenntnissen gezogen?
Inwieweit haben deutsche Stellen die Mitarbeiter von UNAMA dabei unterstützt, den Bericht „Treatment of Conflict Related Detainees in Afghan Custody“ zu erstellen?
Unterhält die Bundesregierung ebenso wie Kanada, Großbritannien und die USA ein so genanntes post-transfer detainee monitoring programme, und hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die NATO solche Programme einrichten will?
Welche Missstände haben die sechs Inspektionen der ISAF von afghanischen Haftanstalten ergeben, die in der „ISAF-Pressemitteilung 2011-10- CA-003“ vom 10. Oktober 2011 erwähnt werden, und sind weitere solcher Inspektionen geplant?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Menschen, die wegen mutmaßlicher Beteiligung an Kampfhandlungen in Afghanistan von ISAF-Soldaten oder afghanischen Sicherheitskräften festgesetzt werden, den Status eines Kriegsgefangenen gemäß des Genfer Abkommens über die Behandlung von Kriegsgefangenen haben?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass laut UNAMA nur einer der 324 interviewten Inhaftierten Zugang zu einem Anwalt hatte, und deckt sich diese Beobachtung mit Kenntnissen der Bundesregierung, die aus anderen Quellen stammen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Programme der afghanischen Regierung, die den Zugang der Inhaftierten zu Anwälten verbessern sollen, und wie unterstützt die Bundesregierung diese?
Inwieweit ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung aus den Genfer Abkommen, dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention die Maßgabe, dass Menschen nicht an solche Institutionen ausgeliefert werden dürfen, wenn man sie damit dem Risiko von Folter und Misshandlungen preisgibt?
Inwieweit erhöht der so genannte Copenhagen Process on the Handling of Detainees den Schutz der in Gewahrsam Genommenen, den jene bereits jetzt auf Grundlage bestehender internationaler Konventionen in Afghanistan genießen, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung diesen Prozess?
Inwieweit beteiligt sich Deutschland an der Entwicklung, Implementierung und Finanzierung des so genannten police monitoring mechanism, der laut UNAMA zurzeit in der Afghan Independent Human Rights Commission (AIHRC) eingerichtet werden soll?