BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Humanitäre Katastrophe und politisch-militärische Interessen in Somalia

Internationale Hilfslieferungen für Somalia vor dem Hintergrund der verschärften Nahrungsmittelkrise, Nahrungsmittelhilfen, Hindernisse für den Zugang zur notleidenden Bevölkerung, deutsche Unterstützungsleistungen, Arbeit humanitärer Hilfsorganisationen, Verhältnis zur al-Shabaab-Miliz, Initiativen für einen Waffenstillstand, somalische Übergangsregierung, Polizei- und Militärhilfen, mögliche Gefangeneneinrichtungen der USA in Somalia, Ursachen der Hungersnot in Ostafrika, Spekulation mit Nahrungsmitteln, internationale Gegenmaßnahmen<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/756131. 10. 2011

Humanitäre Katastrophe und politisch-militärische Interessen in Somalia

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit mehr als 20 Jahren werden die Menschen in Somalia infolge militärischer Interventionen und Bürgerkriege in dieser geopolitisch bedeutenden Region mit einer humanitären Katastrophe konfrontiert, die sich in diesem Jahr weiter verschärft hat. Nach Angaben der Vereinten Nationen droht 750 000 Somalis der Hungertod, wovon mehr als 400 000 Kinder betroffen sind. Die strukturellen Ursachen von Hunger, Armut, sozialer Ungerechtigkeit und Beschränkungen im Zugang zu Nahrungsmitteln in Somalia sind keinesfalls klimatisch, sondern politisch bedingt. Vor dem Hintergrund der gegenwärtig von westlichen Banken, Hedgefonds und institutionellen Anlegern, wie Pensionsfonds, Staatsfonds und Versicherungen, verursachten Wirtschaftskrise trägt die Bevölkerung Somalias eine wesentliche Last der ausgelösten Verwerfungen, die bereits durch die globale Finanzpolitik des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank in den 70er-Jahren gegenüber Afrika eingeleitet wurden. Durch verstärkten Zugriff auf Agrarrohstoffe als Instrument der Spekulation auf den Finanzmärkten werden die gravierenden Konsequenzen dieser Politik noch weiter verschärft. Die Nahrungsmittelpreise stiegen in diesem Zusammenhang in Somalia stark an, so dass die Preise für Getreide heute 240 Prozent über dem Jahresdurchschnitt von 2009 liegen. Auch der industrielle Fischfang vor den Küsten Somalias, der den dortigen Fischern jede Grundlage ihrer Existenz genommen hat, hat einen massiven Anteil an dem Ausmaß der derzeitigen Katastrophe. Viele Menschen sehen sich angesichts der von westlichen Reedereien überfischten Küstengewässer gezwungen, ihren Lebensunterhalt durch Piraterie zu erwirtschaften. Die militärische Bekämpfung der Erscheinungsformen dieser sozialen Verwerfungen führt zu einer weiteren Verschärfung der humanitären Lage.

Da die Übergangsregierung nur eine sehr begrenzte Kontrolle ausübt und sich in einer militärischen Auseinandersetzung mit der al-Shabaab befindet, kann und will sie keine flächendeckende humanitäre Hilfe für die Bevölkerung Somalias leisten oder gewährleisten. Ähnliches gilt für die internationale Gemeinschaft, welche die al-Shabaab als terroristisch einstuft und offen Kampfhandlungen gegen diese unterstützt. Teilweise wurden Hilfsmaßnahmen in den von al-Shabaab kontrollierten Gebieten von den USA, der AMISOM und der sog. Übergangsregierung aktiv unterbunden (siehe www.irinnews.org/report.aspx?reportID= 93783, www.crisisgroup.org/en/regions/africa/horn-of-africa/somalia/better-us-response-to-somalia-famine.aspx). Auch die Deutsche Welthungerhilfe e. V. bezeichnete die Hungerkatastrophe als ein „Gelegenheitsfenster“, um die Legitimität der al-Shabaab weiter zu schwächen und diese „Schwäche“ für eine „Lösung des Konfliktes“ zu nutzen (siehe www.entwicklung-hilft.de/fileadmin/upload/ PDF/Welthungerhilfe-Brennpunkt_Dürre_Horn_von_Afrika.pdf).

20 andere Hilfsorganisationen hingegen wandten sich am 21. September 2011 mit einem offenen Brief gegen ihre Instrumentalisierung für politische Zwecke und forderten einen „dramatischen Wechsel des Ansatzes“ der internationalen Gemeinschaft gegenüber Somalia: „Das humanitäre Imperativ, Menschenleben zu retten, muss über jedes politische Interesse gestellt werden“ (www.oxfam.ca/ news-and-publications/news/joint-somalia-letter-2001-09-21). In diesem Zusammenhang riefen sie alle beteiligten Konfliktparteien auf, „sich unverzüglich für einen vollständigen Waffenstillstand in Somalia einzusetzen“.

Die intervenierenden Staaten haben trotz ihres nunmehr 20 Jahre andauernden Engagements in Somalia weder Stabilität noch rechtstaatliche Strukturen aufbauen können, teilweise Ansätze solcher Strukturen sogar aktiv untergraben (vgl. www.pambazuka.org/en/category/features/75805). Zunehmend greifen sie zu Maßnahmen der Aufstandsbekämpfung, um ihre politischen Gegner auszuschalten. Mit Hilfe von Drohnen führt die US-Armee immer wieder gezielte extralegale Tötungen aus. Der US-amerikanische Geheimdienst CIA unterhält in Somalia in der Nähe des Aden Adde International Airport von Mogadishu Geheimgefängnisse, in welchen ohne rechtsstaatliche Verfahren oder die Beteiligung der Gerichte u. a. Äthiopier und Kenianer verhört werden. An den dort stattfindenden Verhören sollen neben US-amerikanischen auch französische Sicherheitsbeamte beteiligt sein. Mitarbeiter der CIA sollen in dem Geheimgefängnis darüber hinaus somalische Sicherheitskräfte in Antiterrorabwehr ausbilden (siehe www.thenation.com/article/161936/cias-secret-sites-somalia).

Die Ausbildung somalischer Rekruten durch die europäische Mission EUTM droht den Konflikt in Somalia weiter zu eskalieren und auf die Nachbarstaaten Äthiopien und Kenia sowie Uganda auszuweiten.

Am 17. Oktober 2011 marschierte das von britischen und US-amerikanischen Militärberatern ausgebildete kenianische Militär zur Bekämpfung der al-Shabaab völkerrechtswidrig in Somalia ein. Es wird massiv durch französische und amerikanische Militärhilfe hierbei unterstützt (siehe „Frankreich hilft Kenia in Somalia“, FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 26. Oktober 2011). Der Konflikt droht damit sich auf Kenia und Uganda auszuweiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Welche Regionen in Somalia wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung durch internationale Hilfslieferungen seit 2008 bis heute mit Nahrungsmitteln und in welcher Höhe versorgt (bitte die betreffenden Gebiete und ihre Reichweite auf einer Karte von Somalia einzeichnen)?

2

Durch welche Kräfte wurden die mit Nahrungsmitteln versorgten Regionen zum Zeitpunkt der Lieferung oder des Versuches, solche Lieferungen durchzuführen, kontrolliert (bitte nach Datum, Gebiet, Volumen und Herkunft der Hilfslieferungen sowie die Zugehörigkeit der Kräfte, welche die Lieferung durchführten, auflisten)?

3

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Behinderung landwirtschaftlicher Aktivitäten der nahe der äthiopischen und der kenianischen Grenze ansässigen Bevölkerung durch zuvor von ausländischen Sicherheitskräften ausgebildete Milizen?

4

Besteht eine Kooperation zwischen den durch die EUTM oder die USA ausgebildeten Sicherheitskräften bei der Auslieferung der internationalen Nahrungsmittelhilfe?

a) Mit welchen Sicherheitskräften arbeiten die ausgebildeten Kräfte vor Ort zusammen?

b) Welche Regionen hat, im Kontext der Ausbildung von Sicherheitskräften, die in Frage 1 genannte Nahrungsmittelhilfe umfasst?

c) Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die größten Hindernisse bei der Auslieferung, dem Zugang und der Logistik der Nahrungsmittelhilfe in den für Frage 1 zutreffenden Regionen?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Korruption und persönliche Bereicherung bei der Verteilung von Nahrungsmittel durch

a) Kräfte, die der somalischen Übergangsregierung unterstehen und

b) Kräfte, die der al-Shabaab angehören?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Meinungsverschiedenheiten innerhalb der al-Shabaab und unterschiedliche Umgangsweisen der al-Shabaab in Bezug auf ihr Verhältnis zu internationalen Hilfsorganisationen?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Vorwurf der al-Shabaab, einzelne humanitäre Organisationen, die finanzielle Unterstützung durch Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft erhalten, würden ihre humanitäre Arbeit mit missionarischen Zielen begründen oder verbinden, in einigen Fällen zutreffend ist?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Vorwurf der al-Shabaab, einzelne humanitäre Organisationen, die finanzielle Unterstützung durch Deutschland, die EU, die USA oder die internationale Gemeinschaft erhalten, würden ihre humanitäre Arbeit mit Geheimdienstaufklärung und einer engen Zusammenarbeit mit militärischen Strukturen der USA (AFRICOM) bzw. der EU verzahnen, in einigen Fällen zutreffend ist?

9

Welche Vorfälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Angehörige der al-Shabaab humanitären Organisationen Zugang zur notleidenden Bevölkerung gewährt oder verwehrt haben (bitte nach Ort, Datum und jeweils mit Namen der betreffenden Hilfsorganisation auflisten)?

10

Welche der betroffenen humanitären Organisationen stehen in Kontakt mit der Bundesregierung, und welche werden von ihr finanziell, logistisch oder auf sonstige Weise unterstützt?

11

Warum haben nach Auffassung der Bundesregierung einige humanitäre Organisationen von der al-Shabaab Zugang zur notleidenden Bevölkerung zugesichert bekommen (www.irinnews.org/report.aspx?reportID=93333), und welche der betreffenden humanitären Organisationen wurden oder werden von der Bundesregierung finanziell, logistisch oder auf sonstige Weise unterstützt?

12

Welche politischen und tatsächlichen Hindernisse – außer der Zustimmung der lokalen al-Shabaab-Führer – sind der Bundesregierung bekannt, die einen Zugang zur notleidenden Bevölkerung erschwert oder behindert haben?

13

Welche Vorfälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen humanitären Hilfsorganisationen der Zugang zu notleidender Bevölkerung durch

a) Kräfte, die der somalischen Übergangsregierung unterstehen und

b) Kräfte, die der AMISOM angehören verwehrt wurde?

14

Welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen oder an welchen war sie beteiligt, um

a) gegenüber der somalischen Übergangsregierung, den USA oder der AMISOM sowie

b) gegenüber der al-Shabaab einen besseren Zugang humanitärer Organisationen zur notleidenden Bevölkerung zu gewährleisten?

15

Hat die Bundesregierung irgendwelche Initiativen ergriffen oder unterstützt, um während der Hungerkatastrophe einen Waffenstillstand in Somalia zu erwirken, und wenn ja, welche?

16

Sind der Bundesregierung entsprechende Initiativen anderer Akteure bekannt, und wenn ja, welche?

17

Welche diplomatischen Beziehungen und informellen Kontakte unterhalten die Bundesregierung und die Europäische Union zur al-Shabaab oder lokalen Kommandeuren?

18

Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über geplante politische Verhandlungen mit der al-Shabaab?

19

Plant die Bundesregierung sich für Verhandlungen mit der al-Shabaab einzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

20

Wie begründet die Bundesregierung die vergleichsweise engen Beziehungen zwischen ihr, der Europäischen Union und dem Nationalen Übergangsrat in Libyen zu einem Zeitpunkt, als dieser noch einen deutlich geringeren Anteil am libyschen Territorium kontrollierte, als ihn die al-Shabaab in Somalia kontrolliert?

21

In welchen Fällen und nach welchen Kriterien rechtfertigt nach Auffassung der Bundesregierung eine humanitäre Notlage diplomatische Kontakte mit einer demokratisch nicht legitimierten Regierung?

22

Über welche demokratische Legitimation verfügt, nach Auffassung der Bundesregierung, die somalische Übergangsregierung?

23

Wie weit reicht nach Auffassung der Bundesregierung der Einfluss der somalischen Übergangsregierung außerhalb der Hauptstadt Mogadischu (bitte auf einer Karte von Somalia einzeichnen)?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge der somalischen Übergangsregierung in den Bereichen Sicherheit, Wohlfahrt und demokratische Legitimität?

25

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im September 2011 türkische Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer bei der Auslieferung von Nahrungsmitteln festgenommen wurden?

a) Was waren die rechtlichen, politischen oder tatsächlichen Gründe für diese Festnahmen?

b) Welche Sicherheitskräfte haben die Festnahmen durchgeführt?

c) Mit welchen ausländischen Sicherheitskräften kooperieren die diese Festnahmen durchführenden Kräfte, bzw. wurden diese zuvor durch ausländische Sicherheitskräfte (EUTM, USA u. a.) ausgebildet?

26

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ausländische Hilfsorganisationen in Somalia von der somalischen Übergangsregierung daran gehindert werden, materielle Hilfe in die von der al-Shabaab kontrollierten Gebiete zu liefern?

a) Wenn ja, wie wird dies rechtlich, politisch und tatsächlich begründet?

b) Welche Kriterien werden vor Ort von der internationalen Gemeinschaft bzw. der somalischen Übergangsregierung oder den jeweiligen politischen und militärischen Kräften für den Zugang zur oder den Empfang von humanitärer Hilfe aufgestellt?

c) Welche Kriterien werden vor Ort von der internationalen Gemeinschaft bzw. der somalischen Übergangsregierung oder den jeweiligen politischen und militärischen Kräften für die Tätigkeit ausländischer Hilfsorganisationen aufgestellt?

27

Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um die Versorgung der Menschen aller Regionen in Somalia auch außerhalb eines Umkreises von 20 Kilometer um die Hauptstadt Mogadischu zu gewährleisten (bitte auf einer Karte von Somalia nach Datum, Region, Hilfsmittelvolumen, Kooperationspartner und Beteiligung von bewaffneten Sicherheitskräften auflisten)?

28

Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit militärische oder polizeiliche Beratung, Ausbildung oder Ausstattung an das kenianische Militär geleistet, bzw. plant die Bundesregierung eine solche Zusammenarbeit in Zukunft, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass solche Sicherheitskräfte völkerrechtswidrig an Militärinterventionen auf dem Staatsgebiet Somalias eingesetzt werden könnten oder wurden?

29

Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die USA in Somalia Geheimgefängnisse oder andere Einrichtungen für die Aufnahme von Gefangenen unterhalten?

a) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Haftbedingungen in diesen Einrichtungen?

b) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verhörmethoden in diesen Einrichtungen?

c) Gibt es Hinweise, dass bei den Verhören Waterboarding oder eine andere Art von Folter im Sinne der UN-Antifolterkonvention oder der Europäischen Antifolterkonvention angewendet wird?

d) Auf welcher rechtlichen und tatsächlichen Grundlage wurden die Insassen in diese Gefängnisse gebracht?

e) Wie viele strafrechtliche Verfahren wurden gegen die Insassen dieser Einrichtungen eingeleitet, und mit welchem Ausgang?

f) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine Teilnahme deutscher oder anderer europäischer Beamter an Verhören in diesen Einrichtungen?

30

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der US-Geheimdienst CIA Verhöre in somalischen Gefängnissen durchgeführt hat oder immer noch durchführt?

31

Welche Hinweise hat die Bundesregierung, im Hinblick darauf, dass die USA mit Hilfe von Drohnen in Somalia gezielte extralegale Tötungen durchführen?

a) Auf welcher rechtlichen Grundlage werden diese Drohneneinsätze durchgeführt?

b) Hat die Bundesregierung Bemühungen unternommen, um die Ausführung gezielter extralegaler Tötungen durch Drohnen zu stoppen? Wenn nein, warum nicht?

c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass an militärischen oder polizeilichen Einsätzen, bei denen auch Drohnen zum Einsatz kommen, europäische Sicherheitsbeamte bzw. auch deutsche teilnehmen?

d) Woher stammen die in Somalia eingesetzten Drohnen und die für ihre Herstellung benötigte Technik (bitte nach Herkunftsort und Einsatzort auflisten)?

32

Welche Summen des European Development Fund und des Instruments für Stabilität (IfS), welche beide u. a. dazu eingerichtet wurden, um in humanitären Notlagen schnelle Hilfe leisten zu können, wurden bislang für polizeiliche und militärische Unterstützung der somalischen Übergangsregierung, der AMISOM, EUTM und der Nachbarstaaten einschließlich Uganda bereitgestellt?

33

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den vorgenannten Aktivitäten hinsichtlich ihrer Zusammenarbeit mit den USA in Somalia und bei der Bekämpfung des sog. Terrors und der Piraterie in den Seegebieten um die Arabische Halbinsel?

34

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über gezielte völkerrechtlich und politisch verbindliche Maßnahmen, die auf internationaler und europäischer Ebene gegen die steigenden Nahrungsmittelpreise sowie die Nahrungsmittelspekulation im Hinblick auf eine konkrete Beendigung der Hungerkatastrophe in Somalia unternommen wurden?

a) Welche gezielten rechtlich und außenpolitisch verbindlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung bilateral und international ergriffen, um konkret gegen steigende Nahrungsmittelpreise in Somalia vorzugehen?

b) Welche gezielten rechtlich und außenpolitisch verbindlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung bilateral und international ergriffen, um gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln durch deutsche Unternehmen wie die Deutsche Bank AG, die Allianz-Tochter PIMCO und andere vorzugehen?

c) Wird die Bundesregierung bilateral und international gezielte rechtlich und außenpolitisch verbindliche Bemühungen ergreifen, um auf internationaler Ebene ein völkerrechtlich verbindliches Verbot von Spekulationen auf Nahrungsmittel durchzusetzen? Wenn nein, warum nicht?

d) Welche gezielten rechtlich und außenpolitisch verbindlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung bilateral und international ergriffen, um gegen großflächige Landnahmen und Landraub/Landgrabbing der fruchtbarsten Böden für den Anbau von Agrarexportgütern durch deutsche und andere internationale Unternehmen, die in direkter Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion für den einheimischen Markt zur Herstellung von Ernährungssicherheit stehen, vorzugehen?

35

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Spekulation mit Nahrungsmitteln keine Folge mangelnder Transparenz oder Missbrauchs der sich ansonsten vorbildlich selbst regulierenden Märkte ist, sondern eine natürliche Konsequenz der Existenz- und der Funktionsbedingungen kapitalistischer Warenmärkte?

36

Welchen konkreten Zusammenhang gibt es zwischen den vermeintlichen „klimatischen Extremen“, die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6808 als Ursache für die gestiegenen Lebensmittelpreise ausgegeben werden, und dem Ausbruch der Hungerkatastrophe in Somalia?

a) Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass sich Somalia in der Vergangenheit trotz Dürreperioden bis Mitte der 80er-Jahre selbst versorgen konnte?

b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Einfluss und Inhalt der Empfehlungen des IWF und der Weltbank seit Anfang der 70er-Jahre auf die Nahrungsmittelproduktion Somalias und ihren Zusammenhang mit der Hungerkatastrophe?

37

Wie hoch ist der Umfang der Produktion von Biokraftstoffen in Somalia, Äthiopien und Uganda und deren Beteiligung am Weltmarkt, deren erhöhte Nachfrage in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6808 als Ursache für die gestiegenen Lebensmittelpreise ausgegeben werden, und dem Ausbruch der Hungerkatastrophe in Somalia?

38

Worin liegt die „Nützlichkeit“ von Warenterminbörsen, deren Funktion die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6808 „weiterhin stärken“ will, bei der Beendigung der Hungerkatastrophe in Somalia?

a) Welche „nützliche“ und „förderungswürdige“ Funktion der Warenterminmärkte, auf die sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6808 beruft, ist beim Ausbruch der Hungerkatastrophe vermeintlich nicht angeschlagen, wodurch die Hungerkatastrophe in Somalia ausgebrochen ist?

b) Welche „Störungen und Manipulationen der Agrarmärkte“, auf die sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6808 beruft, haben im Unterschied zu einer ansonsten reibungslosen Funktionstüchtigkeit dieser Märkte den Ausbruch der Hungerkatastrophe in Somalia verursacht?

c) Welcher qualitative und quantitative Zusammenhang oder Einfluss besteht, angesichts der von der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6808 geäußerten Erklärungen über die Ursachen der Lebensmittelpreisschwankungen, zwischen der „Verbesserung der Transparenz auf den Terminmärkten für Agrargüter, sowohl im börslichen als auch im außerbörslichen (OTC) Handel“ und einem effektiv vorhandenen oder auch nur mittelbaren Einfluss auf den Ausbruch oder die Verhinderung einer Hungerkatastrophe in Somalia?

d) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch eine „Verbesserung der Transparenz auf den Terminmärkten für Agrargüter“ Hungerkatastrophen weltweit verhindert werden können, oder neigt die Bundesregierung angesichts der globalen Finanzkrise vielmehr zu der Ansicht, dass die Existenz kapitalistischer Warenaustauschbeziehungen solche Hungerkatastrophen erst möglich gemacht hat?

39

In welcher konkreten Art und Weise haben – angesichts der von der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6808 geäußerten Erklärung, nach welcher „der langjährige Bürgerkrieg und der weitgehende Staatszerfall in erheblichen Maße dazu bei[getragen hat], dass die Bevölkerung der anhaltenden Dürre schutzlos ausgesetzt ist“ – ausländische Militärinterventionen, aber auch die Unterstützung und Ausbildung bestimmter Milizen durch die europäische Mission EUTM oder die USA insbesondere in den „von der derzeitigen Katastrophe besonders stark betroffenen südlichen und zentralen Landesteilen“, maßgeblichen Anteil an der Hungerkatastrophe?

40

Wie schätzt die Bundesregierung die Effektivität und den tatsächlichen Einfluss der Vorschläge des Aktionsplans der G20-Agrarminister zum Abschluss ihres Treffens am 23. Juni 2011 ein, im Hinblick auf die Beendigung der Hungerkatastrophe in Somalia, wenn in dem Aktionsplan als zentraler Grund für die weltweiten Preisschwankungen von Nahrungsmitteln das Knappheitsverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage ausgegeben wurde und eine Preisstabilisierung angeblich nur durch mehr Lebensmittelproduktion bzw. mehr Transparenz erreicht werden könnte, angesichts der Tatsache, dass bereits heute bekannt ist, dass etwa ein Drittel aller global produzierten Nahrungsmittel im Müll landet?

41

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Beteiligung von deutschen Banken, Hedgefonds und institutionellen Anlegern wie Pensionsfonds, Staatsfonds und Versicherungen an der Spekulation mit Nahrungsmitteln und ihre Auswirkungen auf die Nahrungsmittelkrise in Somalia und Ostafrika?

Berlin, den 31. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen