Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Stephan Kühn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Aufgaben der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH“ vom 29. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6333) heißt es: „Die Geschäftsführung der VIFG ist auf der Grundlage des Unternehmensgegenstandes und des Unternehmenszwecks für die Entwicklung der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft allein verantwortlich. Dies entspricht auch den Festlegungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes. Es gehören hierzu auch Fragen bezüglich der Eröffnung neuer Geschäftsfelder.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sieht es die Bundesregierung mit den Grundgedanken unserer parlamentarischen Demokratie als kompatibel an, dass eine öffentliche Gesellschaft im Allgemeinen und die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) im Speziellen legitimiert durch den Unternehmensgegenstand und -zweck – auch unter Rückgriff auf im Endeffekt durch aus Haushaltsmitteln finanzierte externe Berater – Konzepte zur strategischen Ausrichtung der Gesellschaft im Allgemeinen und zum Zufluss finanzieller Mittel/ Kapitalaufnahmen im Falle der VIFG im Speziellen entwickelt, die politische Beschlüsse von Legislative und/oder Exekutive voraussetzen bzw. vorwegnehmen? Wenn ja, mit welcher Begründung?
2. Inwieweit sieht die Bundesregierung dadurch die Gefahr gegeben, dass öffentliche Gesellschaften unter Rückgriff auf Haushaltsmittel zu „Lobbyisten in eigener Sache“ werden?
3. Erachtet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die entsprechenden Regelungen des „Public Corporate Governance Kodex des Bundes“, welche öffentlichen Unternehmen im Allgemeinen und der VIFG im Speziellen einen entsprechenden Handlungsspielraum gewähren, als ausreichend bzw. sinnvoll? Wenn ja, mit welcher Begründung?
4. Welchen Stand hat die Prüfung der Kreditfähigkeit der VIFG?
5. Wo und wann werden die Zwischenergebnisse veröffentlicht?
6. Wann wird die Prüfung der Kreditfähigkeit der VIFG abgeschlossen sein?
7. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Finanzwirtschaft die Möglichkeit geben, die angedachten Kredite für die VIFG an eine Zweckgesellschaft zu verkaufen?
8. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Zweckgesellschaften die VIFG-Kredite verbriefen und weiterverkaufen können dürfen?
9. Wer trägt die Haftungsrisiken, falls die VIFG ihre laufenden Kredite nicht mehr aus ihren eigenen Einnahmen (z. B. durch die Maut) zurückzahlen könnte?
10. Ist es richtig, dass eine direkt am Kapitalmarkt tätige und „Maastrichtneutral“ ausgestaltete VIFG ggf. – auch wenn dies verkehrspolitischen Zielen von Bundesregierung und Parlament entgegensteht – Mauterhöhungen durchführen müsste, um den Anforderungen des Kapitalmarktes gerecht zu werden?
11. Auf welcher rechtlichen Grundlage wäre es möglich, VIFG-Projekte mit Hilfe einer Zweckgesellschaft zu verbriefen?
12. Besteht bereits die Möglichkeit für die Finanzwirtschaft, Kredite für privat finanzierte Autobahnen (etwa die A 8 Augsburg–München) an Zweckgesellschaften zu verkaufen?
13. Hat die Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit der Verbriefung angedachter Kredite für die VIFG geprüft? Wenn ja, mit welchem Zwischenergebnis?
14. Hat die Bundesregierung die Haftung bei Zahlungsausfällen der VIFG geprüft? Wenn ja, mit welchem Zwischenergebnis?
15. Hat die Bundesregierung Haftungsrechte geprüft, falls private Konsortien Insolvenz anmelden? Wenn ja, mit welchem Zwischenergebnis?
16. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass eine Kreditaufnahme durch die VIFG lediglich Geldmittel vorzieht, die zukünftige Verkehrsinvestitionen einschränken? Wenn nein, mit welcher Begründung?
Fragen16
Sieht es die Bundesregierung mit den Grundgedanken unserer parlamentarischen Demokratie als kompatibel an, dass eine öffentliche Gesellschaft im Allgemeinen und die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) im Speziellen legitimiert durch den Unternehmensgegenstand und -zweck – auch unter Rückgriff auf im Endeffekt durch aus Haushaltsmitteln finanzierte externe Berater – Konzepte zur strategischen Ausrichtung der Gesellschaft im Allgemeinen und zum Zufluss finanzieller Mittel/ Kapitalaufnahmen im Falle der VIFG im Speziellen entwickelt, die politische Beschlüsse von Legislative und/oder Exekutive voraussetzen bzw. vorwegnehmen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Inwieweit sieht die Bundesregierung dadurch die Gefahr gegeben, dass öffentliche Gesellschaften unter Rückgriff auf Haushaltsmittel zu „Lobbyisten in eigener Sache“ werden?
Erachtet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die entsprechenden Regelungen des „Public Corporate Governance Kodex des Bundes“, welche öffentlichen Unternehmen im Allgemeinen und der VIFG im Speziellen einen entsprechenden Handlungsspielraum gewähren, als ausreichend bzw. sinnvoll?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Welchen Stand hat die Prüfung der Kreditfähigkeit der VIFG?
Wo und wann werden die Zwischenergebnisse veröffentlicht?
Wann wird die Prüfung der Kreditfähigkeit der VIFG abgeschlossen sein?
Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Finanzwirtschaft die Möglichkeit geben, die angedachten Kredite für die VIFG an eine Zweckgesellschaft zu verkaufen?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Zweckgesellschaften die VIFG-Kredite verbriefen und weiterverkaufen können dürfen?
Wer trägt die Haftungsrisiken, falls die VIFG ihre laufenden Kredite nicht mehr aus ihren eigenen Einnahmen (z. B. durch die Maut) zurückzahlen könnte?
Ist es richtig, dass eine direkt am Kapitalmarkt tätige und „Maastrichtneutral“ ausgestaltete VIFG ggf. – auch wenn dies verkehrspolitischen Zielen von Bundesregierung und Parlament entgegensteht – Mauterhöhungen durchführen müsste, um den Anforderungen des Kapitalmarktes gerecht zu werden?
Auf welcher rechtlichen Grundlage wäre es möglich, VIFG-Projekte mit Hilfe einer Zweckgesellschaft zu verbriefen?
Besteht bereits die Möglichkeit für die Finanzwirtschaft, Kredite für privat finanzierte Autobahnen (etwa die A 8 Augsburg–München) an Zweckgesellschaften zu verkaufen?
Hat die Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit der Verbriefung angedachter Kredite für die VIFG geprüft?
Wenn ja, mit welchem Zwischenergebnis?
Hat die Bundesregierung die Haftung bei Zahlungsausfällen der VIFG geprüft?
Wenn ja, mit welchem Zwischenergebnis?
Hat die Bundesregierung Haftungsrechte geprüft, falls private Konsortien Insolvenz anmelden?
Wenn ja, mit welchem Zwischenergebnis?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass eine Kreditaufnahme durch die VIFG lediglich Geldmittel vorzieht, die zukünftige Verkehrsinvestitionen einschränken?
Wenn nein, mit welcher Begründung?