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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bürokratieabbau in Europa unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft (G-SIG: 16011205)

Höhe der Bürokratiekosten für Unternehmen in der EU, bezogen auf verschiedene Rechtsbereiche, Abbau von Informationspflichten, Kontroll- und Statistikpflichten, Einbeziehung des EU-Parlaments, Einsetzung eines Normenkontrollrats, Bürgerbeteiligung und Transparenz innerhalb der EU, unmittelbar anzuwendende EU-Verordnungen statt Umsetzungen in nationales Recht <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.11.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/302118. 10. 2006

Bürokratieabbau in Europa unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft

der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Dr. Diether Dehm, Ulla Lötzer, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung will das Thema Bürokratieabbau zu einem Eckpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft machen. Im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages hat die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, eine Initiative der deutschen Ratspräsidentschaft angekündigt, in der Europäischen Union einen Normenkontrollrat zu installieren und mit dessen Hilfe 25 Prozent der Kontroll- und Statistikpflichten abzuschaffen. Bis auf diese Ankündigung ist wenig über die Ansichten und geplante Initiativen der Bundesregierung bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Zahlen über die Höhe der angeblichen Bürokratiekosten für Unternehmen in Europa liegen der Bundesregierung vor, und wie kommentiert sie die von EU-Kommissar Günter Verheugen bekannt gemachte neue Schätzung von 600 Mrd. Euro gegenüber zuvor angenommenen 325 Mrd. Euro?

2

Welche konkreten Rechtsbereiche bzw. Rechtsverordnungen und mit welchen Zielstellungen hatte die Bundesregierung bei ihrem Kabinettsbeschluss vom 25. April 2006 „Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ im Auge, in dem es heißt: „Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung ebenfalls mit Nachdruck dafür ein, neue Informationspflichten so weit wie möglich zu vermeiden und bereits bestehende Informationspflichten abzubauen.“?

3

In welchem Zeitraum soll der von Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, angekündigte Abbau von 25 Prozent der Kontroll- und Statistikpflichten erfolgen?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, während der deutschen EU- Ratspräsidentschaft einen Beschluss über eine aussagekräftige Methode zur Berechnung von Bürokratiekosten herbeizuführen, wie es sich der EU- Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen erhofft?

5

Worin sieht die Bundesregierung die Ursache dafür, dass von ursprünglich 54 geplanten Vereinfachungen von Gesetzeskomplexen höchstens 30 umgesetzt werden, und was leitet sie daraus für die deutsche Ratspräsidentschaft ab?

6

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung für die deutsche Ratspräsidentschaft aus der Kritik, dass in dem bisherigen Verfahren zur besseren Rechtsetzung die Europäische Kommission die Vorschläge des Europäischen Parlaments kaum berücksichtigt und das Parlament zu kurzfristig über ihre Vorhaben informiert hat?

7

Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission, künftig stärker auf das Instrument der Koregulierung und auf den Erlass von unmittelbar anzuwendenden EU-Verordnungen statt in nationales Recht umzusetzenden EU-Richtlinien zurückzugreifen?

8

Wie hat sich die Bundesregierung mit der laufenden finnischen Präsidentschaft im Bereich Bürokratieabbau abgestimmt, insbesondere hinsichtlich ihrer Vorschläge, einen Normenkontrollrat einzurichten und 25 Prozent der Kontroll- und Statistikpflichten zu reduzieren?

9

Wie will sich die Bundesregierung mit den ihr folgenden EU- Ratspräsidentschaften Portugals und Sloweniens für den Bereich Bürokratieabbau abstimmen, insbesondere hinsichtlich ihrer Vorschläge, einen Normenkontrollrat einzurichten und 25 Prozent der Kontroll- und Statistikpflichten zu reduzieren?

10

Was erhofft sich die Bundesregierung von der Einrichtung eines Normenkontrollrates auf europäischer Ebene?

11

Mit welchen konkreten Überprüfungsrechten soll dieser ausgestattet werden, und inwiefern werden davon die Rechte des Parlaments berührt?

12

Warum meint die Bundesregierung, dass zur Erfüllung der Aufgaben, die dem Normenkontrollrat übertragen werden sollen, die bereits bestehenden Gemeinschaftsinstitutionen, insbesondere die Europäische Kommission, nicht in der Lage sind?

13

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die für die Kommission bestehenden Pflichten in Bezug auf Transparenz und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Sozialpartner, auch im Aufgabenbereich des Normenkontrollrates sicherzustellen?

14

Wann soll sich der Normenkontrollrat nach den Vorstellungen der Bundesregierung konstituieren, und wann seine Arbeit aufnehmen?

15

Nach welchem Verfahren sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Mitglieder des Normenkontrollrates bestimmt werden, und ist vorgesehen, im Gegensatz zum Normenkontrollrat in Deutschland dort auch Vertreter von Verbraucher-, Umweltschutz-, Sozialverbänden und Gewerkschaften zu berufen?

16

Welche Initiativen jenseits des Normenkontrollrates und einer 25- prozentigen Reduzierung der Kontroll- und Statistikpflichten will die Bundesregierung beim Thema Bürokratieabbau bzw. bessere Rechtsetzung in Europa ergreifen?

Berlin, den 18. Oktober 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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