Fragen zur Hans-Joachim-Martini-Stiftung bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Ingrid Nestle, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
(Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 17/6701, 17/7073, 17/7329)
Kurz nach Eingang der ersten Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Forschungsförderung im Endlagerbereich der Hans-Joachim- Martini-Stiftung bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe“ (Bundestagsdrucksache 17/6626) bei der Bundesregierung wurden von der Webseite der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die bis dahin öffentlich zugängliche Webseite zu der bei der BGR angesiedelten Hans-Joachim-Martini-Stiftung (im Weiteren auch kurz „Stiftung“) und alle anderen die Stiftung betreffenden Informationen gelöscht.
Diese Löschungsaktion im Zusammenhang mit der wenig auskunftsfreudigen Antwort der Bundesregierung auf die o. g. Anfrage warf neue Fragen auf und führte zu zwei weiteren Kleinen Anfragen. Die Bundesregierung betonte in ihren Antworten auf diese Kleinen Anfragen, die Stiftung sei nicht bei der BGR angesiedelt. Eine merkwürdige Auffassung angesichts der engen Verquickungen der Stiftung mit der BGR, die die Bundesregierung in ihren Antworten bestätigt hat.
Fest steht, die Anschrift der Stiftung, die nach bisherigem Kenntnisstand keine eigenen Räumlichkeiten unterhielt, war stets die der BGR, die E-Mail-Adresse der Stiftung war eine E-Mail-Adresse der BGR, die Webseite der Stiftung war eine Webseite der BGR, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGR führten und führen die Geschäfte der Stiftung, und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGR fertigten die gesamte bei der BGR eingehende Briefpost an die Stiftung ab. Nicht zuletzt ist laut Satzung der Stiftung dem Präsidenten der BGR und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine ständige Mitgliedschaft im siebenköpfigen Stiftungsrat vorbehalten. Die beiden weiteren ständigen Mitgliedschaften stehen laut Satzung dem Vorsitzenden des BGR-Kuratoriums und seinem Stellvertreter zu. Diese beiden Posten werden wiederum vom BMWi besetzt. Mithin haben Mitarbeiter der Bundesregierung und von ihr berufene Personen in ihrer bei der BGR angesiedelten Funktion als BGR-Kuratorinnen und -Kuratoren die ständige Mehrheit im Stiftungsrat inne.
Wer angesichts dessen nicht von einer Stiftung bei der BGR sprechen will, bedarf schon einer besonderen Wahrnehmung. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass auch noch die drei wählbaren also „nicht-ständigen“ Mitglieder im Stiftungsrat weitere BGR-Kuratorinnen und -Kuratoren sind, also der gesamte Stiftungsrat aus Mitarbeitern der Bundesregierung und von ihr berufenen Personen des BGR-Kuratoriums besteht.
Äußerst heikel erscheint aus Sicht der Fragesteller nach wie vor (vgl. Präambel der Bundestagsdrucksache 17/7329), dass die BGR mehrere Aktenbände aus ihrem behördlichen Aktenbestand entnommen hat, die die Stiftung betrafen, und an ein bislang unbekanntes Mitglied des Stiftungsrates geschickt hat. Somit hat die BGR die Akten bewusst dem Einzugsbereich der Bundesregierung und der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Hier stellt sich nachdrücklich die Frage der rechtlichen Zulässigkeit.
Da die Bundesregierung bisherige Fragen zu den Finanzflüssen der Stiftung mit Verweis auf das Stiftungskonstrukt nach niedersächsischem Landesrecht abblockte, wird in dieser Kleinen Anfrage ein neuer Ansatz verfolgt: Es wird ausschließlich nach etwaigen Finanzflüssen an die BGR gefragt, die ihren Ursprung in der Stiftung hatten. Dabei beziehen sich die Fragen auf die Empfängerseite, also die BGR. Eine Nichtbeantwortung ist mit den bisherigen Argumenten daher nicht möglich. Ferner sei darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung an anderer Stelle Fragen zu den bis zum Jahr 1967 zurückliegenden Mittelverwendungen des ehemaligen Betreibers des Atommülllagers Asse II beantwortete (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/399 und 17/1348). Eine etwaige Nichtbeantwortung der folgenden Fragen zu den Geldflüssen von der Stiftung zur BGR mit dem Argument, sie beträfen länger zurückliegende Jahre, schiene daher wenig tragfähig und sachgerecht.
Bei dieser Bundestagsdrucksache handelt es sich mittlerweile um die vierte Kleine Anfrage zur Martini-Stiftung bei der BGR. Die bisherigen, die Stiftung betreffenden Antworten der Bundesregierung finden sich auf Bundestagsdrucksachen 17/6701, 17/7073 und 17/7329.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Gelder und Sachleistungen in welcher Höhe und zu welchem Zweck hat die BGR wann genau von der Stiftung seit deren Gründung im Jahr 1987 erhalten (bitte mindestens jahresscharfe Darlegung)?
Wann genau haben welche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der BGR seit 1987 welche Gelder und Sachleistungen in welcher Höhe und zu welchem Zweck von der Stiftung für die BGR angenommen (bitte konkretes Datum angeben oder, falls nicht möglich, bitte mindestens jahresscharfe Darlegung)?
Insbesondere, wann hat die Stiftung welche Veranstaltungen der BGR, die wann stattfanden, in welcher Höhe mitfinanziert bzw. bezuschusst?
Welche Gelder und Sachleistungen in welcher Höhe und zu welchem Zweck hat die BGR wann genau von dem Hans-Joachim-Martini-Verein, der Vorläufer der Stiftung war, seit dessen Gründung im Jahr 1981 bis zum Jahr 1987 erhalten (bitte mindestens jahresscharfe Darlegung)?
Wann genau haben welche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der BGR zwischen 1981 und 1987 welche Gelder und Sachleistungen in welcher Höhe und zu welchem Zweck vom Hans-Joachim-Martini-Verein für die BGR angenommen (bitte konkretes Datum angeben oder, falls nicht möglich, bitte mindestens jahresscharfe Darlegung)?
Insbesondere, wann hat der Hans-Joachim-Martini-Verein welche Veranstaltungen der BGR, die wann stattfanden, in welcher Höhe mitfinanziert bzw. bezuschusst?
Seit wann sind dem BMWi diese Geldflüsse der vorangegangenen Fragen 1 bis 6 bekannt (insbesondere bezüglich Fragen 1 bis 3)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit dieser Geldflüsse (insbesondere bezüglich Fragen 1 bis 3)?
Wurden alle diese Geldflüsse von der BGR korrekt ausgewiesen, und falls ja, wie und wo genau (insbesondere bezüglich Fragen 1 bis 3)?
Welche Sachleistungen in welcher Höhe hat die Stiftung auf Kosten der BGR seit 1987 genutzt bzw. erhalten?
Handelt es sich bei dem Vorsitzenden der Stiftung, an den laut Bundestagsdrucksache 17/7329, zu Frage 24 die von der BGR aus dem Aktenbestand des BGR-Präsidenten entnommene Akte gesandt wurde, um den Vorsitzenden des BGR-Kuratoriums oder den stellvertretenden Vorsitzenden des BGR-Kuratoriums?
Falls nein, handelt es sich um ein anderes Mitglied des BGR-Kuratoriums, und falls ja, welches?
Hat die BGR die rechtliche Zulässigkeit der ausschließlich auf der äußeren Beschriftung „Martini-Stiftung“ basierenden, ohne inhaltliche Prüfung erfolgten Entnahme der Akte geprüft, um die es in Bundestagsdrucksache 17/7329, zu Fragen 12 bis 14 geht?
Falls ja, wie, wann und mit welchen wesentlichen Ergebnissen?
Falls nein, warum nicht?
Wurde die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit schriftlich festgehalten?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, welchen Wortlaut hat das schriftlich Festgehaltene dieser Prüfung?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Tatsache, dass die von der BGR entnommene Akte zur Martini-Stiftung ein Aktenzeichen trug, dafür spricht, dass die darin enthaltenen Dokumente von den diese Akte pflegenden BGR-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter als aktenrelevant im Sinne der Registraturrichtlinie für das Verwalten und Bearbeiten von Schriftgut in Bundesministerien eingestuft wurde?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Tatsache, dass die fragliche BGR-Akte ein behördliche Aktenzeichen trug und Bestandteil des behördlichen Aktenbestands der BGR war, darauf hindeutet, dass die Vorgänge in der Akte jahrelang von den sie pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BGR als aktenrelevant eingestuft wurden?
Falls nein, welche Erklärung hat die Bundesregierung dann für die Anlage und Pflege dieser Akte, und vor allem auf welche Quellen welchen Datums stützt sie sich dabei?
Wie lange wurde die 1981 angelegte Akte gepflegt (bitte mindestens jahresscharfe Angabe)?
Auf welche schriftlichen und mündlichen Informationen welchen Datums stützte sich die Bundesregierung bei ihrer Antwort, sie verfüge über keine Anhaltspunkte, dass bei der in Bundestagsdrucksache 17/7329, zu Fragen 12 bis 14 behandelten Aktenübergabe gegen geltendes Recht verstoßen wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7329, zu Frage 17)?
Kann die Bundesregierung mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass es sich bei der o. g. Aktenentnahme und -weggabe an den Vorsitzenden der Stiftung um den Tatbestand des Verwahrungsbruches handelt?
Falls ja, auf welche Informationen und rechtlichen Prüfungen welchen Datums stützt sie sich bei dieser Auffassung?
Falls nein, welche Konsequenzen gedenkt sie zu ziehen und bis wann?