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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aufbau der afghanischen Polizei, Einbindung von Milizen und die Auswirkungen auf den Schutz von Menschenrechten und die Verbesserung der Sicherheitslage in Afghanistan

Aufbau der Polizei in Afghanistan, Umfang und Finanzierung, Critical Infrastructure Programme (CIP), Rekrutierung und Ausbildung afghanischer Polizisten, Beteiligung ausländischer Akteure, deutsche Polizeitrainingszentren (PTC), Nachhaltigkeit der Polizeiausbildung, Umgang mit Rechtsverstößen durch afghanische Polizisten, Pflichten deutscher Sicherheitskräfte, Berichte internationaler Organisationen, Beschwerdeinstanzen, Milizen in Nordafghanistan, Zusammenarbeit mit ISAF-Truppenstellern, Verbesserung der Sicherheitslage vor Ort<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/768809. 11. 2011

Aufbau der afghanischen Polizei, Einbindung von Milizen und die Auswirkungen auf den Schutz von Menschenrechten und die Verbesserung der Sicherheitslage in Afghanistan

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Paul Schäfer (Köln), Jan Korte, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zur Verbesserung der Sicherheitslage in Afghanistan will die afghanische Regierung ebenso wie die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) in Zukunft verstärkt auch irreguläre bewaffnete Milizen als „Afghan Local Police“ einbinden. Dies betrifft auch den Zuständigkeitsbereich der Bundeswehr im Norden Afghanistans. Einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) aus dem September 2011 zufolge sind insbesondere im Norden Hunderte von regierungsnahen, irregulären bewaffneten Kräften aufgestellt worden, um Aufständische zu bekämpfen. „Afghanistan Today“ nannte am 1. August 2011 die Zahl von 1 100 Milizen alleine in der Provinz Kunduz. Diese Initiativen bergen die Gefahr, den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen zu unterlaufen. Frühere ähnliche Ansätze wie die Afghan National Auxilliary Police (ANAP), die Afghan Public Protection Forces (APPF) oder die Local Defence Initiative haben auch nicht zur Verbesserung der Sicherheitslage beigetragen.

Neben HRW hat auch die Hilfsorganisation Oxfam mit einem Bericht im Mai 2011 aufgezeigt, wie unzureichend die Kontrolle der regulären Sicherheitskräfte ist und welche gravierenden Menschenrechtsvergehen seitens der afghanischen Polizei bzw. Hilfspolizei begangen werden. Gegenwärtig fehle es sogar an zuverlässigen und unabhängigen Kontroll- und Beschwerdeinstanzen. Täter in Uniform kämen in der Regel ungeschoren davon. Das Afghanistan NGO Safety Office äußerte in seinem ersten Quartalsbericht 2011 den Verdacht, dass der im Norden und Nordosten zu verzeichnende Anstieg der Kriminalität auch durch die Gründung von Milizen gefördert worden sei. Dies wirft Fragen nach Effizienz und Nachhaltigkeit der deutschen Ausbildungsbemühungen bei der Polizei auf sowie dem Umgang der deutschen Polizei und Bundeswehr in Afghanistan mit der Afghan National Police (ANP) und den assoziierten Milizen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Welchen Umfang haben gegenwärtig die verschiedenen regulären Polizeiformationen (Afghan Uniform Police – AUP, Afghan National Civil Order Police – ANCOP, Afghan Border Police – ABP, Counter Narcotics Police of Afghanistan – CNPA, City Traffic Police – CTP usw.) in Afghanistan, und welche Zielgröße sollen sie bis wann erreicht haben?

2

Welche Staaten und private Sicherheitsunternehmen (in wessen Auftrag) sind jeweils an der Ausbildung der verschiedenen regulären Polizeieinheiten beteiligt, und wie viele Ausbilder stellen sie jeweils?

3

Wie viele Ausbilder wären nötig, um zu gewährleisten, dass bis 2014 jeder afghanische Polizist ausgebildet sowie alphabetisiert ist?

4

Welche Kosten sind derzeit jeweils mit dem Unterhalt der verschiedenen regulären Polizeiformationen verbunden (bitte die Gehälter und weitere wichtige Kostenfaktoren gesondert herausstellen), und welchen Anteil daran haben andere Staaten bzw. internationale Programme und Organisationen?

5

Wie viele Personen wurden zwischen 2006 und 2008 für die Afghan National Auxilliary Police rekrutiert, und

in welchen Provinzen wurden ANAP-Einheiten stationiert,

durch wen wurden die ANAP-Einheiten ausgebildet,

über welche Art der Bewaffnung haben die ANAP-Einheiten verfügt, und von wem wurden die Waffen bereitgestellt,

welche Kosten waren mit der Aufstellung und dem Unterhalt der ANAP verbunden,

wie viele ANAP-Angehörige sind vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden,

wie viele ANAP-Angehörige wurden nach Beendigung des ANAP- Programms von anderen Polizeiformationen übernommen,

wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der ANAP zur Förderung der Sicherheit in Afghanistan?

6

Wie viele Personen wurden für die APPF rekrutiert, und

wie viele Angehörige umfassen die APPF derzeit, und in welchen Provinzen sind derzeit wie viele APPF-Einheiten stationiert;

durch wen werden die APPF-Einheiten ausgebildet;

über welche Art der Bewaffnung verfügen die APPF-Einheiten, und von wem wurden die Waffen bereitgestellt;

welche Kosten sind mit der Aufstellung und dem Unterhalt der APPF verbunden;

wie viele APPF-Angehörige sind vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden;

wie viele APPF-Angehörige wurden bereits von anderen Polizeiformationen übernommen;

wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der APPF zur Förderung der Sicherheit in Afghanistan?

7

Wie viele Personen wurden im Rahmen der Local Defense Initiative (LDI) seit 2009 rekrutiert, und

wie viele Angehörige umfasst die LDI derzeit, und in welchen Provinzen sind derzeit wie viele Einheiten stationiert;

durch wen werden die LDI-Einheiten ausgebildet;

über welche Art der Bewaffnung verfügen die LDI-Einheiten, und von wem wurden die Waffen bereitgestellt;

welche Kosten sind mit der Aufstellung und dem Unterhalt der LDI verbunden;

wie viele LDI-Angehörige sind vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden;

wie viele LDI-Angehörige wurden bereits von anderen Polizeiformationen übernommen;

wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der LDI zur Förderung der Sicherheit in Afghanistan?

8

Wie viele Personen wurden bislang für die Afghan Local Police (ALP) rekrutiert, und welcher Personalumfang wird jeweils bis zu welchem Zeitpunkt angestrebt, und

wie viele Angehörige umfasst die ALP derzeit, und in welchen Provinzen sind derzeit wie viele Einheiten stationiert;

durch wen werden die ALP-Angehörigen ausgebildet;

über welche Art der Bewaffnung verfügen die ALP-Angehörigen und von wem wurden die Waffen bereitgestellt;

welche Kosten sind mit der Aufstellung und dem Unterhalt der ALP verbunden;

wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der ALP zur Förderung der Sicherheit in Afghanistan, insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Regionalkommando Nord?

9

Was ist jeweils der sicherheitspolitische Ansatz bei den vorgenannten Einheiten bzw. Programmen, und wie verhalten sie sich jeweils zueinander?

10

Auf welche Weise wurde in der Vergangenheit und wird in Zukunft sichergestellt, dass die Angehörigen der ANAP, APPF, LDI und ALP nicht vorher an Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverletzungen oder Straftaten, wie z. B. dem Drogenhandel, beteiligt waren?

11

Inwiefern ist sichergestellt, dass ALP-Angehörige, die im Verdacht stehen, Straftaten begangen zu haben, bis zur Klärung der Vorwürfe nicht in die ANP aufgenommen werden, und inwiefern werden entsprechende Bestimmungen nach Einschätzung der Bundesregierung zuverlässig eingehalten?

12

Ist weiterhin beabsichtigt, die Angehörigen der ALP nach einem Jahr Dienst in die ANP aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

Welche Regelungen sind in diesem Zusammenhang getroffen worden, und welche materiellen und strukturellen Voraussetzungen existieren für eine solche Übernahme, welche Defizite gibt es hierbei?

Wie viele ALP-Angehörige sind mittlerweile in die ANP aufgenommen worden?

Inwiefern werden die ALP-Angehörigen vor ihrer Aufnahme in die ANP auf Fähigkeiten und allfällige Beteiligung an Verbrechen überprüft?

13

Was sind die Grundzüge des Critical Infrastructure Programme (CIP), und worin liegen die wesentlichen Unterschiede zur ALP?

In welchen Provinzen sind derzeit wie viele Angehörige des CIP engagiert?

Durch wen werden diese ausgebildet?

Über welche Art der Bewaffnung verfügen diese, und von wem werden die Waffen bereitgestellt?

Welche Kosten sind mit der Aufstellung und dem Unterhalt der CIP-Angehörigen verbunden?

14

In welcher Form unterstützt die Bundesregierung die Aufstellung und Finanzierung von Sicherheitskräften im Rahmen des „CIP-Programmes“?

15

Welche Mindeststandards müssen nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet sein, damit ALP-Einheiten oder „CIP-Guards“ einen Beitrag zur Sicherheit im Zuständigkeitsbereich des Regionalkommando Nord leisten können, und wie will die Bundesregierung dies sicherstellen?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Berichte von Oxfam und HRW die Problematik der Gesetzesbrüche durch afghanische Polizisten sowie der unzureichenden Kontrolle und Verantwortlichkeit dieser Kräfte?

17

Welche Konsequenzen haben die Berichte der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) über die Zustände in afghanischen Gefängnissen sowie die Berichte von Oxfam und HRW über die Gesetzesbrüche der afghanischen Polizei für die Zusammenarbeit von Bundeswehr und deutscher Polizei mit afghanischen Sicherheitsbehörden und irregulären Polizeieinheiten?

18

Wie soll das von ISAF beabsichtigte „Mentoring“ von Gefangenen in afghanischen Haftanstalten konkret vor sich gehen, wie lange soll es dauern, und inwiefern werden sich deutsche Kräfte daran beteiligen?

19

Welche externen und unabhängigen Instanzen gibt es in Afghanistan, vor denen Beschwerden über die Polizei erhoben werden können, und welche Akzeptanz erfahren diese?

Wie viele Beschwerden wurden bislang vorgebracht (bitte nach Jahren darstellen)?

Welche Erfahrungen haben diese Instanzen bislang gemacht, und was ist ihre wesentliche Bilanz?

Welche Defizite sehen diese Instanzen, einschließlich der praktischen Zugangsmöglichkeit insbesondere für illiterate Afghaninnen und Afghanen?

Ist der von European Police Office (EUPOL) vorgesehene Ombudsmann für Polizeiangelegenheiten mittlerweile eingerichtet, und wenn ja, welche Erfahrungen hat dieser gemacht?

20

Auf Grund welcher Umstände kommt die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/7135) zu der Schlussfolgerung, die afghanische Polizei weise eine „zunehmende Professionalität und Eigenständigkeit“ auf?

Inwiefern ist damit auch die Einhaltung der Menschenrechte im Dienst gemeint, und woran bemisst sich dies?

Wie erklärt sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Warnung von Menschenrechtsorganisationen vor Gewalttaten durch die afghanische Polizei?

21

Wie hoch ist derzeit die Analphabetenquote bei den regulären Polizeieinheiten (bitte soweit als möglich nach AUP, ANCOP, ABP, CNTP, CTP usw. aufschlüsseln)?

22

Wie viele afghanische Polizisten haben bislang, abgesehen von der sechsbzw. acht-wöchigen Basisausbildung, an weiterführenden Alphabetisierungskursen teilgenommen, und welches Alphabetisierungsniveau wird angestrebt (bitte möglichst nach Polizeiformationen, Dienstgraden und Jahren getrennt darstellen)?

23

Wie viele ANP-Rekruten haben bislang an den Abschlussprüfungen (nach dem Basiskurs) teilgenommen, und wie viele haben sie nicht bestanden (die Zahlen für die Jahre 2009, 2010 und 2011 bitte nach Möglichkeit herausdifferenzieren)?

Was geschieht mit jenen, die durch die Prüfung fallen?

Worin besteht die Prüfung, und inwiefern wird auch die Lese- und Schreibfähigkeit geprüft?

Wer führt die Prüfungen durch?

Wie viele Polizisten werden trotz Nichtteilnahme an oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung in den Polizeidienst übernommen?

24

Für wie nachhaltig schätzt die Bundesregierung die Ausbildung von Polizeirekruten insbesondere in jenen Fällen ein, in denen sie nach ihrer Ausbildung in Einheiten eingesetzt werden, die keinem Mentoring (etwa im Rahmen des Focused District Development – FDD) unterzogen worden sind oder in denen überwiegend Polizisten arbeiten, die keine Ausbildung erhalten haben, und ist der Bundesregierung bekannt, dass nach einem Bericht des britischen Royal United Services Institute (RUSI) und des amerikanischen Foreign Police Research Institute (FPRI) („Reforming the ANP“) unter Berufung auf einen afghanischen Beamten Polizeibeamte bestenfalls drei Monate lang „ehrlich“ bleiben können, und welche Konsequenzen werden hieraus gezogen?

25

Welche Pflichten haben deutsche Polizei- und Bundeswehrangehörige, wenn sie bei ihrem Aufenthalt in Afghanistan Kenntnis von Straftaten durch Angehörige der dortigen Sicherheitskräfte bzw. Regierungsangestellte erlangen?

Wie häufig haben deutsche Polizei- und Bundeswehrangehörige in der Vergangenheit (bitte nach Jahren gliedern) ihren Vorgesetzten Hinweise auf Straftaten durch Angehörige der afghanischen Polizei gemacht, um welche Straftaten ging es dabei, und welche Konsequenzen hatte dies?

Wie verfahren deutsche Polizisten, wenn afghanische Sicherheitskräfte, wie von Oxfam und HRW geschildert, Straftäter aus den eigenen Reihen ungeschoren lassen, und welche Konsequenzen hat dies für Ausbildung und/oder Partnering?

26

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Übergriffe von CIP Guards bzw. ALP-Angehörigen auf die Bevölkerung und über bewaffnete Auseinandersetzungen untereinander?

27

Wie viele der im Regionalkommando Nord existierenden Polizeieinheiten wurden im Rahmen des FDD von deutschen Polzisten ausgebildet, und wie viele nicht, und warum wurde entschieden, die Tätigkeit deutscher Polizisten im FDD zu Gunsten verstärkter Ausbildung in Polizeitrainingszentren auslaufen zu lassen?

28

Welche Formen des Mentorings durch die deutsche Polizei und Bundeswehr sind nach Auslaufen der deutschen Beteiligung an FDD vorgesehen, und wer wird das Mentoring durchführen?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erforderlichkeit eines mehrmonatigen Mentorings, um nach einer Ausbildung im geschlossenen Polizeitrainingszentrum verbleibende Defizite bei der Polizeiarbeit rasch erkennen und ihnen abhelfen zu können oder den Einfluss von Warlords oder sonstigen „Lokalfürsten“ auf die Polizisten identifizieren und abstellen zu können?

Wird sichergestellt, dass alle neu in die bereits FDD-ausgebildeten Polizeieinheiten abkommandierten Polizisten ebenfalls auf das gleiche Ausbildungsniveau gebracht werden, und wenn ja, wie?

29

Inwiefern wurde sichergestellt, dass mit dem Ausbau der Ausbildungskapazitäten in den deutschen Polizeitrainingszentren (PTC) auch die erforderliche Zahl von Ausbildern anwesend ist?

30

Wie viele Ausbilder sind für eine Vollauslastung der Kapazitäten in den PTC erforderlich, und wie viele sind derzeit dort tätig (bitte nach allen vier PTC aufgliedern)?

31

Wie viele Ausbilder sind derzeit in den deutschen PTC zusätzlich zu deutschen Polizeiangehörigen im Einsatz, und woher stammen diese?

Welche Ausbildung haben diese Ausbilder erhalten?

Inwiefern werden die Ausbilder einer Prüfung unterzogen, wer führt diese durch, und worauf werden die Ausbilder geprüft?

Welche Lese- und Schreibkenntnisse werden vorausgesetzt, und werden diese ebenfalls geprüft?

Wie viele Personen, die an keiner Prüfung teilgenommen bzw. sie nicht bestanden haben, sind dennoch als Ausbilder tätig?

32

Welche Angaben (bitte ggf. Schätzungen angeben) kann die Bundesregierung über die im Norden Afghanistans agierenden Milizen hinsichtlich Anzahl und Stärke, Aktionsgebiet, Kommandostrukturen sowie Loyalität gegenüber der afghanischen Regierung und ISAF machen (bitte gesondert auf jene Milizen eingehen, die Teil des Afghan Public Protection Program (AP3), LDI, CIP oder ähnlicher Programme sind)?

33

Welche Rolle spielen ehemalige Mitglieder der Mudjaheddin, Taliban, Nordallianz, Islamic Movement of Uzbekistan (IMU), Hizb-i-Islami – Gulbuddin (HIG) in jenen Milizen, die Teil des AP3, LDI, CIP oder ähnlicher Programme sind?

34

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um über die Aktivitäten von Milizen im Regionalkommando Nord informiert zu sein?

35

Mit welchen Milizen hatte das deutsche ISAF-Einsatzkontingent in den letzten fünf Jahren Kontakt aufgenommen?

36

Mit welchen Milizen hat die Bundeswehr in den letzten fünf Jahren entweder direkt oder unter Beteiligung afghanischer Behörden Vereinbarungen über lokale Unterstützungsleistungen getroffen, und was war der Gegenstand der Vereinbarungen?

37

Welche Formen der Zusammenarbeit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen welchen ISAF-Truppenstellern und welchen irregulären bewaffneten Milizen?

38

Welche Richtlinien gibt es für deutsche Polizisten und Angehörige der Bundeswehr in Afghanistan für den Umgang mit den einzelnen Milizen?

Berlin, den 9. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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