Erneute Mahnung Deutschlands durch die EU-Kommission wegen unzureichender Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Dorothea Steiner, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Hermann E. Ott, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wegen der nicht konformen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat die EU-Kommission Deutschland erneut gemahnt und eine Stellungnahme an die Bundesregierung übermittelt. Hauptgrund des Mahnschreibens ist die restriktive Auslegung des Schlüsselbegriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland, die zu einer nach Auffassung der EU-Kommission nicht adäquaten Kostendeckung und zu nicht angemessenen Wassergebühren in Deutschland führt und die das Ziel, bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen, behindert.
Während Deutschland unter Wasserdienstleistungen lediglich die Kostendeckung für die Trinkwasser- und Abwasserversorgung versteht, fasst die EU-Kommission die Bestimmung deutlich weiter und zählt dazu auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen, die Bewässerung in der Landwirtschaft, die Einschränkung von Oberflächengewässern für die Schifffahrt, den Hochwasserschutz, die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den industriellen, landwirtschaftlichen und privaten Gebrauch von Brunnen.
Die EU-Kommission verlangt von Deutschland, entsprechend Artikel 9 WRRL, eine umfassende Kostendeckung bei allen Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips zu gewährleisten.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Stand der Umsetzung der WRRL (Bundestagsdrucksache 17/360) sowie im Indikatorenbericht 2010 zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verweist die Bundesregierung darauf, dass das Ziel, bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Gewässerzustand zu erreichen, in Deutschland voraussichtlich weit verfehlt wird.
Die Bundesregierung hat bis Ende November 2011 Zeit, auf die erneute Mahnung der EU-Kommission zu reagieren. Bei Nichtbeantwortung der Mahnung bzw. nicht zufriedenstellender Antwort, kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland anregen.
Drucksache 17/7724 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Auslegung der Begrifflichkeit der Wasserdienstleistungen
Fragen26
Wie lautet der konkrete Wortlaut der Stellungnahme der Europäischen Kommission an die Bundesregierung, in dem Deutschland aufgefordert wird, endlich die Bestimmungen der WRRL – insbesondere hinsichtlich der Auslegung von Wasserdienstleistungen – einzuhalten und umzusetzen? Welche konkreten Gründe werden in der Stellungnahme der EU-Kommission vorgetragen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des Schreibens der EU-Kommission, und wie will sie den Forderungen der EU-Kommission gerecht werden?
Wird die Bundesregierung die vorgesehenen Definitionen bezüglich der Wasserdienstleistungen durch die EU-Kommission übernehmen, wenn nein, warum nicht, und womit begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auslegung der Artikel 2 Nummer 38 und Artikel 9 der WRRL?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit dem letzten Mahnschreiben der EU-Kommission im Jahr 2007 unternommen, um die Forderungen der EU-Kommission – auch in Bezug auf die Auslegung der Wasserdienstleistungen – zu erfüllen?
Mit Strafzahlungen in welcher Höhe hätte Deutschland zu rechnen, wenn die Bundesregierung den Forderungen der EU-Kommission bezüglich der Auslegung von Wasserdienstleistungen nicht nachkommt, und diese ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim Europäischen Gerichtshof einleitet?
a) Wie wird die Begrifflichkeit der Wasserdienstleistungen in den einzelnen Bundesländern ausgelegt, und für welche Bereiche werden hier Wasserentgelte in welcher Höhe erhoben? b) Welche Auswirkungen haben divergierende Auslegungen auf die Erfüllung der Ziele der WRRL sowie hinsichtlich wirtschaftlicher Belastungen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob weitere EU-Mitgliedstaaten wegen nicht konformer Umsetzung der WRRL bezüglich der Wasserdienstleistungen von der EU-Kommission ermahnt wurden?
Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie weiter ergreifen, um die Durchgängigkeit der Gewässer, insbesondere der Bundeswasserwasserstraßen, wieder herzustellen bzw. zumindest zu verbessern?
Welchen finanziellen Umfang umfasst die Umsetzung der Ziele der WRRL und die Erreichung der ökologischen Durchgängigkeit an den Bundeswasserstraßen mittelfristig?
Wie ist der aktuelle Stand des Priorisierungskonzeptes „Durchgängigkeit Bundeswasserstraßen“, und wie will die Bundesregierung die Finanzierung sicherstellen?
Welche Forschungsprojekte und Modellprojekte werden von der Bundesregierung gefördert, um die Durchgängigkeit der Gewässer beim Betrieb von Staustufen und Wasserkraftanlagen zu gewährleisten oder zumindest zu verbessern?
a) Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und der Beschränkung der Aufgaben auf ein gütermengenbezogenes Kernnetz sicher, dass an den Bundeswasserstraßen zeitnah die Umsetzung der baulichen Maßnahmen für die Gewässerdurchgängigkeit sowie für die Verbesserungen der morphologischen Strukturen gemäß den Zielen der WRRL erfolgt? b) Wie unterscheiden sich dabei die Planungen für die Kern- und Restnetze?
Inwiefern sind die Forschungs- und Planungsprojekte der Bundesanstalten für Wasserbau und Gewässerkunde zu Fischwechselanlagen für das sogenannte Restnetz der WSV durch die Reform der WSV beeinträchtigt?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl und Art der Fische vor, die beim Betrieb verschiedener Wasserkraftanlagen(typen) getötet werden, und – sofern ausreichende Erkenntnisse darüber nicht vorliegen – was unternimmt die Bundesregierung, um solche Erkenntnisse zu gewinnen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einführung einer Verpflichtung, beim Betrieb von Wasserkraftwerken regelmäßig oder zeitweise die Fischverluste zu erheben, und plant die Bundesregierung ein entsprechendes Förderprojekt einzuberufen?
Auswirkungen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik auf die Zielerreichung der WRRL
Wie bewertet die Bundesregierung die jüngsten Vorschläge der EU-Kommission zur künftigen ländlichen Entwicklung vom 12. Oktober 2011 hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umsetzung der WRRL?
Welche Auswirkungen wären in Bezug auf die Förderung der naturnahen Entwicklung von Bächen und Flüssen zu erwarten, wenn nur noch solche Ökosysteme gefördert werden könnten, die direkt von der Land- und Forstwirtschaft abhängig sind, und sich die Förderung ausschließlich auf den ländlichen Raum beschränkte?
Verfehlung der Ziele der WRRL
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer eigenen Aussage, dass die Ziele der EU-WRRL, bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Gewässerzustand zu erreichen, voraussichtlich nicht erreicht werden?
Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den derzeitigen ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer in Deutschland vor? a) Wie viel Prozent der Gewässer weisen derzeit einen guten ökologischen und chemischen Zustand auf? b) Wie hoch ist die Anzahl der Gewässer, bei der eine Zielerreichung wahrscheinlich bzw. unwahrscheinlich ist? c) Welche zentralen Hindernisse stehen den Maßnahmen entgegen, die zur Zielerreichung beitragen können?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Angriff genommen, um die Bundesländer über den derzeitigen sehr schlechten Umsetzungsstand der WRRL zu informieren, und wird die Bundesregierung den Bundesländern angesichts des sehr schlechten Zielerreichungsgrades der Länder zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen?
Weist die Bundesregierung in ihren Meilensteinberichten an die EU-Kommission bereits heute auf das voraussichtliche Verfehlen der Ziele und die Diskrepanzen zwischen den Zielwerten und dem aktuellen Zielerreichungsgrad hin, und wenn nein, warum nicht?
In welchen Bereichen und mit welcher Begründung wird die Bundesregierung die Möglichkeit zur Verlängerung der Umsetzungsfristen für die WRRL in Anspruch nehmen, und erklärt sie sich diesbezüglich jetzt bereits gegenüber der EU-Kommission?
In welcher Größenordnung ist – unabhängig von einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren wegen der nichtkonformen Umsetzung der Begrifflichkeit der Wasserdienstleistungen – mit möglichen Strafzahlungen wegen der Nichterfüllung der Ziele der WRRL zu rechnen, und ist eine solche Strafzahlung in der Mittelfristplanung berücksichtigt?