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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umstände der Rückführung von Gebeinen von Opfern deutscher Kolonialverbrechen nach Namibia und die Entschuldigungs- und Versöhnungsfrage

Reise einer namibischen Delegation nach Deutschland zur Übernahme und Repatriierung menschlicher Gebeine von Opfern deutscher Kolonialverbrechen in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, Kostenübernahme, Begleitumstände der Übergabezeremonie, Thematisierung von Völkermord und von Reparationen im Rahmen verschiedener deutsch-namibischer Gespräche, Gründe für das Ausbleiben einer Entschuldigung, Sonderbeziehung zwischen Deutschland und Namibia, Verantwortung Deutschlands, Maßnahmen zur Aufarbeitung der Kolonialzeit<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/774114. 11. 2011

Umstände der Rückführung von Gebeinen von Opfern deutscher Kolonialverbrechen nach Namibia und die Entschuldigungs- und Versöhnungsfrage

der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Yvonne Ploetz, Katrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 30. September 2011 wurden seitens der Berliner Charité 20 Totenschädel von Opfern des deutschen Vernichtungsfeldzugs gegen die Völker der Herero, Nama und Damara in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika an die Vertreter/innen der Nachfahren dieser Opfer übergeben. Dies geschah im Rahmen der Reise einer namibischen Delegation, die sich vom 26. September 2011 bis 3. Oktober 2011 in Berlin aufhielt. Sie setzte sich im Kern aus Vertreterinnen und Vertretern der Opfergruppen der Herero und Nama zusammen und wurde vom namibischen Minister für Jugend, Nationale Dienste, Sport und Kultur Kazenambo Kazenambo geleitet. Unter den Mitreisenden befanden sich neben den Chiefs auch Parlamentsabgeordnete, Regierungsbeamte und der Arbeitgeberpräsident.

Der Großteil der Fachhistoriker/-innen analysiert den Vernichtungsfeldzug des deutschen Kaiserreichs gegen die Herero, Nama und Damara zwischen 1904 und 1908 als ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts. Insofern ist die Rückführung von geraubten Gebeinen aus dieser Zeit untrennbar mit der Frage nach einer offiziellen Anerkennung als Völkermord und einer offiziellen Entschuldigung seitens der Bundesregierung als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Kaiserreichs für das den Herero, Nama und Damara zugefügte Leid verbunden.

Am 28. September 2011 organisierte ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus acht deutschen Nichtregierungsorganisationen eine Podiumsdiskussion zum Thema „Zeugen des deutschen Völkermords in Namibia“ im Berliner Haus der Kulturen der Welt (www.africavenir.org/de/projektkooperationen/restitution-nam-gebeine.html). Zu dieser wurden sowohl die namibische Delegation eingeladen, als auch Vertreter der Bundesregierung und aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Allerdings verweigerten Bundesregierung (Auswärtiges Amt, Kulturstaatsminister) und Koalitionsparteien die Teilnahme an dieser Diskussion. Der Einladung gefolgt waren Bundestagsabgeordnete der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

Trotzdem die Bundesregierung die „historische und moralische Verantwortung Deutschlands“ gegenüber Namibia und die daraus resultierenden Sonderbeziehungen stets betont, wurden weder der namibische Kulturminister noch die Delegation bei Ankunft oder während ihres Aufenthalts in Berlin von offizieller deutscher Seite empfangen. Auch entsandte die Bundesregierung keinen Vertreter, um an dem am 29. September 2011 angesetzten Gedenk- und Versöhnungsgottesdienst in der St. Matthäuskirche unter Leitung von Bischof Dr. Zephania Kameeta beizuwohnen. Die Übergabezeremonie am 30. September 2011 wurde von der Berliner Charité und nicht der Bundesregierung organisiert und durchgeführt. Als Konsequenz dieses diplomatischen Faux Pas weigerte sich Kulturminister Kazenambo Kazenambo, die Totenschädel als Vertreter der namibischen Regierung aus den Händen der deutschen Landesinstitution Charité in Empfang zu nehmen. Dies übernahm schließlich die anwesende Vertreterin des namibischen Nationalmuseums.

Lediglich zur Übergabe der 20 Totenschädel am 30. September 2011 erschien die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, um als Gast eine Rede im Namen der Bundesregierung zu halten (www.auswaertiges-amt.de/DE/ Infoservice/Presse/Reden/2011/110930-StMPieper-Rede-HereroNama.html).

Bei dieser Rede ließ die Bundesregierung abermals eine Chance ungenutzt, die begangenen Gräueltaten als solche zu benennen und sich offiziell dafür zu entschuldigen. Ohne sich die folgenden Reden des namibischen Kulturministers und der Oberhäupter der Herero und Nama anzuhören, verschwand Staatsministerin Cornelia Pieper nach ihrer eigenen Rede sofort durch eine Hintertür und provozierte hierdurch einen Eklat.

Durch ihr Verhalten vermied die Bundesregierung nicht nur den Dialog mit der namibischen Seite, sie verweigerte ihn sogar mehrfach aktiv. Auch ein dringlicher Brief des außenpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE. Wolfgang Gehrcke an den Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, nach einem Treffen zwischen Delegationsmitgliedern und Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE. am 29. September 2011 blieb unbeantwortet und ohne Wirkung. Im Nachgang wird nun versucht, die Ereignisse umzudeuten und der namibischen Seite die Schuld am diplomatischen Debakel zu geben. So sagte der deutsche Botschafter Egon Kochanke bei der Ankunft der Gebeine in Namibia: „There were private programmes organised by German civil society and minority parties in parliament who are in the opposition and you can not expect that the German government is represented there (…) if you want to have real reconciliation and cooperation, then the only way is working with the German government instead of working with those you think are your friends.“ (New Era, 5. Oktober 2011: www.newera.com.na/article.php?articleid=40998).

Am 3. November 2011 wies der namibische Außenminister Utoni Nujoma die mehrfach seitens der Bundesregierung wiederholte Aussage zurück, dass die „namibische Regierung (…) die Frage der Wiedergutmachung bisher nicht im Rahmen eines offiziellen Dialogs gegenüber der Bundesregierung thematisiert“ habe und dass sie „sich der Bundesregierung gegenüber die vom namibischen Parlament mit Entschließung vom Oktober 2006 unterstützten Entschädigungsforderungen der Herero nicht zu eigen gemacht“ hätte (Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 17/6227 und zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/6813). In der namibischen Presse heißt es: „The Namibian Government has not failed to take ownership oft the demand for compensation for the 1904 to 1908 genocide (…) Nujoma said the matters of the genocide and reparations have been discussed on several occasions during Speaker Theo-Ben Gurirab’s visit to Germany in 2007 (…) Government has also met with consecutive German ambassadors to Namibia to pursue the inter-parliamentary dialogue forum, but to no avail. Nujoma said he himself has also on numerous occasions tried to raise the reparation issues on his visits to Germany. (…) ‘The Namibian Government believes that national reconciliation can be hindered significantly if the issues are not addressed in the comprehensive manner. This is primarily because omitting this relevant chapter of our history may lead to future tensions between Namibians and German nationals as well as domestically with German-speaking Namibians’, said Nujoma.“ (The Namibian, 3. November 2011: www.namibian.com.na/index.php?id=28&tx_ttnews[tt_news]=89520&no_cache=1) Das Auswärtige Amt bekräftigte zeitgleich zu diesen Aussagen die hierzu im Widerspruch stehende Aussage: „Die Bundesregierung ist sich mit der namibischen Regierung darin einig, dass die Schädel-Rückführung nicht politisch und emotional für die Unterstützung der Forderung nach Anerkenntnis eines Völkermords seitens der Bundesregierung und daraus abgeleiteter Wiedergutmachungsansprüche instrumentalisiert werden darf.“ (Auswärtiges Amt: „Sachstand: Rückgabe der Herero-Schädel an Namibia“, November 2011).

Wir verweisen als weitere Einleitung auf die Vorbemerkungen der Kleinen Anfragen vom 30. Mai 2011 und 3. August 2011 (Bundestagsdrucksachen 17/6011 und 17/6754). Die in der Antwort auf die erste Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/6011) zum Ausdruck gebrachte Tendenz der Bundesregierung, auf konkrete Fragen nur allgemein, ausweichend oder gar nicht zu antworten, hat sich in der Antwort auf die zweite Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/6754) noch verschärft. Deshalb übermittelte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. am 14. September 2011 eine Beschwerde an das Auswärtige Amt. Die Antwort vom 29. November 2011 durch die Staatsministerin Cornelia Pieper fiel abermals nicht befriedigend aus. Auch deshalb stellen wir nun diese erneute Kleine Anfrage.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Woraus leitet sich nach Ansicht der Bundesregierung qualitativ das „Besondere“ der historischen und moralischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia ab, im Unterschied zu anderen ehemaligen deutschen Kolonien wie beispielsweise Togo und Ghana (Togoland), Tanzania, Ruanda und Burundi (Deutsch-Ostafrika) und Kamerun?

2

Inwiefern teilt die Bundesregierung die im einstimmig angenommenen Beschluss vom 16. Juni 2005 (Plenarprotokoll 15/181) zum Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit dem Titel „Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen“ (Bundestagsdrucksache 15/5689) enthaltenen Aussagen bezüglich des Völkermords an den Armeniern:

a) „Zahlreiche unabhängige Historiker, Parlamente und internationale Organisationen bezeichnen die Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Völkermord. Die Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reichs, die Republik Türkei, bestreitet bis heute entgegen der Faktenlage, dass diesen Vorgängen eine Planmäßigkeit zugrunde gelegen hätte bzw. dass das Massensterben während der Umsiedlungstrecks und die verübten Massaker von der osmanischen Regierung gewollt waren“?

b) „Diese fast vergessene Verdrängungspolitik des Deutschen Reiches zeigt, dass dieses Kapitel der Geschichte auch in Deutschland bis heute nicht befriedigend aufgearbeitet wurde“?

3

Inwieweit bestreitet oder stimmt die Bundesregierung zu, dass der Vertreibung und Vernichtung der Herero, Nama und Damara durch deutsche Kolonialtruppen eine Planmäßigkeit zugrunde gelegen hat bzw. dass das Massensterben während der Vertreibungen und in deutschen Konzentrationslagern und die verübten Massaker von der deutschen Reichsregierung gewollt waren?

4

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung zahlreicher Historikerinnen und Historiker und internationaler Organisationen, die die damaligen Vorgänge bezüglich der Vertreibung und Vernichtung der Herero, Nama und Damara durch deutschen Kolonialtruppen als Völkermord bezeichnen, so wie es auch die Bundesministerin a. D. Heidemarie Wieczorek-Zeul in ihrer Rede vom 14. August 2004 in Namibia tat: „Die damaligen Gräueltaten waren das, was heute als Völkermord bezeichnet würde“?

5

Teilt die Bundesregierung die unterschiedliche Bewertung des Deutschen Bundestages der osmanisch-türkischen Gräueltaten an den Armeniern und der deutschen Gräueltaten an den Herero, Nama und Damara insofern, dass dieser erstere als Völkermord bezeichnet und anerkennt und letztere bislang nicht als Völkermord bezeichnen oder anerkennen will (vgl. Ablehnung des Antrags „Anerkennung und Wiedergutmachung der deutschen Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika“, Bundestagsdrucksache 16/4649)? Wenn ja, warum und wie begründet sie dies?

6

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es im Hinblick auf die grausame und menschenverachtende Kolonialpolitik des Deutschen Kaiserreichs, ebenso wie im Falle des Völkermords an den Armeniern, eine fast vergessene Verdrängungspolitik des Deutschen Reiches und seiner Nachfolgestaaten gibt und dieses Kapitel der Geschichte in Deutschland bis heute nicht befriedigend aufgearbeitet wurde?

7

Warum hat Staatsministerin Cornelia Pieper am 30. September 2011 im Rahmen ihrer in der Berliner Charité gehaltenen Rede keine offizielle Entschuldigung seitens der Bundesregierung für die durch das Deutsche Kaiserreich zwischen 1904 und 1908 in Deutsch-Südwestafrika verübten Gräueltaten, die gemeinhin als Völkermord gelten, ausgesprochen?

8

Inwieweit kommt eine offizielle Entschuldigung seitens der Bundesregierung bezogen auf die Gräueltaten deutscher Kolonialtruppen an Herero, Nama und Damara aus Gründen der damit möglicherweise verbundenen Entschädigungsforderungen und -verpflichtungen nicht in Frage?

9

Käme für die Bundesregierung eine offizielle Entschuldigung für die deutschen Verbrechen in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika dann in Frage, wenn sich die namibische Regierung und die Opfergruppen der Herero, Nama und Damara verpflichten würden, keine Entschädigungsforderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, deren Institutionen und deutschen Unternehmen zu stellen?

10

Treffen die Aussagen des namibische Außenministers Utoni Nujoma vom 3. November 2011 zu, dass die Fragen des von einigen Historikern bezeichneten Völkermords und von Reparationen im Rahmen mehrerer Gelegenheiten während des Deutschlandbesuchs von Parlamentspräsident Dr. Theo-Ben Gurirab 2007 diskutiert wurden und er selbst mehrfach versucht habe, die Wiedergutmachungsfragen während seiner Deutschlandbesuche anzusprechen (vgl. The Namibian, 3. November 2011: www.namibian.com.na/index.php?id=28&tx_ttnews[tt_news]= 89520&no_cache=1)?

11

Wie sind diese Ausführungen des namibischen Außenministers Utoni Nujoma vom 3. November 2011 in Einklang zu bringen mit der dazu im Widerspruch stehenden mehrfach bekräftigten Aussage der Bundesregierung, die „namibische Regierung hat sich bisher die Reparationsforderungen nicht zu eigen gemacht“ und „die Frage der Wiedergutmachung bisher nicht im Rahmen eines offiziellen Dialogs gegenüber der Bundesregierung thematisiert“ (vgl. Antworten zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 17/6227 und zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/6813)?

12

Zu welchen Anlässen, bei welchen Treffen und zu welchen Zeitpunkten wurden die Fragen von Völkermord und Reparationen mit Vertretern der namibischen Regierungen seit 2004 seitens der namibischen oder deutschen Regierungen thematisiert oder besprochen, und was waren die genauen Inhalte dieser Gespräche, vor allem im Hinblick darauf, dass sich die Bundesregierung nach eigener Aussage „in einem regelmäßigen Dialog mit der namibischen Regierung über sämtliche Aspekte der Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia“ befinde (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/6813)?

13

Was genau wurde im Hinblick auf die Fragen von Völkermord und Reparationen mit dem namibischen Parlamentspräsidenten Dr. Theo-Ben Gurirab während seines Deutschlandbesuchs 2007 besprochen, und mit welchem Ergebnis, nachdem die namibische Nationalversammlung in einem einstimmigen Beschluss 2006 die Gräueltaten als Völkermord anerkannt und Verhandlungen über Wiedergutmachung und einen offiziellen Dialog zwischen beiden Ländern hierüber gefordert hat?

14

Was genau wurde im Hinblick auf die Fragen von Völkermord und Reparationen mit dem namibischen Außenminister Utoni Nujoma während seiner Deutschlandbesuche besprochen, zu welchen Zeitpunkten, und mit welchem Ergebnis?

15

Was genau wurde seit dem erwähnten Beschluss der namibischen Nationalversammlung in 2006 im Hinblick auf die von namibischer Seite gewünschte Fortsetzung und Vertiefung des interparlamentarischen Dialogs zwischen den deutschen Botschaftern und der namibischen Regierung besprochen, zu welchen Zeitpunkten und mit welchem Ergebnis?

16

Welche Gründe gab es für die Bundesregierung, die namibische Delegation, angeführt von Kazenambo Kazenambo, Minister für Jugend, Nationale Dienste, Sport und Kultur in Namibia,

a) nicht offiziell durch den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin, den Bundesaußenminister oder den Kulturstaatsminister empfangen zu lassen,

b) nicht den diplomatischen Gepflogenheiten entsprechend, zwischen der Ankunft der namibischen Delegation am 26. September 2011 und der Übergabe der Totenschädel am 30. September 2011 staatsoffiziell zu begrüßen, zu empfangen und sie zu einem offenen Dialog mit der Bundesregierung einzuladen?

17

Welche konkreten Termine haben die Bundeskanzlerin, der Bundesminister des Auswärtigen, der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Kulturstaatsminister zwischen dem 26. und 30. September 2011 wahrgenommen, so dass keiner von ihnen den namibischen Minister Kazenambo Kazenambo und die Delegation im Vorfeld des 30. September 2011 empfangen bzw. an der Podiumsdiskussion am 28. September 2011, am Gedenkgottesdienst am 29. September 2011 oder an der feierlichen Übergabezeremonie am 30. September 2011 teilnehmen konnte?

18

Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie dem wiederholt und mit Nachdruck vorgetragenen Bekenntnis zum schweren historischen Erbe, der daraus resultierenden moralischen und historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia und der Sonderbeziehung zwischen den beiden Staaten gerecht wird, wie es die Staatsministerin Cornelia Pieper am 30. September 2011 auch in ihrer Rede erneut betonte, wenn

a) statt eines gleichrangigen Bundesministers lediglich die Staatsministerin Cornelia Pieper zur Übergabe der 20 Totenschädel im Beisein des namibischen Ministers Kazenambo Kazenambo zur Berliner Charité entsandt wurde,

b) der offizielle Gastgeber der Übergabezeremonie der Gebeine die Berliner Charité war und damit nicht die Bundesregierung,

c) die Staatsministerin Cornelia Pieper am 30. September 2011 lediglich Zeit erübrigen konnte, um ihre eigene Rede bei der Übergabezeremonie vorzutragen, aber nicht, um der Rede des namibischen Ministers für Jugend, Nationale Dienste, Sport und Kultur und den folgenden Ansprachen der Chiefs und Sprecher der Herero und Nama zuzuhören?

19

Inwiefern hat die Bundesregierung entsprechend ihrer zuvor stets erklärten Bereitschaft zur Kostenübernahme (siehe Antworten zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 17/6227 und zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/6813) und aufgrund der „besonderen historischen und moralischen Verantwortung“ Deutschlands gegenüber Namibia von sich aus der namibischen Regierung und den Opfergruppen eine Übernahme der anfallenden Reise- und Transportkosten der Delegation und der 20 Totenschädel angeboten?

20

Welche Kosten und Aufgaben hat die Bundesregierung für die Reise der namibischen Delegation und die Rückführung der Gebeine übernommen, bzw. in welcher Höhe hat sich die Bundesregierung konkret an welchen angefallenen Kosten im Zusammenhang mit der Delegationsreise, Übergabe und Rückführung der 20 Totenschädel nach Namibia beteiligt,

a) für Visa, Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Programm, das Busunternehmen, die beiden Zeremonien (St. Matthäuskirche und Charité) etc., der Delegationsmitglieder sowie die Transportkosten der Gebeine (bitte konkret aufgeschlüsselt in Euro und auch nach Verpackungs- und Transportkosten etc. auflisten),

b) im Bereich der notwendigen Verwaltungsabläufe (z. B. die für die Überführung erforderlichen offiziellen Formulare und Dokumente, die bearbeitet werden müssen etc.)?

21

Sollte die Bundesregierung die Kosten und Aufgaben im Zusammenhang mit der Delegationsreise und Rückführung der Gebeine nach Namibia nicht oder nur teilweise übernommen haben, wer war für welchen Teil der Rückgabe verantwortlich, bzw. wer hat welchen Teil logistisch, verwaltungstechnisch und der Kosten übernommen?

22

Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass

a) die finanzielle Unterstützung der Rückführung der Gebeine und eine würdige Übergabe- bzw. Bestattungszeremonie eine großzügige Geste der bundesdeutschen Seite gegenüber Namibia und den Nachfahren der Opfer ist, obwohl die Köpfe der zwischen 1904 und 1908 bei Aufständen gegen die Kolonialherrschaft der Deutschen ermordeten Herero, Nama und Damara von Deutschen nach Deutschland verbracht und für ihre Rassenforschung benutzt worden sind,

b) es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, die kompletten Kosten für die Rückübertragung der geraubten menschlichen Überreste seitens der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen?

23

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, die von Deutschland seit der Unabhängigkeit der Republik Namibia für die Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Mittel würden vor allem einem Appeasement und einer Ruhigstellung gegenüber Namibia dienen, um Maßnahmen zur Umverteilung des seit der Kolonialzeit immer noch zu 80 Prozent im Besitz der weißen Minderheit befindlichen kommerziellen Farmlands zu vermeiden?

24

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Entschädigung für Enteignung und Völkermord etwas gänzlich anderes ist als Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere weil die Festlegung der Mittelverwendung aus einer Entschädigung im Gegensatz zur an Bedingungen und Rechenschaftslegung geknüpften Verwendung von Mitteln aus der Entwicklungszusammenarbeit allein Sache des Empfängers ist und die Entschädigungsgeber lediglich sicherzustellen haben, dass die Entschädigung wie vom Empfänger gewünscht verwendet wird?

25

Welche deutschen Unternehmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung während der Kolonialherrschaft in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika aktiv, und welche Kooperationen gab es zwischen diesen Unternehmen, der deutschen Kolonialverwaltung und den deutschen „Schutztruppen“ beim Erwerb von Land, bei der Enteignung und Vertreibung der einheimischen Bevölkerung und bei der Zuführung, Aufsicht und Disziplinierung einheimischer Zwangsarbeiter in diesen deutschen Unternehmen?

26

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aussage, die „deutsche Kolonialvergangenheit ist und wird durch die Geschichtswissenschaft in differenzierter Weise erforscht“ und deshalb sei die „Schaffung einer Stiftung bzw. eines Fonds zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte, der von der Bundesregierung und deutschen Unternehmen gespeist würde (…) nicht geplant“ (Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 17/6813) in einem Widerspruch dazu steht, dass der „Bundesregierung (…) keine eigenen Erkenntnisse (vorliegen), ob und in welchem Umfang deutsche Unternehmen im damaligen Deutsch-Südwestafrika von Zwangsarbeit und Enteignungen profitiert haben“ (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/6813)?

27

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung konkret zu ergreifen, um die deutsche Kolonialvergangenheit in angemessener Weise auch für sich selbst aufzuarbeiten und in diesem Zusammenhang herauszufinden, ob und in welchem Umfang deutsche Unternehmen im damaligen Deutsch-Südwestafrika von Zwangsarbeit und Enteignungen profitiert haben?

28

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sie über den durch sie herbeigeführten diplomatischen Eklat sowie durch das Ausbleiben einer offiziellen Entschuldigung, Meinungen besonders bei weißen deutschstämmigen Namibiern befördert, die den von namibischer Seite betriebenen Aufwand für die Rückführung der 20 Totenschädel für übertrieben und die Geschichte über die intendierte und weitgehend erfolgte Vernichtung der Herero, Nama und Damara für „aufgebauscht und fabriziert“ halten (vgl. u. a. www.az.com.na/leserbriefe/andere-leben-am-existenzminimum.135336.php)?

29

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Ausbleiben der unmissverständlichen Bitte um Entschuldigung für die Gräueltaten an den Herero, Nama und Damara auch und insbesondere den bis heute in Namibia lebenden weißen deutschstämmigen Namibiern schadet, da ihr Verhältnis zu und die Versöhnung mit den Nachfahren der Opfergruppen empfindlich gestört wird – auch weil ihre Anwesenheit nicht zuletzt Folge des Vernichtungskrieges und Landenteignung unter der deutschen Kolonialherrschaft ist?

30

In welcher Form hat sich die Bundesregierung an den von Staatsministerin Cornelia Pieper in ihrer Rede vom 30. September 2011 in der Berliner Charité aufgeführten, durchweg von zivilgesellschaftlichen Gruppen initiierten „Gesten, die deutlich machen, dass es uns Deutschen mit der Bitte um Versöhnung ernst ist“ konkret beteiligt und inwiefern hat sie „die Umbenennung von Straßen mit kolonialer Namensgebung in mehreren deutschen Städten, die Umwidmung des Kolonial-„Ehrenmals“ in ein Antikolonialdenkmal in Bremen oder zuletzt 2009 die feierliche Enthüllung des Namibia-Gedenksteins auf dem Garnisonsfriedhof in Berlin-Neukölln“ finanziell, organisatorisch oder politisch unterstützt?

31

Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem erwähnten 2009 feierlich enthüllten Namibia-Gedenkstein auf dem Garnisonsfriedhof in Berlin-Neukölln,

a) in dem in unterschichtiger und verharmlosender Weise allgemein der Opfer des „Kolonialkrieges“ gedacht wird, also auch der deutschen Kolonialsoldaten, die als Täter für den Vernichtungskrieg gegenüber den Herero, Nama und Damara verantwortlich waren, eine „Erinnerungs- und Versöhnungsarbeit für die während der Kolonialzeit verübten Gräueltaten“ und ein Zeichen, „dass es uns Deutschen mit der Bitte um Versöhnung ernst ist“ (vgl. Rede von Staatsministerin Cornelia Pieper vom 30. September 2011)?

b) sowie dem unmittelbar daneben befindlichen wuchtigen Gedenkstein für die gefallenen Berliner Kolonialsoldaten, die am Vernichtungskrieg im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika aktiv beteiligt waren, ein Symbol für die Schieflage im historischen Verständnis des deutschen Vernichtungskriegs gegen die Herero, Nama und Damara und eine falsche Gewichtung zwischen Tätern und Opfern?

32

Inwieweit sieht die Bundesregierung in ihrer expliziten Intervention von 2009, die damals verhinderte, dass auf dem erwähnten Namibia- Gedenkstein weder der Begriff „Völkermord“ noch die Zahl der ermordeten afrikanischen Männer, Frauen und Kinder erwähnt werden, eine der „Gesten, die deutlich machen, dass es uns Deutschen mit der Bitte um Versöhnung ernst ist“ und eine angemessene „Erinnerungs- und Versöhnungsarbeit für die während der Kolonialzeit verübten Gräueltaten“, wie es in der Rede von Staatsministerin Cornelia Pieper vom 30. September 2011 heißt?

33

Inwieweit sieht die Bundesregierung in den (getöteten) deutschen Kolonialsoldaten, die sich an den Verbrechen wie Vertreibung, Enteignung und Massakern mitschuldig gemacht haben, „Opfer von Krieg“?

34

Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Aussage der Staatsministerin Cornelia Pieper: „Wir gedenken anlässlich des heutigen Rückgabeaktes der Opfer von Krieg und Gefangenschaft“

a) nicht nur ein fragwürdiges unterschiedsloses Gedenken an Opfer und Täter des deutschen Vernichtungskriegs in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, sondern darüber hinaus auch eine Relativierung der Verbrechen der Täter gegenüber den Opfern,

b) trotz des darin zum Ausdruck kommenden unterschiedslosen Gedenkens an Opfer und Täter des deutschen Vernichtungskriegs eine Bitte der Bundesregierung an die namibische Bevölkerung um Versöhnung und ein Zeichen dafür, dass Deutschland und die Deutschen ihre Vergangenheit kennen und für eine „Erinnerungs- und Versöhnungsarbeit für die während der Kolonialzeit verübten Gräueltaten“ eintreten, sowie dafür, „dass es uns Deutschen mit der Bitte um Versöhnung ernst ist“ (vgl. Rede von Staatsministerin Cornelia Pieper vom 30. September 2011)?

35

Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung zur Aufarbeitung der „Kolonialzeit“ und dem „Kolonialkrieg“ im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika ergriffen und unterstützt, und welche wird sie in Zukunft ergreifen und unterstützen, damit diese „Teil des deutschen Bewusstseins und vieldiskutierter Gegenstand des gegenwärtigen politischen, gesellschaftlichen und geschichtswissenschaftlichen Diskurses“ werden (vgl. Rede von Staatsministerin Cornelia Pieper am 30. September 2011)?

36

Woraus leitet die Bundesregierung ihre Erkenntnis konkret ab, dass „Kolonialzeit und der Kolonialkrieg (…) Teil des deutschen Bewusstseins und vieldiskutierter Gegenstand des gegenwärtigen politischen, gesellschaftlichen und geschichtswissenschaftlichen Diskurses“ sind (Rede von Staatsministerin Cornelia Pieper am 30. September 2011)?

37

Sind in den kommenden Jahren weitere Repatriierungen menschlicher Überreste namibischen Ursprungs aus deutschen Sammlungen und Archiven nach Namibia vorgesehen? Wenn ja, aus welchen Sammlungen und Archiven genau, an welchen Orten, und zu welchen genauen oder ungefähren Zeitpunkten, und inwiefern wird sich die Bundesregierung konkret an der kommenden sowie den dann möglicherweise weiter folgende Übergaben finanziell, logistisch, politisch und personell beteiligen?

Berlin, den 14. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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