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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

GASP-Missionen zur Pirateriebekämpfung sowie der Einsatz privater Sicherheitsdienste im Golf von Aden und Somalia

Fischfang durch ausländische Reedereien im Golf von Aden und vor Somalias Küste, Erträge lokaler Fischer, militärische Bekämpfung der Seepiraterie, Aktivitäten und Umstände der Verhaftung mutmaßlicher Piraten, Haftbedingungen, Schutz von Handelsschiffen, US-Drohneneinsatz, Tätigkeiten privater Sicherheitsfirmen in Somalia sowie im Golf von Aden, rechtliche Grundlagen, Kooperation mit anderen Akteuren, Einmarsch kenianischer Truppen in Somalia, Offensive der somalischen Übergangsregierung und der Mission AMISOM gegen Al Shabab-Milizen<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.12.2011

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/786522. 11. 2011

GASP-Missionen zur Pirateriebekämpfung sowie der Einsatz privater Sicherheitsdienste im Golf von Aden und Somalia

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Internationale Fischfangflotten – darunter die mit erheblichen öffentlichen Mitteln geförderte EU-Fischerei – haben die Erträge lokaler Fischer am Horn von Afrika, wie auch vor vielen anderen Küsten Afrikas und weltweit, erheblich geschmälert. In Westafrika haben daraufhin viele Fischer ihre Dienste Menschen angeboten, die ohne Visum in die Europäische Union (EU) einreisen wollten oder unternahmen selbst den lebensgefährlichen Versuch, illegal über die Kanarischen Inseln in die EU einzureisen. Am Horn von Afrika hingegen suchten viele Fischer ein neues Auskommen in der Piraterie. Einige mutmaßliche Piraten berichteten auch davon, dass sie gezwungen wurden, sich einer Piratengruppe anzuschließen (siehe: „Somalier wurde zum Überfall gezwungen“ in DIE WELT vom 26. September 2011). Andere betrachten sich selbst als eine Art Küstenwache, welche die Ausbeutung der Fischbestände oder die illegale Giftmüllverklappung vor der Küste Somalias verhindern wollen (vgl. Wie Fischer zu Piraten wurden, www.greenpeace-magazin.de/index.php?id=2684).

Die seit 2007 von der internationalen Gemeinschaft anerkannte somalische Übergangsregierung hat gegen beide Phänomene bis heute keine effektiven Maßnahmen ergreifen können. Stattdessen erlaubte sie u. a. der EU, sowohl in ihren Küstengewässern, als auch an Land die Piraterie militärisch zu bekämpfen.

Der Kampf gegen die Piraterie wird (neben dem Schutz von Nahrungsmittellieferungen) v. a. mit dem Schutz der Handelsschifffahrt begründet, welche die Umwelt am Golf von Aden ebenfalls belastet, ohne jedoch der ansässigen Bevölkerung irgendwelchen Nutzen zu bringen.

Die militärische Bekämpfung der Piraterie am Golf von Aden hat bislang keine eindeutigen Erfolge hervorgebracht. Der „Newsletter Verteidigung“ (44/2011) behauptet im Gegenteil: „Das sich etablierende Phänomen der Piraterie greift wie ein Steppenfeuer um sich. Aktuell werden von allen Weltmeeren in zunehmendem Maße Überfälle und Entführungen gemeldet“. Zur Folge hatte deren militärische Bekämpfung jedoch eine weitere Ausdehnung des Aktionsradius der Piraten sowie deren weitere Professionalisierung (etwa die Ausrüstung mit schweren Waffen), welche Somalia weiter destabilisieren kann. Insbesondere gegen die Hintermänner der Piraten, die u. a. in London vermutet werden, wurden bislang keine juristischen Maßnahmen eingeleitet. Der Piratenprozess in Hamburg ebenso wie entsprechende Prozesse in Kenia und auf den Seychellen sowie die Todesurteile gegen mutmaßliche Piraten im Jemen, zeigen zahlreiche rechtsstaatliche Defizite, die mit einer Auslagerung der Justiz der am Horn von Afrika militärisch aktiven Staaten einhergehen und die Rechtmäßigkeit der Verurteilung mutmaßlicher Piraten in Frage stellen. Rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung oder der richterliche Prüfvorbehalt gegen Inhaftierung sind mit der militärischen Pirateriebekämpfung nicht zu vereinbaren.

Nicht abschätzbar hingegen sind die Folgen dieser militärischen Pirateriebekämpfung für die Anwohner der Region. So sind die Bedingungen für somalische Fischer aufgrund des EU-Militäreinsatzes Atalanta noch schwieriger geworden. Auch die Flucht aus Somalia auf die arabische Halbinsel, die in der Vergangenheit eine der zentralen Reaktionsformen auf Dürren und Hungerkatastrophen in Ostafrika war, wird durch den Kampf gegen die Piraterie behindert und deutlich gefährlicher. Zehntausende Flüchtlinge, die jährlich den Golf von Aden passieren, müssen nicht nur damit rechnen, von EU-Kriegsschiffen als mutmaßliche Piraten behandelt zu werden, sondern auch, von der jemenitischen Küstenwache als solche festgenommen und im schlimmsten Falle zum Tode verurteilt zu werden. Deutschland hat den Beitrag der jemenitischen Küstenwache trotz dieser Todesurteile als „Beitrag zu Frieden und Sicherheit am Golf von Aden“ gewürdigt und sie deshalb seit 2009 mit 750 000 Euro unterstützt.

Amnesty International hingegen kritisierte bereits vor dem Ausbruch der aktuellen Proteste aufgrund der Menschenrechtslage die internationale Unterstützung für den jemenitischen Sicherheitsapparat und äußerte die Vermutung, diese sei vornehmlich durch die Angst vor Terroranschlägen auf der arabischen Halbinsel und im Golf von Aden (Attentate auf Öltanker und Handelsschiffe) motiviert (siehe AI-Bericht „Yemen: Cracking down under pressure“ vom 25. August 2010). Tatsächlich räumte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/7299, zu Frage 18) ein, sie sei der Auffassung, dass die Sicherheit im Golf von Aden „von Piraterie, terroristischen Aktivitäten, Waffen- und Drogenhandel sowie Menschenhandel gefährdet“ sei und „die durchgängige Anwesenheit von Kriegsschiffen … dieses Seegebiet für die Handelsschifffahrt seit Ende 2008 deutlich sicherer gemacht“ habe. Eine deutliche Abgrenzung der Bekämpfung der genannten Bedrohungen scheint dabei nicht immer stattzufinden. So wurden etwa die im Rahmen der Mission Atalanta eingesetzten Seefernaufklärer PC3-Orion zugleich auch im Rahmen des US-geführten „Krieg gegen den Terror“ eingesetzt. Seit Längerem ist nun auch der Einsatz deutscher privater „Sicherheitsfirmen“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,780816,00.html) vor den Küsten im Gespräch. Derzeit werden solche private Sicherheitsfirmen bereits innerhalb Somalias eingesetzt und agieren dort faktisch in einem rechtsfreien Raum. Zeugenaussagen (www.dradio.de/dlf/sendungen/einewelt/1522694/) zufolge haben diese Firmen vor Ort auch verbotene Waffen wie Cluster-Munition eingesetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die tatsächliche Beteiligung von Fischern aus afrikanischen Staaten (insbesondere Somalia, Jemen, Kenia und auf der afrikanischen Westküste aus Marokko und der Westsahara) an der Ausbeute der Küstengewässer, und in welchem Verhältnis stehen diese zu dem Umfang des Fischfangs durch europäische und US-amerikanische Reedereien (bitte nach den Fangquoten, der Flagge der Schiffe, dem Herkunftsland der Reedereien und das betreffende Fischgebiet auflisten)?

2

Wie hoch ist die prozentuale Beteiligung der deutschen Reeder bzw. Handelsschiffe unter deutscher Flagge an der Welthandelsflotte und an der Nutzung des Golfes von Aden?

3

Wie hoch ist der Anteil europäischer und ausländischer Fischfangflotten an dem Gesamtvolumen der Fischausbeute der somalischen Gewässer seit 1991?

4

Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf das Volumen, die Art und die Ursprungsländer von Giftmüll, welcher durch europäische und ausländische Schiffe in somalische Gewässer seit 1991 verklappt wurde?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesamtzahl der Angriffe von mutmaßlichen Piraten auf ausländische Schiffe seit 1991 im Golf von Aden (bitte nach Ort, Name der angegriffenen Schiffeinheit, Zahl der Verletzten und Toten, der Beteiligung bzw. Unterstützung durch militärische Streitkräfte, Zahl der in Gewahrsam Genommenen und evtl. Versenkung der mutmaßlichen Piratenseeeinheit auflisten)?

a) Wie viele dieser Angriffe mutmaßlicher Piraten wurden unter Verwendung oder der Androhung von Waffengewalt durchgeführt?

b) Welche Arten von Waffen führten die Piraten jeweils mit sich?

c) Welche Staatsangehörigkeit hatten die mutmaßlichen Piraten?

d) Wie hoch war die Zahl der Verletzten und Getöteten unter den mutmaßlichen Piraten und den angegriffenen Schiffsbesatzungen?

e) Gegen welche Art von Schiffen richteten sich die mutmaßlichen Piratenangriffe?

f) Wie viele dieser mutmaßlichen Piraten wurden vor Gericht gestellt, und mit welchem Ausgang?

6

Kann die Bundesregierung die oben zitierte Aussage des „Newsletter Verteidigung“ über einen drastischen Anstieg der Piraterie bestätigen?

7

Was ist der Bundesregierung über die Art der Bewaffnung der Piraten bekannt, und kann sie bestätigen, dass die Piraten im Golf von Aden seit Beginn der ATALANTA-Mission zunehmend schwerer bewaffnet sind?

8

Wie viele Angehörige welcher Streitkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zu deren Schutz auf Handelsschiffen im Golf von Aden stationiert worden, welche Schiffe davon transportierten ausschließlich Waren im Auftrag des Welternährungsprogramms, und befanden sich hierunter auch Soldaten der Bundeswehr?

9

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Verlauf der Strafverfolgung und die Haftbedingungen der von der Deutschen Marine oder EU-Mitgliedstaaten in Gewahrsam genommenen mutmaßlichen Piraten in Kenia, auf den Seychellen, auf Mauritius, im Jemen und anderswo, die im Golf von Aden aufgebracht wurden?

10

Welche Vereinbarungen, Abkommen oder Formen der Zusammenarbeit haben die EU und Deutschland bezüglich der Überstellung mutmaßlicher Piraten, der Durchführung von Strafverfahren und der Strafverbüßung mit welchen Ländern abgeschlossen bzw. welche werden geplant?

11

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/7299) nur drei von insgesamt 27 durch die Deutsche Marine in Gewahrsam genommenen und der Piraterie verdächtigen Personen, einer ordentlichen Gerichtsbarkeit in Kenia zugeführt wurden?

a) In welcher Entfernung vom Festland wurden die 27 durch die Deutsche Marine in Gewahrsam genommenen Personen aufgegriffen?

b) Was ist der Bundesregierung über den Verbleib der weiteren 24 durch die Deutsche Marine in Gewahrsam genommenen Personen bekannt?

c) Warum wurde keiner der insgesamt 27 durch die Deutsche Marine in Gewahrsam genommenen Personen einer ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland zugeführt?

d) Wie viele der durch die Deutsche Marine in Gewahrsam genommenen Personen waren Frauen, und welches Alter hatten diese Personen?

e) Wie hoch waren die Haftstrafen der bislang durch die Deutsche Marine in Gewahrsam genommenen Personen, die der Piraterie verdächtigt werden?

f) Wie sind die Haftbedingungen der mutmaßlichen Piraten in Kenia und anderen Orten über die sich die Bundesregierung laut eigener Angaben in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/7299) über die Botschaft in Nairobi regelmäßig informiert (bitte nach Zugang zum rechtlichen Gehör, Dauer des Verfahrens, Zugang zum rechtlichen Beistand auflisten)?

g) Hat die Bundesregierung Hinweise, die auf eine Misshandlung der mutmaßlichen Piraten während ihrer Gefangenschaft hindeuten?

h) Welche Auswirkungen haben bzw. hatten die aufwändigen Verfahren gegen Piraterieverdächtige nach Einschätzung der Bundesregierung auf die kenianische Strafjustiz, die in der Vergangenheit häufig auch Personen, die schwerer Straftaten verdächtigt wurden, freilassen musste, da sie diesen nicht rechtzeitig den Prozess machen konnten?

12

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass von den bis zum Frühjahr 2011 festgenommenen 100 mutmaßlichen Piraten im Golf von Aden rund 90 nach Angaben des Deutschen Maritimen Institutes e. V. (DMI) „mangels Kapazität zur Strafverfolgung wieder auf freien Fuß gesetzt“ wurden (siehe: Marine Forum, 9/2011, S. 22)?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den weiteren Verbleib der Besatzung der am 4. November 2011 von der Fregatte Köln aufgebrachten Whalers und einem Skiff rund 110 Kilometer vor der Küste Tansanias, welche durch die Deutsche Marine anschließend versenkt wurden, und über die tatsächliche Todesursache der dort aufgefundenen Toten?

a) Zu welchem Zweck befanden sich der Whaler und das Skiff auf See, und aus welchem Ursprungshafen sind die Boote gestartet?

b) Aus welchem Land stammt die Besatzung der beiden Boote?

c) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die beiden Boote von der Deutschen Marine versenkt?

d) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Besatzungsmitglieder festgenommen, und auf welcher rechtlichen Grundlage wo und an welche Behörden übergeben?

14

Welche Maßnahmen unternimmt oder plant die Bundesregierung zur Wiedereingliederung mutmaßlicher Piraten in die Zivilgesellschaft?

15

Welche Hinweise hat die Bundesregierung bezüglich der sog. Veteran-Cross-Over Initiativen zum Einsatz u. a. ehemaliger deutscher Polizisten sowie Soldaten mit Kampferfahrungen aus dem Irak- und Afghanistankrieg und der Balkan-Region mit dem Ziel ihrer Eingliederung in private Sicherheitsfirmen (Private Maritime Security Company – PMSC)?

16

Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass die in Somalia und im Golf von Aden eingesetzte Satellitenüberwachung und Aufklärung durch Drohnen und Seefernaufklärer bzw. Maßnahmen der sog. Terrorismusabwehr mit der Beteiligung deutscher Streitkräfte stattfinden?

17

Was ist der Bundesregierung bekannt über die „ständigen bilateralen Gespräche“ zwischen Angehörigen der ATALANTA-Mission und der OpInfo-Gruppe der International Security Network GmbH, bei denen laut deren Direktor für Maritime Sicherheit, Andreas Engelbracht („ehemaliger Kommandant eines Marine-Kampfschiffes“) „Beurteilungen … ausgetauscht und dann gegebenenfalls ergänzt“ werden (Newsletter Verteidigung 44/2011)?

18

Welche privaten Sicherheitsunternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Somalia und dem Golf von Aden aktiv, und in wessen Auftrag handeln diese?

19

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Tätigkeiten der in Baden-Baden ansässigen International Security Network GmbH im Golf von Aden und Somalia, und wie bewertet sie diese?

20

Über welche Ausrüstungsgegenstände und Waffen verfügt die International Security Network GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung?

21

Arbeitet das Piraterie-Präventionszentrum (PPZ) der Bundespolizei auch mit privaten Sicherheitsfirmen zusammen oder empfiehlt es nach Kenntnis der Bundesregierung den Reedereien eine solche Zusammenarbeit?

22

Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. infolge welcher politischen Absprachen, und in wessen Dienst operieren private Sicherheitsunternehmen auf dem Staatsgebiet Somalias oder seinen Gewässern?

23

Welche Formen der Kooperation zwischen ausländischen Streitkräften, Missionen der EU sowie der USA und der Regierung in Mogadishu mit privaten Sicherheitsunternehmen auf dem Staatsgebiet Somalias bzw. auf See vor der Küste Somalias sind der Bundesregierung bekannt oder werden geplant?

24

Welche international gültigen Vorschriften bilden derzeit die Grundlage für private Maßnahmen zum Schutz vor Piraterie auf Handelsschiffen im Golf von Aden, und wie bewertet die Bundesregierung ihre Effektivität in der Praxis?

25

Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den Einsatz privater Sicherheitskräfte auf Handelsschiffen zu ermöglichen oder zu erleichtern?

26

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Tätigkeit und das Ausmaß von Maßnahmen des sog. bewaffneten Selbstschutzes, und wie bewertet sie diese Praxis im Hinblick auf einschlägige in Deutschland und völkerrechtlich gültige Rechtsvorschriften?

27

Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Einsatz privater Sicherheitsfirmen zum Schutz vor Piraterie oder sog. Terrorismus auf dem Staatsgebiet Somalias und in Gewässern vor der somalischen Küste?

28

Wie bewertetet die Bundesregierung die Best Management Practices 3 der International Maritime Organization (IMO) und die Interim Recomendations for Flag States Regarding the use of Privately contracted armed Security Personel (IMO-MSC.1 Circ.1406) über den Einsatz bewaffneter privater Sicherheitsunternehmen auf deutschen Schiffen im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem deutschen Recht und der UN-Seerechtskonvention?

29

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verwendung verbotener Waffen durch private Sicherheitsfirmen in Somalia?

a) Wenn ja, welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um diese zu verhindern?

b) Auf welcher rechtlichen Grundlage kommen Waffen, Waffensysteme oder sog. weniger letale Waffen durch private Sicherheitsunternehmen zum Einsatz?

c) Erwägt die Bundesregierung die Einleitung von strafrechtlichen Verfahren gegen Individuen und Sicherheitsunternehmen, die Waffen oder verbotene Waffen benutzten?

30

Wie viele waffenrechtliche Genehmigungsverfahren wurden seit 2008 im Hinblick auf die Bewaffnung von zivilen Schiffen durch die Landratsämter eingeleitet, und mit welchem Ergebnis wurden diese abgeschlossen?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung die völkerrechtswidrige und gegen das absolute Gewaltverbot aus Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta verstoßende Offensive der kenianischen Truppen auf souveränem somalischem Staatsgebiet?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die Offensive der somalischen Übergangsregierung und der African Union Mission in Somalia (AMISOM) gegen die Truppen der Al Shabab vor dem Hintergrund der aktuellen Hungerkatastrophe und der Forderung zahlreicher Hilfsorganisationen, sich zur Linderung der Hungerkatastrophe für einen Waffenstillstand einzusetzen, und wie viele im Rahmen der European Training Mission (EUTM) Somalia in Uganda ausgebildeten Soldaten kamen bei dieser Offensive zum Einsatz, ums Leben oder wurden dabei verletzt?

33

Welche Informationen hat die Bundesregierung über den gegenwärtigen Aufenthaltsort und die Aktivitäten der nahezu 1 000 mit ihrer Hilfe in Äthiopien ausgebildeten somalischen „Polizisten“, unter denen sich auch Minderjährige befanden, und die sich anschließend in der Provinz Gedo einer Äthiopien nahestehenden und mit der somalischen „Übergangsregierung“ verbündeten Miliz angeschlossen hatten, und kann sie eine Beteiligung dieser an den Gefechten ab dem 11. September 2011 im Gebiet Eil Waq ausschließen, vor denen nach Angaben von Integrated Regional Information Networks (IRIN) (www.irinnews.org/report.aspx?reportID=93787) über 34 000 Menschen geflohen sein sollen, darunter viele, die bereits zuvor auf der Flucht vor der Hungerkatastrophe waren?

34

Warum wurde der Rückzug der Al Shabab-Milizen im August 2011 nicht für eine Verbesserung der Versorgung der dort lebenden Bevölkerung genutzt, wie es die Organisation der Afrikanischen Union (AU) gefordert hat?

35

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung der von der EU und der Bundesregierung zugesagten Finanzhilfe für das International Peace Support Training Center (IPSTC) in Kenia?

36

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Planungen der US-Regierung, den Drohnenkrieg gegen mutmaßliche Extremisten in Afrika und auf der arabischen Halbinsel durch Errichtung geheimer Militärstützpunkte in Somalia, im Jemen, in der Republik Seychellen und anderen Staaten in der Region zu verstärken, von denen nach Angaben der „Washington Post“ bereits eine in Äthiopien installiert ist (siehe: www.washingtonpost.com/world/national-security/us-building-secret-drone-bases-in-africa-arabianpeninsula-officials-say/2011/09/20/gIQAJ8rOjK_story.html)?

a) Plant die Bundesregierung eine Zusammenarbeit bei dem Einsatz von Drohnen durch die US-Regierung?

b) Ist die Bundesregierung in die Planungen involviert, und in welcher Form?

c) Welchen Zusammenhang gibt es bei der Errichtung der genannten Stützpunkte bei der Bekämpfung der Piraterie?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung die völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz der mit sog. Hellfire Missiles ausgestatteten und satellitengesteuerten MQ-9 Reaper-Drohne, welche nach den durch die Enthüllungsplattform WikiLeaks veröffentlichten Drahtberichten das US-State Departement von einem Stützpunkt in der Republik Seychellen Angriffe starten soll?

38

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit und Legitimität des Einsatzes von Drohnen durch die US-Regierung bei ihrem verdeckten sog. Krieg gegen den Terror in Ländern wie Jemen und Somalia?

39

Welche nach Angaben des Staatssekretärs im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Jürgen Beerfeltz, „erheblichen“ Finanzhilfen hat die Bundesregierung gegenüber Kenia für das größte Flüchtlingscamp der Welt, Dadaab, vor der Grenze zu Somalia zugesagt und bislang geleistet (www.tagesschau.de/ausland/merkelkenia100.html)?

a) Welche Bundesministerien sind an der Durchführung dieser Finanzhilfe beteiligt und in welcher Höhe?

b) An welche politischen und tatsächlichen Zusagen der kenianischen Seite wurden diese Finanzhilfen auch angesichts der jüngsten Offensive kenianischer Truppen auf dem souveränen Staatsgebiet Somalias geknüpft?

Berlin, den 22. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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