Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
der Abgeordneten Alexander Süßmair, Heidrun Dittrich, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 28. November 2011 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/7916). Es soll ein gemeinsamer Bundesträger gebildet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Warum sind im Errichtungsausschuss keine Vertreterinnen und/oder Vertreter des Gartenbaus vorgesehen, und wie können unter diesen Umständen die Interessen des Gartenbaus gesichert werden?
Weshalb ist die Einrichtung eines Beirats für den Gartenbau nur bis 2017 vorgesehen?
Welche Kriterien sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um die Zuständigkeiten von Landwirtschaft und Gartenbau mit ausreichender Trennschärfe vorzunehmen, und welche Konsequenzen hätte das im Vergleich zu den derzeitigen Zuständigkeiten?
Wie soll die Fortführung der bisherigen Beratungs- und Präventionsleistungen im Bereich Gartenbau garantiert werden?
Plant die Bundesregierung, den aktuellen Beitragsmaßstab für alle Gartenbaubetriebe beizubehalten, und wenn nein, warum nicht?
Mit welcher Begründung soll die seit 99 Jahren bestehende Parität in der Berufsgenossenschaft Gartenbau zu Gunsten einer „Drittelparität“ aufgehoben werden, und welche Konsequenzen hätte das für die Interessenvertretung insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Wie viele Selbstständige ohne Festangestellte gibt es jeweils im Bereich Landwirtschaft bzw. im Gartenbau?
Welche konkreten Wirtschaftlichkeits- bzw. Arbeitsplatzeffekte erwartet die Bundesregierung von der Schaffung des Bundesträgers?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen die Schaffung einer Sektion Gartenbau innerhalb des Bundesträgers (bitte jeweils begründen)?