Stärkung der Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mehrwegverpackungen und -flaschen sind ökologisch vorteilhafte Verpackungen. Mehrwegsysteme sind außerdem Systeme des regionalen Wirtschaftens. Damit ist eine Stärkung von Mehrwegsystemen nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll.
Durch die Nutzung von Mehrwegflaschen können im Vergleich zur Nutzung von Einweggetränkeverpackungen im erheblichen Umfang Abfälle vermieden werden. Dies schont endliche Ressourcen und das Klima.
Ziel der Verpackungsverordnung ist die Stabilisierung und Förderung von Mehrwegsystemen und ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen. In der letzten Novelle wurde eine Quote von mindestens 80 Prozent aller Getränke in Mehrweg- oder ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen festgelegt. Um diese Quote zu erreichen, wurde das Pflichtpfandsystem eingeführt.
Die im Juni 2011 von der Bundesregierung vorgelegten neuen Zahlen zeigen jedoch, dass dieses Ziel auch im Jahr 2009 gravierend verfehlt wurde. Nur noch rund 50 Prozent aller Getränke werden in Mehrwegverpackungen abgefüllt und knapp 3 Prozent in anderen ökologisch vorteilhaften Verpackungen. Jüngere Berechnungen anderer Stellen, z. B. der Deutschen Umwelthilfe e. V., kommen für 2011 zu noch deutlich niedrigeren Ergebnissen. Soll das Mehrwegsystem erhalten bleiben, herrscht also dringender Handlungsbedarf.
Bereits im April 2010 wurde eine Studie zur Evaluierung der Pfandpflicht veröffentlicht, die die bifa Umweltinstitut GmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt hat (Förderkennzeichen 3708 93 303). Diese empfiehlt bei der Beibehaltung des jetzigen Pfandsystems drei konkrete Maßnahmen zur weitergehenden Förderung von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen:
- Einführung einer eindeutigen Kennzeichnungspflicht für Einweg- und Mehrwegverpackungen;
- Durchführung einer Aufklärungskampagne zur Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen und
- Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkebereiche.
Im Rahmen der Studie „Mehrweg- und Recyclingsysteme für ausgewählte Getränkeverpackungen aus Nachhaltigkeitssicht“ empfiehlt die Pricewaterhouse Coopers AG u. a. die Einführung zusätzlicher wirtschaftlicher Instrumente als Maßnahme zur Stärkung von Mehrweggetränkeverpackungen und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen. Die Studie empfiehlt in diesem Zusammenhang die Einführung einer Lenkungsabgabe für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungsarten.
Im Mai 2009 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit den Entwurf einer Verordnung zur Kennzeichnung von bepfandeten Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen vorgelegt, die es Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen sollte, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Seitdem ist, trotz Ankündigung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/2641, die Abstimmung mit der Europäischen Kommission rasch voranbringen zu wollen, nichts weiter passiert.
Die Verpackungsverordnung enthält zudem die Vorgabe, dass die Bundesregierung die abfallwirtschaftlichen Auswirkungen der Pfandpflicht bis zum 1. Januar 2010 prüft und sowohl der Deutsche Bundestag wie der Bundesrat über ihr Ergebnis unterrichtet. Die Bundesregierung kündigte am 20. Juli 2010 an, diesen Bericht in Kürze vorzulegen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2641). Eine Unterrichtung liegt jedoch bis zum heutigen Tag nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Warum hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bislang keinen Bericht über das Ergebnis der Prüfung der abfallwirtschaftlichen Auswirkungen der Pfandpflicht vorgelegt, und wann wird dieser Bericht vorgelegt?
Wie bewertet die Bundesregierung den erneuten Rückgang der Anteile der in Mehrweg- oder ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke gemäß der neu vorgelegten Zahlen für 2009?
Welche abfallwirtschaftlichen ökolgischen und ökonomischen Auswirkungen sind mit dem Rückgang der Anteile der in Mehrweg- oder ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke verbunden, und welche Auswirkungen hat er auf den Arbeitsmarkt?
Hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes von 2002 neue Ökobilanzen zur ökologischen Vorteilhaftigkeit bestimmter Getränkeverpackungen durchgeführt oder durchführen lassen oder liegen ihr andere wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die für die Bundesregierung eine veränderte Einschätzung der ökologischen Vorteilhaftigkeit bestimmter Getränkeverpackungen ergeben?
Ist eine Neuberechnung der Ökobilanzen von Getränkeverpackungen oder eine Neubewertung der Vorteilhaftigkeit bestimmter Getränkeverpackungen durch die Bundesregierung in Planung, und wenn ja, wann werden hierzu erste Ergebnisse erwartet?
Wie hoch ist der Anteil von Getränkekartons, der stofflich verwertetet wird, und der Anteil der Getränkekartons, der energetisch verwertet wird, am Gesamtaufkommen von Getränkekartons, und wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung das Recycling von Getränkekartons verbessern?
Wie hoch ist der Anteil der jeweiligen Materialfraktionen von Getränkekartons die stofflich verwertet werden?
Wie hoch sind die Anteile der Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen bei nicht der Pfandpflicht unterliegenden Getränke, z. B. Fruchtsäften, Wein und Milch?
Wie hat sich der Anteil der Dose an allen Getränkeverpackungen in den letzten Jahren entwickelt, und wie beurteilt die Bundesregierung den zu beobachtenden Wiederanstieg des Getränkedosenabsatzes, insbesondere aus ökologischer Sicht?
In welchem Ausmaß (Mengen) werden inzwischen importierte Getränkedosen ohne Pfand in Automaten, im Handel oder in Gaststätten verkauft, und wie plant die Bundesregierung gegen diese Entwicklung vorzugehen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der sogenannte Pfandschlupf, also jene Einwegpfandgelder, die nicht wieder ausgezahlt werden, da die Getränkeverpackungen nicht zurückgegeben werden, und wo verbleiben diese Gelder nach Wissen der Bundesregierung?
Verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel, den Mehrweganteil an Getränkeverpackungen zu stabilisieren, und hält sie am Ziel von mindestens 80 Prozent Anteil an Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen fest?
Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, das Ziel der 80 Prozent Mehrweg- oder ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen zu erreichen, und bis wann soll das Ziel erreicht werden?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung angesichts der erneuten deutlichen Rückgänge von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen kurzfristig ergreifen?
Bis wann plant die Bundesregierung, die Verpackungsverordnung zu überarbeiten?
Erwägt die Bundesregierung zusätzlich zu den derzeit in der Verpackungsverordnung enthaltenen Maßnahmen, weitere Maßnahmen zur Stärkung von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen einzuführen, und wenn ja, welche?
Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegverpackungen wird die Bundesregierung im Rahmen der Erstellung des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes nach neuem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vorschlagen?
Unterstützt die Bundesregierung die oben genannten Empfehlungen der bifa Umweltinstitut GmbH zur Förderung von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen, und wenn nein, welche nicht, und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung der Empfehlungen der bifa Umweltinstitut GmbH ergriffen, um die wissenschaftlichen Empfehlungen umzusetzen?
Plant die Bundesregierung die Durchführung einer Aufklärungskampagne zur Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen, und wann ja, wann, und in welchem Umfang?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Novelle der Verpackungsverordnung die Pfandpflicht auf alle oder zumindest auf weitere Getränkebereiche auszuweiten, und wenn ja, wann und in welcher Form?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Ergebnisse der o. g. Studie der Pricewaterhouse Coopers AG, dass die Einführung einer Lenkungsabgabe für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungsarten zu einer deutlichen Stärkung von Mehrweggetränkeverpackungen und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen beitragen würde, und wenn ja, plant sie die Einführung einer solchen ökologischen Lenkungsabgabe?
Wird die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht „Mehrweg“ und „Einweg“ wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt einführen, und wenn ja, wann wird die entsprechende Rechtssetzung dem Deutschen Bundestag zugeleitet?
Zu welchem Ergebnis kam der durch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/2641 angekündigte Dialog mit der Europäischen Kommission zur geplanten Verordnung über die Kennzeichnung von Getränkeverpackungen?