Gestaffelte Lohnuntergrenzen für junge Beschäftigte
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nachdem die CDU auf ihrem 24. Parteitag einen Beschluss fasste, demzufolge sie die Einsetzung einer von den Tarifparteien getragenen Kommission zur Festlegung differenzierter Lohnuntergrenzen anstrebt, ist eine weitere Debatte über deren Ausgestaltung entfacht. Neben branchen- und regionsspezifischen Lohnuntergrenzen hat der Arbeitgeberpräsident, Dr. Dieter Hundt, auch eine altersspezifische Differenzierung durch die Kommission gefordert (vgl. Stuttgarter Zeitung vom 17. November 2011). Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales und CDU-Vizevorsitzende, Dr. Ursula von der Leyen, unterstützte die Forderung nach einer Ausnahmeregelung und niedrigeren Lohnuntergrenzen für junge Beschäftigte und verwies auf entsprechende Bestimmungen in den Niederlanden (vgl. DIE WELT vom 19. November 2011).
Die in diesem Kontext erhobene Behauptung, es bestünde ein Zusammenhang zwischen allgemeinen Lohnuntergrenzen und einer hohen Jugendarbeitslosigkeit, hält einer systematischen Analyse jedoch nicht stand. Im europäischen Vergleich zeigt sich hier ein sehr uneinheitliches Bild. Lohnuntergrenzen haben demnach keinen großen Einfluss auf die Beschäftigung junger Menschen. So lag laut Eurostat (Statistisches Amt der Europäischen Union) im September 2011 die Jugendarbeitslosenquote (unter 25) in Italien mit 29,3 Prozent und Schweden mit 22,4 über dem europäischen Durchschnitt von 21,4 Prozent – in beiden Ländern gibt es keinen Mindestlohn. In den Ländern mit Mindestlohn wie Belgien und Luxemburg hingegen lag die Arbeitslosigkeit der Jugendlichen mit 17,4 Prozent und 14,7 Prozent deutlich unter dem europäischen Durchschnitt. Interessant ist zudem ein Blick auf die Länder, in denen altersspezifisch gestaffelte niedrigere Mindestlöhne für junge Erwerbstätige gelten. Auch hier fielen die Quoten mit 21,2 Prozent (Großbritannien) und 8 Prozent (Niederlande) sehr unterschiedlich aus. Die Jugendarbeitslosigkeit in Frankreich wiederum entwickelte sich in der Vergangenheit ebenfalls nicht in einer beobachtbaren Abhängigkeit zu dem dort geltenden Mindestlohn. So ging sie zwischen 1996 und 2007 von knapp 28 Prozent auf rund 20 Prozent zurück, obgleich der allgemeine Mindestlohn im gleichen Zeitraum vergleichsweise stark anstieg.
Diese Beobachtungen führen zu dem Schluss, dass andere Faktoren für die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit ursächlich sein müssen, beispielsweise die Struktur des Ausbildungssystems oder die konjunkturelle Situation.
In der Bundesrepublik Deutschland befinden sich junge Beschäftigte seit einigen Jahren zunehmend und überdurchschnittlich in prekären Lebens- und Arbeitsverhältnissen wieder. Der Anteil der unter 25-Jährigen in atypischer Beschäftigung hat sich binnen zehn Jahren geradezu verdoppelt (vgl. Langhoff/ Krietsch/Starke: Der Erwerbseinstieg junger Erwachsener: unsicher, ungleich, ungesund, in: WSI-Mitteilungen 7/2010). Auch sind Jugendliche überproportional von befristeten und niedrigentlohnten Beschäftigungsverhältnissen betroffen. So sank die Zahl junger Menschen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen laut Statistischen Bundesamt von 1,2 Millionen im Jahr 2009 auf 400 000 im Jahr 2010. Die Armutsgefährdungsquote unter den 18- bis 25-Jährigen hat sich bei 23,5 Prozent verfestigt (Berechnungen des Bundesministeiums für Arbeit und Soziales auf Grundlage der Daten des Sozio-oekonomischen Panels – SOEP). Gerade junge Erwerbstätige sind daher auf einen guten Mindestlohn angewiesen. Einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit vom April 2011 zufolge, beträgt der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten bei den unter 25-Jährigen 48,7 Prozent. Prekäre Arbeits- und Lebenslagen haben bei jungen Menschen besorgniserregende Auswirkungen auf ihre Zukunft. Sie erschweren nicht nur die Lebens- und Familienplanungen, sie führen auch zu andauernd schlechten Einkommensperspektiven und unsteten Beschäftigungskarrieren. Vor diesem Hintergrund sind altersspezifische Ausnahmeregelungen bei Lohnuntergrenzen nicht nur als beschäftigungspolitisch unwirksam, sondern auch sozialpolitisch als ausgesprochen problematisch einzustufen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Folgeneinschätzung nimmt die Bundesregierung in Bezug auf altersspezifisch gestaffelte Lohnuntergrenzen vor, wie begründet sie diese, und auf welche empirischen Vergleichsdaten beruft sie sich hierbei?
Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für eine altersspezifische Differenzierung von Lohnuntergrenzen?
Liegen der Bundesregierung empirisch fundierte Analysen vor, welche positive Beschäftigungseffekte für junge Beschäftigte infolge von niedrigen Berufseinstiegsentgelten belegen? Wenn ja, welche?
Wie erklärt die Bundesregierung die differierende prozentuale Arbeitsmarktbeteiligung der unter 25-Jährigen in den EU-Ländern mit altersspezifisch gestaffelten Mindestlöhnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss des dualen Ausbildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland auf die im europäischen Vergleich unterdurchschnittliche Jugendarbeitslosigkeit?
Wie beurteilt die Bundesregierung spezifische Lohnuntergrenzen für ältere Beschäftigte, die ebenfalls zu den sogenannten Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt gehören?
Sollte ein Mindestlohn nach Ansicht der Bundesregierung für einen alleinstehenden jungen Vollzeitbeschäftigten unter 25 die Existenz sichern können? Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit altersdifferenzierter Bedarfe bei der Existenzsicherung begründen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die zu erwartenden sozialpolitischen Folgen altersspezifisch gestaffelter Lohnuntergrenzen (bitte begründen)?
Liegen der Bundesregierung Prognosen über die sozialpolitischen Folgen altersspezifisch gestaffelter Lohnuntergrenzen vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, plant die Bundesregierung, entsprechende sozialpolitische Folgenprognosen vorzunehmen bzw. in Auftrag zu geben?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Einführung altersspezifisch gestaffelter Lohnuntergrenzen für junge Beschäftigte zu einer Verfestigung oder zu einem Aufwuchs a) bei der Armutsgefährdungsquote in der Zielgruppe und b) bei der Beteiligung am Niedriglohnsektor in der Zielgruppe führen (jeweils bitte begründen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der unter 25-jährigen Vollzeitbeschäftigten, die ergänzende Arbeitslosengeld-II-Leistungen erhalten? Wie hat sich ggf. die Anzahl der unter 25-jährigen Vollzeitbeschäftigten, die ergänzende Arbeitslosengeld-II-Leistungen erhalten, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlecht und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die lohnuntergrenzenbedingten Beschäftigungsfolgen für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich im Geltungsbereich der kürzlich evaluierten altersspezifisch undifferenzierten Branchenmindestlöhne befinden (bitte für die einzelnen Branchen erläutern)? Wie begründet die Bundesregierung die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung altersspezifischer Folgeeffekte bei der Evaluation?