Strategie der Europäischen Union zum Horn von Afrika
der Abgeordneten Jan van Aken, Niema Movassat, Annette Groth, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit den Ratsschlussfolgerungen vom 14. November 2011 hat sich die Europäische Union (EU) einen abgestimmten strategischen Rahmen für ihre Politik gegenüber den Staaten am Horn von Afrika gegeben – definiert als die Mitgliedstaaten der Inter-Governmental Authority for Development (IGAD): Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan, Südsudan, Uganda.
Den übergeordneten Rahmen für die Zusammenarbeit mit diesen Staaten setzen das Abkommen von Cotonou und der 10. Europäische Entwicklungsfonds (EDF), die Verhandlungen der EU mit den IGAD-Staaten über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und zunehmend die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die in der Strategie als das am schnellsten wachsende Feld des EU-Engagements am Horn von Afrika beschrieben wird.
Der Rat formuliert in seinen Schlussfolgerungen die Absicht, am Horn von Afrika den Aufbau demokratischer staatlicher Strukturen und die Lösung aktueller Konflikte zu unterstützen sowie Wirtschaftswachstum, Armutsminderung und regionale Zusammenarbeit zu befördern.
Insbesondere aber will die EU auf die sicherheitspolitischen Gefahren, die ihrer Ansicht nach vom Horn von Afrika ausgehen – genannt werden Piraterie, Terrorismus und „irreguläre Migration“ –, reagieren und ihre Politik in der Region mit den Zielen der Europäischen Sicherheitsstrategie in Übereinstimmung bringen.
Die EU führt in der Region derzeit zwei militärische Operationen durch: die Operation EU NAVFOR (bekannter als Operation ATALANTA) zur militärischen Bekämpfung der Piraterie und die EU Trainings Mission (EUTM) in Uganda zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte. Darüber hinaus sind europäische und andere Staaten militärisch unter anderem im Rahmen der UN-Militärmissionen UNAMID und UNMISS im Sudan bzw. Südsudan in der Region präsent. Darüber hinaus unterstützt die EU den Aufbau afrikanischer Sicherheitsstrukturen. Aus dem EDF werden die Afrikanische Friedensfazilität und Maßnahmen der maritimen Sicherheit im Indischen Ozean finanziert.
Die Hungerkatastrophe am Horn von Afrika, von der Millionen Menschen betroffen sind und die zu umfangreichen Fluchtbewegungen geführt hat, die anhaltend krisenhafte Sicherheitslage sowie zwischenstaatliche und innerstaatliche Konflikte in der Region werden in den Ratsschlussfolgerungen zwar benannt, aber in keine Beziehung zu Erfolg oder Misserfolg der bisherigen EU-Politik und zur Rolle anderer internationaler Akteure in der Region gestellt, obwohl diese erheblich zur aktuellen Situation beigetragen haben. Im Gegenteil: Die Ratsschlussfolgerungen setzen auf eine Verstärkung bisheriger Ansätze. Sie laufen auf die weitere Militarisierung und die Fortsetzung der neoliberalen EU-Handels- und Entwicklungspolitik hinaus.
Aktuelle Entwicklungen am Horn von Afrika, insbesondere die Hungerkatastrophe in Somalia, aber auch der Einmarsch kenianischer und mutmaßlich auch äthiopischer Truppen in Somalia, die anhaltenden Kämpfe im Sudan und im Südsudan, der anhaltende Konflikt zwischen Eritrea und Äthiopien, schwelende Konflikte in Uganda und Kenia und zwischen den Staaten der Region lassen jedoch eine grundsätzliche Neuausrichtung der EU-Politik als dringend geboten erscheinen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Inwiefern erkennt die Bundesregierung in der Hungerkatastrophe am Horn von Afrika und in den anhaltenden Konflikten in und zwischen einigen Ländern der Region auch ein Versagen der internationalen Gemeinschaft und insbesondere der Europäischen Union?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Strategische Rahmen für das Horn von Afrika eine angemessene Antwort auf die sozialen, ökonomischen und ökologischen Katastrophen darstellt, mit denen die Region konfrontiert ist, unter denen Millionen Menschen zu leiden haben und die auch das Ergebnis politischer Weichenstellungen auf internationaler Ebene sind (bitte begründen)?
Inwiefern kann die Bundesregierung Kritik daran nachvollziehen, dass die EU auf diese Fragestellungen vor allem mit sicherheitspolitischen Antworten reagiert, aber keine Neuausrichtung in der Entwicklungs- und Handelspolitik gegenüber der Region anbietet?
Inwiefern leitet die Bundesregierung aus der Hungerkatastrophe am Horn von Afrika den Auftrag ab, die europäische Handels- und Investitionspolitik grundlegend zu verändern und entwicklungsförderlich auszurichten und insbesondere gegen Nahrungsmittelspekulation und Landnahme vorzugehen?
Wie verteilen sich die in den Ratsschlussfolgerungen genannten EU-Mittel für humanitäre Hilfe in Höhe von 760 Mio. Euro auf die Länder, die die EU-Strategie zum Horn von Afrika umfasst, in welchem Zeitraum wurden sie aufgewendet, und aus welchem Etat bzw. welchen Etats?
Wie stellt sich die Bundesregierung die in der Strategie als Ziel formulierte „Implementierung der EU-Menschenrechtspolitik“ und die „Förderung von Respekt für Verfassungsnormen, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Gleichberechtigung“ durch die EU am Horn von Afrika konkret vor?
Welche Ansatzpunkte sieht die Bundesregierung für die in den Ratsschlussfolgerungen formulierte Absicht der EU, in den Ländern des Horns von Afrika eine unabhängige Zivilgesellschaft zu fördern?
Wie analysiert die Bundesregierung die den Konflikten am Horn von Afrika zugrundeliegenden Ursachen, die die EU angehen möchte?
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle soziale, politische und ökonomische Situation in Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan, Südsudan, Uganda und die Beziehungen zwischen diesen Staaten (bitte einzeln aufführen)?
Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen hat die EU seit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2007 in den Bereichen Entwicklungspartnerschaft, politischer Dialog, Umgang mit und Antwort auf Krisen und Wirtschaftspartnerschaften in Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan, Südsudan, Uganda ergriffen (bitte nach Ländern und jeweiligen Bereichen aufführen)?
Inwiefern unterscheidet sich der Strategische Rahmen der EU im Hinblick auf den Umgang mit dem Horn von Afrika von der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2007, und aufgrund welcher Erkenntnisse bzw. Evaluation wurden Veränderungen vorgenommen?
Welche Rolle sollen die IGAD und die Afrikanische Union (AU) nach Auffassung der Bundesregierung bei der Bewältigung der in den Schlussfolgerungen aufgeführten Probleme der Region spielen, und welche Form der Unterstützung soll die IGAD hierfür von der EU bekommen?
Inwiefern sind die IGAD und die AU in die Entwicklung des strategischen Rahmens einbezogen worden bzw. wurde sie konsultiert und welche Maßnahmen für eine künftige Zusammenarbeit wurden vereinbart bzw. sind geplant?
Was müsste nach Ansicht der Bundesregierung getan werden, um die Herstellung von Sicherheit in Sudan und Südsudan zu unterstützen, dies vor dem Hintergrund ungeklärter Fragen, die sich aus der Teilung des Landes ergeben und der anhaltenden Konflikte zwischen den beiden Staaten?
Was müsste nach Ansicht der Bundesregierung getan werden, um die Herstellung von Sicherheit in Somalia zu unterstützen, dies vor dem Hintergrund der Regionalisierung des Konflikts, unter anderem durch den Einmarsch kenianischer und äthiopischer Truppen?
Welchen Stellenwert nehmen nach Auffassung der Bundesregierung Sicherheitssektorreformen in den einzelnen Staaten am Horn von Afrika, und in welchem Verhältnis stehen sie zu den in den Ratsschlussfolgerungen aufgeführten Zielen und Maßnahmen (bitte einzeln aufführen)?
In welchen Staaten am Horn von Afrika unterstützten die EU bzw. einzelne Mitgliedstaaten der EU mit welchen Maßnahmen solche Sicherheitssektorreformen, und wie bewertet die Bundesregierung deren bisherigen Erfolg (bitte unter Angabe der einzelnen Maßnahmen, der Länder in, denen sie durchgeführt werden und der Länder, die sie durchführen)?
Welchen Beitrag in welchen Sektoren sollen nach Ansicht der Bundesregierung Projekte der Öffentlich Privaten Partnerschaft zur sozialen und ökonomischen Entwicklung der Region leisten, und was veranlasst die Bundesregierung zu der Annahme, dass dieser unter Entwicklungsexperten äußerst umstrittene Ansatz ausgerechnet am Horn von Afrika erfolgsversprechend sein könnte?
An welchen konkreten Maßnahmen bei der Entwicklung des Berbera-Korridors will sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit beteiligen, und welche Rolle sollte ihrer Meinung nach die deutsche Wirtschaft dabei – etwa beim Aufbau handelsbezogener Infrastruktur – spielen?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die erheblichen Zweifel afrikanischer Regierungen und Zivilgesellschaften – auch aus den IGAD-Staaten – daran, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die die EU mit Staaten und Staatengruppen in der Region abschließen will, tatsächlich zur regionalen Integration dort beitragen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Afrikanische Friedensfazilität weiterhin aus dem EDF finanziert werden soll (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen innerhalb der in den Ratsschlussfolgerungen angesprochenen „maritimen Sicherheit“ werden aus dem EDF finanziert, wie hoch ist das Volumen, und wie lassen sich diese Maßnahmen mit den Entwicklungszielen der EU vereinbaren?
Welche Maßnahmen zur „maritimen Sicherheit“ leisten nach Auffassung der Bundesregierung einen konkreten Beitrag zu den in den Ratsschlussfolgerungen formulierten Zielen Frieden, Stabilität, Sicherheit, Wohlstand und verantwortlicher Regierungsführung in den IGAD-Staaten, insbesondere in Somalia (bitte einzeln begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einmarsch kenianischer und äthiopischer Truppen in Somalia im Hinblick auf die regionale Stabilität und die Chancen auf eine Beendigung des Bürgerkriegs in Somalia, auch vor dem Hintergrund, dass Äthiopien wenig Interesse an einem stabilen somalischen Staat hat, solange es von seiner Rolle als Verbündeter des Westens im somalischen Konflikt profitiert und Kenia seit längerer Zeit Milizen im nördlichen Grenzgebiet ausrüstet, um eine Pufferzone zu schaffen?
Wie bringt die Bundesregierung das in den Ratsschlussfolgerungen genannte Prinzip der neutralen, unparteiischen und unabhängigen humanitären Hilfe in Einklang mit der einseitigen Unterstützung der somalischen Übergangsregierung TFG, die sich auch in der regionalen Verteilung humanitärer Hilfsgüter widerspiegelt?
Welche Einflussmöglichkeiten auf die Staaten am Horn von Afrika sowie auf Drittstaaten, die am Horn von Afrika engagiert sind, wie z. B. die USA, sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Durchsetzung der vom Rat formulierten Schlussfolgerungen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in den Schlussfolgerungen des Rates formulierten Ziele und Maßnahmen im Einklang mit den Zielen und Maßnahmen der Militäroperation Operation Enduring Freedom zur Bekämpfung des Terrorismus stehen (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Drohnen durch die USA in Somalia im Hinblick auf das in der EU-Strategie formulierte Ziel, Frieden und Stabilität in der Region zu erreichen?
Welche Staaten und Organisationen sind an dem geplanten multilateralen Global Counter-Terrorism Forum (GCTF) beteiligt, und was ist die Kernaufgabe dieses Gremiums?
Welche Strategien und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung werden in der Arbeitsgruppe Horn von Afrika im Rahmen des GCTF beraten, und welche Initiativen hat die Bundesregierung, die den Co-Vorsitz dieser Arbeitsgruppe innehat, dort eingebracht (bitte einzeln aufführen)?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung das Festhalten an der Unterstützung der somalischen Übergangsregierung (TFG) durch die EU vor dem Hintergrund, dass die TFG als politisch zerstritten und korrupt gilt, de facto nicht zum Staatsaufbau beiträgt und weder in der Lage ist, in den von ihr kontrollierten Gebieten Sicherheit herzustellen, noch eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Strom und Wasser zu gewährleisten und Leistungen in Sektoren wie Bildung und Gesundheit aufzubauen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz der AMISOM vor dem Hintergrund, dass die Strategie der offensiven Kriegsführung der AMISOM-Truppe bereits mehrmals zur Eskalation der Gewalt in Somalia beigetragen hat?
Beziehen die Bundesregierung und die EU in ihre Strategie für Somalia Gespräche bzw. Verhandlungen mit der al Shabaab mit ein, und wenn nicht, welche alternativen Strategien verfolgen die Bundesregierung und die EU, um den humanitären Zugang zur notleidenden Zivilbevölkerung in den von der al Shabaab kontrollierten Gebieten sicherzustellen?
Inwiefern ist es Teil der Strategie für Somalia der Bundesregierung und der EU, angesichts eines fehlenden Zentralstaats mit den autonomen Regionen Somaliland und Puntland enger zusammenzuarbeiten?
Welche Strategie verfolgen die Bundesregierung und die EU, um den Zustrom an Waffen und Munition über Flug- und Seehäfen einzudämmen?