Aktuelle Energieeffizienzpolitik der Bundesregierung
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Union hat am 22. Juni 2011 den Vorschlag für eine Richtlinie zur Energieeffizienz (Energy Efficiency Directive – EED) vorgelegt. Zentrales Thema ist ein in Artikel 6 des Richtlinienvorschlags verankertes Anreizsystem für Energieeffizienz, auf dessen Grundlage die Energieverteiler oder Energieeinzelhandelsunternehmen jährlich Energieeinsparprojekte in Höhe von 1,5 Prozent ihres im Vorjahr realisierten Energieabsatzvolumens nachweisen sollen.
Einer aktuellen Studie des ifeu-Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH zur Folge führt allein die Umsetzung des Artikels 6 des Richtlinienvorschlags zu Kostenersparnissen bei der deutschen Wirtschaft und den Verbrauchern im Jahr 2020 in Höhe von rund 14 Mrd. Euro. Hinzu kommt die Entstehung 120 000 neuer Arbeitsplätze.
Obwohl das Ziel, den Primärenergiebedarf bis 2020 um 20 Prozent zu senken, 2007 unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft beschlossen wurde, hat es die schwarz-gelbe Bundesregierung bisher versäumt, dieses Ziel verbindlich zu gestalten. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 25. Januar 2011 berichtete, wird Deutschland dieses selbstgesteckte Ziel sogar verfehlen. So heißt es in dem Bericht: „Insbesondere Deutschland bleibt […] stark hinter [den] […] Vorgabe[n] zurück. Statt die Energieeffizienz um 20 Prozent zu steigern, sind es bis zum Jahr 2020 voraussichtlich nur 12,8 Prozent.“ Auch die AG Energiebilanzen e. V. hat am 14. November 2011 darauf hingewiesen, dass die Effizienzsteigerung in Deutschland stagniert. So liegen die ermittelten Werte für 2010 unter denen des von der Bundesregierung angepeilten Beitrags zur Energiewende. Und die Internationale Energie-Agentur schreibt in ihrer Zusammenfassung des World Energy Outlook 2011, dass zwar „in vielen Ländern der Steigerung der Energieeffizienz Vorrang eingeräumt wird, […] sich die globale Energieeffizienz [aber] im zweiten Jahr in Folge verschlechtert [hat]“.
In der Regierungserklärung vom 9. Juni 2011 betonte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass „Energieeffizienz nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa ein neues Markenzeichen werden soll.“ Doch anstatt jetzt mit einer gemeinsamen Stimme für die Ziele der Bundeskanzlerin einzutreten, gibt es offensichtlich einen Dissens zwischen den Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und für Wirtschaft und Technologie. So meldete die dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH am 23. November 2011, dass die Bundesregierung noch keine Einigung zum EU-Richtlinienvorschlag für Energieeinsparungen von 20 Prozent bis 2020 erzielt habe.
Während das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit den Worten „Wir halten diese 1,5 Prozent Einsparverpflichtung für essenziell“ in den Medien zitiert wird, sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in dem Artikel 6 des Richtlinienvorschlags eine reine „Planwirtschaft“. Der EU-Energiekommissar Günther Oettinger (CDU) hat in diesem Kontext noch einmal gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters am 23. November 2011 betont, dass „es […] ein interessanter Prozess [wäre], wenn Deutschland eine Blockademinderheit organisieren würde gegen den Plan seiner eigenen Präsidentschaft.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Aus welchem Grund soll das von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel 2007 beschlossene Effizienzziel, 20 Prozent Primärenergieeinsparung bis 2020, zukünftig am Bruttoinlandsprodukt gemessen werden, und welche Auswirkungen hat dies auf die Ambition des Ziels abhängig von der Konjunktur?
Wie und bis wann soll das 20-Prozent-Effizienzziel der EU genau berechnet werden, wenn die Bundesregierung die Berechnungsgrundlage für dieses Ziel – anders als in der Vergangenheit vorgesehen – auf Energieproduktivität beziehen will, und würde unter Annahme eines Wirtschaftswachstums, wie es in der bisherigen Berechnung der Baseline in PRIMES 2007 unterstellt wurde, das gleiche Effizienzziel von 1 474 Megatonnen Öleinheiten (Mtoe) gelten?
Welcher Primärenergieverbrauch ergibt sich in 2020 in Mtoe, wenn die Bundesregierung die Energieproduktivität bis 2020 gegenüber 2007 um 20 Prozent steigert (unter der Annahme eines jährlichen Wirtschaftswachstums von 1 bzw. 2 Prozent)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Energieeffizienzziele und das Primärenergieeinsparziel erreicht werden, wenn die Bundesregierung keine Prognose über zukünftiges Wirtschaftswachstum treffen kann?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, dass das Wirtschaftswachstum vom Anstieg der CO2-Emissionen und des Primärenergieverbrauchs entkoppelt wird, und wenn ja, wie soll das geschehen?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die Senkung des Primärenergieverbrauchs und des Stromverbrauchs in Deutschland? Bekennt sie sich noch zu den im Energiekonzept festgelegten Zielen einer absoluten Einsparung um 20 Prozent bis 2020 gegenüber 2008?
Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der am 19. November 2011 veröffentlichten Studie des Fraunhofer ISI „Vergleich zwischen dem nationalen Energieeffizienzziel und den europäischen Vorschlägen für ein deutsches Ziel im Rahmen des Richtlinienvorschlags zur Energieeffizienz“, aus dem hervorgeht, dass die Ziele des Energieeffizienzrichtlinienvorschlags weniger verlangen als sich der Bund vorgenommen hat?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland, um das Energieeinsparziel von 1,5 Prozent pro Jahr sowie das Ziel, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu senken, zu erreichen?
Unterstützt die Bundesregierung, das in Artikel 6 des Richtlinienvorschlags zur Energieeffizienz verankerte Anreizsystem für Energieeffizienz, auf dessen Grundlage die Energieverteiler oder Energieeinzelhandelsunternehmen jährlich Energieeinsparprojekte in Höhe von 1,5 Prozent ihres im Vorjahr realisierten Energieabsatzvolumens nachweisen sollen, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Umsetzung des Artikels 6 des Richtlinienvorschlags keine starre Deckelung der zu verkaufenden Energiemenge für die einzelnen verpflichteten Unternehmen entsteht, sondern stattdessen der absolute Absatz sogar steigen kann, und wenn nein, warum nicht?
Welche Primärenergieeinsparung ergibt sich bis 2020 in Mtoe, wenn die Bundesregierung Energieverteiler verpflichtet, jährlich 1,5 Prozent des Energieabsatzvolumens vom Vorjahr einzusparen und welche, wenn sie stattdessen Energieeinzelhandelsunternehmen verpflichtet?
Könnten bestehende Maßnahmen und Programme zur Energieeinsparung angerechnet werden, wenn ja, welche und in welchem Umfang, oder wie interpretiert das BMWi Artikel 6 Nummer 9 des Vorschlags für eine Richtlinie zur Energieeffizienz 2011/0172 (COD)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Artikel 6 des Richtlinienvorschlags nach den Grundprinzipien des Emissionshandels funktioniert, nämlich für jedes Unternehmen lediglich das Ziel für Projekte festlegt, diesen aber die Freiheit lässt, die effizienteste Zielerreichung selbst zu bestimmen? Wenn nein, wo sieht sie die zentralen Unterschiede zur grundsätzlichen Funktionsweise des Emissionshandels?
Wäre die Bundesregierung bereit, dem Artikel 6 des Richtlinienvorschlags zuzustimmen, wenn dieser nach den Grundprinzipien des Emissionshandels ausgestaltet würde, das heißt, eine Nachweisführung der Effizienzprojekte innerhalb einer definierten Periode zum Beispiel alle vier Jahre anstatt jährlich beinhalten würde?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich praktischer Erfahrungen aus anderen Staaten innerhalb und außerhalb der EU mit – wie in Artikel 6 des Richtlinienvorschlags vorgeschlagenen – Mechanismen zur Energieeinsparung (bitte die Staaten, die jeweils angewandten Mechanismen und die erreichten Energieeinsparungen einzeln auflisten)?
Weshalb hält die Bundesregierung die in Artikel 6 des Richtlinienvorschlags vorgeschlagenen Mechanismen für „Planwirtschaft“ (laut dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler)?
Hält die Bundesregierung Großbritannien, Frankreich, Italien, verschiedene Staaten der USA, Australien, usw., die Mechanismen wie in Artikel 6 des Richtlinienvorschlags vorgeschlagen, anwenden, für planwirtschaftliche Staaten, und wenn ja, warum?
Wie sieht der weitere Zeitplan auf EU- und deutscher Ebene bezüglich der Beratungen und Verabschiedung des Richtlinienvorschlags zur Energieeffizienz nach Kenntnis der Bundesregierung aus?
Was genau plant die Bundesregierung, um das Stromsparziel zu erreichen, vor dem Hintergrund, dass das Stromsparziel „10 Prozent weniger bis 2020 im Vergleich zu 2008“ eine Reduktion der Verbräuche von 524 TWh auf rund 472 TWh bedeutet, was einer Einsparung von 52 TWh entspricht, der 2. Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) der Bundesrepublik Deutschland aber zeigt, dass durch die dort aufgeführten Maßnahmen bis 2016 nur höchstens die Hälfte der Stromeinsparungen (25 TWh), die notwendig wären, erreicht wird (höchstens – denn man muss mit Mehrverbräuchen rechnen)?
Welche Effekte hat der Verweis gemäß § 4, der auf Energierechnungen vorgeschrieben ist, des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) auf die Anbieterliste und andere Beratungsstellen?
Welchen Mehrwert hat die Anbieterliste von Energiedienstleistungsunternehmen der Bundesstelle für Energieeffizienz im Vergleich zu den Gelben Seiten, wenn hier keine Qualitätskontrolle vollzogen wird?
Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die Umsetzung der Informationspflicht nach § 4 EDL-G, und gibt es Kontrollen darüber, ob diese Verweise überhaupt stattfinden?
Warum ist im Energie- und Klimafonds mehr Geld für Kompensationszahlungen an die stromintensive Industrie und für das Kraftwerksförderprogramm vorgesehen als für Effizienz im Strombereich? Wie lässt sich das im Hinblick auf das Klimaschutzziel rechtfertigen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ohne zusätzliche Anstrengungen das eigene Ziel zur Reduzierung des Primärenergieverbrauchs nicht erreicht wird? Wenn ja, worin sollen laut Bundesregierung zusätzliche Anstrengungen bestehen? Wenn nein, welche beschlossenen Maßnahmen tragen zum Erreichen der Ziele in welcher Höhe bei?
Wie kann das Ziel erreicht werden, die Sanierungsrate von Gebäuden in Deutschland, wie im Energiekonzept der Bundesregierung beschlossen, von 1 auf 2 Prozent zu steigern, und welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die Sanierungseffizienz (definiert als Reduzierung des Heizwärmeleistungsbedarf eines Wohngebäudes durch Sanierung in Variation nach Gebäudealter und Gebäudetyp) dabei, bzw. wie hoch (in Prozent) muss diese heute und zukünftig sein?
Welchen Beitrag leisten finanzielle Anreizinstrumente wie das Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) und ggf. steuerliche Anreize zur Reduzierung des Wärmebedarfs und zur Einsparung von Primär- und Endenergieverbrauch im Gebäudesektor, und inwieweit tragen die Instrumente zur Zielerreichung bei?
Welchen Anteil leistet der Gebäudebereich bei der Primär- und der Endenergie, wenn das Ziel aus dem Energiekonzept „Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent bis 2020 lautet“?
Gegenüber welchem Bezugsjahr sollen die 20 Prozent Wärmebedarfsreduzierung im Gebäudebereich bis 2020 erfolgen, bzw. welches Bezugsjahr ist aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um das Ziel aus dem Energiekonzept, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren, zu erreichen?
Wie will die Bundesregierung ihre Ziele sicherstellen, wenn weder das Bezugsjahr für die Reduzierung des Wärmebedarfs feststeht noch Kenntnis darüber besteht, welche Primär- und Endenergieeinsparungen im Gebäudebereich erzielt werden sollen?