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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verletzung menschenrechtlicher Kriterien bei der Kooperation mit Drittstaaten im Bereich Sicherheitsforschung

Überprüfung von Projekten im Bereich der Sicherheitsforschung, Gefährdung von Menschenrechten, zivil-militärische Ausrichtung von Projekten des BMBF, Dual-Use-Technologien und Dual-Use-Verordnung, BMBF-Programm &quot;Zivile Sicherheitsforschung&quot;, Beteiligung von Hochschulen, der Bundeswehr sowie privatwirtschaftlicher Partner, deutsch-israelische Zusammenarbeit, Rüstungsunternehmen Elbit, Modernisierung der israelischen Waffensysteme, Sicherheitsforschungsrahmenprogramme der EU, Beteiligung Russlands und weiterer Staaten<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

23.01.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/826221. 12. 2011

Verletzung menschenrechtlicher Kriterien bei der Kooperation mit Drittstaaten im Bereich Sicherheitsforschung

der Abgeordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrke, Christine Buchholz, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Sicherheitsforschung wird im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU (7. FRP) erstmals als eigener und prioritärer Themenschwerpunkt definiert, dem europäischen Sicherheitsforschungsprogramm (ESRP). Für die Jahre 2007 bis 2013 wurde ein eigener Budgetposten für Sicherheitsforschung in Höhe von 1,4 Mrd. Euro bereitgestellt. Das Budget soll kontinuierlich erhöht werden. Mit dem ESRP wird zivile und militärische Forschung betrieben. Ziel des ESRP ist die „uneingeschränkte Nutzung der Synergien von Verteidigungs-, Sicherheits- und Zivilforschung“. Im Strategiepapier der Group of Personalities, die 2003 die Agenda des ESRP konzipiert haben, wird die scharfe Trennung zwischen militärischer und ziviler Forschung als Strukturmangel identifiziert, der Europa an der Nutzung seiner wissenschaftlichen, technologischen und industriellen Stärke hindert.

Das Programm des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) „Forschung für zivile Sicherheit“ schließt in seiner Konzeption an die Agenda des ESRP an und wird als nationales Pendant zur europäischen Sicherheitsforschung betrachtet (Workshop Sicherheitsforschung: Entwicklung einer Nationalen Strategie, 2006). Auch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erklärt die Trennung ziviler und militärischer Technologieentwicklung als überholt und setzt auf die „optimierte Abschöpfung“ der Ergebnisse aus der zivilen Sicherheitsforschung durch „Abstimmung“ und Einflussnahme des BMVg. In der Forschungsstrategie des BMVg werden Verteidigungsforschung und Zivile Sicherheitsforschung als „Gemeinsame Forschung für künftige Sicherheit und Verteidigung“ (BMVg: F&T Strategie) definiert. Trotz des Befundes, dass sich die Trennung ziviler und militärischer Forschung aufgrund der doppelten Einsatzmöglichkeiten nicht aufrechterhalten lässt, schlussfolgert der Wissenschaftliche Programmausschuss für das nationale Sicherheitsforschungsprogramm in seinem Positionspapier vom Mai 2010: „Die gegenwärtige pragmatische Abgrenzung der zivilen Sicherheitsforschung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.“

Die Bezeichnung „zivile Sicherheitsforschung“ verbirgt jedoch den militärischen Charakter des Forschungsprogramms und erschwert den demokratischen Diskurs sowie die gesetzliche Kontrolle. Insbesondere lässt die derzeitige Ausgestaltung der internationalen Forschungskooperationen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) und dem BMBF finanzierten Sicherheitsforschungsprogramme erhebliche Zweifel über eine Einbeziehung menschenrechtlicher Kriterien aufkommen. Eine staatliche Pflicht zur Beachtung der Menschenrechte ergibt sich einerseits aus den rechtlichen Standards, die für die Ausfuhr von Militärtechnologien und Dual-Use-Gütern gelten und andererseits aus den Regeln zur Unternehmensverantwortung.

Da in den Sicherheitsforschungsprojekten Technologien entwickelt werden, die ausländische Kooperationspartnern militärisch nutzen und sich sogar patentieren lassen können, ist es notwendig, die Entwicklungen nach Maßgabe der Dual-Use-Verordnung zu überprüfen. Das Genehmigungsverfahren für den Export von Dual-Use-Gütern, die für eine militärische Nutzung vorgesehen sind, orientiert sich an den „Politischen Grundsätzen der Bundesrepublik über den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000. Das beinhaltet die „sorgfältige Abwägung menschenrechtlicher Argumente“. Eine restriktive Anwendung der Kriterien im Bereich Sicherheitsforschung ist insbesondere bei der Beteiligung von Drittstaaten geboten.

Israel ist das aktivste Nicht-EU-Land im ESRP und hat uneingeschränkten Zugang zu den Ergebnissen der Sicherheitsforschung. Seit 1996 ist Israel als assoziierter Drittstaat an den Rahmenprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung der EU beteiligt. Im 7. FRP partizipiert Israel an 353 Vorhaben und bezieht Förderungen in Höhe von insgesamt 4,3 Mrd. Euro. Israelische Partner sind, nicht selten führend, an 29 Projekten des EU-Sicherheitsforschungsprogramms beteiligt.

Im Rahmen der EU-Sicherheitsforschung sind deutsche Forschungseinrichtungen an Projekten beteiligt, bei denen ein großes Risiko besteht, dass die Ergebnisse der Forschungskooperationen für Zwecke eingesetzt werden, die zu Menschenrechtsverletzungen führen. Bedenklich ist beispielsweise das 70 Mio. Euro Projekt MAAXIMUS. Zusammen mit der Rüstungsfirma Israel Aerospace Industries (IAI) arbeiten hier zehn deutsche Forschungseinrichtungen und Unternehmen an der Kosten- und Zeiteinsparung bei der Herstellung von Fluggeräten. Die Heron Drohnen der IAI wurden im Gaza-Krieg 2008/2009 mit Waffen bestückt und töteten mindestens 29 Zivilisten. Die Angriffe wurden von Human Rights Watch als schwere Verstöße gegen das Völkerrecht verurteilt (www.hrw.org/sites/default/files/reports/iopt0609webwcover_0.pdf). Es ist daher zu fragen, inwiefern die Bundesregierung im Feld der multinationalen Sicherheitsforschung sicherstellt, dass die Ergebnisse der Forschungsprojekte nicht zu internen Repressionen oder sonstigen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden.

Darüber hinaus muss die Förderung ausländischer Unternehmen im Rahmen internationaler Forschungsprogramme als Instrument der Außenwirtschaftsförderung verstanden werden. Mit der Vergabe von Forschungsgeldern an ausländische Unternehmen hat die Bundesrepublik Deutschland einen direkten Einfluss auf die Gewährleistung von Menschenrechten im Ausland. Wenn eines dieser Unternehmen an Verstößen gegen Menschenrechte beteiligt ist, so kann „die Unterstützung durch die Außenwirtschaftsförderung als Beihilfe des deutschen Staates zu diesen Menschenrechtsverletzungen gewertet werden“ (im Auftrag des BMZ durchgeführte Studie, 2010: Außenwirtschaftsförderung und Menschenrechte). Im 9. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, betont die Bundesregierung die prioritäre Stellung des Schutzes und der Förderung von Menschenrechten als Kern ihrer werteorientierten Außenpolitik.

Ausdrücklich begrüßt die Bundesregierung den Bericht des Sonderberichterstatters der UN für Menschenrechte und Unternehmen, Prof. John Ruggie, zur Unternehmensverantwortung für Menschenrechte. Das von Prof. John Ruggie entwickelte Rahmenkonzept „Protect, respect and remedy“ statuiert eine staatliche Pflicht, Menschenrechte durch eine adäquate Politik und Regulierung zu schützen und durchzusetzen. Erforderlich ist daher eine explizite Anwendung menschenrechtlicher Kriterien bei der Vergabe von Forschungsgeldern an ausländische Unternehmen.

Unter den von der EU im Rahmen der Forschungsförderung subventionierten israelischen Unternehmen befinden sich jedoch Rüstungs- und Technologiefirmen, die dem Staat Israel Mittel für die Durchführung illegaler Maßnahmen liefern. Eines dieser Unternehmen, das von vier Projekten des 7. FRP profitiert und bei dreien davon die führende Rolle einnimmt, ist das israelische Rüstungsunternehmen Elbit. Elbit liefert ein Überwachungssystem, das einen wesentlichen Bestandteil der Trennmauer darstellt, die die israelische Regierung um und in der besetzten West Bank bauen lässt. Eigens für die Trennmauer entwickelte Elbit das Kommando- und Kontrollfunktionssystem Torch, das nach zweijähriger Entwicklungszeit in Betrieb genommen wurde. Torch erscheint als eines der Hauptkomponenten der Sperranlage und kommt in keinem anderen Bereich zum Einsatz. Da die Bauarbeiten an der Sperranlage noch nicht abgeschlossen sind, muss angenommen werden, dass auch die Lieferung durch das Unternehmen noch andauert. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass das Unternehmen nach Abschluss der Bauarbeiten, mit der Weiterentwicklung und Instandhaltung des Überwachungssystems betraut sein wird.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat 2004 in seinem Gutachten zur Legitimität der Trennmauer auf besetztem Gebiet festgestellt, dass der Bau einen Verstoß gegen Völkerrecht darstelle. Auch der Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in den besetzten Gebieten vom Januar 2006 stellt fest, dass der Bau der Mauer auf die Vertreibung der Palästinenser und den Ausbau illegaler Siedlungen abzielt. Aufgrund des relevanten Beitrags, den Elbit zu den völkerrechtlichen Verstößen leistet, ist die Firma aus dem Investitionsuniversum der staatlichen Pensionsfonds in Norwegen und Schweden ausgeschlossen worden (www.regjeringen.no/pages/2236685/Elbit_engelsk.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Projekte der Sicherheitsforschung auf Folgendes überprüft werden müssen:

a) Vereinbarkeit mit den Kriterien der Regeln zur Ausfuhr von Militärtechnologien und Dual-Use-Gütern bei Kooperationen mit ausländischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen (insbesondere eine strikte Anwendung der Kriterien bei Kooperationen mit Drittstaaten, wie Russland oder Israel)?

b) Vereinbarkeit mit datenschutzrechtlichen Regelungen und dem Grundgesetz/der Grundrechtscharta?

c) Einhaltung ethischer, sozialer, ökologischer und völkerrechtlicher Standards durch die beteiligten Unternehmen und Institute?

Wenn ja, wie wird diese Überprüfung verfahrensmäßig umgesetzt?

Wenn nein, bitte mit Bezug auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland erläutern.

2

Betrachtet die Bundesregierung die Förderung ausländischer Unternehmen im Rahmen der Forschungsprogramme als Teil der Außenwirtschaftsförderung und unterwirft sie dementsprechend denselben Regeln, so dass man von einer Außenwirtschaftsförderung aus Mitteln des BMBF sprechen kann (bitte begründen)?

Wenn ja, warum?

Wenn nicht, wie lassen sich die Bereiche abgrenzen?

3

Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass prinzipiell keine Unternehmen von der EU- bzw. der BMBF-Forschungsförderung profitieren dürfen, die an der Aufrechterhaltung völkerrechtswidriger Maßnahmen beteiligt sind?

4

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung und mit Blick auf den Ruggie-Report für Staaten die Gefahr, durch die finanzielle Förderung solcher Unternehmen, an diesen völkerrechtswidrigen Maßnahmen mitzuwirken?

a) Wie kommt die Bundesregierung, im Bereich der Sicherheitsforschung ihrer Pflicht nach, den Schutz von Menschenrechten zu gewährleisten?

b) Was tut die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Forschungsgelder nicht an Unternehmen fließen, die zu einer Verletzung grundlegender humanitärer Prinzipien und schweren Verletzungen von Menschenrechten beitragen?

c) Gibt es ein Monitoring- und Evaluationsverfahren, die die direkten und indirekten Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Menschenrechte analysieren?

Wenn nein, ist ein solches geplant?

d) Erwägt die Bundesregierung eine Institutionalisierung des Kontroll- und Monitoringsystems nach dem Vorbild der skandinavischen Ethikräte?

Wenn ja, wie genau sehen die Planungen aus?

Wenn nein, bitte erläutern, weshalb dies nicht für nötig bzw. möglich gehalten wird.

5

Welches Gewicht haben menschenrechtliche Kriterien im Vergleich zu den Prämissen unternehmerischen und wirtschaftlichen Handelns, und wie wägt die Bundesregierung ab, wenn menschenrechtliches Risikomanagement mit erhöhten Kosten und Wettbewerbsnachteilen verbunden ist?

6

Wie und in welcher Form definiert die Bundesregierung, ab wann das Risiko besteht, dass durch deutsche Forschungskooperationen Menschenrechte verletzt werden, so dass die Kooperation nicht stattfinden kann bzw. abgebrochen werden muss?

7

Wann und wo sind in der Vergangenheit Forschungskooperationen aufgrund menschenrechtlicher Erwägungen nicht zustande gekommen oder abgebrochen worden?

8

Nach welchem Verfahren können Unternehmen ihre Forschungsergebnisse patentieren lassen, und inwieweit werden dabei menschenrechtliche Kriterien berücksichtigt?

9

Wird die Entwicklung von Dual-Use-Technologien in internationalen Forschungskooperationen denselben rechtlichen Standards unterworfen, die auch für die Ausfuhr von Militärtechnogien und Dual-Use-Güter gelten (EU-Verhaltenskodex, Politische Leitlinien der Bundesregierung)?

10

Wie wirken sich derzeit die Ausfuhrkontrollen für Dual-Use-Güter auf die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und Innovation aus?

11

Hat sich die Bundesregierung bislang dafür eingesetzt, dass bei der Weiterentwicklung der Dual-Use-Verordnung menschenrechtliche Kriterien neben den von der Europäischen Kommission hervorgehobenen Aspekten der Wettbewerbsfähigkeit und nationalen Sicherheit an Bedeutung gewinnen?

Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

12

Wird sich die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Dual-Use-Verordnung dafür einsetzen, den Bereich Forschung und Entwicklung explizit mit einzubeziehen (bitte erläutern)?

13

Wie erklärt sich, dass die Bundesregierung ein Programm der „zivilen Sicherheitsforschung“ auflegt, obwohl sie gleichzeitig stringent ein zivil-militärisches Kontinuum erklärt, dem Konzept der „vernetzten Sicherheit“ folgt, eine Trennung zwischen zivilen und militärischen für unmöglich hält und explizit auf die militärische Abschöpfung der zivilen Forschung setzt?

14

Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass das Konzept der zivilen Sicherheitsforschung von den realen Entwicklungen überholt wurde, und daher heute von zivil-militärischer Sicherheitsforschung gesprochen werden muss?

15

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Deklaration als ziviles Sicherheitsprogramm, die Möglichkeiten der rechtlichen Kontrolle sowie der öffentlichen Diskussion über Inhalt und Ausrichtung des Programms behindert sein könnten?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftlichen Programmausschusses für das nationale Sicherheitsforschungsprogramm, dass die „pragmatische Abgrenzung der zivilen Sicherheitsforschung“ beibehalten werden soll, obwohl sich eine Trennung praktisch nicht aufrechterhalten lässt?

Wenn ja, inwiefern hat sich die Abgrenzung bewährt, und weshalb soll sie beibehalten werden, obwohl sie den realen Bedingungen nicht mehr entspricht?

Wenn nein, inwiefern unterscheidet sich der Standpunkt der Bundesregierung von der des Wissenschaftlichen Programmausschusses?

17

Welches Mandat hat der Wissenschaftliche Programmausschuss, und wie wurden seine Mitglieder ausgewählt?

18

Können nach Auffassung der Bundesregierung, Hochschulen, die eine Zivilklausel haben, uneingeschränkt an allen Projekten des nationalen Sicherheitsprogramms teilnehmen?

19

Wie können Hochschulen sicherstellen, dass sie sich nicht an Forschungsprojekten mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung beteiligen?

20

Was tut die Bundesregierung um Wissenschaftlern, die ihre Arbeit ausschließlich zivilen Zwecken widmen möchten, die Möglichkeit zu verschaffen, diesem Anspruch nachzukommen, und welche Gelder und rechtlichen Instrumente werden dafür bereitgestellt?

21

Gibt es Forschungsprojekte im BMBF-Programm „Zivile Sicherheitsforschung“, die ausschließlich zivilen Zwecken dienen?

Wenn ja, welche, und nach welcher Maßgabe unterscheidet die Bundesregierung (bitte genaue Auflistung)?

22

Welche der vom BMBF geförderten Projekte haben eine zivil-militärische Ausrichtung und warum (bitte genaue Auflistung)?

23

An wie vielen und welchen Projekten des BMBF-Sicherheitsprogramms sind Einrichtungen der Bundeswehr direkt oder als assoziierte Partner beteiligt?

24

Wie erfolgt die in der Strategie des BMVg zur Forschung und Technologie (BMVg: F&T Strategie – Aktueller Stand und geplante Schwerpunktsetzung, Rainer Krug) genannte „Abstimmung“ mit dem Programm der „Zivilen Sicherheitsforschung“ zur besseren Nutzung von Synergien und Vermeidung von Doppelarbeiten konkret?

a) Wer ist für die Abstimmung verantwortlich?

b) In welchem Verfahren erfolgt die Abstimmung?

c) Welches Ergebnis hat diese Abstimmung bisher gebracht?

d) Welche verteidigungspolitischen Prämissen bestimmen die aktuelle Agenda der zivilen Sicherheitsforschung?

e) Soll die Einflussnahme in Zukunft noch verstärkt werden?

25

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch den Einfluss militärischer Prämissen die Technologieentwicklung eine für den zivilen Nutzen ungünstige Entwicklung nimmt (bitte konkrete Bereiche nennen und erläutern)?

Sind für die Nutzung und Verbreitung der Projektergebnisse zusammen mit dem Bundesministerium des Innern (BMI), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bzw. BMVg Sicherheitsanforderungsprofile definiert worden?

Wenn ja,

a) wie ist die Geheimhaltungsklassifizierung konkret ausgestaltet, und nach welchen Kriterien wird differenziert,

b) für welche Projekte wurden Sicherheitsanforderungsprofile zusammen mit dem BMVg erstellt,

c) die Ergebnisse welcher Projekte obliegen der Geheimhaltung, und welche Einrichtungen sind daran beteiligt,

d) welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dass es trotz der Geheimhaltung nicht zu einer Abschottung kommt, sondern ein demokratischer Diskurs über Risikoeinschätzungen und Technologieentwicklungen stattfinden kann?

Wenn nein, warum nicht und was ist diesbezüglich geplant?

26

Auf welche Art und Weise sollen Vorhaben der BMBF-Sicherheitsforschungsausschreibung zur deutsch-israelischen Zusammenarbeit (www.bmbf.de/foerderungen/15901.php) hinsichtlich menschenrechtlicher Risiken und Wirkungen beobachtet, geprüft und evaluiert werden?

a) Wer begutachtet die Projekte?

b) Aus welchen Branchen kommen die Gutachter?

c) Wie und von wem werden die Gutachter ausgewählt?

d) Inwieweit werden menschenrechtliche und datenschutzrechtliche Kriterien berücksichtigt, und wie werden sie im Verhältnis zu Wettbewerbserwägungen gewichtet?

e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die geplante Verwendung der Forschungsergebnisse durch die israelische Seite, und auf welche Quellen stützt sich diese Kenntnis?

27

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung des Rüstungsunternehmens Elbit an der Einrichtung und Funktionsweise der illegalen Sperranlage im Westjordanland?

28

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des norwegischen Ethikrats, dass eine Unterstützung der Firma Elbit ein „nicht hinnehmbares Risiko der Mitwirkung an besonders schweren Verstößen gegen ethische Normen“ darstellt (bitte begründen)?

29

Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe das Rüstungsunternehmen Elbit Gelder aus dem Budget des 7. FRP erhält?

30

a) Welche Dual-Use-Technologien, die in Zusammenarbeit mit deutschen Partnern entwickelt wurden, haben sich israelische und russische Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen in den letzten fünf Jahren patentieren lassen?

b) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Einsatz und die Verwendung dieser Technologien vor?

31

a) Beabsichtigen die Konzerne Elbit, Israeli Aerospace Industries oder Motorola Israel, an der Ausschreibung zur deutsch-israelischen Zusammenarbeit im Rahmen des BMBF-Förderprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit“ teilzunehmen, und welche weiteren israelischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen haben sich bisher beworben?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung, Unternehmen von der Teilnahme an dem Programm auszuschließen, bei denen das Risiko besteht, dass diese bei schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen mitwirken?

c) Gibt es ein standardisiertes Verfahren, bei dem eine solche Kontrolle stattfindet?

32

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Modernisierung der israelischen Waffensysteme, die Sicherheitslage im Nahen Osten verbessern kann, und inwiefern wird dabei die rechtliche Vorgabe, keine militärischen Güter in Regionen zu liefern „die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht“ berücksichtigt (bitte erläutern)?

33

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtliche Lage in Bezug auf die Teilnahme israelischer Organisationen am 7. FRP, die ihren Unternehmenssitz in den illegal besetzten Gebieten haben, so wie bspw. die Ahava Ltd, die ihre geförderten Forschungsmaßnahmen in Laboratorien und Anlagen in der israelischen Siedlung Mitzpe Shalem im besetzten Westjordanland durchführt?

b) Setzt sich die Bundesregierung für eine Beendigung der Förderung von Einrichtungen ein, die ihren Sitz in Siedlungen haben, die unter Verletzung des Völkerrechts in den besetzten Gebieten errichtet wurden?

c) Wenn ja, was hat die Bundesregierung bisher getan, und was ist in Bezug auf das 8. Forschungsrahmenprogramm der EU geplant?

d) Inwieweit wird die Frage des Unternehmenssitzes in den Zulassungsbedingungen bei dem deutsch-israelischen Sicherheitsprogramm Berücksichtigung finden?

34

a) In welchen und wie vielen rein militärischen Forschungsprojekten kooperieren deutsche Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Israel?

b) Welche Einrichtungen sind auf deutscher und israelischer Seite beteiligt (bitte vollständige Aufzählung)?

c) Was soll in den Projekten entwickelt werden, und was wurde bereits entwickelt?

d) Wie und nach welchem Verfahren finden bei der Initiierung und Durchführung dieser Kooperationen die menschenrechtlichen Kriterien der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung über den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ Anwendung?

e) Gab es während der Dauer der Kooperation jemals Hinweise darauf, dass die entwickelten Rüstungsgüter zur internen Repression oder für sonstige Menschenrechtsverletzungen durch den Staat Israel missbraucht werden könnten (bitte anhand der Menschenrechtsanalyse der Bundesregierung darstellen, welche konkreten Situationen in Israel zwischen 2005 und 2011 einen kritischen Einfluss auf die Entscheidung über Rüstungsexporte und Rüstungsforschungskooperationen genommen haben)?

f) Welche weiteren militärischen Forschungskooperationen stehen in Planung, und wer wird daran beteiligt sein (bitte genaue Nennung der Kooperationspartner)?

35

a) An welchen Projekten des europäischen bzw. des nationalen Sicherheitsprogramms ist Russland beteiligt?

b) Welche russischen Einrichtungen nehmen teil?

c) Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beachtung menschenrechtlicher Standards durch diese Einrichtungen?

d) Was wird in diesen Projekten entwickelt, und welchen militärischen Nutzen könnten diese Entwicklungen haben?

e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die geplante Verwendung der Forschungsergebnisse durch die russische Seite, und auf welche Quellen stützt sich diese Kenntnis?

36

Welche weiteren Drittstaaten sind am europäischen bzw. nationalen Sicherheitsprogramm beteiligt, und wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation in diesen Ländern und das Risiko eines Missbrauchs der Forschungsergebnisse?

37

In welcher Höhe beteiligen sich privatwirtschaftliche Partner mit Eigenanteilen an welchen Projekten des BMBF-Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“?

38

Wie hoch wird das Budget für den Bereich Sicherheitsforschung im 8. Forschungsrahmenprogramm der EU voraussichtlich sein (bitte aufschlüsseln)?

39

Welche inhaltlichen und finanziellen Pläne hat die Bundesregierung für die Weiterführung des Sicherheitsprogramms für die laufende Legislaturperiode?

40

a) Wer waren die Teilnehmer des „EU-Israel FP7 joint committee meeting“, das vom 28. bis 29. November 2011 in Brüssel stattfand?

b) Was waren die Programmpunkte dieses Treffens?

c) Was wurde hinsichtlich der weiteren Kooperation mit Israel im Rahmen des 7. FRP und des 8. FRP dort beschlossen?

d) Welche Ergebnisse hat die Sitzung erzielt, und wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?

e) Wo und für wen ist das Protokoll dieses Treffens einsehbar?

f) Spricht etwas dagegen, das Protokoll dieses Treffens zu veröffentlichen?

Wenn ja, was?

Wenn nein, wann und wo wird das Protokoll veröffentlicht werden?

41

Welche und wie viele sicherheitsforschungsrelevante Projekte werden durch andere Förderprogramme des BMBF, wie z. B. „IKT 2020 – Forschung für Innovation“, finanziert, und in welcher Höhe?

Berlin, den 19. Dezember 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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