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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rechtliche Ausgleichsregelungen im Kohlebergbau

Privilegierte Sonderstellungen der Kohleverstromung als klimaschädlichste und ineffizienteste Art der Stromerzeugung: Ausgleichsregelungen für den Steinkohlen- und Braunkohlenbergbau im EEG und KWKG, bei Stromsteuer, Konzessionsvergaben, Netzentgelten und Emissionshandel neben direkten Subventionen, Notwendigkeit für die Wettbewerbsfähigkeit; Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

02.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/829703. 01. 2012

Rechtliche Ausgleichsregelungen im Kohlebergbau

der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Kohleverstromung ist die klimaschädlichste und ineffizienteste Art der Stromerzeugung. Braunkohlekraftwerke sind dreimal, Steinkohlekraftwerke doppelt so klimaschädlich wie etwa moderne Gaskraftwerke. Neben den klimaschädlichen Auswirkungen der Kohleverstromung hinterlässt die Gewinnung der Kohle immense Schäden. Doch trotz der großen Klima- und Umweltschäden stammt heute immer noch fast die Hälfte des in Deutschland produzierten Stroms aus Kohlekraftwerken. Zur Erreichung der Klimaschutzziele, aber auch zur Vermeidung weiterer Umweltschäden bei der Gewinnung und Verbrennung der Kohle ist es unerlässlich, den Anteil der Stromerzeugung aus Kohle immer weiter zu reduzieren.

Kohleabbau und Kohleverbrennung genießen in Deutschland verschiedene Sonderstellungen. So hat die deutsche Steinkohle seit den 60er-Jahren viele Milliarden Euro an Steinkohlesubventionen erhalten. Auch nach dem Ende des subventionierten Bergbaus im Jahr 2018 werden Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus in dreistelliger Millionenhöhe zu finanzieren sein.

Neben diesen direkten Subventionen gibt es eine Vielzahl indirekter Subventionen für die Stein- und Braunkohle. So profitieren Kohlebergbau und -verstromung von besonderen Ausgleichsregelungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), einer reduzierten Stromsteuer genauso wie etwa bei den Netznutzungsentgelten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtlichen Ausgleichsregelungen im Steinkohleberg- und Braunkohletagebau vor dem Hintergrund ihrer eigenen Klimaschutzziele, und hält sie Befreiungen von Umlagen, Steuern etc. für das geeignete Instrument?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Privilegierung des Steinkohleberg- und Braunkohletagebaus von rechtlichen Sonderstellungen vor dem Hintergrund der bereits umfangreichen Befreiung vieler Industriebereiche von der EEG-Umlage, Netzengelten etc. und den damit verbundenen höheren Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Energiewende?

3

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welchem Umfang in anderen Staaten der Europäischen Union (EU) der Steinkohleberg- und/oder Braunkohletagebau von rechtlichen Sonderstellungen profitieren, und falls ja, wie sehen diese Regelungen konkret aus, und von welchen Summen kann man dabei ausgehen?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ohne besondere Ausgleichsregelungen die Steinkohlebranche im internationalen Wettbewerb nicht bestehen könne?

5

Wie begründet die Bundesregierung besondere Ausgleichsregelungen für den deutschen Steinkohlebergbau angesichts der Tatsache, dass dieser ohne direkte staatliche Subventionen ohnehin nicht wettbewerbsfähig ist?

6

In welchem Umfang profitiert der Steinkohlebergbau von besonderen Ausgleichsregelungen im EEG, und wie hat sich dies in den vergangenen fünf Jahren verändert (bitte nach einzelnen Jahren und den entsprechenden Summen aufschlüsseln), und in welchem Umfang wird er nach Ansicht der Bundesregierung in den kommenden Jahren davon profitieren?

7

In welchem Umfang profitiert der Steinkohlebergbau von besonderen Ausgleichsregelungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), und wie hat sich dies in den vergangenen fünf Jahren verändert (bitte nach einzelnen Jahren und den entsprechenden Summen aufschlüsseln), und in welchem Umfang wird er nach Ansicht der Bundesregierung in den kommenden Jahren davon profitieren?

8

In welchem Umfang profitiert der Steinkohlebergbau von besonderen Ausgleichsregelungen bei der Stromsteuer, und wie hat sich dies in den vergangenen fünf Jahren verändert (bitte nach einzelnen Jahren und den entsprechenden Summen aufschlüsseln), und in welchem Umfang wird er nach Ansicht der Bundesregierung in den kommenden Jahren davon profitieren?

9

In welchem Umfang profitiert der Steinkohlebergbau von besonderen Ausgleichsregelungen bei den Konzessionsabgaben, und wie hat sich dies vergangenen fünf Jahren verändert (bitte nach einzelnen Jahren und den entsprechenden Summen aufschlüsseln), und in welchem Umfang wird er nach Ansicht der Bundesregierung in den kommenden Jahren davon profitieren?

10

In welchem Umfang profitiert der Steinkohlebergbau von besonderen Ausgleichsregelungen bei den Netzentgelten, und wie hat sich dies in den vergangenen fünf Jahren verändert (bitte nach einzelnen Jahren und den entsprechenden Summen aufschlüsseln), und in welchem Umfang wird er nach Ansicht der Bundesregierung in den kommenden Jahren davon profitieren?

11

Wird es ab 2013 im Rahmen des EU-Emissionshandels Sonderregelungen zugunsten des Steinkohlebergbaus geben, und falls ja, wie werden diese konkret aussehen?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ohne besondere Ausgleichsregelungen die Braunkohlebranche im internationalen Wettbewerb nicht bestehen könne?

13

In welchem Umfang profitiert der Braunkohletagebau von besonderen Ausgleichsregelungen im EEG, und wie hat sich dies in den vergangenen fünf Jahren verändert (bitte nach einzelnen Jahren und den entsprechenden Summen aufschlüsseln), und in welchem Umfang wird er nach Ansicht der Bundesregierung in den kommenden Jahren davon profitieren?

14

In welchem Umfang profitiert der Braunkohletagebau von besonderen Ausgleichsregelungen im KWKG, und wie hat sich dies in den vergangenen fünf Jahren verändert (bitte nach einzelnen Jahren und den entsprechenden Summen aufschlüsseln), und in welchem Umfang wird er nach Ansicht der Bundesregierung in den kommenden Jahren davon profitieren?

15

In welchem Umfang profitiert der Braunkohletagebau von besonderen Ausgleichsregelungen bei der Stromsteuer, und wie hat sich dies in den vergangenen fünf Jahren verändert (bitte nach einzelnen Jahren und den entsprechenden Summen aufschlüsseln), und in welchem Umfang wird er nach Ansicht der Bundesregierung in den kommenden Jahren davon profitieren?

16

In welchem Umfang profitiert der Braunkohletagebau von besonderen Ausgleichsregelungen bei den Konzessionsabgaben, und wie hat sich dies in den vergangenen fünf Jahren verändert (bitte nach einzelnen Jahren und den entsprechenden Summen aufschlüsseln), und in welchem Umfang wird er nach Ansicht der Bundesregierung in den kommenden Jahren davon profitieren?

17

In welchem Umfang profitiert der Braunkohletagebau von besonderen Ausgleichsregelungen bei den Netzentgelten, und wie hat sich dies in den vergangenen fünf Jahren verändert (bitte nach einzelnen Jahren und den entsprechenden Summen aufschlüsseln), und in welchem Umfang wird er nach Ansicht der Bundesregierung in den kommenden Jahren davon profitieren?

Berlin, den 16. Dezember 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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