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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Darlehen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH für Nicaragua Sugar Estates Limited

Vergabe von Darlehen der Deutschen Entwicklungsgesellschaft (DEG) an das Unternehmen Nicaragua Sugar Estates Limited (NSEL) zur Produktionssteigerung vor dem Hintergrund des Verdachts gesundheitsgefährdender Pestizideinsätze auf NSEL-Zuckerrohrplantagen, Aufklärungsbedarf der Bundesregierung, Zusammenarbeit mit nicaraguanischen Behörden, Unterstützung von erkrankten Plantagenarbeitern, Mindeststandards im Arbeitnehmerschutz, Prüfkriterien der DEG vor der Vergabe von Krediten<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

23.01.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/830404. 01. 2012

Darlehen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH für Nicaragua Sugar Estates Limited

der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Nicaragua Sugar Estates Limited (NSEL) ist das führende Unternehmen Nicaraguas in der Zucker-, Ethanol- und Stromproduktion. Die NSEL gehört zur Unternehmensgruppe der Familie Pellas, die auf weiteren Geschäftsfeldern, unter anderem im Medienbereich, aktiv ist.

Die NSEL erhielt im Jahr 2006 zwei Kredite der International Finance Corporation (IFC), Privatsektorarm der Weltbank, über insgesamt 55 Mio. US-Dollar mit dem Ziel, die Effizienz des Zuckerrohranbaus zu steigern, zusätzliches Land zu gewinnen und sich auf den Export von Ethanol auszurichten. Zusätzlich erhielt die NSEL im selben Jahr ein langfristiges Darlehen von 10 Mio. US-Dollar von der DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) für ein Projekt zur Steigerung der Hektarerträge.

Die DEG, eine Tochter der KfW Bankengruppe, fördert den privatwirtschaftlichen Sektor in Entwicklungs- und Schwellenländern mit dem Ziel, nachhaltiges Wachstum und die Steigerung des Lebensstandards zu befördern.

Während die NSEL mithilfe der Unterstützung durch die IFC und die DEG ihre Erträge erheblich steigern konnte, mehren sich seit 2008 in dramatischer Weise Erkrankungen an Niereninsuffizienz (IRC) unter den Arbeiterinnen und Arbeitern der NSEL-Plantagen in der Gemeinde Chichigalpa sowie unter den benachbarten Kleinbäuerinnen und Kleinbauern.

Betroffenenverbände sprechen von bis zu 5 000 Todesfällen. Sie führen diese Entwicklung auf den unsachgemäßen Einsatz von Pestiziden durch die NSEL zurück und streiten dafür, dass dieser Zusammenhang von offizieller Seite und vonseiten des Unternehmens anerkannt wird. Im Jahr 2008 wurde auf Antrag von ehemaligen Plantagenarbeitern eine Untersuchung des CAO-Office (CAO: Office of the Compliance Advisor/Ombudsman) bei der IFC veranlasst, in das allerdings nicht alle Betroffenenverbände einbezogen sind.

Die nicaraguanische Regierung hat unterdessen Unterstützung für die Betroffenen angekündigt. Die wirtschaftliche Macht der Pellas-Gruppe, die ihr auch politischen Einfluss sichert, steht bislang allerdings einer systematischen Aufklärung und einer verbindlichen Regelung zur Entschädigung von Betroffenen entgegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Vorwürfe an die NSEL vor, diese habe durch den unsachgemäßen Einsatz von Pestiziden die Erkrankung zahlreicher Menschen an Niereninsuffizienz zu verantworten?

2

Hat die Bundesregierung, angesichts der Tatsache, dass die NSEL von der DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit einem Darlehen unterstützt wurde, Aufklärungsbedarf bezüglich des in Frage 1 beschriebenen Zusammenhangs?

Falls ja, hat die Bundesregierung solchen Aufklärungsbedarf an die NSEL, deren Mutterkonzern, die DEG oder die nicaraguanischen Behörden gerichtet, und auf welche Resonanz ist sie dabei gestoßen?

Falls nein, warum nicht?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die DEG im Jahr 2006 bei der Vergabe des Darlehens an die NSEL das Unternehmen und die Arbeitsbedingungen auf dessen Plantagen unter dem Gebot der Sozialverträglichkeit geprüft hat?

4

Bestehen des Weiteren Kriterien der DEG, nach denen vor der Vergabe von Krediten Mindeststandards bezüglich des Arbeitnehmerschutzes gefordert werden, und kam nach Kenntnis der Bundesregierung eine entsprechende Prüfung in dem konkreten Fall zum Einsatz?

5

Entsprach das damalige Prüfverfahren den Ansprüchen der Bundesregierung?

6

Inwiefern könnte und sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Durchsetzung von Mindeststandards im Arbeitnehmerschutz durch die DEG gewährleistet werden?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen möglichen Zusammenhang zwischen der Steigerung der Hektarerträge auf den Plantagen der NSEL, dem verstärkten oder veränderten Einsatz von Pestiziden und der Vergiftung des Grundwassers, das von den in den Plantagen lebenden Menschen als Trinkwasser genutzt wird?

8

Inwiefern leitet sich für die Bundesregierung daraus der Bedarf ab, die konkreten Umstände bei der Umsetzung des mit dem DEG-Darlehen geförderten Projektes zur Ertragssteigerung zu untersuchen?

9

Welche Verantwortung der DEG und der Bundesregierung für die Entschädigung der an IRC Erkrankten und ihrer Angehörigen ließe sich gegebenenfalls aus einem solchen Zusammenhang ableiten?

10

Liegen der Bundesregierung Informationen oder Erkenntnisse darüber vor, ob für die geförderte Produktionssteigerung auch der Einsatz von Sprühflugzeugen für die Ausbringung von Pflanzenschutz- bzw. Schädlingsbekämpfungsmitteln intensiviert wurde?

11

Verfolgt die Bundesregierung den CAO-Prozess bei der IFC bezüglich der im Zusammenhang mit der Kreditierung von NSEL erhobenen Vorwürfe, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich des DEG-Engagements in diesem Fall?

12

Hielte die Bundesregierung einen vergleichbaren Prozess bei der DEG für angebracht, und wie könnte ein solcher initiiert werden?

13

Mit welchen Maßnahmen zur Unterstützung der von Krankheit und damit verbundener Arbeitsunfähigkeit Betroffenen ist die DEG bereits in der Region tätig, oder welche diesbezüglichen Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

14

Sucht die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit nicaraguanischen Behörden, um die Umstände des vermehrten Auftretens von Niereninsuffizienz auf den und im Umfeld der Plantagen der NSEL aufzuklären und sie bei der Betreuung der Erkrankten und ihrer Angehörigen zu unterstützen (bitte erläutern)?

15

Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den an Niereninsuffizienz Erkrankten in Kooperation mit den nicaraguanischen Behörden durch kurzfristige Unterstützung von Krankenhäusern bei der Anschaffung der notwendigen Gerätschaften (Dialyseapparate etc.) zu helfen, und plant sie Schritte in diese Richtung?

16

Inwiefern hält es die Bundesregierung für angemessen, die Organisationen der Betroffenen dabei zu unterstützen, ihren Fall aufzuklären und gegebenenfalls verbindliche Regelungen zu ihrer Entschädigung durchzusetzen?

17

Welche Unterstützung kann die Bundesregierung dabei leisten, und wie stellt sie sich dabei die Zusammenarbeit mit den nicaraguanischen Behörden vor?

Berlin, den 22. Dezember 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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