Urheberrechte bei den Produzenten von Filmen und Dokumentationen
der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Großbritannien wurde das Medienrecht zugunsten der Produzenten geändert. Die Rechte der Filme und Dokumentationen verbleiben in der Regel bei den Urhebern und gehen nicht mehr automatisch an die Fernsehsender über. Diese können in Zukunft nur noch für eine begrenzte Zeit und einen bestimmten Verbreitungsweg die Ausstrahlungsrechte erwerben. Seit dieser Veränderung hat die Ausstrahlung nationaler Produktionen stark zugenommen (Funkkorrespondenz 15.16/2006, S. 21).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Was spricht für die Bundesregierung dagegen, entsprechende Regelungen auch im deutschen Urheberrecht festzuschreiben?
Wie will die Bundesregierung stattdessen die Rechte und damit die wirtschaftliche Situation der Produzenten stärken?