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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erfassung rechtsextremer Aktivitäten von Bundeswehrsoldaten

Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr, Kriterien für die Wertung und Erfassung rechtsextremer Betätigungen von Bundeswehrangehörigen, rechtsextreme Verdachtsfälle, Meldungen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Meldepflicht für wehrmachtsverherrlichende, rechtspopulistische sowie antimuslimische Aktivitäten von Soldaten, Neufassung von Dienstvorschriften<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

03.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/833417. 01. 2012

Erfassung rechtsextremer Aktivitäten von Bundeswehrsoldaten

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Nicole Gohlke, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Petra Pau, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei der Erfassung rechtsextremer Aktivitäten von Bundeswehrsoldaten gibt es offenbar einen erheblichen Graubereich. In seinem Jahresbericht 2009 nennt der Wehrbeauftragte 122 Verdachtsfälle auf rechtsextreme Betätigungen innerhalb der Bundeswehr, von denen sich rund drei Viertel bestätigt haben. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hingegen geht Medienberichten vom Frühjahr dieses Jahres zufolge von „jährlich ca. 660 Verdachtsfällen“ aus. Meist handele es sich dabei um junge Soldaten, „die in ihrer Freizeit zum Beispiel durch szenetypische Bekleidung, rechtsextremistische Musik oder das Skandieren von Parolen auffallen.“ (FOCUS ONLINE, 27. Mai 2011).

Die Zahlen des Wehrbeauftragten basieren auf Meldungen des Bundesministeriums der Verteidigung, das seinerseits von den jeweiligen Dienststellen bzw. Kommandeuren unterrichtet wird. Gemeldet werden dabei, alle Verdachtsfälle auf „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“ (§§ 84 bis 90b des Strafgesetzbuchs – StGB) und die „Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung durch Soldaten“ (§ 8 des Soldatengesetzes)‘ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/1266). Der MAD verfügt über weitere Informationsquellen und gelangt durch diese in Kenntnis weiterer Verdachtsfälle. Eine Rücksprache der Fragesteller mit dem Büro des Wehrbeauftragten konnte den Verdacht nicht ausräumen, dass es Fälle rechtsextremistischer Betätigungen von Soldaten gibt, die dem Wehrbeauftragten nicht bekannt werden. Dies betrifft offenbar vor allem solche Vorfälle, die sich außerhalb des Dienstes ereignen.

Gemeldet werden nach Kenntnis der Fragesteller ausschließlich Fälle von „klassischem“ Rechtsextremismus. Die Fragesteller hatten indes bereits in ihrer Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/1266 auf die Notwendigkeit hingewiesen, „sich mit den politischen ‚Graubereichen‘ deutschnationaler, völkischer und nationalkonservativer Spektren zu beschäftigen. Solchen Graubereichen und Querverbindungen kommt für die Herausbildung informeller Netzwerke und der Akzeptanzbildung rechtsextremistischer Auffassungen eine wichtige Funktion zu.“

Hier ist insbesondere der Bereich des Rechtspopulismus zu nennen, in dem eine zunehmende rassistisch konnotierte antimuslimische Hetze festzustellen ist. Die Akteure entsprechen nicht dem „vertrauten“ rechtsextremistischen Erscheinungsbild. Das ändert jedoch nichts daran, dass diese Akteure (zu denen beispielsweise, aber nicht nur, die Organisation Politically Incorrect gehört) elementare demokratische Prinzipien verstoßen und zudem ein wichtiges Feld für Radikalisierungsprozesse darstellen.

Zu den zentralen, gemeinsamen Topoi deutschnationaler, aber auch rechtsextremer Kräfte gehören zudem die Leugnung der deutschen Kriegsschuld und die Glorifizierung der Wehrmacht. Auch wenn damit keine Strafgesetze verletzt werden, müssen solche Einstellungen erhebliche Zweifel an der Eignung eines Soldaten für den Dienst in einer der Demokratie verpflichteten Streitkraft wecken. Dennoch erfährt der Wehrbeauftragte hiervon nichts, sofern die Wehrmachtsverherrlichung nicht mit Verstößen gegen die §§ 84 bis 90b StGB einhergeht (Bundestagsdrucksache 16/1266).

Eine bedenkliche Nähe zur Wehrmacht ist in der Bundeswehr immer wieder festzustellen, trotz mehrfacher Bekundungen der Bundesregierung, die Wehrmacht könne als Ganzes keine Tradition begründen. Kooperationen mit geschichtsrevisionistischen Vereinigungen wie etwa dem Kameradenkreis der Gebirgstruppe gehören ebenfalls auf den Prüfstand.

Die Fragesteller erwarten, dass die Meldevorschriften innerhalb der Bundeswehr nach dem Massaker in Norwegen, den Diskussionen um deutschnationalen Rechtspopulismus und das Bekanntwerden der Mordserie einer Naziterrorgruppe überprüft werden, um den Notwendigkeiten im Kampf gegen rassistische und rechtsextreme Einstellungen zu entsprechen. Dies läge auch in der Logik der mittlerweile eingeleiteten Prüfung einer Beobachtung von „Politically Incorrect“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie ist das Meldewesen in Bezug auf rechtsextreme Vorfälle unter Beteiligung von Bundeswehrangehörigen gegenwärtig geregelt?

1

Inwiefern unterscheidet sich ggf. die Erfassung/Meldung von Vorfällen, die sich innerhalb bzw. außerhalb der Bundeswehr ereignen?

1

Inwiefern werden dabei auch rechtsextreme Aktivitäten von Zivilangestellten der Bundeswehr erfasst?

2

Welche Kriterien werden innerhalb der Bundeswehr angewandt, um rechtsextreme Vorfälle als solche zu erkennen bzw. zu werten, und wie wird die einheitliche Handhabung solcher Kriterien bei den zuständigen Vorgesetzten sichergestellt?

3

Welche Vorkehrungen bzw. Mechanismen gibt es, um rechtsextreme Betätigungen von Bundeswehrangehörigen außerhalb militärischer Liegenschaften bzw. außerhalb des Dienstes zu erfassen?

3

Ist aus Sicht der Bundesregierung vollumfänglich gewährleistet, dass rechtsextrem motivierte Straftaten von Bundeswehrangehörigen, die außerhalb des Dienstes begangen wurden und den zuständigen zivilen Ermittlungsbehörden bekannt geworden sind, den militärischen Vorgesetzten dieser Soldaten in jedem Fall bekannt und dem Bundesministerium der Verteidigung sowie dem Wehrbeauftragten gemeldet werden, wenn ja, wie wird dies gewährleistet, und wenn nein, welche Konsequenzen sind aus Sicht der Bundesregierung zu ziehen?

3

Ist aus Sicht der Bundesregierung vollumfänglich gewährleistet, dass rechtsextrem motivierte Handlungen, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, aber dennoch eine rechtsextreme Gesinnung offenbaren, den militärischen Vorgesetzten bekannt und dem Bundesministerium der Verteidigung sowie dem Wehrbeauftragten gemeldet werden, wenn ja, wie wird dies gewährleistet, und wenn nein, welche Konsequenzen sind aus Sicht der Bundesregierung zu ziehen?

4

Wie viele rechtsextreme Verdachtsfälle hat es in den Jahren 2010 und 2011 in der Bundeswehr gegeben (bitte inkl. Unterfragen jeweils getrennt beantworten)?

4

Wie viele hiervon haben sich bestätigt?

4

Um welche rechtsextremistischen Aktivitäten hat es sich bei den bestätigten Fällen gehandelt, und wie wurden diese disziplinarisch belangt (bitte für jeden Fall angeben)?

4

Welche dieser Fälle hatten zudem strafrechtliche Konsequenzen (bitte soweit möglich für jeden Fall angeben)?

4

Sind in diesen Zahlen auch rechtsextreme Aktivitäten von Zivilangestellten erfasst, und wenn ja, wie viele, und wenn nein, wie viele rechtsextreme Aktivitäten wurden bei diesen erfasst, und um welche handelte es sich dabei?

5

Wie viele Verdachtsfälle auf rechtsextreme Aktivitäten von Bundeswehrangehörigen hat der MAD in den Jahren seit 2000 pro Jahr erfasst?

5

Wie viele davon haben sich bestätigt (bitte nach Soldaten und Zivilpersonal differenzieren), und um welche Aktivitäten handelte es sich dabei?

5

Inwiefern wurden diese Fälle an die militärischen Vorgesetzten gemeldet und auch dem Wehrbeauftragten bekannt, und welche Regelungen gibt es für eine Weitergabe solcher Informationen durch den MAD bis zum Wehrbeauftragten?

5

Aus welchen Informationen bezieht der MAD seine Kenntnis über rechtsextreme Aktivitäten von Bundeswehrangehörigen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht das Problem von Wehrmachtsverherrlichung und Kriegsschuldleugnung innerhalb der Bundeswehr?

6

Inwiefern hält sie es für angemessen, das interne Meldewesen dahingehend zu modifizieren, dass auch Wehrmachtsverherrlichung, Kriegsschuldleugnung und andere pauschal positive Bezugnahme auf die Wehrmacht gemeldet werden, weil dies unabhängig von einer etwaigen strafrechtlichen Relevanz nicht zum Leitbild einer demokratischen Armee passen kann und außerdem eine Schnittmenge zu rechtsextremen Positionen darstellt?

6

Wie geht die Bundeswehr mit Soldaten um, die solche Ansichten äußern, und inwiefern unterliegen solche Soldaten einem Beförderungsstopp oder anderen disziplinarischen Maßnahmen?

Inwiefern sind solche Soldaten von einer Verlängerung ihres Dienstverhältnisses ausgeschlossen?

6

Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?

7

Inwiefern erwägt die Bundesregierung, ihre Kontakte zu Vereinen, deren geschichtsrevisionistische Positionen die Fragesteller schon mehrfach thematisiert haben (etwa Kameradenkreis der Gebirgstruppe e. V., Bund Bayerischer Soldatenverbände u. v. a. m.), zu überprüfen?

8

Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Diskussionen, Absprachen oder Strategien der rechtsextremistischen Szene hinsichtlich des Verhaltens von Rechtsextremisten in der Truppe, und wie beurteilt sie die Notwendigkeit, diesem Thema angesichts der Mordserie der „NSU-Bande“ mehr Beachtung zu schenken?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht das Phänomen, dass Offiziere der Bundeswehr, die während ihres Dienstes „unauffällig“ geblieben sind, nach ihrer Pensionierung in rechtsextremen oder deutschnational orientierten Verlagen publizieren, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, etwa hinsichtlich einer Intensivierung der politischen Bildung?

10

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Ansicht, es biete „keinen Anlass zur Besorgnis“, wenn sich 25 Prozent der Bundeswehrstudenten selbst als nationalkonservativ bezeichnen (Bundestagsdrucksache 16/1266), oder hält sie es angesichts der aktuellen Debatten, insbesondere um das Gewalt- und Radikalisierungspotential rechtspopulistischer Diskurse und Organisationen für angebracht, weiter reichende Schlussfolgerungen für die Bundeswehr zu ziehen, und wenn Letzteres, welche Schlussfolgerungen sind dies?

11

Inwiefern geht die Bundeswehr der Frage nach, wie sehr rechtspopulistische, antimuslimische Stimmungen in der Bundeswehr verbreitet sind?

11

Inwiefern ist das Meldewesen in Blick auf rechtspopulistische, antimuslimische Vorfälle aus Sicht der Bundesregierung überarbeitungsbedürftig, und inwiefern spielt hierbei die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz eine Rolle, eine Beobachtung etwa von „Politically Incorrect“ zu prüfen?

11

Inwiefern werden besonders die Einstellungen von Soldaten vor/nach dem Afghanistaneinsatz untersucht?

11

Werden Untersuchungen vom Sozialwissenschaftlichen Institut der Bundeswehr durchgeführt oder projektiert (bitte kurz den Forschungsschwerpunkt angeben)?

11

Sind in der Vergangenheit schon solche Untersuchungen durchgeführt worden, und wenn ja, von wem, welche, und was waren die wesentlichen Ergebnisse?

12

Inwiefern sieht die Bundesregierung Bedarf für eine Neufassung der einschlägigen Zentralen Dienstvorschrift ZDv 10/13?

Berlin, den 10. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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