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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schutz der Imkerei vor gentechnischen Verunreinigungen

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum mit transgenem Pollen verunreinigten Honig: Schlüsse der Bundesregierung aus dem Urteil, einem Workshop sowie öffentlich geförderten Forschungsergebnissen, Folgen für die Imkerei und die Agro-Gentechnik, Auswirkungen auf das Deutsche und EU-Gentechnik-Recht, geplanter Änderungsbedarf an der vorhandenen Gesetzgebung, Zustimmung zu EU-Anträgen auf Zulassung von transgenen Pflanzen<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

02.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/833317. 01. 2012

Schutz der Imkerei vor gentechnischen Verunreinigungen

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bienen halten sich nicht an Sicherheitsabstände. Seit Jahren weisen Imkerinnen und Imker darauf hin, dass die Regeln zur Gewährung der so genannten Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten und konventionell bzw. biologisch gezüchteten Pflanzen die Belange der Imkerei völlig außer Acht lassen. Zwischen einem Gentech-Acker und einem konventionell bewirtschafteten Acker sollen 150 Meter, zu einem nach Richtlinien des Ökolandbaus bewirtschafteten Acker sollen 300 Meter Abstand gehalten werden. Wie weit der nächste Bienenstock entfernt ist, war bisher in der Gesetzgebung irrelevant. Probleme der Imkerinnen und Imker wurden bislang ignoriert. Dabei ist ihre Arbeit volkswirtschaftlich gesehen von existenzieller Bedeutung für die Ernährungssicherung. Diese inakzeptable Regelungslücke wurde durch die Klage eines bayrischen Imkers nun sichtbar. Damit ist der gesetzgeberische Rahmen grundlegend in Frage gestellt.

Im September 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass mit transgenen Pollen verunreinigter Honig nicht verkehrsfähig ist. Er darf nicht mehr verkauft, sondern muss vernichtet werden. Es sei denn der transgene Organismus hat eine Lebensmittelzulassung, die Honig als Lebensmittel ausdrücklich einschließt. Beim Gentech-Mais MON 810, um welchen es vor dem EuGH ging, fehlt eine solche Zulassung.

Seit dem Urteil wird in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Imkereiverbänden, Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen über die möglichen Folgen dieses Urteils für die Imkerei und die Agro-Gentechnik diskutiert. Mitte Dezember 2011 lud das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zu einem zweitägigen Workshop nach Berlin ein, um über die Folgen des Urteils zu beraten.

In Deutschland ist der Anbau des transgenen Maises MON 810 weiterhin verboten. Für die transgene Kartoffel Amflora gibt es noch keine Koexistenzregelungen, ebenso wenig für die Imkerei. Aus dem EuGH-Urteil ergeben sich wegen des fehlenden Schutzes der gentechnikfreien Landwirtschaft und Imkerei vor Kontaminationen durch die Agro-Gentechnik auch für die Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des EuGH?

2

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem im Dezember 2011 vom BMELV veranstalteten Workshop zu den Folgen des EuGH-Urteils?

3

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den bisherigen öffentlich geförderten Forschungsergebnissen im Bereich „Imkerei und Agro-Gentechnik“?

Welche Projekte wurden bzw. werden seit 1998 gefördert (Projektträger, Forschungsinhalt, Zeitraum, Fördersumme, Publikationen)?

4

Aus welchen Staaten wird Honig nach Deutschland in welchen Mengen (absolut, relativ zum Verzehr) importiert?

5

In welchen dieser Staaten gibt es ein öffentlich zugängliches Standortregister für den Anbau oder für Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen?

6

Welche Folgen für den Honigmarkt stellt die Bundesregierung seit dem EuGH-Urteil im September 2011 fest (national, EU-weit und auf Import/Export [EU-weit und mit Drittstaaten] bezogen)?

7

Inwiefern muss infolge des EuGH-Urteils nach Meinung der Bundesregierung die Europäische Richtlinie 2001/110/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Honig angepasst werden (bitte begründen)?

8

Welche Analysemethoden liegen zur Bewertung der Gentechnikfreiheit von Honig vor?

Sieht die Bundesregierung hierbei Änderungsbedarf?

9

Welche Ergebnisse der Honiganalysen der Bundesländer liegen der Bundesregierung (bzw. dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) vor?

Welche Events (gentechnisch veränderte Zelle) wurden gesucht, wie viele positive und negative Ergebnisse gab es (bitte getrennt ausweisen), und wie viele als Lebensmittel zugelassene bzw. wie viele nicht zugelassene Events (bitte getrennt ausweisen) wurden gefunden?

10

Sind nach Meinung der Bundesregierung Pollen im Honig juristisch gesehen als ein Bestandteil, eine Zutat oder wie eine Zutat im Sinne des Gentechnikrechts zu werten – losgelöst von der Frage gentechnischer Verunreinigungen (bitte begründen)?

11

Bezieht sich nach Meinung der Bundesregierung der Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent auf den Anteil gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Honig, auf den Anteil GVO-Pollen im Honig oder auf den Anteil des GVO-Pollens am artspezifischen Pollen (z. B. GVO-Soja zu Soja) im Honig (bitte begründen)?

12

Welche Untersuchungsergebnisse liegen der Bundesregierung über die durchschnittliche und die maximale Flugdistanz von Bienen in Entfernung zum Bienenstock vor (bitte Quellen nennen)?

13

Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Forderung der Imkereiverbände nach einem Sicherheitsabstand von 10 Kilometern zwischen Bienenstöcken und Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen (öffentlicher Brief an das BMELV vom 27. September 2011)?

14

Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils das Gentechnik-Standortregister um Standorte von Bienenstöcken erweitern (bitte begründen)?

Wie kann hierbei die Wanderimkerei einbezogen werden?

15

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen durch Bienen und/oder andere Insekten auf genetisch unveränderte Pflanzen übertragen wurden und die Nachkommen dieser Pflanzen dann gentechnisch verändert waren (bitte Jahr, Ort, Kultur und Event angeben)?

16

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Koexistenz“ bezogen auf Honig angesichts der Vorgabe einer „zufälligen oder technisch nicht vermeidbaren“ Kontamination durch transgene Organismen, die eine Lebensmittelzulassung für Honig haben?

17

Würde nach Ansicht der Bundesregierung eine Kontamination (von Agrarprodukten) als „technisch unvermeidbar“ gelten, so dass bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 0,9 Prozent keine Kennzeichnung notwendig wäre, wenn ein gesetzlich festgelegter Sicherheitsabstand zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen eingehalten würde (bitte begründen)?

18

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung eine Koexistenz zwischen dem Anbau transgener Pflanzen und der Imkerei gewährleistet werden?

Welche Gesetze oder Verordnungen sind dazu in welcher Weise zu ändern, und wann sind diese Änderungen geplant?

19

Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf an der vorhandenen Gesetzgebung zur Gentechnik, und wann bringt die Bundesregierung ggf. einen Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes in den Deutschen Bundestag ein?

20

Wann wird die Bundesregierung Koexistenzregeln für den Anbau der transgenen Amflora-Kartoffel erlassen?

21

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Verursacher eines Schadens haften muss, dass also z. B. für Honig, der wegen Kontamination mit gentechnischen Pollen vernichtet werden muss, der Inverkehrbringer (Rechteinhaber des Genpatentes, oder Lizenznehmer) Schadensersatzansprüche abdecken muss (wenn nein, warum nicht)?

22

Welche Gesetze müssen wie geändert werden, damit eine Haftung des Inverkehrbringers für jegliche Folgeschäden und die zur Verhinderung notwendigen Vorsorgen und Analysen sichergestellt werden kann?

23

Plant die Bundesregierung, dass für mögliche Schäden durch die Agro-Gentechnik vorsorglich Rücklagen gebildet werden müssen, und wie sollte dies gestaltet sein?

24

Hält die Bundesregierung an der Nulltoleranz bei Lebensmitteln fest, bzw. wie wird sie sich auf EU-Ebene bei Lebensmitteln gegen eine Aufweichung der Nulltoleranz wie bei Futtermitteln einsetzen?

25

Hält die Bundesregierung an der Nulltoleranz bei Saatgut fest, bzw. wie wird sie sich auf EU-Ebene bei Saatgut gegen eine Aufweichung der Nulltoleranz wie bei Futtermitteln einsetzen?

26

Welchen Anträgen auf Zulassung von transgenen Pflanzen (Anbau, Verarbeitung, Lebens- und Futtermittel etc.) hat die Bundesregierung in den Jahren 2010 und 2011 auf EU-Ebene zugestimmt (bitte Event, Antragsteller, Merkmal, abstimmendes Gremium und Datum der Abstimmung auflisten)?

27

Wie bewertet die Bundesregierung die EU-Zulassungsvoraussetzungen für transgene Pflanzen in Bezug auf deren Sicherheit für Bienen, Wildbienen und Hummeln?

Berlin, den 10. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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